Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 13.02.2001 - 3 U 2657/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unlauterer Wettbewerb; Wettbewerbsbezogenheit; Wettbewerbsbezogene Schutzfunktion; Unterlassungsanspruch
- Judicialis
UWG § 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 1
Schutzfunktion des Gerätesicherheitsgesetzes - GSG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- archive.org (Leitsatz)
UWG § 1; GSG
Keine wettbewerbsrechtliche Schutzfunktion des Gerätesicherheitsgesetzes
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth - 4 HKO 1823/98
- OLG Nürnberg, 13.02.2001 - 3 U 2657/00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 20.06.1996 - I ZR 113/94
Fertiglesebrillen - Täuschung; Irreführung/sonst
Auszug aus OLG Nürnberg, 13.02.2001 - 3 U 2657/00
Im Allgemeinen und so auch im vorliegenden Fall kann der Vertrieb von Waren aus wettbewerbsrechtlicher Sicht nur dann beanstandet werden, wenn sich die Art und Weise, in der das Produkt präsentiert wird, als sittenwidrig darstellt (vgl. BGH GRUR 1996, 793,795 - Fertiglesebrillen).Diese Grundsätze lassen sich indessen nicht auf alle Waren ausdehnen, von denen gesundheitliche Beeinträchtigungen des Benutzers ausgehen können (vgl. BGH GRUR 1996, 793,795 - Fertiglesebrillen).
Eine Pflicht zur (vollständigen) Aufklärung wäre allerdings dann anzunehmen, wenn über mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen zutreffende, aber unvollständige Angaben gemacht worden wären (vgl. BGH GRUR 1996, 793, 795 - Fertiglesebrillen).
- BGH, 11.05.2000 - I ZR 28/98
Abgasemissionen
Auszug aus OLG Nürnberg, 13.02.2001 - 3 U 2657/00
Im Hinblick auf die Zielsetzung des § 1 UWG, die Lauterkeit des Wettbewerbs im Interesse der Marktbeteiligten und der Allgemeinheit zu schützen, ist der darin enthaltene Begriff der Sittenwidrigkeit wettbewerbsbezogen auszulegen (BGH NJW 2000, 3351,3353).Ein Marktverhalten wird grundsätzlich nicht schon dadurch wettbewerbsrechtlich unlauter, dass es Vorteile aus einem vorangegangenen Verstoß gegen ein Gesetz ausnutze, das keinen unmittelbaren Marktbezug aufweist (vgl. BGH NJW 2000, 3351,3353,3354).
- BGH, 28.04.1983 - I ZR 202/80
Wettbewerbsverstoß durch eine Verletzung des Gerätesicherheitsgesetzes - …
Auszug aus OLG Nürnberg, 13.02.2001 - 3 U 2657/00
Und selbst wenn es im Grundsatz bejaht wird, kann dies in Anbetracht der angesprochenen generellen Unbestimmtheit der Norm jedenfalls nur für solche Fälle gelten, für die ihr Regelungsgehalt eindeutig ist und ein Verbot so deutlich erkennen lässt, dass seine Nichtbeachtung im Wettbewerb den Vorwurf der Sittenwidrigkeit im Sinn des § 1 UWG begründen kann (vgl. BGH MDR 1984, 24 - Gewindeschneidemaschine).Für eine Beschränkung des Gebots in § 3 GSG auf die vom Gerät selbst ausgehenden Gefahren sprechen außerdem praktische und wirtschaftliche Gesichtspunkte (vgl. BGH MDR 1984, 24 - Gewindeschneidemaschine).
- BGH, 25.11.1993 - I ZR 259/91
Warnhinweis - Vorsprung durch Rechtsbruch
Auszug aus OLG Nürnberg, 13.02.2001 - 3 U 2657/00
Die Grundsätze der "Warnhinweis"-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 124, 230, 235) sind nicht anwendbar. - BGH, 06.10.1999 - I ZR 46/97
Giftnotruf-Box
Auszug aus OLG Nürnberg, 13.02.2001 - 3 U 2657/00
Auch bei einem Verstoß gegen wertbezogene Normen können die besonderen Umstände des Einzelfalls Anlass geben, in die Prüfung des Gesamtverhaltens des Wettbewerbers nach seinem konkreten Anlass, seinem Zweck und den eingesetzten Mitteln, seinen Begleitumständen und Auswirkungen einzutreten und bei Berücksichtigung des Schutzzwecks des § 1 UWG eine sittenwidrige Beeinträchtigung der Lauterkeit des Wettbewerbs zu verneinen (BGH NJW 2000, 864 - Giftnouruf-Box). - BGH, 24.06.1985 - II ZR 277/84
Widerspruch - Genehmigung im Einzugsermächtigungsverfahren
Auszug aus OLG Nürnberg, 13.02.2001 - 3 U 2657/00
Ob eine solche Angabe nach § 2 UWG irreführend ist, hängt davon ab, welche Vorstellungen sie im Verkehr weckt und ob diese Vorstellungen der Wirklichkeit entsprechen (vgl. BGH MDR 1985, 998). - BGH, 06.06.1991 - I ZR 234/89
Sahnesiphon - Irreführung/sonst
Auszug aus OLG Nürnberg, 13.02.2001 - 3 U 2657/00
Eine solche Norm spiegelt den Stand der für die betroffenen, bei der Erarbeitung der Norm beteiligten Kreise geltenden anerkannten Regeln der Technik wieder (vgl. BGH MDR 1992, 363, 364).