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   OLG Schleswig, 31.07.2009 - 3 U 27/09   

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OLG Schleswig, 31.07.2009 - 3 U 27/09 (https://dejure.org/2009,4678)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 31.07.2009 - 3 U 27/09 (https://dejure.org/2009,4678)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 31. Juli 2009 - 3 U 27/09 (https://dejure.org/2009,4678)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Europarechtskonformität des Internetverbots im Glücksspielstaatsvertrag

  • Judicialis

    GlüStV § 1; ; GlüStV § 4 Abs. 1; ; GlüStV § 4 Abs. 4; ; GlüStVAG Schl.-H. §§ 1 ff

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Europarechtskonformität des Internetverbots im Glücksspielstaatsvertrag: Glücksspielstaatsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (21)

  • OLG Celle, 04.05.2009 - 13 U 42/09

    Vereinbarbkeit des Glückspielstaatsvertrages mit höherrangigem Recht

    Auszug aus OLG Schleswig, 31.07.2009 - 3 U 27/09
    Die Verfügungsbeklagte verteidigt das angefochtene Urteil und verweist u.a. auf den erst in jüngster Zeit in einer parallelen Fallgestaltung ergangenen Hinweisbeschluss des OLG-Celle vom 4. Mai 2009, 13 U 42/09, veröffentlicht in juris.

    Diese Übergangsregelung verfolgte ersichtlich einzig den Zweck, dass zukünftige Verbot der Veranstaltung und Vermittlung öffentlicher Glücksspiele über das Internet für die betroffenen Unternehmen zu mindern und ihnen eine Umstellung auf ein neues Geschäftsmodell zu eröffnen (vgl. VG Schleswig, Vorlagebeschluss vom 30. Januar 2008 - 12 A 102/06 - ZfWG 2008, 69, 71; OLG Celle, Beschluss vom 4. Mai 2009 - 13 U 42/09 - = juris Rn. 10).

    Entgegen der Argumentation der Verfügungsklägerin zu 1. beruht dies nicht nur auf einer schlichten Vermutung des Gesetzgebers, sondern liegen dieser Einschätzung durchaus wissenschaftlich aufbereitete empirische Erkenntnisse zugrunde (so auch OLG Celle, B.v.4. Mai 2009, 13 U 42/09, bei juris Rn. 22).

    Angesichts des weiten Ermessens, dass der EUGH für die Festlegung der Erfordernisse, die sich aus dem Schutzbedürfnis der Verbraucher und Sozialordnung ergeben, zugestanden hat, ist davon auszugehen, dass die vorstehenden Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts auch die vom EuGH aufgestellten Voraussetzungen für eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs tragen (ebenso OLG Celle, Beschluss vom 4. Mai 2009 - 13 U 42/09 - bei juris Rn. 15 ff.).

  • OLG Frankfurt, 04.06.2009 - 6 U 261/07

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Zulässigkeit der Veranstaltung von Sportwetten

    Auszug aus OLG Schleswig, 31.07.2009 - 3 U 27/09
    Das Kohärenzkriterium dient somit der Unterbindung willkürlichen, rechtsmissbräuchlichen staatlichen Vorgehens (so auch OLG Frankfurt, Urt. vom 4. Juni 2009, aaO, S. 62).

    Wie das Landgericht bereits ausgeführt hat (und entsprechend etwa das OLG Frankfurt, Urt. vom 4. Juni 2009, a.a.O., Seite 64; LG Köln, Urt. vom 9. Juli 2009, 31 O 599/08, S. 22; LG Hannover, Urt. vom 28. Januar 2009, 21 O 105/08, S. 9), ist aber auch kein Grund dafür ersichtlich, warum nicht für unterschiedliche Glücks- und Geldspiele unterschiedliche Wege der Regulierung festgelegt werden können, solange nur der Zweck der Eindämmung der Spielsucht und der Prävention vor der Spielsucht beachtet wird.

    Das ist aber nicht der Fall, weil das Ausführungsgesetz keinen vom Glücksspielstaatsvertrag abweichenden Regelungsgehalt enthält (ebenso OLG Frankfurt, Beschluss vom 4. Juni 2009 - 6 U 261/07 - für das Hessische Glücksspielgesetz unter Hinweis auf Hessischen VGH und Urteil vom gleichen Tag, a.a.O., S. 53; Beschluss vom 13. August 2008 - 7 B 29/08 - juris Rn. 5 f; sowie unter Hinweis auf VGH Baden Württemberg Beschluss vom 17. März 2008 - 6 S 3069/07 - juris Rn. 10; Bay. VGH, Beschluss vom 16. September 2008 - 10 CS 08.1909 - juris Rn. 11; OVG Hamburg, Beschluss vom 26. September 2008 - 4 BS 96/08 - juris Rn. 62 ff.; ebenso auch OVG Sachsen, Beschluss vom 10. Juni 2009 - 3 WS 179/07 -, Anlage CBH 35 für das sächsische Ausführungsgesetz unter Hinweis auf OVG Berlin/Brandenburg m.w.Rpsr.

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 928/08

    Verfassungskonformität des Verbots der Internetvermittlung von Lotterieprodukten

    Auszug aus OLG Schleswig, 31.07.2009 - 3 U 27/09
    Wie das Bundesverfassungsgericht mit Nichtannahmebeschluss vom 14. Oktober 2008 - 1 BvR 928/08 - zum Glücksspielstaatsvertrag, dem Berliner Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag sowie zum Niedersächsischen Glücksspielgesetz ausgeführt hat, dienen der Glücksspielstaatsvertrag und die vorgenannten Gesetze vorrangig dem Ziel, die Bevölkerung, insbesondere Kinder und Jungendliche, vor den Gefahren der Glücksspielsucht und der mit Glücksspielen verbundenen Folgen und Begleitkriminalität zu stützen.

    Insoweit gelten die Erwägungen, mit denen das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 14. Oktober 2008 - 1 BvR 928/08 - die Grundgesetzwidrigkeit des Glückspielstaatsvertrages verneint hat, für die vorzunehmende europarechtliche Prüfung gleichermaßen.

    Es hat in diesem Zusammenhang nochmals hervorgehoben, dass die Besonderheiten des Glücksspiels per Internet, namentlich dessen Bequemlichkeit und Abstraktheit, problematische Spielverhalten in entscheidender Weise begünstigen und deshalb eine Begrenzung solcher Möglichkeiten unmittelbar der Spielsuchtprävention und somit einem Gemeinwohlbelang von hohem Rang dient (Beschluss vom 14. Oktober 2008, a.a.O., Rn. 59).

  • EuGH, 06.03.2007 - C-338/04

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN

    Auszug aus OLG Schleswig, 31.07.2009 - 3 U 27/09
    Als solche hat der EuGH neben dem Verbraucherschutz und der Betrugsvorbeugung auch die Vermeidung von Anreizen für die Bürger zu erhöhten Ausgaben für das Spielen sowie die Verhütung von Störungen der sozialen Ordnung im Allgemeinen angesehen (EuGH, Urteil vom 6. März 2007 - C-338/04 - Placanica - Tz 46).

    Er hat in diesem Zusammenhang ausgeführt, dass die sittlichen und kulturellen Besonderheiten und die sittlich und finanziell schädlichen Folgen für den Einzelnen wie für die Gesellschaft, die mit Spielen und Wetten einhergehen, ein ausreichendes Ermessen der staatlichen Stellen des jeweiligen Mitgliedstaates rechtfertigen, festzulegen, welche Erfordernisse sich aus dem Schutz der Verbraucher und der Sozialordnung ergeben (EuGH, Urteil vom 6. November 2003 - C - 243/01 -Gambelli u.a., Rn. 63; EuGH, Urteil vom 6. März 2007 - C 338/04 - Rn. 47).

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus OLG Schleswig, 31.07.2009 - 3 U 27/09
    Hinzu kommt, dass nach wie vor erhebliche Bedenken bestehen, ob sich bei einer Teilnahme an Glücksspielen per Internet der im Rahmen der Suchtprävention besonders wichtige Jugendschutz effektiv verwirklichen lässt (vgl. BVerfGE 115, 276, 315).

    Bereits in seiner Entscheidung vom 28. März 2006 (BVerfGE 115, 276, 315) hat das Bundesverfassungsgericht unter Bezugnahme auf durchgeführte Studien festgestellt: "Nach dem gegenwärtigen Stand der Forschung steht fest, dass Glücksspiele und Wetten zu krankhaften Suchtverhalten führen können".

  • VG Schleswig, 30.01.2008 - 12 A 102/06

    EuGH-Vorlage zur Frage der Vereinbarkeit von Sportwettenrecht und EU-Recht

    Auszug aus OLG Schleswig, 31.07.2009 - 3 U 27/09
    Diese Übergangsregelung verfolgte ersichtlich einzig den Zweck, dass zukünftige Verbot der Veranstaltung und Vermittlung öffentlicher Glücksspiele über das Internet für die betroffenen Unternehmen zu mindern und ihnen eine Umstellung auf ein neues Geschäftsmodell zu eröffnen (vgl. VG Schleswig, Vorlagebeschluss vom 30. Januar 2008 - 12 A 102/06 - ZfWG 2008, 69, 71; OLG Celle, Beschluss vom 4. Mai 2009 - 13 U 42/09 - = juris Rn. 10).

    Vor diesem Hintergrund ist die europäische Kommission in ihrer Stellungnahme vom 19. Mai 2008 zu dem Vorlagebeschluss des VG Schleswig (vom 30. Januar 2008, 12 A 102/06) dem Gedanken einer Gesamtkohärenz durchaus entgegengetreten.

  • BGH, 16.02.2000 - XII ZR 279/97

    Rechtsposition des Mieters eines Ladenlokals nach unbefriedigender

    Auszug aus OLG Schleswig, 31.07.2009 - 3 U 27/09
    Ein solcher wichtiger Grund ist auch der Wegfall der Geschäftsgrundlage (BGHZ 133, 316 = juris Rn. 28 und Rn. 41; BGH NJW 2000, 1714 = juris Rn. 41; Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 313 Rn. 42).

    Sie wird bei Dauerschuldverhältnissen durch eine für die Zukunft wirkende Kündigungserklärung herbeigeführt (vgl. § 313 Abs. 3 S. 2 BGB; BGH NJW 2000, 1714 = juris Rn. 41).

  • OVG Hamburg, 26.09.2008 - 4 Bs 96/08

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Untersagung von Sportwetten

    Auszug aus OLG Schleswig, 31.07.2009 - 3 U 27/09
    Das ist aber nicht der Fall, weil das Ausführungsgesetz keinen vom Glücksspielstaatsvertrag abweichenden Regelungsgehalt enthält (ebenso OLG Frankfurt, Beschluss vom 4. Juni 2009 - 6 U 261/07 - für das Hessische Glücksspielgesetz unter Hinweis auf Hessischen VGH und Urteil vom gleichen Tag, a.a.O., S. 53; Beschluss vom 13. August 2008 - 7 B 29/08 - juris Rn. 5 f; sowie unter Hinweis auf VGH Baden Württemberg Beschluss vom 17. März 2008 - 6 S 3069/07 - juris Rn. 10; Bay. VGH, Beschluss vom 16. September 2008 - 10 CS 08.1909 - juris Rn. 11; OVG Hamburg, Beschluss vom 26. September 2008 - 4 BS 96/08 - juris Rn. 62 ff.; ebenso auch OVG Sachsen, Beschluss vom 10. Juni 2009 - 3 WS 179/07 -, Anlage CBH 35 für das sächsische Ausführungsgesetz unter Hinweis auf OVG Berlin/Brandenburg m.w.Rpsr.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.2008 - 6 S 3069/07

    Untersagung von Sportwetten

    Auszug aus OLG Schleswig, 31.07.2009 - 3 U 27/09
    Das ist aber nicht der Fall, weil das Ausführungsgesetz keinen vom Glücksspielstaatsvertrag abweichenden Regelungsgehalt enthält (ebenso OLG Frankfurt, Beschluss vom 4. Juni 2009 - 6 U 261/07 - für das Hessische Glücksspielgesetz unter Hinweis auf Hessischen VGH und Urteil vom gleichen Tag, a.a.O., S. 53; Beschluss vom 13. August 2008 - 7 B 29/08 - juris Rn. 5 f; sowie unter Hinweis auf VGH Baden Württemberg Beschluss vom 17. März 2008 - 6 S 3069/07 - juris Rn. 10; Bay. VGH, Beschluss vom 16. September 2008 - 10 CS 08.1909 - juris Rn. 11; OVG Hamburg, Beschluss vom 26. September 2008 - 4 BS 96/08 - juris Rn. 62 ff.; ebenso auch OVG Sachsen, Beschluss vom 10. Juni 2009 - 3 WS 179/07 -, Anlage CBH 35 für das sächsische Ausführungsgesetz unter Hinweis auf OVG Berlin/Brandenburg m.w.Rpsr.
  • OLG Hamm, 17.04.2007 - 3 Ws 179/07

    Grundgebühr; Verfahrensgebühr; Mittelgebühr; Bemessung; Billigkeit

    Auszug aus OLG Schleswig, 31.07.2009 - 3 U 27/09
    Das ist aber nicht der Fall, weil das Ausführungsgesetz keinen vom Glücksspielstaatsvertrag abweichenden Regelungsgehalt enthält (ebenso OLG Frankfurt, Beschluss vom 4. Juni 2009 - 6 U 261/07 - für das Hessische Glücksspielgesetz unter Hinweis auf Hessischen VGH und Urteil vom gleichen Tag, a.a.O., S. 53; Beschluss vom 13. August 2008 - 7 B 29/08 - juris Rn. 5 f; sowie unter Hinweis auf VGH Baden Württemberg Beschluss vom 17. März 2008 - 6 S 3069/07 - juris Rn. 10; Bay. VGH, Beschluss vom 16. September 2008 - 10 CS 08.1909 - juris Rn. 11; OVG Hamburg, Beschluss vom 26. September 2008 - 4 BS 96/08 - juris Rn. 62 ff.; ebenso auch OVG Sachsen, Beschluss vom 10. Juni 2009 - 3 WS 179/07 -, Anlage CBH 35 für das sächsische Ausführungsgesetz unter Hinweis auf OVG Berlin/Brandenburg m.w.Rpsr.
  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

  • VG Hannover, 24.11.2008 - 10 A 1017/08

    Endgültiges "Aus" 2009 für Toto+Lotto im Internet?

  • VGH Hessen, 13.08.2008 - 7 B 29/08

    Einstweiliger Rechtsschutz - Hessisches Glücksspielgesetz verstößt nicht

  • OLG Frankfurt, 04.06.2009 - 6 U 93/07

    Verbot des Glücksspiels im Internet

  • LG Köln, 09.07.2009 - 31 O 599/08

    Verbot der Internetwerbung für Glücksspiele verletzt nicht das Grundrecht auf

  • BVerfG, 12.12.2006 - 1 BvR 2576/04

    Erfolgshonorare

  • BGH, 14.08.2008 - KVR 54/07

    Lottoblock

  • LG Hannover, 28.01.2009 - 21 O 105/08

    Verbot der Internetvermittlung der Teilnahme an staatlichen Glücksspiellotterien

  • VGH Bayern, 16.09.2008 - 10 CS 08.1909

    Sportwetten; Verbot der Vermittlung

  • BGH, 18.02.2003 - KVR 24/01

    Gebietsabsprache in Gaslieferungsvertrag kartellrechtswidrig

  • BGH, 26.09.1996 - I ZR 265/95

    Altunterwerfung I - Wegfall des Unterlassungsanspruchs

  • OLG Köln, 31.10.2022 - 19 U 51/22

    Teilnahme an Online-Glücksspielen - Rückzahlungsanspruch eines Spielers

    So liegt der Fall indes hier; denn es liefe dem Sinn und Zweck, insbesondere der Bekämpfung der Spielsucht und dem Jugendschutz, zuwider, geschlossene Verträge über Online-Glücksspiele trotz des Verbots als wirksam anzusehen (vgl. auch Vossler, in: BeckOGK, 01.09.2020, BGB § 134, Rn. 219; OLG Celle, Beschluss vom 04.05.2009 - 13 U 42/09, beck-online;Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 31.07.2009 - 3 U 27/09, juris).
  • LG Heilbronn, 10.02.2023 - 6 O 345/21

    Rückforderung von Spieleinsätzen in einem Online-Glücksspiel

    So liegt der Fall indes hier; denn es liefe dem Sinn und Zweck, insbesondere der Bekämpfung der Spielsucht und dem Jugendschutz, zuwider, geschlossene Verträge über Online-Glücksspiele trotz des Verbots als wirksam anzusehen (vgl. auch Vossler, in: BeckOGK, 01.09.2020, BGB § 134, Rn. 219; OLG Celle, Beschluss vom 04.05.2009 - 13 U 42/09, beck-online;Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 31.07.2009 - 3 U 27/09, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2009 - 13 B 723/09

    Verbandskompetenz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Untersagung der

    OLG, Urteil vom 31. Juli 2009 - 3 U 27/09 -, juris, mit umfangreichen Rechtsprechungsnachweisen.
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