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   OLG Celle, 20.04.2005 - 3 U 270/04   

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https://dejure.org/2005,7698
OLG Celle, 20.04.2005 - 3 U 270/04 (https://dejure.org/2005,7698)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.04.2005 - 3 U 270/04 (https://dejure.org/2005,7698)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. April 2005 - 3 U 270/04 (https://dejure.org/2005,7698)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 65 Abs. 2 FGO; § 51b BRAO; § 214 BGB
    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegenüber einem Rechtsanwalt bei der Versäumung einer Notfrist; Entstehung eines Schadens zwecks Auslösung eines vertraglichen Ersatzanspruchs bei Verschlechterung der Vermögenslage eines Auftraggebers durch eine anwaltliche ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegenüber einem Rechtsanwalt bei der Versäumung einer Notfrist; Entstehung eines Schadens zwecks Auslösung eines vertraglichen Ersatzanspruchs bei Verschlechterung der Vermögenslage eines Auftraggebers durch eine anwaltliche ...

  • Judicialis

    BRAO § 51 b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Rechtsanwalts bei Versäumung einer Notfrist; Verjährungsbeginn

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Versäumung der Notfrist: Verjährung der Haftung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.07.2000 - IX ZR 134/99

    Verjährung des Regreßanspruchs gegen den Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Celle, 20.04.2005 - 3 U 270/04
    Auch wenn, wie der Bundesgerichtshof anerkannt hat (BGH NJW 2000, 2661), ein Stillhalteabkommen stillschweigend getroffen werden kann, bleibt doch von Bedeutung, dass eine solche stillschweigende rechtsgeschäftliche Erklärung nur unter besonderen Voraussetzungen angenommen werden darf.
  • BGH, 21.09.1995 - IX ZR 228/94

    Pflichtverletzungen des Anwalts durch Unterlassen der Vollstreckung aus einem

    Auszug aus OLG Celle, 20.04.2005 - 3 U 270/04
    Im Fall der Versäumung einer Notfrist kann daher der Schaden des Mandanten bereits mit dem Ablauf der Notfrist eintreten, so etwa bei Ablauf der prozessualen Frist für den Einspruch gegen ein Versäumnisurteil (BGH NJW 1996, S. 48, 50), für die Berufungsbegründung (OLG Karlsruhe MDR 1990, 336 f.) sowie beim Ablauf der materiellen Frist der Verjährung des Anspruchs (BGH NJW 1994, 2822 f.).
  • BGH, 14.07.1994 - IX ZR 204/93

    Anforderungen an Zurechnungszusammenhang zwischen Anwaltsfehler und dem

    Auszug aus OLG Celle, 20.04.2005 - 3 U 270/04
    Im Fall der Versäumung einer Notfrist kann daher der Schaden des Mandanten bereits mit dem Ablauf der Notfrist eintreten, so etwa bei Ablauf der prozessualen Frist für den Einspruch gegen ein Versäumnisurteil (BGH NJW 1996, S. 48, 50), für die Berufungsbegründung (OLG Karlsruhe MDR 1990, 336 f.) sowie beim Ablauf der materiellen Frist der Verjährung des Anspruchs (BGH NJW 1994, 2822 f.).
  • OLG Karlsruhe, 23.06.1989 - 14 U 292/87
    Auszug aus OLG Celle, 20.04.2005 - 3 U 270/04
    Im Fall der Versäumung einer Notfrist kann daher der Schaden des Mandanten bereits mit dem Ablauf der Notfrist eintreten, so etwa bei Ablauf der prozessualen Frist für den Einspruch gegen ein Versäumnisurteil (BGH NJW 1996, S. 48, 50), für die Berufungsbegründung (OLG Karlsruhe MDR 1990, 336 f.) sowie beim Ablauf der materiellen Frist der Verjährung des Anspruchs (BGH NJW 1994, 2822 f.).
  • BGH, 09.12.1999 - IX ZR 129/99

    Verjährung des Sekundäranspruchs gegen den Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Celle, 20.04.2005 - 3 U 270/04
    Die Frage, wann die Vermögensgefährdung zum Eintritt eines Vermögensschadens führt, erfordert eine wertende Betrachtung (vgl. BGH WM 2000, 959 ff).
  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Mithörvorrichtung

    Auszug aus OLG Celle, 20.04.2005 - 3 U 270/04
    Der in dieser Verfahrensweise liegende Verstoß gegen das grundrechtlich geschützte Allgemeine Persönlichkeitsrecht (vgl. BVerfGE 106, 28 ff) führt zum Verbot, die Aussage des Zeugen zu verwerten.
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