Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 05.10.2007 - 3 U 272/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Justiz Hessen
§ 2050 BGB
Testamentsauslegung: Behandlung einer von der grundsätzlich vorgesehenen Quotierung abweichenden Zuweisung von bestimmten Nachlassgegenständen - erbfall.eu
Teilungsanordnung oder Vorausvermächtnis | Erbteil, Testament. Berliner Testament, Teilungsanordnung, Vorausvermächtnis
- IWW
- Judicialis
BGB § 2050
- RA Kotz
Testamentsauslegung - Wertausgleich
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2050
Zum Vorausvermächtnis, wenn von der im Testament zugewiesenen Quotierung abgewichen wird - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 13.10.2006 - 10 O 49/05
- OLG Frankfurt, 05.10.2007 - 3 U 272/06
Papierfundstellen
- NJW-RR 2008, 532
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.12.1989 - IVa ZR 59/88
Auslegung einer sogenannten wertverschiebenden Teilungsanordnung
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.10.2007 - 3 U 272/06
Die Eltern hätten vielmehr eine völlige Gleichstellung beider Söhne nicht vorgesehen, sondern die gegenständlich zugewiesenen Vermögensteile nur "in etwa" als gleichwertig angesehen und deshalb verschieden hohe Erbquoten in Kauf genommen (vgl. BGH FamRZ 1990, 396).Der vom Beklagten zitierten Entscheidung (FamRZ 1990, 396) habe ein nicht vergleichbarer Sachverhalt zugrunde gelegen.
Wie der BGH in der vom Beklagten zitierten Entscheidung (FamRZ 1990, 396 = NJW-RR 1990, 391, bestätigt durch BGH FamRZ 1990, 1112 = NJW-RR 1990, 1220) entschieden hat, ist eine von einer im Testament grundsätzlich vorgesehenen Quotierung abweichende Zuweisung von bestimmten Nachlassgegenständen als Vorausvermächtnis anzusehen, soweit sie - vom Erblasser gewollt - über den Inhalt einer Teilungserklärung hinausgeht.
- BGH, 27.06.1990 - IV ZR 104/89
Zulässigkeit einer Feststellungsklage eines Miterben zur Klärung einzelner …
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.10.2007 - 3 U 272/06
Wie der BGH in der vom Beklagten zitierten Entscheidung (FamRZ 1990, 396 = NJW-RR 1990, 391, bestätigt durch BGH FamRZ 1990, 1112 = NJW-RR 1990, 1220) entschieden hat, ist eine von einer im Testament grundsätzlich vorgesehenen Quotierung abweichende Zuweisung von bestimmten Nachlassgegenständen als Vorausvermächtnis anzusehen, soweit sie - vom Erblasser gewollt - über den Inhalt einer Teilungserklärung hinausgeht.