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   OLG Frankfurt, 05.10.2007 - 3 U 272/06   

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https://dejure.org/2007,3977
OLG Frankfurt, 05.10.2007 - 3 U 272/06 (https://dejure.org/2007,3977)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.10.2007 - 3 U 272/06 (https://dejure.org/2007,3977)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. Oktober 2007 - 3 U 272/06 (https://dejure.org/2007,3977)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Hessen

    § 2050 BGB
    Testamentsauslegung: Behandlung einer von der grundsätzlich vorgesehenen Quotierung abweichenden Zuweisung von bestimmten Nachlassgegenständen

  • erbfall.eu

    Teilungsanordnung oder Vorausvermächtnis | Erbteil, Testament. Berliner Testament, Teilungsanordnung, Vorausvermächtnis

  • IWW
  • Judicialis

    BGB § 2050

  • RA Kotz

    Testamentsauslegung - Wertausgleich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2050
    Zum Vorausvermächtnis, wenn von der im Testament zugewiesenen Quotierung abgewichen wird

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 532
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.12.1989 - IVa ZR 59/88

    Auslegung einer sogenannten wertverschiebenden Teilungsanordnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.10.2007 - 3 U 272/06
    Die Eltern hätten vielmehr eine völlige Gleichstellung beider Söhne nicht vorgesehen, sondern die gegenständlich zugewiesenen Vermögensteile nur "in etwa" als gleichwertig angesehen und deshalb verschieden hohe Erbquoten in Kauf genommen (vgl. BGH FamRZ 1990, 396).

    Der vom Beklagten zitierten Entscheidung (FamRZ 1990, 396) habe ein nicht vergleichbarer Sachverhalt zugrunde gelegen.

    Wie der BGH in der vom Beklagten zitierten Entscheidung (FamRZ 1990, 396 = NJW-RR 1990, 391, bestätigt durch BGH FamRZ 1990, 1112 = NJW-RR 1990, 1220) entschieden hat, ist eine von einer im Testament grundsätzlich vorgesehenen Quotierung abweichende Zuweisung von bestimmten Nachlassgegenständen als Vorausvermächtnis anzusehen, soweit sie - vom Erblasser gewollt - über den Inhalt einer Teilungserklärung hinausgeht.

  • BGH, 27.06.1990 - IV ZR 104/89

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage eines Miterben zur Klärung einzelner

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.10.2007 - 3 U 272/06
    Wie der BGH in der vom Beklagten zitierten Entscheidung (FamRZ 1990, 396 = NJW-RR 1990, 391, bestätigt durch BGH FamRZ 1990, 1112 = NJW-RR 1990, 1220) entschieden hat, ist eine von einer im Testament grundsätzlich vorgesehenen Quotierung abweichende Zuweisung von bestimmten Nachlassgegenständen als Vorausvermächtnis anzusehen, soweit sie - vom Erblasser gewollt - über den Inhalt einer Teilungserklärung hinausgeht.
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