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   OLG Hamburg, 18.09.2003 - 3 U 275/01   

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https://dejure.org/2003,6170
OLG Hamburg, 18.09.2003 - 3 U 275/01 (https://dejure.org/2003,6170)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18.09.2003 - 3 U 275/01 (https://dejure.org/2003,6170)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18. September 2003 - 3 U 275/01 (https://dejure.org/2003,6170)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbotsanspruch und Unterlassungsanspruch wegen Verwechselungsgefahr und Warenähnlichkeit bei Schokoladenriegeln und Mitteln für eine Nassrasur; Ähnlichkeit der Marken, Ähnlichkeit von Waren und Dienstleistungen und Kennzeichnungskraft der Marke als Kriterien für die ...

  • Judicialis

    MarkenG § 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14
    Zur Verwechslungsgefahr zwischen einer berühmten Marke für einen Vollmilchschokoladenriegel und Rasierapparate mit identischer Bezeichnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2003, 1044 (Ls.)
  • GRUR-RR 2003, 367
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 110/97

    ARD-1

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.09.2003 - 3 U 275/01
    § 1 UWG ist neben den Vorschriften des Markengesetzes nicht anzuwenden (BGH WRP 2000, 529 - ARD-1).
  • BGH, 16.11.2000 - I ZR 34/98

    EVIAN gegen REVIAN. Eine Markenstreit um Mineralwasser und Wein vor dem BGH

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.09.2003 - 3 U 275/01
    Der Senat folgt der Klägerin durchaus darin, daß die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 2001, 507, 508 - Evian/Revian) eine Verschiebung der Grenzen mit sich gebracht hat.
  • OLG Hamburg, 29.11.2001 - 3 U 16/00

    HDI

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.09.2003 - 3 U 275/01
    Die zu vergleichenden Marken sind identisch, eine außerordentlich hohe Kennzeichnungskraft der klägerischen Marke kann unbedenklich unterstellt werden, doch fehlt es an der erforderlichen Ähnlichkeit im Warenbereich (vgl. auch die Senatsentscheidung vom 29.11.2001, 3 U 16/00 - HDI - WRP 2002, 735).
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.09.2003 - 3 U 275/01
    Für die Warenähnlichkeit sind nicht Begriffe, die man beliebig abstrakt wählen kann, um auch die heterogensten Dinge unter ihnen zusammenzufassen, sondern die Vorstellungen des Verkehrs maßgeblich, für den die Waren eine solche Zusammengehörigkeit besitzen müssen, daß sich den Abnehmern, die an den Waren dasselbe Zeichen angebracht sehen, der Schluß aufdrängt, sie stammten von demselben Unternehmen oder unterlägen jedenfalls einer einheitlichen Kontrolle durch wirtschaftlich verbundene Unternehmen (EuGH GRUR 1998, 922, 924, Rz. 29 - Canon; GRUR Int. 1994, 614, 616 f., Rz. 37 - Ideal Standard II; Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 14, Rdnr. 236).
  • BGH, 12.11.1998 - I ZR 84/96

    Max

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.09.2003 - 3 U 275/01
    Der Bundesgerichtshof hat ausdrücklich festgestellt (GRUR 1999, 581, 583 - Max), daß in keinem Falle die allgemeine Erwägung genüge, "daß Tendenzen zur Ausweitung von Merchandising vom Verkehr in Rechnung gestellt würden," um zu einer Verwechslungsgefahr zu gelangen.
  • EuGH, 22.06.1994 - C-9/93

    IHT Internationale Heiztechnik / Ideal-Standard

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.09.2003 - 3 U 275/01
    Für die Warenähnlichkeit sind nicht Begriffe, die man beliebig abstrakt wählen kann, um auch die heterogensten Dinge unter ihnen zusammenzufassen, sondern die Vorstellungen des Verkehrs maßgeblich, für den die Waren eine solche Zusammengehörigkeit besitzen müssen, daß sich den Abnehmern, die an den Waren dasselbe Zeichen angebracht sehen, der Schluß aufdrängt, sie stammten von demselben Unternehmen oder unterlägen jedenfalls einer einheitlichen Kontrolle durch wirtschaftlich verbundene Unternehmen (EuGH GRUR 1998, 922, 924, Rz. 29 - Canon; GRUR Int. 1994, 614, 616 f., Rz. 37 - Ideal Standard II; Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 14, Rdnr. 236).
  • OLG Köln, 05.12.2014 - 6 U 100/14

    "Ich bin dann mal weg"; Umfang des Schutzes eines bekannten Buchtitels

    Nähere Informationen über die konkreten Angebote vermittelt der Ausdruck nicht (anders als beispielsweise "duplo" in der Entscheidung des OLG Hamburg, GRUR-RR 2003, 367, 369).
  • BPatG, 23.03.2017 - 30 W (pat) 7/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "Internationale Kneipp-Aktionstage/KNEIPP" -

    Nach Maßgabe dieser Grundsätze besteht vorliegend bereits deshalb keine Veranlassung für den Verkehr, eine gedankliche Verknüpfung zu der - unterstellt - bekannten Marke der Widersprechenden herzustellen, weil er die angegriffene Marke als einheitlichen Gesamtbegriff wahrnehmen und er ihr zudem im Hinblick auf die durch sie gekennzeichneten Dienstleistungen den dargelegten beschreibenden Aussagegehalt - im Sinne eines Hinweises auf eine internationale Veranstaltung zum Thema (Behandlungsmethoden nach) "Kneipp" - entnehmen kann (vgl. OLG Hamburg GRUR-RR 2003, 367, 369 - duplo; vgl. auch BGH GRUR 2004, 600, 602 - d-c-fix/CD-FIX).
  • BPatG, 09.10.2012 - 33 W (pat) 56/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "zu einem Kreis verbundene Ringhälften (Bildmarke)/zu

    Nach ständiger Rechtsprechung ist auch das Vorbringen der Beschwerdeführerin, es handele sich bei den Waren der angegriffenen Marke um gängige Merchandisingartikel unbeachtlich (BGH GRUR 2004, 594 (596) - Ferrari-Pferd; GRUR 2006, 941 (942) - TOSCA BLU; GRUR 2007, 321 (323) - COHIBA; vgl. BGH GRUR 2010, 726 (Nr. 26) - Opel-Blitz II; BPatG 29 W (pat) 129/04 - BONITO INDUSTRIES/BONITO; OLG Hamburg MarkenR 2003, 401 (406) - VISA; OLG Hamburg GRUR-RR 2003, 367 (368) - duplo; ebenso EuG GRUR Int. 2007, 1023 (Nr. 38) - TOSCA BLU; Ströbele/Hacker, 10. Auflage, § 9 Rd. 100; Steinbeck GRUR 2005, 108 (111 ff.); weitergehend Fezer MarkenR, 4. Aufl., § 14 Rn. 659 f. und hiergegen Ingerl/Rohnke MarkenG, 3. Aufl., § 14 Rn. 753).
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