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   OLG Hamm, 07.10.2009 - I-3 U 275/07   

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OLG Hamm, 07.10.2009 - I-3 U 275/07 (https://dejure.org/2009,34452)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.10.2009 - I-3 U 275/07 (https://dejure.org/2009,34452)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Oktober 2009 - I-3 U 275/07 (https://dejure.org/2009,34452)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines bei der Geburt geschädigten Kindes auf Übernahme der Kosten für einen dadurch behinderungsbedingt notwendig gewordenen Umbau des Elternhauses; Erstattungspflicht des Schädigers bzgl. der Aufwendungen zur Befriedigung des dauerhaften Bedarfs eines bei der ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.05.1981 - VI ZR 108/79

    Umfang des Schadensersatzes zur Abgeltung vermehrter Bedürfnisse eines

    Auszug aus OLG Hamm, 07.10.2009 - 3 U 275/07
    Dem Verletzten sind jedoch neben solchen wiederkehrenden Aufwendungen nach §§ 249, 251 BGB auch Aufwendungen für einmalige Maßnahmen oder Anschaffungen zu ersetzen, wenn durch sie ein verletzungsbedingt erhöhtes dauerhaftes Bedürfnis für die Zukunft in ausreichendem Maße befriedigt werden kann ; dazu können Anschaffungen von Hilfsmitteln oder Aufwendungen zum (Aus-)Bau eines der Behinderung angepassten Eigentums gehören (BGH, aaO; VersR 2005, 1559 ff; NJW 1982, 757 ff.; OLG Hamm, OLGR 2003, 167, 170; OLG Stuttgart, VersR 1998, 366 ff.; Palandt, aaO).

    Nach der ständiger Rechtsprechung ist bei der Zubilligung der Ersatzes für einmalige Aufwendungen zum dauerhaften Ausgleich schädigungsbedingten Wohnmehrbedarfes im Rahmen der Schadensberechnung zu berücksichtigen, dass es durch die Ersatzleistung nicht zu einer Vermögensbildung bei der verletzten Person oder ihren Angehörigen kommen darf; es gilt insbesondere zu verhindern, dass dem Verletzten oder seinen Angehörigen auf Kosten des Schädigers Wohneigentum verschafft wird, welches auch über die Lebenszeit des Geschädigten hinaus genutzt werden kann (BGH, NJW 1982, 757; OLG Stuttgart, aaO; vgl.: Pardey, aaO, Rdnr. 818, 830; Drees, VersR 1988, 784 ff.).

  • OLG Hamburg, 09.05.1996 - 3 U 53/95
    Auszug aus OLG Hamm, 07.10.2009 - 3 U 275/07
    Der Senat hat informationshalber die Prozessakten der zwischen den Parteien geführten weiteren Rechtsstreite 3 O 704/92 - LG Essen (3 U 53/95 - OLG Hamm) und 1 O 370/07 - LG Essen beigezogen; diese haben vorgelegen und sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung vor dem Senat gewesen.

    Die seitens der Kläger im Laufe des Rechtsstreits gegen einen Dachgeschossausbau zu Therapieraumzwecken angeführten Umstände und Erwägungen hindern nicht daran, den Geschädigten - mit der Folge einer entsprechenden Begrenzung des Mehrbedarfsschadensausgleiches - auf eine Bedarfsbefriedigung durch Dachgeschoss(teil)ausbau zu verweisen; die Kläger berücksichtigen nämlich nicht ausreichend, dass sich die Ersatzansprüche des Geschädigten (hinsichtlich eines aufgetretenen Mehrbedarfes) nicht stets nach der aufwendigsten oder angenehmsten Gestaltung richten , sondern danach, wie der Bedarf im Rahmen der von ihm zumutbar gewählten Lebensgestaltung durch die Schädigung verursacht ist und tatsächlich anfällt; Grenze des Ersatzanspruches ist - wie bereits das Senatsurteil vom 24.01.1996 in dem früheren Rechtsstreit der Parteien 3 U 53/95 ausgeführt hat - nicht das wünschenswert Beste, sondern das, was unter den tatsächlichen Umständen vom Geschädigten als noch vernünftig angesehen werden kann .

  • BGH, 12.07.2005 - VI ZR 83/04

    Unbeschränkte Haftung von Kapitän, Schiffseigner und Reiseveranstalter für

    Auszug aus OLG Hamm, 07.10.2009 - 3 U 275/07
    Dem Verletzten sind jedoch neben solchen wiederkehrenden Aufwendungen nach §§ 249, 251 BGB auch Aufwendungen für einmalige Maßnahmen oder Anschaffungen zu ersetzen, wenn durch sie ein verletzungsbedingt erhöhtes dauerhaftes Bedürfnis für die Zukunft in ausreichendem Maße befriedigt werden kann ; dazu können Anschaffungen von Hilfsmitteln oder Aufwendungen zum (Aus-)Bau eines der Behinderung angepassten Eigentums gehören (BGH, aaO; VersR 2005, 1559 ff; NJW 1982, 757 ff.; OLG Hamm, OLGR 2003, 167, 170; OLG Stuttgart, VersR 1998, 366 ff.; Palandt, aaO).

    Bei - auch kostenmäßig - unterschiedlichen Möglichkeiten zur Befriedigung des vermehrten Wohnbedarfs bestimmt sich der Anspruch danach, wie der Bedarf in der vom Geschädigten zumutbar gewählten Lebensgestaltung tatsächlich anfällt (BGH, VersR 2005, 1559 ff.; OLG Stuttgart, aaO).

  • OLG Stuttgart, 30.01.1997 - 14 U 45/95

    Umfang der Arzthaftung wegen eines Behandlungsfehlers bei der Geburt eines

    Auszug aus OLG Hamm, 07.10.2009 - 3 U 275/07
    Dem Verletzten sind jedoch neben solchen wiederkehrenden Aufwendungen nach §§ 249, 251 BGB auch Aufwendungen für einmalige Maßnahmen oder Anschaffungen zu ersetzen, wenn durch sie ein verletzungsbedingt erhöhtes dauerhaftes Bedürfnis für die Zukunft in ausreichendem Maße befriedigt werden kann ; dazu können Anschaffungen von Hilfsmitteln oder Aufwendungen zum (Aus-)Bau eines der Behinderung angepassten Eigentums gehören (BGH, aaO; VersR 2005, 1559 ff; NJW 1982, 757 ff.; OLG Hamm, OLGR 2003, 167, 170; OLG Stuttgart, VersR 1998, 366 ff.; Palandt, aaO).

    Die zum Schadensausgleich (notwendigerweise) aufgewandten Baukosten sind - beispielsweise durch eine prozentualen Abschlag (vgl.: OLG Stuttgart, VersR 1998, 366 ff.) - um einen etwaig durch sie bedingten Vermögenszuwachs zu bereinigen, den der Schädiger nicht zu übernehmen hat; die Abgrenzung zwischen unfallbedingten Baukosten zum Ausgleich behinderungsbedingten Wohnmehrbedarfes und Vermögensmehrung ist im Rahmen des § 287 ZPO zu schätzen (Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschäden, 9. Aufl., Rdnr. 268).

  • OLG Hamm, 11.09.2002 - 9 W 7/02

    Personenschaden; Schmerzensgeld; Bemessungsgesichtspunkte im Fall sehr schwerer

    Auszug aus OLG Hamm, 07.10.2009 - 3 U 275/07
    Dem Verletzten sind jedoch neben solchen wiederkehrenden Aufwendungen nach §§ 249, 251 BGB auch Aufwendungen für einmalige Maßnahmen oder Anschaffungen zu ersetzen, wenn durch sie ein verletzungsbedingt erhöhtes dauerhaftes Bedürfnis für die Zukunft in ausreichendem Maße befriedigt werden kann ; dazu können Anschaffungen von Hilfsmitteln oder Aufwendungen zum (Aus-)Bau eines der Behinderung angepassten Eigentums gehören (BGH, aaO; VersR 2005, 1559 ff; NJW 1982, 757 ff.; OLG Hamm, OLGR 2003, 167, 170; OLG Stuttgart, VersR 1998, 366 ff.; Palandt, aaO).
  • BGH, 20.01.2004 - VI ZR 46/03

    Umfang des Schadensersatzes bei Querschnittslähmung; Umbau eines Motorrades

    Auszug aus OLG Hamm, 07.10.2009 - 3 U 275/07
    Der Begriff "Vermehrung der Bedürfnisse" erfasst dabei nach der Rechtsprechung alle schadensbedingten Mehraufwendungen, die den Zweck haben, Nachteile auszugleichen, die dem Verletzten infolge dauerhafter Beeinträchtigung seines körperlichen Wohlbefindens entstehen (vgl. BGH, MDR 2004, 684, 685; Palandt, BGB, 68. Aufl., § 843, Rdnr. 3 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 13.08.2014 - 7 U 128/13

    hypoxischer Hirnschaden - Arzthaftung: Bemessung des Pflege- und

    Denn nach allgemeinen schadensrechtlichen Grundsätzen, die auch für den Arzthaftungsprozess gelten, trägt der Schädiger das Prognoserisiko (vgl. BGH, NJW 1985, 793 ff., juris Tz. 10; KG, Urteil vom 06.09.2010 - 20 U 221/08, juris Tz. 10; OLG Hamm, Urteil vom 07.10.2009 - 3 U 275/07, juris Tz. 36; Palandt/Grüneberg, BGB, 73. Aufl., § 249 Rn. 13 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 17.01.2013 - 12 U 95/12

    Schadensersatz bei einem durch einen ärztlichen Behandlungsfehler

    Der Anspruch des Geschädigten auf ein behindertengerechtes Wohnen bemisst sich nach der Disposition, die ein verständiger Geschädigter in seiner besonderen Lage getroffen hätte; bei kostenmäßig unterschiedlichen Möglichkeiten zur Befriedigung des vermehrten Wohnbedarfs bestimmt sich der Anspruch danach, wie der Bedarf in der vom Geschädigten in zumutbarer Weise gewählten Lebensgestaltung tatsächlich ausfällt (BGH VersR 2005, a. a. O.; OLG Hamm, Urt. v. 07.10.2009, Az.: 3 U 275/07; zitiert nach juris; OLG Stuttgart VersR 1998, S. 366).
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