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Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.08.2003 - 3 U 28/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4812
OLG Köln, 05.08.2003 - 3 U 28/03 (https://dejure.org/2003,4812)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.08.2003 - 3 U 28/03 (https://dejure.org/2003,4812)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. August 2003 - 3 U 28/03 (https://dejure.org/2003,4812)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch wegen des Verlustes eingelieferter Paketsendungen; Haftung für den Sendungsverlust; Haftungsfreizeichnung des Frachtführers; Culpa in contrahendo (cic); Verstoß gegen die Postuniversaldienstleistungsverordnung; Zustandekommen eines Frachtvertrages; ...

  • Judicialis

    BGB § 14 Abs. 1; ; BGB § ... 123 Abs. 1; ; BGB § 142 Abs. 1; ; BGB § 247; ; BGB § 254; ; BGB § 286 Abs. 2 Nr. 3; ; BGB § 288 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 305 Abs. 2; ; BGB § 305 c Abs. 1; ; BGB § 306 Abs. 2; ; BGB § 306 Abs. 3; ; BGB § 307 Abs. 2 Nr. 1 n. F.; ; BGB § 310 Abs. 1 Satz 1 n. F.; ; HGB § 407 Abs. 1; ; HGB § 425 Abs. 1; ; HGB § 428; ; HGB § 429 Abs. 3 Satz 2; ; HGB § 431 Abs. 1; ; HGB § 432; ; HGB § 435; ; HGB § 449 Abs. 1 Satz 1; ; HGB § 449 Abs. 2; ; HGB § 449 Abs. 2 Satz 1; ; PUDLV § 3

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB § 449 Abs. 2
    Unwirksamkeit von Klauseln der Deutschen Post AG über den Ausschluss von Edelsteinen von der Beförderung nach § 449 Abs. 2 HGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formularmäßige Vereinbarung der Ablehnung des Vertragsschlusses in einem Transportvertrag; Ablehnung der Haftung für ausgeschlossene Sendungen; Ersatzpflicht des Versenders

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 1598
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.11.2001 - I ZR 221/99

    Rechtsfolgen eines grob fahrlässigen Organisationsverschuldens des Spediteurs im

    Auszug aus OLG Köln, 05.08.2003 - 3 U 28/03
    Diese allgemeinen Rechtsprechungsgrundsätze zur sekundären Darlegungslast sind auch auf die Beklagte als Massengutfrachtführerin anwendbar (BGH, TranspR 2002, 458).

    Unterlässt sie dies, so besteht eine tatsächliche Vermutung für das qualifizierte Verschulden im Sinne des § 435 HGB (BGH, TranspR 2002, 458; OLG Köln, TranspR 2001, 364, 366; 2001, 1445, 1446; Koller, Transportrecht, § 435 HGB Rn. 21).

    Da im Streitfall konkrete Angaben der Beklagten zur Organisation des Transports, insbesondere zur Schnittstellenkontrolle fehlen, verbleibt es bei dem zuvor aufgezeigten Grundsatz, nach dem ein qualifiziertes Verschulden des Frachtführers vermutet wird (BGH, TranspR 2002, 458; OLG Köln, TranspR 2001, 364, 366; 2001, 1445, 1446; OLG Hamburg, TranspR 1996, 304; Koller, TranspR, § 435 HGB Nr. 21).

    Bei Kenntnis der Beklagten vom Inhalt der Ware hätte sie die Beförderung gemäß Anschnitt 2 Abs. 3 ihrer AGB ablehnen oder den Absender auf eine andere Transportart verweisen können (dazu auch BGH, NJW 2002, 3255, 3257; TranspR 2002, 458; 2002, 452, 457; OLG Hamburg, TranspR 1996, 304, 305; TranspR 2001, 443, 445).

  • OLG Köln, 27.03.2001 - 3 U 183/00

    Deliktshaftung des Frachtführers gegenüber dem Absender

    Auszug aus OLG Köln, 05.08.2003 - 3 U 28/03
    Daher gilt weiterhin, dass den Frachtführer die prozessuale Obliegenheit trifft, darzulegen, dass und welche organisatorischen Maßnahmen er ergriffen hat, um den Schaden abzuwenden (OLG Köln, TranspR 2001, 364, 366).

    Unterlässt sie dies, so besteht eine tatsächliche Vermutung für das qualifizierte Verschulden im Sinne des § 435 HGB (BGH, TranspR 2002, 458; OLG Köln, TranspR 2001, 364, 366; 2001, 1445, 1446; Koller, Transportrecht, § 435 HGB Rn. 21).

    Da im Streitfall konkrete Angaben der Beklagten zur Organisation des Transports, insbesondere zur Schnittstellenkontrolle fehlen, verbleibt es bei dem zuvor aufgezeigten Grundsatz, nach dem ein qualifiziertes Verschulden des Frachtführers vermutet wird (BGH, TranspR 2002, 458; OLG Köln, TranspR 2001, 364, 366; 2001, 1445, 1446; OLG Hamburg, TranspR 1996, 304; Koller, TranspR, § 435 HGB Nr. 21).

  • LG Bonn, 23.01.2003 - 14 O 171/02

    Die Haftung für den Verlust und die Beschädigung von Postsendungen im nationalen

    Auszug aus OLG Köln, 05.08.2003 - 3 U 28/03
    Auf die Berufung des Klägers wird das am 23.01.2003 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn (14 O 171/02) teilweise abgeändert:.

    die Beklagte unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Bonn vom 23.01.2003, AZ.: 14 O 171/02, zu verurteilen, an ihn 7.896,63 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 30.07.2002 zu zahlen.

  • OLG Hamburg, 25.11.1995 - 6 U 199/94

    Paket; Wertpaket; Verlust; Schadensersatz; Mitverschulden; Haftung; Paketdienst;

    Auszug aus OLG Köln, 05.08.2003 - 3 U 28/03
    Da im Streitfall konkrete Angaben der Beklagten zur Organisation des Transports, insbesondere zur Schnittstellenkontrolle fehlen, verbleibt es bei dem zuvor aufgezeigten Grundsatz, nach dem ein qualifiziertes Verschulden des Frachtführers vermutet wird (BGH, TranspR 2002, 458; OLG Köln, TranspR 2001, 364, 366; 2001, 1445, 1446; OLG Hamburg, TranspR 1996, 304; Koller, TranspR, § 435 HGB Nr. 21).

    Bei Kenntnis der Beklagten vom Inhalt der Ware hätte sie die Beförderung gemäß Anschnitt 2 Abs. 3 ihrer AGB ablehnen oder den Absender auf eine andere Transportart verweisen können (dazu auch BGH, NJW 2002, 3255, 3257; TranspR 2002, 458; 2002, 452, 457; OLG Hamburg, TranspR 1996, 304, 305; TranspR 2001, 443, 445).

  • BGH, 24.10.2002 - I ZR 104/00

    Beweiskraft eines Lieferscheins im Schadensersatzprozeß wegen des Verlustes von

    Auszug aus OLG Köln, 05.08.2003 - 3 U 28/03
    Mit Urteil vom 24.10.2002 (I ZR 104/00 = TranspR 2003, 156 ff.; = MDR 2002, 649 f.) hat der BGH klargestellt, dass die Darlegungslast des Anspruchstellers für den Sendungsinhalt erheblich vereinfacht sein kann.
  • BGH, 15.11.2001 - I ZR 122/99

    Rechtsfolgen eines grob fahrlässigen Organisationsverschuldens des Spediteurs im

    Auszug aus OLG Köln, 05.08.2003 - 3 U 28/03
    Nach der neueren Rechtsprechung des BGH hat das TRG in Bezug auf die Darlegungslast des Beförderers keine grundsätzlichen Änderungen erfahren (vgl. nur BGH, TranspR 2002, 448, 451).
  • BGH, 16.07.2002 - X ZR 250/00

    Zur Haftung der Deutschen Post AG bei Verlust von Wertsendungen

    Auszug aus OLG Köln, 05.08.2003 - 3 U 28/03
    Bei Kenntnis der Beklagten vom Inhalt der Ware hätte sie die Beförderung gemäß Anschnitt 2 Abs. 3 ihrer AGB ablehnen oder den Absender auf eine andere Transportart verweisen können (dazu auch BGH, NJW 2002, 3255, 3257; TranspR 2002, 458; 2002, 452, 457; OLG Hamburg, TranspR 1996, 304, 305; TranspR 2001, 443, 445).
  • OLG Hamburg, 08.03.2001 - 6 U 78/00

    Rechtmäßigkeit einer Haftungsbeschränkung in einem Speditionsvertrag;

    Auszug aus OLG Köln, 05.08.2003 - 3 U 28/03
    Bei Kenntnis der Beklagten vom Inhalt der Ware hätte sie die Beförderung gemäß Anschnitt 2 Abs. 3 ihrer AGB ablehnen oder den Absender auf eine andere Transportart verweisen können (dazu auch BGH, NJW 2002, 3255, 3257; TranspR 2002, 458; 2002, 452, 457; OLG Hamburg, TranspR 1996, 304, 305; TranspR 2001, 443, 445).
  • BGH, 28.09.2006 - I ZR 198/03

    Anforderungen an den Nachweis des Inhalts einer Sendung

    Das Berufungsgericht hat der im ersten Rechtszug erfolglosen Klage in Höhe von 3.948,32 EUR stattgegeben und die Berufung des Klägers im Übrigen zurückgewiesen (OLG Köln TranspR 2004, 28 = VersR 2003, 1598).
  • LG Bonn, 21.10.2003 - 11 S 6/03

    Unwirksamkeit der AGB der Deutschen Post AG über den Umgang mit so genannten

    Es kann zwar vorausgesetzt werden, dass in der Schmuckbranche bekannt ist, dass die AGB der Frachtführer und Spediteure Haftungsbefreiungen oder -ausschlüsse für wertvollen Schmuck enthalten (s. OLG Köln, Urt. v. 05.08.03 - 3 U 28/03: "branchentypisch").

    Im hier betroffenen gewerblichen Bereich spricht nach der Lebenserfahrung eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass an den Kunden die in zeitnahen Handelsrechnungen ausgewiesenen und berechneten Waren tatsächlich versandt worden sind (OLG Köln, Urteile v. 08.04.03 - 3 U 146/02 und 05.08.03 - 3 U 28/03).

    Die Kammer hat die Revision zugelassen, wie dies auch in den Urteilen des OLG Köln (Urteile v. 08.04.03 - 3 U 146/02, 08.07.03 - 3 U 20/03, 05.08.03 - 3 U 28/03) erfolgt ist.

  • LG Bonn, 14.05.2004 - 10 O 17/04

    Frachtvertrag, Deutsche Post, AGB der Deutschen Post PAKET / EXPRESS NATIONAL,

    Da der Verlust der Sendung auch während der Beförderung eingetreten ist, traf die Beklagte nach ständiger Rechtsprechung die prozessuale Obliegenheit, darzulegen, welche organisatorischen Vorkehrungen sie ergriffen hat, um den Schaden abzuwenden (OLG Köln, Urteil vom 5. August 2003, Az.: 3 U 28/03).
  • LG Bonn, 08.11.2007 - 14 O 136/06

    Anforderungen an das Vorliegen eines Leistungsanspruchs einer

    Dem sind verschiedene Oberlandesgerichte, u. a. auch der 3. Senat des Oberlandesgerichts Köln gefolgt (vgl. Urteile vom 11.11.2003, 3 U 44/03, und vom 05.08.2003, 3 U 28/03; auch OLG Karlsruhe, Transportrecht 2006, 719 und BGH, Urteil vom 28.09.2006, I ZR 198/03).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 11.03.2003 - 3 U 28/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2502
OLG Rostock, 11.03.2003 - 3 U 28/03 (https://dejure.org/2003,2502)
OLG Rostock, Entscheidung vom 11.03.2003 - 3 U 28/03 (https://dejure.org/2003,2502)
OLG Rostock, Entscheidung vom 11. März 2003 - 3 U 28/03 (https://dejure.org/2003,2502)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfehler in der Berufungsbegründung; Reichweite des Risikos einer Garantieerklärung; Übernahme einer eigenen Zahlungs- oder Einstandspflicht mit der Unterzeichnung einer Garantieerklärung

  • Judicialis

    ZPO § 522 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    ZPO § 522 Abs. 2
    Zurückweisung der Berufung mangels Aussicht auf Erfolg

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Berufung gegen rechtsfehlerbehaftetes Urteil

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1676
  • MDR 2003, 1073
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 05.08.2002 - 2 BvR 1108/02

    Keine Verletzung von GG Art 101 Abs 1 S 2 durch Zurückweisung einer Berufung im

    Auszug aus OLG Rostock, 11.03.2003 - 3 U 28/03
    Zwar wird man bei dieser Konstellation die Berufung nicht als offensichtlich aussichtslos abtun können, indessen ist die offensichtlich fehlende Erfolgsaussicht nicht Voraussetzung der Zurückweisung der Berufung gem. § 522 Abs. 2 ZPO (OLG Celle NJW 2002, 2800; ebenso BVerfG NJW 2003, 281).
  • OLG Celle, 06.06.2002 - 2 U 31/02

    Keine Erforderlichkeit offensichtlicher Unbegründetheit für die Zurückweisung der

    Auszug aus OLG Rostock, 11.03.2003 - 3 U 28/03
    Zwar wird man bei dieser Konstellation die Berufung nicht als offensichtlich aussichtslos abtun können, indessen ist die offensichtlich fehlende Erfolgsaussicht nicht Voraussetzung der Zurückweisung der Berufung gem. § 522 Abs. 2 ZPO (OLG Celle NJW 2002, 2800; ebenso BVerfG NJW 2003, 281).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 27.01.2005 - 3 U 28/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,22966
OLG Hamburg, 27.01.2005 - 3 U 28/03 (https://dejure.org/2005,22966)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27.01.2005 - 3 U 28/03 (https://dejure.org/2005,22966)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27. Januar 2005 - 3 U 28/03 (https://dejure.org/2005,22966)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des Vertriebs eines Mittels ohne dessen Zulassung als Arzneimittel; Versorgung von Rheumapatienten mit der Omega-3-Fettsäure EPA (Eicosapentaensäure); Begriff des Arzneimittels; Begriff des (diätetischen) Lebensmittels (für besondere ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Hamburg, 30.01.2003 - 315 O 87/02
    Auszug aus OLG Hamburg, 27.01.2005 - 3 U 28/03
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, 15. Zivilkammer, vom 30. Januar 2003 (315 O 87/02) wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 30.01.2003, Az.: 315 O 87/02, aufzuheben und.

  • BGH, 10.02.2000 - I ZR 97/98

    L-Carnitin - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.01.2005 - 3 U 28/03
    Damit führen die herkömmlichen Abgrenzungsgrundsätze (vgl. dazu BGH, Urteil vom 11.7.2002 - I ZR 34/01 - NJW 2002, 3469, 3470 - Muskelaufbaupräparate; BGH, Urteil vom 10.02.2000 - I ZR 97/98 - GRUR 2000, 528, 530 - L-Carnitin; GRUR 1995, 419, 421 - Knoblauchkapseln) für sich genommen nicht weiter.
  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 34/01

    "Muskelaufbaupräparate"; Abgrenzung von Arznei- und Lebensmitteln

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.01.2005 - 3 U 28/03
    Damit führen die herkömmlichen Abgrenzungsgrundsätze (vgl. dazu BGH, Urteil vom 11.7.2002 - I ZR 34/01 - NJW 2002, 3469, 3470 - Muskelaufbaupräparate; BGH, Urteil vom 10.02.2000 - I ZR 97/98 - GRUR 2000, 528, 530 - L-Carnitin; GRUR 1995, 419, 421 - Knoblauchkapseln) für sich genommen nicht weiter.
  • BGH, 19.01.1995 - I ZR 209/92

    Knoblauchkapseln

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.01.2005 - 3 U 28/03
    Damit führen die herkömmlichen Abgrenzungsgrundsätze (vgl. dazu BGH, Urteil vom 11.7.2002 - I ZR 34/01 - NJW 2002, 3469, 3470 - Muskelaufbaupräparate; BGH, Urteil vom 10.02.2000 - I ZR 97/98 - GRUR 2000, 528, 530 - L-Carnitin; GRUR 1995, 419, 421 - Knoblauchkapseln) für sich genommen nicht weiter.
  • BGH, 30.11.2011 - I ZR 8/11

    Glucosamin Naturell

    Dabei bleibt unberücksichtigt, dass bilanzierte Diäten jedenfalls dann, wenn sie der in § 14b Abs. 1 Satz 2 DiätV an sie gestellten Wirksamkeitsanforderungen entsprechen, vielfach, wenn nicht regelmäßig auch eine krankheitsheilende oder immerhin krankheitslindernde, zumindest aber krankheitsverhindernde Wirkung aufweisen (vgl. OLG Hamburg, ZLR 2005, 266, 274; Rathke/Gründig in Zipfel/Rathke aaO § 1 DiätV Rn. 86 mwN).
  • OLG Frankfurt, 12.01.2006 - 6 U 241/04

    Wettbewerbliche Beurteilung der Werbung für eine bilanzierte Diät:

    Des weiteren ist der von der Beklagten angeführten Entscheidung des OLG Hamburg vom 27.01.2005 - 3 U 28/03 - insofern zuzustimmen, als die Arzneimitteleigenschaft eines als bilanzierte Diät angebotenen Erzeugnisses unbeschadet der aus § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 5 AMG ersichtlichen Begriffsbestimmungen nicht allein aus der besonderen medizinischen Zwecksetzung, nämlich der Bestimmung zur diätetischen Behandlung von Patienten i.S.v. § 1 Abs. 4a Satz 1 DiätV, hergeleitet werden kann (vgl. OLG Hamburg, MD 2005, 389, 393), da die Vorschriften der Diätverordnung über bilanzierte Diäten, die definitionsgemäß besonderen medizinischen Zwecken zu dienen haben, andernfalls leerliefen.
  • OLG München, 17.11.2005 - 29 U 4024/03

    Richtlinienkonforme Auslegung des § 14b Abs. 1 Satz 2 DiätV über diätische

    g) Die vorstehenden Ausführungen stehen nicht im Widerspruch zum Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg vom 27.01.2005 - 3 U 28/03 = MD 2005, 389, in juris dokumentiert, bei dem es um das Mittel E. ging, das als diätetisches Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte Diät) zur diätetischen Behandlung von entzündlich-rheumatischen Beschwerden in den Verkehr gebracht wird und bei dem eine Kapsel 0, 42 g Omega-3-Fettsäuren, davon 0, 3 g EPA, sowie 15 mg Vitamin E enthält.
  • OLG Hamburg, 26.05.2005 - 3 U 73/02

    "Sportlernahrung" als Arzneimittel?

    Ist dies der Fall, handelt es sich also um ein "ambivalentes Produkt", dem nach Zusammensetzung und Eigenschaft eine sowohl arzneimitteltypische als auch lebensmitteltypische Zweckbestimmung innewohnt, kommt es maßgebend auf das für die Abgrenzungsfrage zentrale Kriterium der pharmakologischen Wirkung an (zur Untauglichkeit dieses Gesichtspunkts zur Abgrenzung von ergänzenden bilanzierten Diäten für besondere medizinische Zwecke i.S. des § 1 Abs. 4 a DiätV und Arzneimitteln vgl. Senat, Urt. v. 27.1.2005, 3 U 28/03 - Omega-3-Fettsäuren, MD 2005, 389 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.08.2017 - 9 S 1861/17

    Verkaufsverbot für ein diätetisches Lebensmittel zur Adipositastherapie

    Die Unzumutbarkeit einer Modifikation der normalen Ernährung im Sinne von § 1 Abs. 4a DiätV wird in der Rechtsprechung und im Schrifttum in Betracht gezogen, wenn für die Ernährungsumstellung notwendige Lebensmittel nur von einzelnen Herstellern auf der Grundlage einer besonderen Genehmigung auf den Markt gebracht werden (vgl. BGH, Urteil vom 04.12.2008, a.a.O., juris Rn. 25), wenn im Rahmen der Ernährungsumstellung einzelne Lebensmittel mengenmäßig derart "überbetont" werden, dass dies - auch mit Blick auf die notwendige Dauer - nicht mehr mit einem den üblichen Verzehrsgewohnheiten entsprechenden Speiseplan in Einklang zu bringen ist, wenn sich dabei Risiken einer zu einseitigen Ernährung ergeben oder wenn mit der modifizierten normalen Ernährung im Gegensatz zu einer Ernährung mit einer bilanzierten Diät auch unerwünschte Stoffe zugeführt werden (vgl. Herrmann, a.a.O., S. 122 f.; vgl. auch OLG Hamburg, Urteil vom 27.01.2005 - 3 U 28/03 -, juris, zur Unzumutbarkeit, die in einem Produkt enthaltene Menge an Omega-3-Fettsäuren auch durch den Verzehr (einer großen Menge) von Fisch zu sich zu nehmen; Kügel, ZLR 2003, 265, 273 f. mit Fußnote 33; Zipfel/Rathke, Lebensmittelrecht, Kommentar, Stand: März 2011, C 140 § 1 DiätV Rn. 91).
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