Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 25.08.2016

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 12.09.2016 - 3 U 28/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,34671
OLG Hamm, 12.09.2016 - 3 U 28/16 (https://dejure.org/2016,34671)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.09.2016 - 3 U 28/16 (https://dejure.org/2016,34671)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. September 2016 - 3 U 28/16 (https://dejure.org/2016,34671)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611; BGB § 280; BGB § 249
    Tierarzt; Kastration; Pferd; grober Behandlungsfehler; Risikoaufklärung; Ligatur; Transfixation

  • rechtsportal.de

    BGB § 611 ; BGB § 280 ; BGB § 249
    Anforderungen an die Aufklärung des Eigentümers eines Hengstes vor einer beabsichtigten Kastration

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Tierarzt haftet nach Kastration eines Hengstes mit tödlichem Ausgang

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Tod nach Kastration - wer haftet?

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Tierarzt muss über Alternativen bei Kastration eines Pferdes aufklären und Ligaturen beidseitig durchführen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Tierarzt haftet nach Kastration eines Hengstes mit tödlichem Ausgang

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Tierarzt haftet nach Kastration eines Hengstes mit tödlichem Ausgang

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Tödliche Kastration - Tierarzt haftet für grob fehlerhafte Kastration eines Hengstes

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Tierarzt haftet nach Kastration eines Hengstes mit tödlichem Ausgang

  • versr.de (Kurzinformation)

    Tierarzt haftet nach tödlicher Kastration eines Hengstes

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aufklärungspflichten eines Tierarztes vor Kastration eines Hengstes

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Tierarzt haftet nach Kastration eines Hengstes mit tödlichem Ausgang

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 150
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.05.2016 - VI ZR 247/15

    Umkehr der Beweislast bei grobem Behandlungsfehler eines Tierarztes

    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2016 - 3 U 28/16
    Da dieser Fehler geeignet war, den Schaden in Gestalt des Todes des Pferdes herbeizuführen, greift zugunsten der Klägerin die Beweislastumkehr (vgl. dazu auch BGH, Urteil vom 10.05.2016 - VI ZR 247/15).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.08.2016 - 3 U 28/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,50339
OLG Köln, 25.08.2016 - 3 U 28/16 (https://dejure.org/2016,50339)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.08.2016 - 3 U 28/16 (https://dejure.org/2016,50339)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. August 2016 - 3 U 28/16 (https://dejure.org/2016,50339)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rabüro.de

    Zur Frage der Frachtführerhaftung bei Beschädigung von Transportgut durch in einen Kühltransporter eingedrungene Flüchtlinge

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Begriff der unvermeidbaren Beschädigung des Transportguts i.S. von Art. 17 Abs. 2 CMR

  • rechtsportal.de

    CMR Art. 17 Abs. 1; CMR Art. 17 Abs. 2
    Begriff der unvermeidbaren Beschädigung des Transportguts i.S. von Art. 17 Abs. 2 CMR

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Begriff der unvermeidbaren Beschädigung des Transportguts

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 164/96

    Bewaffneter Raub eines mit Zigaretten beladenen LKW als unabwendbares Ereignis

    Auszug aus OLG Köln, 25.08.2016 - 3 U 28/16
    Unvermeidbarkeit i.S.v. Art. 17 Abs. 2 CMR ist nur anzunehmen, wenn der Frachtführer darlegt und beweist, dass der Schaden auch bei Anwendung der äußersten dem Frachtführer möglichen und zumutbaren Sorgfalt nicht hätte vermieden werden können (BGH Urteil vom 08.10.1998 - I ZR 164/96, NJW-RR 1999, 540).
  • OLG Düsseldorf, 12.03.2008 - 18 U 160/07

    Haftung des Transportunternehmens für Sendungsverlust - Zur Anwendbarkeit des

    Auszug aus OLG Köln, 25.08.2016 - 3 U 28/16
    Weiter ist die Klägerin - wie das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem ähnlichen Fall mit zutreffender Begründung ausdrücklich angenommen hat (vgl. Urteil vom 12.03.2008 - I-18 U 160/07, juris) -, jedenfalls durch die konkludente Abtretung der Ansprüche durch die Spedition T aufgrund der Übersendung der Schadensunterlagen Inhaberin der möglichen Schadensersatzansprüche geworden, was auch die Selbstbeteiligung in Höhe von 150 EUR umfasst.
  • BGH, 06.06.2007 - I ZR 121/04

    Pflichten des Frachtführers bei der Beförderung von Transportgut ohne Kenntnis

    Auszug aus OLG Köln, 25.08.2016 - 3 U 28/16
    Erforderlich ist entweder Vorsatz oder Leichtfertigkeit, zu der das Bewusstsein hinzukommen muss, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten wird (BGH, Urt. v. 06.06.2007 - I ZR 121/04- TranspR 2007, 423 ff. mwN).
  • BGH, 22.05.2014 - I ZR 109/13

    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr bei Sendungsverlust:

    Auszug aus OLG Köln, 25.08.2016 - 3 U 28/16
    Die Übernahme setzt weiter den Willen des Absenders voraus, die Verfügungsgewalt über das Transportgut aufzugeben, und den Willen des Frachtführers, die Kontrolle daran zu übernehmen (vgl. BGH, Urteil vom 22.05.2014 - I ZR 109/13, TranspR 2015, 33, mwN).
  • OLG Köln, 16.04.2015 - 3 U 108/14

    Haftung des Frachtführers wegen des Verlustes von Frachtgut

    Auszug aus OLG Köln, 25.08.2016 - 3 U 28/16
    Zwar muss der Frachtführer, auch wenn die Darlegungs- und Beweislast für die Leichtfertigkeit im Grundsatz bei dem Anspruchsteller liegt, substantiiert die Umstände darlegen, die nach seiner Kenntnis zum Schaden geführt haben, weil diese dem Einblick des Anspruchstellers entzogen sind (vgl. OLG Köln, Urteil vom 16.04.2015 - 3 U 108/14, TranspR 2015, 288, mwN).
  • LG Hamburg, 17.10.2013 - 415 HKO 71/11

    Haftung bzw. Haftungsbefreiung des Frachtführers für die Beschädigung des

    Auszug aus OLG Köln, 25.08.2016 - 3 U 28/16
    Soweit das Landgericht Hamburg in einem Urteil vom 17.10.2013 (Az. 415 HKO 71/11, zitiert nach juris) angenommen hat, das Eindringen von Flüchtlingen sei nicht vermeidbar gewesen, lag dem ein anderer Sachverhalt zugrunde.
  • LG Aachen, 26.01.2016 - 8 O 526/13

    Schadenersatzbegehren auf Grundlage eines Vertrags über den grenzüberschreitenden

    Auszug aus OLG Köln, 25.08.2016 - 3 U 28/16
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 26.01.2016 - Az. 8 O 526/13 - teilweise aufgehoben und insgesamt wie folgt neu gefasst:.
  • OLG Stuttgart, 25.08.2021 - 3 U 287/20

    Haftung des Fixkostenspediteurs im grenzüberschreitender Multimodaltransport

    Die Versicherungsnehmerin verlangte aufgrund einer bestehenden Transportversicherung (Anlagen K 0/V, GA I 107) die Schadensregulierung von der Klägerin und trat mit der hierzu unweigerlich erfolgten Übersendung der Schadensunterlagen an die Klägerin ihre Schadenersatzforderungen gegen die Beklagte aus dem grenzüberschreitenden Multimodaltransport konkludent und umfassend an die Klägerin nach § 398 BGB ab (BGH, Urteil vom 20.09.2007, I ZR 43/05, Juris Rdnr. 17; BGH, Urteil vom 01.12.2005, I ZR 85/04, Juris Rdnr. 19; OLG Köln, Urteil vom 25.08.2016, I-3 U 28/16, Juris Rdnr. 4).
  • OLG Stuttgart, 16.07.2021 - 3 U 287/20

    Schadensersatz wegen eines Transportschadens Anspruch aus einer

    Die Versicherungsnehmerin verlangte aufgrund einer bestehenden Transportversicherung (Anlagen K 0/V, GA I 107) die Schadensregulierung von der Klägerin und trat mit der hierzu unweigerlich erfolgten Übersendung der Schadensunterlagen an die Klägerin ihre Schadenersatzforderungen gegen die Beklagte aus dem grenzüberschreitenden Multimodaltransport konkludent und umfassend an die Klägerin nach § 398 BGB ab (BGH, Urteil vom 20.09.2007, I ZR 43/05, Juris Rdnr. 17; BGH, Urteil vom 01.12.2005, I ZR 85/04, Juris Rdnr. 19; OLG Köln, Urteil vom 25.08.2016, I-3 U 28/16, Juris Rdnr. 4).
  • OLG Stuttgart, 27.11.2019 - 3 U 239/18

    Internationaler Straßengüterverkehr: Konkludente Abtretung der Ansprüche an den

    Die Versicherungsnehmerin hat durch die Übersendung der Schadensunterlagen an die Klägerin am 29.01.2018 (Anlage K 8) eine konkludente Abtretung ihres Anspruchs gegen die Beklagte in Höhe von 5.029,36 ? vorgenommen, die von der Klägerin angenommen wurde (BGH, Urteil vom 20.09.2007, I ZR 43/05, Juris 12, 17; BGH, Urteil vom 01.12.2005, I ZR 85/04, Juris Rdnr. 19; OLG Köln, Urteil vom 25.08.2016, I-3 U 28/16, Juris Rdnr. 4).
  • OLG Stuttgart, 25.08.2021 - 3 U 91/20

    Frachtführerhaftung: Tätigkeit von Hilfspersonen beim Verladen; Verpflichtung zur

    Die Versicherungsnehmerin (Anlage K 8) übersandte die Schadensunterlagen an ihre Versicherungsmaklerin zur Weiterleitung an die Klägerin (Anlage K 7) und trat damit etwaige Schadensersatzforderungen gegen die Beklagte konkludent an die Klägerin ab (BGH, Urteil vom 20.09.2007, I ZR 43/05, Juris Rdnr. 17; OLG Köln, Urteil vom 25.08.2016, I-3 U 28/16, Juris Rdnr. 4), was sie am 14.11.2019 nochmals ausdrücklich bestätigte (Anlage K 10).
  • OLG Frankfurt, 28.03.2023 - 14 U 84/22

    Haftung des Frachtführers für Beschädigung von Lebensmitteln wegen illegal

    In Abhängigkeit davon kann es erforderlich sein, dass technische Sicherungssysteme wie beispielsweise eine Diebstahlwarnanlage eingebaut werden, das Fahrzeug nur unter Bewachung abgestellt wird bzw. sichere Parkplätze ausgewählt werden und Zwischenhalte durch den Einsatz eines zweiten Fahrers vermieden werden (OLG Köln, Urteil vom 25.082016, Az.: 3 U 28/16, Tz. 16 f.; OLG Koblenz, Urteil vom 04.02.2021, Az.: 6 U 728/20, Tz. 13 - zit. jeweils nach juris).
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