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OLG Frankfurt, 11.10.2007 - 3 U 294/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hessen
§ 823 Abs 1 BGB, § 1004 BGB, § 8 Abs 3 Nr 1 UWG
Eingriff in den Gewerbebetrieb: Unterlassen der Zusendung von Werbe-Emails - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eingriff in den Gewerbebetrieb: Unterlassen der Zusendung von Werbe-Emails
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 31.10.2006 - 2 O 154/06
- LG Frankfurt/Main, 31.10.2006 - 5 O 154/06
- OLG Frankfurt, 11.10.2007 - 3 U 294/06
- BGH, 20.05.2009 - I ZR 218/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Düsseldorf, 24.05.2006 - 15 U 45/06
Unterlassunganspruch bei Versendung von E-Mails an eine Vielzahl von Adressaten …
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.2007 - 3 U 294/06
26 Dabei ist allgemein zu berücksichtigen, dass der subsidiär eingreifende Schutzbereich des Rechtes am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb auch dazu dienen soll, vorhandene Lücken im Anwendungsbereich des UWG zu schließen (OLG Düsseldorf MMR 2006, 681).Die Revision war im Hinblick auf die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen, weil die Entscheidung des Senats von denjenigen des OLG Düsseldorf (MMR 2006, 681) und des OLG Naumburg (DB 2007, 911 = BeckRs 2007, 05636) abweicht.
- AG Dresden, 29.07.2005 - 114 C 2008/05
Wettbewerbswidrigkeit eMail berufsbezogen
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.2007 - 3 U 294/06
Fehlt es somit im Ergebnis an einem rechtserheblichen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb der Klägerin, so bestand ein Unterlassungsanspruch der Klägerin nicht, so dass das angegriffene Urteil abzuändern und die Klage abzuweisen war (wie hier im Ergebnis auch AG Dresden NJW 2005, 2561 und Baetge in NJW 2006, 1037 und Palandt-Sprau, BGB, § 823 Rn. 132 - Stichwort " Zusendung von Informationen "). - OLG Naumburg, 22.12.2006 - 10 U 60/06
Rechtswidriger Eingriff in eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb bereits …
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.2007 - 3 U 294/06
Die Revision war im Hinblick auf die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen, weil die Entscheidung des Senats von denjenigen des OLG Düsseldorf (MMR 2006, 681) und des OLG Naumburg (DB 2007, 911 = BeckRs 2007, 05636) abweicht.