Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 10.08.2005 - 3 U 30/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6126
OLG Oldenburg, 10.08.2005 - 3 U 30/05 (https://dejure.org/2005,6126)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 10.08.2005 - 3 U 30/05 (https://dejure.org/2005,6126)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 10. August 2005 - 3 U 30/05 (https://dejure.org/2005,6126)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Strafrechtsschutzversicherung: Gewährung von Rechtsschutz im Falle des Vorwurfs eines fahrlässigen oder vorsätzlichen Vollrausches sowie des Vorwurfs der Begehung eines Verbrechens oder eines nur vorsätzlich begehbaren Vergehens

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anspruch gegen eine Rechtsschutzversicherung auf Begleichung von in einem Strafverfahren entstandenen Kosten; Bestehen des Versicherungsschutzes bezüglich einer Verteidigung wegen des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs; Zulässigkeit des Abstellens auf die ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch gegen eine Rechtsschutzversicherung auf Begleichung von in einem Strafverfahren entstandenen Kosten; Bestehen des Versicherungsschutzes bezüglich einer Verteidigung wegen des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs; Zulässigkeit des Abstellens auf die ...

  • Judicialis

    ARB 94 § 2 Buchst. i; ; ARB 94 § 2 Buchst. bb; ; StGB § 323 A

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ARB 94 § 2 Buchst. i § 2 Buchst. bb; StGB § 323a
    Rechtsschutz bei einem im (fahrlässigen) Vollrausch begangenen Verbrechen oder vorsätzlich begehbaren Vergehen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Rechtsschutzversicherung - Vorsatztat

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Rechtsschutzversicherung - Vorsatztat

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1548
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.06.1982 - IVa ZR 270/80

    Rückwärtsversicherung - materieller Versicherungsbeginn

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.08.2005 - 3 U 30/05
    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeit eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (BGHZ 84, 268, 272; 123, 83, 85).
  • BGH, 02.05.1961 - 1 StR 139/61
    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.08.2005 - 3 U 30/05
    Vorgeworfene Tathandlung ist beim Vollrausch nach § 323 a StGB, der dem Schutz der Allgemeinheit vor den vom Berauschten regelmäßig ausgehenden Gefahren dient (BGHSt 16, 124), dass eine Person sich vorsätzlich oder fahrlässig in einen Rausch versetzt, nicht hingegen die im Rausch begangene Tat.
  • BGH, 19.02.2003 - IV ZR 318/02

    Umfang einer Ausschlußklausel in der Rechtsschutzversicherung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.08.2005 - 3 U 30/05
    Denn der durchschnittliche Versicherungsnehmer braucht nicht damit zu rechnen, dass er Lücken im Versicherungsschutz hat, ohne dass ihm diese hinreichend verdeutlicht werden (BGH VersR 2003, 454).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.08.2005 - 3 U 30/05
    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeit eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (BGHZ 84, 268, 272; 123, 83, 85).
  • BGH, 14.12.2016 - IV ZR 497/15

    Rechtsschutzversicherung: Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung gegen den

    Der Deckungsanspruch hängt daher nicht davon ab, ob die rechtliche Bewertung der Tatsachen durch die Strafverfolgungsbehörden als Erfüllung eines bestimmten Straftatbestandes zutrifft (vgl. Looschelders in Looschelders/Paffenholz, § 2 ARB 2010 Rn. 120; Bultmann in Terbille/Höra, Münchener Anwaltshandbuch Versicherungsrecht 3. Aufl. § 27 Rn. 172; Böhme, ARB-Kommentar 12. Aufl. § 4 ARB 1975 Rn. 58; Mathy, VersR 2007, 899, 900; OLG Oldenburg NJW-RR 2005, 1548, 1549).
  • LG Freiburg, 06.12.2012 - 3 S 147/12

    Rechtsschutzversicherung: Kostenerstattungsanspruch bei gleichzeitiger

    Ein vom Amtsgericht zitiertes Urteil des OLG Oldenburg (NJW-RR 2005, 1548f) betreffe einen nicht vergleichbaren Sachverhalt.

    Die zitierte Entscheidung des OLG Oldenburg (NJW-RR 2005, 1548f) befasst sich mit der hier irrelevanten Problematik, ob Versicherungsschutz besteht, wenn der Versicherungsnehmer wegen fahrlässigen Vollrauschs verurteilt wird und es sich bei der im Rausch begangenen Tat um ein Vorsatzdelikt handelt.

  • OLG Hamm, 18.02.2014 - 1 RVs 12/14

    Strafzumessungserwägungen und Verschuldensgrad bei Begehung einer Rauschtat

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass sich das Verschulden des Angeklagten hingegen nicht - wie die Revision und die Generalstaatsanwaltschaft meinen - auch auf die im Rausch begangene Tat bezogen haben muss (OLG Braunschweig NJW 1966, 679, 681; OLG Hamm, Beschl. v. 14.11.2013, III - 1 RVs 88/13 - juris; OLG Köln, Beschl. v. 05.02.2010 - III - 1 RVs 25/10 - juris, OLG Oldenburg NJW-RR 2005, 1548, jew. m.w.N.; wohl ebenso: OLG Celle.
  • OLG München, 18.08.2008 - 25 U 3371/08

    Rechtsschutzversicherung: Risikoausschluss des ursächlichen Zusammenhangs

    Denn der durchschnittliche Versicherungsnehmer braucht nicht damit zu rechnen, dass er Lücken im Versicherungsschutz hat, ohne dass ihm diese hinreichend verdeutlicht werden (BGH VersR 2003, 454 unter II 1; OLG Oldenburg NJW-RR 2005, 1548).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 16.08.2006 - 3 U 30/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8687
OLG Brandenburg, 16.08.2006 - 3 U 30/05 (https://dejure.org/2006,8687)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.08.2006 - 3 U 30/05 (https://dejure.org/2006,8687)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16. August 2006 - 3 U 30/05 (https://dejure.org/2006,8687)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Beendigung eines Pachtvertrages durch eine ordentliche Kündigung; Verstoß gegen den Pachtvertrag durch die Vornahme baulicher Veränderungen am Pachtobjekt; Amtsdirektor als gesetzlicher Vertreter von amtsangehörigen Gemeinden; Bestehen einer "hinreichenden zeitlichen ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    GO BB § 67 Abs. 2; ; GO BB § 67 Abs. 3; ; GO BB § 74; ; GO BB § 123; ; BGB § 166; ; BGB § 314 Abs. 3; ; ZPO § 156 Abs. 1; ; ZPO § 156 Abs. 2; ; ZPO § 580

  • rechtsportal.de

    BGB § 314 Abs. 3
    Beginn der Kündigungsfrist gemäß § 314 Abs. 3 BGB durch den Kündigungsberechtigten, wenn der andere Vertragsteil einen pflichtwidrigen Dauerzustand geschaffen hat.

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Brandenburg, 13.08.1997 - 3 U 77/97

    Herausgabe von Grundstücken; Berichtigung des Rubrums; Änderung der Klage ;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.08.2006 - 3 U 30/05
    Gesetzlicher Vertreter von amtsangehörigen Gemeinden wie der Beklagten ist nach dem brandenburgischem Kommunalrecht grundsätzlich allein der jeweilige Amtsdirektor (§ 67 Abs. 1 GO BB; § 9 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 4 Abs. 3 1. Halbs. AmtsO BB; vgl. dazu LVerfG BB, Urt. v. 20.01.2000 - 53/98 3/99, LKV 2000, 199 = DVBl 2000, 981; FG BB, Urt. v. 22.07.1998 - 1 K 759/96, EFG 1998, 1440 = LKV 1999, 288; VG Potsdam, Beschl. v. 25.08.1997 - 2 L 910/97, VwRR MO 1998, 118; ferner OLG Brandenburg, Urt. v. 13.08.1997 - 3 U 77/97, LKV 1998, 327).
  • BGH, 20.12.1995 - XII ZR 244/94

    Beschwer bei Streitigkeiten über Bestand oder Dauer eines Miet- oder

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.08.2006 - 3 U 30/05
    Entgegen der Auffassung des Landgerichts kann der vertraglich vereinbarte Miet- oder Pachtzins bei der Streitwertbemessung auch dann nicht durch einen geschätzten Jahresumsatz ersetzt werden, wenn nur ein symbolisches Nutzungsentgelt vereinbart wurde (zu § 8 ZPO vgl. BGH, Urt. v. 28.09.1994 - XII ZR 50/94, NJW 1994, 3292 = ZMR 1995, 17; Urt. v. 20.12.1995 - XII ZR 244/94, WM 1996, 1064 = NJWE-MietR 1996, 54).
  • BGH, 28.09.1994 - XII ZR 50/94

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung des Mieters zur Räumung und Abweisung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.08.2006 - 3 U 30/05
    Entgegen der Auffassung des Landgerichts kann der vertraglich vereinbarte Miet- oder Pachtzins bei der Streitwertbemessung auch dann nicht durch einen geschätzten Jahresumsatz ersetzt werden, wenn nur ein symbolisches Nutzungsentgelt vereinbart wurde (zu § 8 ZPO vgl. BGH, Urt. v. 28.09.1994 - XII ZR 50/94, NJW 1994, 3292 = ZMR 1995, 17; Urt. v. 20.12.1995 - XII ZR 244/94, WM 1996, 1064 = NJWE-MietR 1996, 54).
  • BGH, 19.03.2004 - IXa ZB 328/03

    Befugnisse des Gerichtsvollziehers bei Vollstreckung eines Anspruchs auf Räumung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.08.2006 - 3 U 30/05
    Aus einem auf Räumung und Herausgabe lautenden Titel kann nur dann zugleich die Beseitigung von Bauwerken und baulichen Anlagen sowie die Rückgängigmachung von Veränderungen daran vollstreckt werden, wenn sich, woran es hier fehlt, eine entsprechende Doppelverpflichtung dem Vollstreckungstitel - zumindest im Wege der Auslegung - zweifelsfrei entnehmen lässt (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 19.03.2004 - IX a ZB 328/03, WM 2004, 1197 = DGVZ 2004, 88; Zöller/Stöber, ZPO, 25. Aufl., § 885 Rdn. 15 und § 887 Rdn. 3 Stichwort "Beseitigung eines Bauwerks").
  • FG Brandenburg, 22.07.1998 - 1 K 759/96

    Durch Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtete Wohnungs-, Verwaltungs- und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.08.2006 - 3 U 30/05
    Gesetzlicher Vertreter von amtsangehörigen Gemeinden wie der Beklagten ist nach dem brandenburgischem Kommunalrecht grundsätzlich allein der jeweilige Amtsdirektor (§ 67 Abs. 1 GO BB; § 9 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 4 Abs. 3 1. Halbs. AmtsO BB; vgl. dazu LVerfG BB, Urt. v. 20.01.2000 - 53/98 3/99, LKV 2000, 199 = DVBl 2000, 981; FG BB, Urt. v. 22.07.1998 - 1 K 759/96, EFG 1998, 1440 = LKV 1999, 288; VG Potsdam, Beschl. v. 25.08.1997 - 2 L 910/97, VwRR MO 1998, 118; ferner OLG Brandenburg, Urt. v. 13.08.1997 - 3 U 77/97, LKV 1998, 327).
  • VG Potsdam, 25.08.1997 - 2 L 910/97
    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.08.2006 - 3 U 30/05
    Gesetzlicher Vertreter von amtsangehörigen Gemeinden wie der Beklagten ist nach dem brandenburgischem Kommunalrecht grundsätzlich allein der jeweilige Amtsdirektor (§ 67 Abs. 1 GO BB; § 9 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 4 Abs. 3 1. Halbs. AmtsO BB; vgl. dazu LVerfG BB, Urt. v. 20.01.2000 - 53/98 3/99, LKV 2000, 199 = DVBl 2000, 981; FG BB, Urt. v. 22.07.1998 - 1 K 759/96, EFG 1998, 1440 = LKV 1999, 288; VG Potsdam, Beschl. v. 25.08.1997 - 2 L 910/97, VwRR MO 1998, 118; ferner OLG Brandenburg, Urt. v. 13.08.1997 - 3 U 77/97, LKV 1998, 327).
  • VerfG Brandenburg, 20.01.2000 - VfGBbg 53/98

    Rückwirkende Heilung von Gründungsmängeln bei Abwasserzweckverbänden durch

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.08.2006 - 3 U 30/05
    Gesetzlicher Vertreter von amtsangehörigen Gemeinden wie der Beklagten ist nach dem brandenburgischem Kommunalrecht grundsätzlich allein der jeweilige Amtsdirektor (§ 67 Abs. 1 GO BB; § 9 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 4 Abs. 3 1. Halbs. AmtsO BB; vgl. dazu LVerfG BB, Urt. v. 20.01.2000 - 53/98 3/99, LKV 2000, 199 = DVBl 2000, 981; FG BB, Urt. v. 22.07.1998 - 1 K 759/96, EFG 1998, 1440 = LKV 1999, 288; VG Potsdam, Beschl. v. 25.08.1997 - 2 L 910/97, VwRR MO 1998, 118; ferner OLG Brandenburg, Urt. v. 13.08.1997 - 3 U 77/97, LKV 1998, 327).
  • OLG Brandenburg, 18.06.2013 - 3 U 134/11

    Pachtvertrag: Kündigung eines Pachtvertrages durch den Verpächter wegen

    Aber abgesehen davon, dass sich aufgrund der Vielgestaltigkeit von Dauerschuldverhältnissen keine einheitlichen Kündigungsfristen bestimmen lassen, hat der Beklagte hier, indem er der Klägerin eine weitere Entnahme der Reststoffe aus dem vorhandenen Endlager nach wie vor verweigert, einen pflichtwidrigen Dauerzustand geschaffen, so dass die Frist für die Ausübung des Kündigungsrechtes gemäß § 314 Abs. 3 BGB nicht vor der Beendigung dieses Zustandes zu laufen beginnt (Senat, Urt. v. 16.8.2006 - 3 U 30/05 - in: NJ 2007, 27).
  • OLG Brandenburg, 12.08.2009 - 3 U 2/07

    Geschäftsraummietrecht: Bemessung der Mietminderung bei Sachmängeln;

    Selbst wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der ihn zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt, steht es in der freien Entscheidung des Mieters, ob und - solange der Kündigungsgrund fortbesteht (vgl. dazu OLG Brandenburg, Urt. v. 16.08.2006 - 3 U 30/05, juris; ferner Palandt/Weidenkaff, BGB, 68. Aufl., § 626 Rdn. 27) - prinzipiell auch wann er von seiner Kündigungsbefugnis tatsächlich Gebrauch macht, womit er zugleich sein Recht zum Besitz des Mietobjekts beendet.
  • OLG Hamburg, 30.07.2009 - 3 U 53/09

    Außerordentliche Kündigung eines Geschäftsbesorgungsvertrages über die

    Gründet die außerordentliche Kündigung auf einem fortdauernden Zustand, wirken also wichtige Gründe im Sinne eines Dauertatbestands fort, so ist die Ausschlussfrist für eine außerordentliche Kündigung des Dauerschuldverhältnisses noch gewahrt, wenn der Dauerzustand auch innerhalb der Frist noch angehalten hat (BGH NZA 2005, 1415, 1416; BAG NZA 2004, 1216; Brandburg. OLG, Urt. v. 16.8.2006, Az. 3 U 30/05, juris-Rz. 26; siehe auch Henssler, in: Münchener Kommentar zum BGB, Bd. 4, 5. Aufl. 2009, § 626 Rz. 307).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.05.2007 - 3 U 30/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,13565
OLG Hamm, 07.05.2007 - 3 U 30/05 (https://dejure.org/2007,13565)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.05.2007 - 3 U 30/05 (https://dejure.org/2007,13565)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Mai 2007 - 3 U 30/05 (https://dejure.org/2007,13565)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schmerzengsgeld und Feststellung der Ersatzpflicht für alle materiellen Schäden wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung im Zusammenhang mit einer Geburt; Auswechslung des erstinstanzlichen Sachverhalts durch das Berufungsvorbringen; Feststellungen eines ...

  • Judicialis

    ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3; ; ZPO § ... 538 Abs. 2 Ziff. 4; ; ZPO § 538 Abs. 2 S. 1 Ziff. 4; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 278; ; BGB § 284 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § 288; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 831; ; BGB § 847 a.F.; ; BGB § 852 Abs. 1 a.F.; ; EGBGB Art. 229 § 1 Abs. 1 S. 3; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 1 S. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Arzthaftung wegen ungenügender Nachbehandlung eines Neugeborenen - 225.000,- EUR Schmerzensgeld für Schwerstbehinderung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 31.10.2000 - VI ZR 198/99

    Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen; Angabe der

    Auszug aus OLG Hamm, 07.05.2007 - 3 U 30/05
    Nach ständiger Rechtsprechung liegt die für den Verjährungsbeginn zu fordernde Kenntnis eines Patienten im Bereich der Arzthaftung für Behandlungsfehler erst dann vor, wenn der Betroffene positiv auch solche Tatsachen kennt, aus denen sich für ihn als medizinischen Laien ergibt, dass der Arzt bei seiner Behandlung vom medizinischen Standard abgewichen ist oder Maßnahmen nicht getroffen hat, die nach dem ärztlichen Standard zur Vermeidung oder Beherrschung von Komplikationen erforderlich waren, und dass dies zu einer Beeinträchtigung seiner Gesundheit geführt hat (BGH NJW 1991, 2350; 2001, 885).
  • BGH, 05.04.2005 - VI ZR 216/03

    Darlegungs- und Beweislast des Schadenseintritt bei rechtmäßigem

    Auszug aus OLG Hamm, 07.05.2007 - 3 U 30/05
    Denn sobald positiv feststeht, dass ein einfacher Behandlungsfehler für den Schaden mitursächlich ist bzw. bei einem groben Behandlungsfehler - wie hier - die bloße Mitursächlichkeit nicht als äußerst unwahrscheinlich entkräftet ist, geht die Haftung des Schädigers auf den gesamten Schaden, wenn der Anteil einer nicht haftungsrelevanten Vorschädigung nicht abgrenzbar sicher festgestellt werden kann (vgl. BGH NJW 1997, 796; 2005, 2072).
  • BGH, 23.04.1991 - VI ZR 161/90

    Beginn der Verjährung im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Hamm, 07.05.2007 - 3 U 30/05
    Nach ständiger Rechtsprechung liegt die für den Verjährungsbeginn zu fordernde Kenntnis eines Patienten im Bereich der Arzthaftung für Behandlungsfehler erst dann vor, wenn der Betroffene positiv auch solche Tatsachen kennt, aus denen sich für ihn als medizinischen Laien ergibt, dass der Arzt bei seiner Behandlung vom medizinischen Standard abgewichen ist oder Maßnahmen nicht getroffen hat, die nach dem ärztlichen Standard zur Vermeidung oder Beherrschung von Komplikationen erforderlich waren, und dass dies zu einer Beeinträchtigung seiner Gesundheit geführt hat (BGH NJW 1991, 2350; 2001, 885).
  • BGH, 27.04.2004 - VI ZR 34/03

    Begriff und Rechtsfolgen eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Hamm, 07.05.2007 - 3 U 30/05
    Da dem Beklagten ein grober und zur Herbeiführung des beim Kläger eingetretenen Schadens geeigneter Behandlungsfehler anzulasten ist, trifft ihn die Beweislast dafür, dass ein Kausalzusammenhang zwischen dem Behandlungsfehler und dem eingetretenen Gesundheitsschaden gänzlich bzw. äußerst unwahrscheinlich ist (BGH VersR 2005, 228 ff; NJW 2004, 2011 ff).
  • BGH, 01.10.1996 - VI ZR 10/96

    Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Hamm, 07.05.2007 - 3 U 30/05
    Denn sobald positiv feststeht, dass ein einfacher Behandlungsfehler für den Schaden mitursächlich ist bzw. bei einem groben Behandlungsfehler - wie hier - die bloße Mitursächlichkeit nicht als äußerst unwahrscheinlich entkräftet ist, geht die Haftung des Schädigers auf den gesamten Schaden, wenn der Anteil einer nicht haftungsrelevanten Vorschädigung nicht abgrenzbar sicher festgestellt werden kann (vgl. BGH NJW 1997, 796; 2005, 2072).
  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 199/03

    Anforderungen an den Parteivortrag im Arzthaftungsverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 07.05.2007 - 3 U 30/05
    Ob ein in zweiter Instanz konkretisiertes Vorbringen neu ist, hängt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH NJW 2004, 2825, 2827) davon ab, wie allgemein es in erster Instanz gehalten war.
  • BGH, 16.11.2004 - VI ZR 328/03

    Rechtsfolgen einer als grober Behandlungsfehler zu bewertenden Verletzung der

    Auszug aus OLG Hamm, 07.05.2007 - 3 U 30/05
    Da dem Beklagten ein grober und zur Herbeiführung des beim Kläger eingetretenen Schadens geeigneter Behandlungsfehler anzulasten ist, trifft ihn die Beweislast dafür, dass ein Kausalzusammenhang zwischen dem Behandlungsfehler und dem eingetretenen Gesundheitsschaden gänzlich bzw. äußerst unwahrscheinlich ist (BGH VersR 2005, 228 ff; NJW 2004, 2011 ff).
  • BGH, 12.05.1998 - VI ZR 182/97

    Zur Höhe des Schmerzensgeldes nach Verletzung mit nachfolgender Todesfolge

    Auszug aus OLG Hamm, 07.05.2007 - 3 U 30/05
    Alle diese Umstände sind in eine Gesamtbetrachtung einzubeziehen und in eine angemessene Beziehung zur Entschädigung zu setzen (vgl. BGH VersR 1998, 1034).
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Rechtsprechung
   LSG Hessen, 20.09.2011 - L 3 U 30/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,10415
LSG Hessen, 20.09.2011 - L 3 U 30/05 (https://dejure.org/2011,10415)
LSG Hessen, Entscheidung vom 20.09.2011 - L 3 U 30/05 (https://dejure.org/2011,10415)
LSG Hessen, Entscheidung vom 20. September 2011 - L 3 U 30/05 (https://dejure.org/2011,10415)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 14.11.1996 - 2 RU 9/96

    Neue Erkenntnisse - Unfallversicherung - Stichtag - Festlegung

    Auszug aus LSG Hessen, 20.09.2011 - L 3 U 30/05
    Solche Erkenntnisse liegen in der Regel dann vor, wenn die Mehrheit der medizinischen Sachverständigen, die auf den jeweils in Betracht kommenden Gebieten über besondere Erfahrungen und Kenntnisse verfügen, zu derselben wissenschaftlich fundierten Meinung gelangt sind (vgl. BVerfG SozR 2200 § 551 Nr. 11; BSG SozR 2200 § 551 Nr. 27, BSG SozR 3-2200 § 551 Nr. 9).

    Auch die Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 22. September 2004, Az.: L 17 U 27/02 lässt keine andere Wertung zu, wenn dort unter Bezugnahme auf Rechtsprechung des BSG und Literaturnachweise (BSG SozR 3-2200 § 551 Nr. 9; BSG Urteil vom 4. Juni 2002 - B 2 U 16/01 R - Mehrtens/Perlebach, Die Berufskrankheitenverordnung (Kommentar), § 9 SGB VII Rdnr. 31.3) ausgeführt wird, dass in Ausnahmefällen, insbesondere bei einer äußerst selten vorkommenden Krankheit, auch ein herabgestuftes Maß an wissenschaftlicher Erforschung, etwa Erkenntnisse aus Einzelfallstudien, Erkenntnisse der tierexperimentellen Forschung, Erkenntnisse und Anerkennungen aus anderen Ländern, für die Feststellung der generellen Geeignetheit ausreichen könne.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2004 - L 17 U 27/02

    Entschädigung eines Trachealkarzinoms wie bei einer Berufskrankheit; Aufnahme in

    Auszug aus LSG Hessen, 20.09.2011 - L 3 U 30/05
    Auch habe das LSG Nordrhein-Westfalen in seinem Urteil vom 22. September 2004, L 17 U 27/02, ausgeführt, dass trotz des Listenprinzips und der Rechtsprechung des BSG zu dem Erfordernis des Vorliegens neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse gleichwohl auch BKen nach § 9 Abs. 2 SGB VII anzuerkennen seien, wenn sich der Bundesverordnungsgeber aufgrund der geringen Fallzahl entsprechender Schädigungen mit der Anerkennung einer Listenkrankheit und der Durchführung entsprechender epidemiologischer Forschungen nicht befasst habe.

    Auch die Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 22. September 2004, Az.: L 17 U 27/02 lässt keine andere Wertung zu, wenn dort unter Bezugnahme auf Rechtsprechung des BSG und Literaturnachweise (BSG SozR 3-2200 § 551 Nr. 9; BSG Urteil vom 4. Juni 2002 - B 2 U 16/01 R - Mehrtens/Perlebach, Die Berufskrankheitenverordnung (Kommentar), § 9 SGB VII Rdnr. 31.3) ausgeführt wird, dass in Ausnahmefällen, insbesondere bei einer äußerst selten vorkommenden Krankheit, auch ein herabgestuftes Maß an wissenschaftlicher Erforschung, etwa Erkenntnisse aus Einzelfallstudien, Erkenntnisse der tierexperimentellen Forschung, Erkenntnisse und Anerkennungen aus anderen Ländern, für die Feststellung der generellen Geeignetheit ausreichen könne.

  • BSG, 04.06.2002 - B 2 U 16/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes -

    Auszug aus LSG Hessen, 20.09.2011 - L 3 U 30/05
    Auch die Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 22. September 2004, Az.: L 17 U 27/02 lässt keine andere Wertung zu, wenn dort unter Bezugnahme auf Rechtsprechung des BSG und Literaturnachweise (BSG SozR 3-2200 § 551 Nr. 9; BSG Urteil vom 4. Juni 2002 - B 2 U 16/01 R - Mehrtens/Perlebach, Die Berufskrankheitenverordnung (Kommentar), § 9 SGB VII Rdnr. 31.3) ausgeführt wird, dass in Ausnahmefällen, insbesondere bei einer äußerst selten vorkommenden Krankheit, auch ein herabgestuftes Maß an wissenschaftlicher Erforschung, etwa Erkenntnisse aus Einzelfallstudien, Erkenntnisse der tierexperimentellen Forschung, Erkenntnisse und Anerkennungen aus anderen Ländern, für die Feststellung der generellen Geeignetheit ausreichen könne.
  • LSG Hessen, 13.08.2019 - L 3 U 145/14

    1. Straßenwärter sind als Ersthelfer besonderen Einwirkungen durch die

    Die Feststellung einer Wie-Berufskrankheit ist somit von dem Vorliegen folgender Voraussetzungen abhängig (vgl. auch Urteil des erkennenden Senats vom 20. September 2011 - L 3 U 30/05 - juris - sowie BSG, Urteil vom 20. Juli 2010, a. a. O.):.
  • LSG Hessen, 04.02.2020 - L 3 U 107/19

    Unfallversicherung

    Die Feststellung einer Wie-Berufskrankheit ist somit von dem Vorliegen folgender Voraussetzungen abhängig (vgl. auch Urteile des erkennenden Senats vom 20. September 2011 - L 3 U 30/05 - und vom 13. August 2019 - L 3 U 145/14 - jeweils juris - sowie BSG, Urteil vom 20. Juli 2010, a. a. O.):.
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