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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 13.06.2013 - 3 U 31/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,54199
OLG Hamburg, 13.06.2013 - 3 U 31/10 (https://dejure.org/2013,54199)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13.06.2013 - 3 U 31/10 (https://dejure.org/2013,54199)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13. Juni 2013 - 3 U 31/10 (https://dejure.org/2013,54199)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 305c Abs 1 BGB, § 307 Abs 3 S 1 BGB, § 399 BGB, § 405 BGB
    Weitergabebeschränkungen für Eintrittskarten in den AGB eines Fußballbundesligavereins: Überraschende Klauseln; unangemessene Benachteiligung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2014, 595
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 96/04

    Außendienstmitarbeiter - Kein Wettbewerbsverstoß durch bloßes Ausnutzen des

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.06.2013 - 3 U 31/10
    Ein unlauteres Verleiten zum Vertragsbruch liegt nur dann vor, wenn gezielt und bewusst darauf hingewirkt wird, dass ein anderer eine ihm obliegende Vertragspflicht verletzt (BGH, GRUR 2007, 800 - Außendienstmitarbeiter).

    Das bloße Ausnutzen eines fremden Vertragsbruchs, ohne den vertraglich Gebundenen zu dem Vertragsbruch zu verleiten, ist grundsätzlich nur unlauter, wenn besondere die Unlauterkeit begründende Umstände hinzutreten (BGH, GRUR 2000, 724, 726 - Außenseiteranspruch II; BGH, GRUR 2002, 795, 798 - Titelexklusivität; BGH, GRUR 2007, 800, 801 - Außendienstmitarbeiter).

    Dem liegt der Gedanke zu Grunde, dass die schuldrechtliche Bindung zwischen dem Wettbewerber und seinem Vertragspartner im Allgemeinen Dritten gegenüber keine rechtlichen Wirkungen zu entfalten vermag, und dass die Annahme eines Wettbewerbsverstoßes schon bei Ausnutzen fremden Vertragsbruchs gewissermaßen zu einer Verdinglichung der schuldrechtlichen Verpflichtungen führen würde (BGH, GRUR 2007, 800, 801 - Außendienstmitarbeiter).

    Auch wenn die Abtretungsbeschränkungen wirksam wären, würde allein die Tatsache, dass die Beklagte Kenntnis davon hatte oder haben musste, dass ihren Vertragspartnern in der Regel auf Grund der Einbeziehung der AGB der Klägerin ein Weiterverkauf der Eintrittskarten nicht gestattet ist, nicht die Unlauterkeit des Verhaltens der Beklagten begründen (BGH, GRUR 2006, 879 Rn. 12 - Flüssiggastank; BGH, GRUR 2007, 800, 801 - Außendienstmitarbeiter).

  • LG Hamburg, 05.03.2010 - 406 O 159/09

    Wettbewerbsverstoß: Ausschluss des Internetvertriebs von Eintrittskarten für

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.06.2013 - 3 U 31/10
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 5. März 2010, Az. 406 O 159/09, abgeändert:.

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 5. März 2010, Az. 406 O 159/09, wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 5. März 2010, Az. 406 O 159/09, abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 130/96

    Außenseiteranspruch II; Anbieten von Waren (EG-Neuwagen) außerhalb eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.06.2013 - 3 U 31/10
    Das bloße Ausnutzen eines fremden Vertragsbruchs, ohne den vertraglich Gebundenen zu dem Vertragsbruch zu verleiten, ist grundsätzlich nur unlauter, wenn besondere die Unlauterkeit begründende Umstände hinzutreten (BGH, GRUR 2000, 724, 726 - Außenseiteranspruch II; BGH, GRUR 2002, 795, 798 - Titelexklusivität; BGH, GRUR 2007, 800, 801 - Außendienstmitarbeiter).

    Dieses Bestreben führt nicht schon als solches dazu, die Ausnutzung eines fremden Vertragsbruchs als unlauter erscheinen zu lassen (BGH, NJW 1992, 1222; BGH, GRUR 2000, 724 - Außenseiteranspruch II; speziell zu Eintrittskarten der Fußballbundesliga vgl. Ensthaler/Zech, NJW 2005, 3389, 3391).

  • BGH, 13.07.2006 - VII ZR 51/05

    Formularmäßige Vereinbarung eines abgeschwächten und eines uneingeschränkten

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.06.2013 - 3 U 31/10
    Zwar ist ein Abtretungsverbot bzw. ein Abtretungsausschluss mit Zustimmungsvorbehalt in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht grundsätzlich zu beanstanden (BGH, NJW 2006, 3486, 3487; BGH, NJW-RR 2000, 1220, 1221; BGH, NJW 1988, 1210, 1211 m. w. N.; MüKo-Roth, BGB, 5. Auflage, 2009, § 399 Rn. 34).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Klausel, die einen Abtretungsausschluss enthält, dann nach § 307 BGB unwirksam, wenn ein schützenswertes Interesse des Verwenders an dem Abtretungsverbot bzw. an dem Zustimmungsvorbehalt nicht besteht oder die berechtigten Belange des Vertragspartners an der freien Abtretbarkeit vertraglicher Ansprüche das entgegenstehende Interesse des Verwenders überwiegen (BGH, NJW 2006, 3486, 3487).

  • BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08

    Kinderhochstühle im Internet - Zur Haftung des Betreibers eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.06.2013 - 3 U 31/10
    Für den Bereich des Lauterkeitsrechts hat die Rechtsprechung die Störerhaftung aufgegeben (BGH, GRUR 2011, 152 Rn. 48 - Kinderhochstühle im Internet).
  • BGH, 06.06.2002 - I ZR 79/00

    Titelexklusivität

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.06.2013 - 3 U 31/10
    Das bloße Ausnutzen eines fremden Vertragsbruchs, ohne den vertraglich Gebundenen zu dem Vertragsbruch zu verleiten, ist grundsätzlich nur unlauter, wenn besondere die Unlauterkeit begründende Umstände hinzutreten (BGH, GRUR 2000, 724, 726 - Außenseiteranspruch II; BGH, GRUR 2002, 795, 798 - Titelexklusivität; BGH, GRUR 2007, 800, 801 - Außendienstmitarbeiter).
  • BGH, 16.03.2006 - I ZR 92/03

    Flüssiggastank

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.06.2013 - 3 U 31/10
    Auch wenn die Abtretungsbeschränkungen wirksam wären, würde allein die Tatsache, dass die Beklagte Kenntnis davon hatte oder haben musste, dass ihren Vertragspartnern in der Regel auf Grund der Einbeziehung der AGB der Klägerin ein Weiterverkauf der Eintrittskarten nicht gestattet ist, nicht die Unlauterkeit des Verhaltens der Beklagten begründen (BGH, GRUR 2006, 879 Rn. 12 - Flüssiggastank; BGH, GRUR 2007, 800, 801 - Außendienstmitarbeiter).
  • BGH, 08.11.2001 - I ZR 124/99

    Mietwagenkosten

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.06.2013 - 3 U 31/10
    Planmäßigkeit des Handelns ist daher grundsätzlich kein Kriterium der wettbewerbsrechtlichen Beurteilung (BGH, GRUR 2002, 548, 549 - Mietwagenkostenersatz; Gutzeit, BB 2007, 113, 119; Ensthaler/Zech, NJW 2005, 3389, 3390 f.).
  • BGH, 26.02.1992 - VIII ZR 89/91

    Nur begrenzte Aufklärungspflichten des Kraftfahrzeugkäufers; keine Pflicht zur

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.06.2013 - 3 U 31/10
    Dieses Bestreben führt nicht schon als solches dazu, die Ausnutzung eines fremden Vertragsbruchs als unlauter erscheinen zu lassen (BGH, NJW 1992, 1222; BGH, GRUR 2000, 724 - Außenseiteranspruch II; speziell zu Eintrittskarten der Fußballbundesliga vgl. Ensthaler/Zech, NJW 2005, 3389, 3391).
  • BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05

    Internet-Versteigerung III

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.06.2013 - 3 U 31/10
    Dies hat seinen Grund darin, dass eine Verletzungshandlung die Vermutung der Wiederholungsgefahr nicht nur für die identische Verletzungsform, sondern auch für die Begehung zwar leicht abgewandelter, aber in ihrem Kern gleichartiger Verletzungshandlungen begründet (BGH, GRUR 2010, 749, 753 Rn. 42 - Erinnerungswerbung im Internet; BGH, GRUR 2008, 702 Rn. 55 - Internet-Versteigerung III; BGH GRUR 2008, 530, 532 Rn. 23 - Nachlass bei der Selbstbeteiligung; BGH, GRUR 2005, 443, 446 - Ansprechen in der Öffentlichkeit II; BGH, GRUR 2000, 337, 338 - Preisknaller; BGH GRUR 1999, 1017, 1018 - Kontrollnummernbeseitigung I; BGH, GRUR 1999, 509, 511 - Vorratslücken; BGH, GRUR 1994, 844 - Rotes Kreuz).
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 202/07

    Erinnerungswerbung im Internet

  • BGH, 08.11.2007 - I ZR 60/05

    Nachlass bei der Selbstbeteiligung

  • BGH, 09.09.2004 - I ZR 93/02

    Ansprechen in der Öffentlichkeit II

  • BGH, 15.12.1999 - I ZR 159/97

    Preisknaller - Irreführung/Preisgestaltung

  • BGH, 25.11.1999 - VII ZR 22/99

    Abtretungsausschluß in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • BGH, 23.06.1994 - I ZR 15/92

    Namensschutz des Deutschen Roten Kreuzes

  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 141/96

    Vorratslücken - Irreführung/Vorratsmenge

  • BGH, 15.07.1999 - I ZR 204/96

    Kontrollnummernbeseitigung - Irreführung/Beschaffenheit

  • BGH, 03.12.1987 - VII ZR 374/86

    Einbeziehung der ZVB-StB; Verkauf von Waren unter verlängertem

  • BGH, 27.01.1982 - I ZR 61/80

    POINT

  • LG Hamburg, 02.10.2014 - 327 O 251/14

    Helene Fischer Konzertkarten - Wettbewerbswidriger Verkauf von Konzerttickets:

    Die Papiere bezeichnen so zwar den Gläubiger des verbrieften Rechts, enthalten aber gleichzeitig eine Inhaberklausel (OLG Hamburg, Urt. v. 13.06.2013, 3 U 31/10).

    Ein qualifiziertes Legitimationspapier kann auch ohne Namensnennung vorliegen, und zwar insbesondere dann, wenn der Aussteller nur dem Berechtigten verpflichtet sein will (OLG Hamburg, 3 U 31/10, Urt. v. 13.06.2013).

    Der Aussteller ist zwar berechtigt, nicht aber verpflichtet, die materielle Anspruchsberechtigung vor dem Einlass zu prüfen (OLG Hamburg, 3 U 31/10, Urt. v. 13.06.2013).

  • LG München I, 08.10.2021 - 3 HKO 5593/20

    Tickets Oktoberfest

    Zweifel an der Wirksamkeit des umfassenden Abtretungsverbotes bestehen insoweit, als die Klausel den Erwerber unangemessen benachteiligt, weil die Klägerin an einem ausnahmslosem Weitergabeverbot wohl kein schützenswertes Interesse hat, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB (vgl. OLG Hamburg Urteil vom - 13.06.2013 - 3 U 31/10).

    Soweit sich die Beklagte im Übrigen hinsichtlich der Wirksamkeit angedrohten Sanktionen auf eine Entscheidung des Hamburg (3 U 31/10 Rn. 202 - juris) bezieht, kann das Gericht der genannten Entscheidung keine entsprechenden Ausführungen entnehmen.

    Im Übrigen ist der Aussteller zwar berechtigt, nicht aber verpflichtet, die materielle Anspruchsberechtigung vor dem Einlass zu prüfen (OLG Hamburg, Urteil vom 13.06.2013 - 3 U 31/10; LG Hamburg, Urteil vom 02.10.2014 - 327 O 251/14; LG München, Urteil vom 02.08.2017 - 37 O 17726/16).

  • OLG Celle, 27.02.2020 - 13 U 18/19

    Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens von Veranstaltungstickets im sog. Zweitmarkt

    Das ist hier der Fall, weil die Eventveranstalter und die Beklagten in unterschiedlicher Form - nämlich in Form des Direktverkaufs bzw. der Vermittlung - identische Waren bzw. Dienstleistungen an denselben Abnehmerkreis absetzen (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 13. Juni 2013 - 3 U 31/10, juris Rn. 152 ff.).

    Hingegen greift der Tatbestand der Nr. 9 nach zutreffender herrschender Auffassung nicht ein für vertragliche Vertriebsverbote, wie sie insbesondere auch beim Verkauf von personalisierten Eintrittskarten vorliegen (vgl. Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 37. Aufl., Anh. zu § 3 Rn. 9.4 ff.; MüKo-UWG/Alexander, 2. Aufl., UWG Nr. 9 Rn. 24; Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig/Weidert, UWG, 4. Aufl., Anhang zu § 3 Nr. 9 Rn. 13; Ohly/Sosnitza, UWG, 7. Aufl., Anhang zu § 3 Absatz 3 Rn. 28; Hanseatisches OLG, Urteil vom 18. September 2014 - 3 U 42/13 Kart = vorgelegt als Anlage zum Schriftsatz der Beklagten vom 10. Mai 2019, Bl. 200 ff. d.A.; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 13. Juni 2013 - 3 U 31/10, juris Rn. 262 ff.; Schreiber, CR 2014, 791, 793).

    Die Personalisierung von Tickets und daran anknüpfende Weiterverkaufsverbote sind mittlerweile für höherklassige Sport- und Kulturveranstaltungen üblich und die damit verbundene Problematik ist aufgrund der öffentlichen Diskussion im Zusammenhang mit Fußballkarten, insbesondere anlässlich der Fußball-WM 2006, auch allgemein bekannt (vgl. Gutzeit, Handelsbeschränkungen für Eintrittskarten, BB 2007, 113, 115; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 13. Juni 2013 - 3 U 31/10, juris Rn. 196; LG München I, Urteil vom 2. August 2017 - 37 O 17726/16, juris Rn. 98 m.w.N.; Wilkens/Müller-Eiselt, SpuRt 2018, 46, 49).

    Es ist deshalb unerheblich, dass die Tickets nur eine Leerzeile zur Namenseintragung vorsehen (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 13. Juni 2013 - 3 U 31/10, juris Rn. 171 ff.; Wilkens/Müller-Eiselt, SpuRt 2018, 46, 47 f.).

    Soweit die Beklagte in der Berufungsinstanz auf Praktiken der Mitglieder des Klägers verwiesen hat, wonach spezielle Tickets als "Platin Tickets" bzw. "Top Seat Tickets" verkauft werden, die keine Zusatzleistungen oder weitere Services enthalten, sondern die sich dadurch auszeichnen, dass dieses Kartenkontingent zunächst zurückgehalten und erst nach Ausverkauf der "normalen" Tickets zu einem erhöhten Preis auf den Markt gebracht wird, bedarf es im vorliegenden Fall keiner Entscheidung, ob dieses Verhalten des Klägers bzw. seiner Mitglieder mit dem vom Hanseatischen Oberlandesgericht im Urteil vom 13. Juni 2013 (3 U 31/10, juris Rn. 202 ff.) entschiedenen Fall vergleichbar wäre, in dem der klagende Vertriebspartner eines Bundesligavereins selbst auf dem Zweitmarkt tätig war und das Gericht deshalb ein schützenswertes Interesse am sozialen Preisgefüge verneint hat.

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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 24.08.2010 - L 3 U 31/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,25432
LSG Bayern, 24.08.2010 - L 3 U 31/10 (https://dejure.org/2010,25432)
LSG Bayern, Entscheidung vom 24.08.2010 - L 3 U 31/10 (https://dejure.org/2010,25432)
LSG Bayern, Entscheidung vom 24. August 2010 - L 3 U 31/10 (https://dejure.org/2010,25432)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rücknahme der Berufung per Telefax - keine Anfechtbarkeit bzw Widerrufbarkeit - Missverständnis zwischen Kläger und seinem Bevollmächtigten - Fortführung des Verfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statthaftigkeit der Anfechtung einer Rücknahme der Berufung per Telefax im sozialgerichtlichen Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 156 Abs. 1 S. 1; SGG § 156 Abs. 2 S. 1
    Statthaftigkeit der Anfechtung einer Rücknahme der Berufung per Telefax im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 29.06.1998 - 24 U 9250/97

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen unbeabsichtigter Abgabe

    Auszug aus LSG Bayern, 24.08.2010 - L 3 U 31/10
    Denn, wie bereits erwähnt, ist eine Anfechtung oder ein Widerruf auch bei einer irrtümlich z.B. per Telefax erklärten Rechtsmittelrücknahme nicht möglich (Meyer-Ladewig, Sozialgerichtsgesetz, 9. Aufl., Rz. 2a zu § 156 SGG mit Hinweis auf KG NJW 98, 3357).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2012 - L 11 AS 1324/11
    Dementsprechend stellt ein Missverständnis zwischen dem Kläger und seinen Bevollmächtigten keinen Grund dafür dar, das Verfahren nach erklärter Rücknahme der Berufung fortzuführen (LSG Bayern, Urteil vom 24. August 2010 - L 3 U 31/10).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.03.2011 - L 9 AS 467/09
    Auch ein Missverständnis zwischen dem Prozessbevollmächtigten und der Berufungsklägerin kann einen Widerruf der prozessbeendenden Erklärung und eine Fortführung des Berufungsverfahrens nicht rechtfertigen (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 24. August 2010, Az.: L 3 U 31/10, zitiert nach juris).
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