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   OLG Düsseldorf, 06.10.2016 - I-3 U 31/15   

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OLG Düsseldorf, 06.10.2016 - I-3 U 31/15 (https://dejure.org/2016,38074)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.10.2016 - I-3 U 31/15 (https://dejure.org/2016,38074)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Oktober 2016 - I-3 U 31/15 (https://dejure.org/2016,38074)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB §§ 420, 741 ff., 749 Abs. 1, § 752 Satz 1; HintG § 22 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1; ZPO § 80
    Anteilige Auszahlung an früheren Miteigentümer nur des auf nicht valutierten Teil einer Grundschuld vom Ersteher gezahlten Betrags ("Übererlös")

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch des früheren Miteigentümers eines Teilung versteigerten Grundstücks auf Zustimmung zur Herauszahlung des beim Amtsgericht hinterlegten Übererlöses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Durch Grundschuldablösung erzielter Übererlös steht Eigentümer zu!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Teilungsversteigerung: Durch Grundschuldablösung erzielter Übererlös steht Eigentümer zu (IVR 2017, 65)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2017, 778
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 19.10.1988 - IVb ZR 70/87

    Aufrechnung gegen Anspruch auf Einwilligung in die Auszahlung eines hinterlegten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.10.2016 - 3 U 31/15
    Seine Auskehrung an die Miteigentümergemeinschaft gleicht aus, dass diese bei der Versteigerung des Grundstücks nur einen Erlös erzielt hat, der um den vollen Betrag der Grundschuld einschließlich ihres nicht mehr valutierten Teils gemindert war (vgl. BGH NJW 1981, 1505; BGH NJW-RR 1989, 173).

    Hiervon steht dem Kläger sein Anteil von 1/5, also 30.940,12 EUR, zuzüglich der auf diesen Betrag entfallenden anteiligen Hinterlegungszinsen zu (vgl. BGH NJW-RR 1989, 173).

    Dessen Geltendmachung führt dazu, dass die beklagte Partei gem. § 274 Abs. 1 BGB zur Abgabe der verlangten Einwilligung nur Zug um Zug gegen die Zustimmungserklärung des Klägers zu verurteilen ist (BGH NJW-RR 1989, 173).

  • BGH, 25.03.1986 - IX ZR 104/85

    Entscheidung über einen erstinstanzlichen nicht beschiedenen Anspruch im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.10.2016 - 3 U 31/15
    Diese "Übersicherung" der Grundschuldgläubigerin wurde allerdings dadurch wieder kompensiert, dass die Miteigentümer gegen die Gläubigerin aus dem mit dieser geschlossenen Sicherungsvertrag einen durch den Wegfall des Sicherungszwecks aufschiebend bedingten Anspruch auf Abtretung oder Aufhebung des nicht valutierten Teils der Grundschuld oder auf einen entsprechenden Verzicht hatten (vgl. BGH NJW 1986, 2108; OLG München NJW 1980, 1051).
  • BGH, 03.07.1980 - IVa ZR 38/80

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung in gewillkürter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.10.2016 - 3 U 31/15
    Allenfalls in Betracht zu ziehende Gründe der Prozessökonomie oder der technischen Erleichterung der Prozessführung genügen insoweit nicht (vgl. BGHZ 78, 1; BGH NJW-RR 2002, 1377).
  • BGH, 25.09.1986 - IX ZR 46/86

    Umfang der Haftung des Drittschuldners bei nicht abgegebener

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.10.2016 - 3 U 31/15
    Ein rechtsschutzwürdiges Eigeninteresse an der Prozessführung ist gegeben, wenn die Entscheidung Einfluss auf die eigene Rechtslage des Prozessführungsbefugten hat (vgl. BGH NJW-RR 1987, 126).
  • OLG München, 10.07.1979 - 27 U 220/79

    Übergang der Verpflichtung aus dem Sicherungsvertrag zur Wahrung der Interessen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.10.2016 - 3 U 31/15
    Diese "Übersicherung" der Grundschuldgläubigerin wurde allerdings dadurch wieder kompensiert, dass die Miteigentümer gegen die Gläubigerin aus dem mit dieser geschlossenen Sicherungsvertrag einen durch den Wegfall des Sicherungszwecks aufschiebend bedingten Anspruch auf Abtretung oder Aufhebung des nicht valutierten Teils der Grundschuld oder auf einen entsprechenden Verzicht hatten (vgl. BGH NJW 1986, 2108; OLG München NJW 1980, 1051).
  • BGH, 13.11.2013 - XII ZB 333/12

    Zuschlag an den geschiedenen Ehegatten in der Teilungsversteigerung: Fortsetzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.10.2016 - 3 U 31/15
    Anerkanntermaßen darf nämlich das Recht des Teilhabers einer Bruchteilsgemeinschaft, gemäß § 749 Abs. 1 BGB jederzeit die Aufhebung der Gemeinschaft zu verlangen, grundsätzlich nicht durch die Geltendmachung von Gegenrechten, die - wie hier - nicht in der Gemeinschaft wurzeln, beeinträchtigt werden (vergleiche BGH NJW 1975, 687; BGH 1984, 2526; BGH FamRZ 1990, 254; BGH FamRZ 2014, 285; Palandt-Grüneberg, Bürgerliches Gesetzbuch, 74. Auflage 2015, § 273 BGB Rn. 16.; MüKo - Schmidt, Bürgerliches Gesetzbuch, 6. Auflage 2013, § 753 BGB Rn. 31 m.w.N.).
  • BGH, 27.02.1981 - V ZR 9/80

    Anmeldung von rückständigen Grundschuldzinsen im Versteigerungsverfahren -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.10.2016 - 3 U 31/15
    Seine Auskehrung an die Miteigentümergemeinschaft gleicht aus, dass diese bei der Versteigerung des Grundstücks nur einen Erlös erzielt hat, der um den vollen Betrag der Grundschuld einschließlich ihres nicht mehr valutierten Teils gemindert war (vgl. BGH NJW 1981, 1505; BGH NJW-RR 1989, 173).
  • BGH, 15.11.1989 - IVb ZR 60/88

    Anspruch auf Zahlung von Elementarunterhalt und Vorsorgeunterhalt - Erlöse, die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.10.2016 - 3 U 31/15
    Anerkanntermaßen darf nämlich das Recht des Teilhabers einer Bruchteilsgemeinschaft, gemäß § 749 Abs. 1 BGB jederzeit die Aufhebung der Gemeinschaft zu verlangen, grundsätzlich nicht durch die Geltendmachung von Gegenrechten, die - wie hier - nicht in der Gemeinschaft wurzeln, beeinträchtigt werden (vergleiche BGH NJW 1975, 687; BGH 1984, 2526; BGH FamRZ 1990, 254; BGH FamRZ 2014, 285; Palandt-Grüneberg, Bürgerliches Gesetzbuch, 74. Auflage 2015, § 273 BGB Rn. 16.; MüKo - Schmidt, Bürgerliches Gesetzbuch, 6. Auflage 2013, § 753 BGB Rn. 31 m.w.N.).
  • BGH, 20.02.1984 - II ZR 112/83

    Aufhebung der Grundstücksgemeinschaft durch Zwangsversteigerung -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.10.2016 - 3 U 31/15
    Denn Gegenstand dieser Forderung ist eine teilbare Leistung im Sinne des § 420 BGB, so dass sie jedem Teilhaber nur anteilmäßig gemäß seiner Beteiligungsquote zusteht (vgl. BGH NJW 1984, 2526).
  • BGH, 05.02.2009 - III ZR 164/08

    Zeitpunkt der Rechtshängigkeit im Mahnverfahren; Geltendmachung von Ansprüchen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.10.2016 - 3 U 31/15
    Gewillkürte Prozessstandschaft liegt vor, wenn der Prozessführende ermächtigt ist, den geltend gemachten Anspruch im eigenen Namen einzuklagen, und er ein eigenes rechtliches Interesse an der Prozessführung hat (vgl. BGH NJW 2009, 1213 m.w.N.).
  • BGH, 11.08.2010 - XII ZR 181/08

    Prozessführungsbefugnis des Zwangsverwalters: Herausgabeklage für in der Zeit vor

  • LG Duisburg, 27.05.2015 - 3 O 262/14

    Anspruch auf Zustimmung zur Freigabe eines hinterlegten Geldbetrages aus dem

  • BGH, 25.01.2011 - II ZR 122/09

    Wirtschaftliche Schieflage einer Publikumspersonengesellschaft: Pflicht der nicht

  • OLG Zweibrücken, 07.06.2023 - 4 U 27/22

    Prätendentenstreit zwischen vormaligen BGB-Gesellschaftern: Auskehranspruch für

    Denn der Versteigerungserlös tritt an die Stelle der versteigerten Sache und die an der Sache bestehende Rechtslage setzt sich an ihm fort (BGH NJW 1981, 1505, 1506; OLG Düsseldorf NJOZ 2018, 284 Rn. 31, beck-online).
  • OLG Zweibrücken, 09.05.2023 - 4 U 27/22

    Rechtsfolgen des Ausscheidens des vorletzten Gesellschafters einer BGB

    Denn der Versteigerungserlös tritt an die Stelle der versteigerten Sache und die an der Sache bestehende Rechtslage setzt sich an ihm fort (BGH NJW 1981, 1505, 1506; OLG Düsseldorf NJOZ 2018, 284 Rn. 31, beck-online).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 17.09.2015 - 3 U 31/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,42069
OLG Frankfurt, 17.09.2015 - 3 U 31/15 (https://dejure.org/2015,42069)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.09.2015 - 3 U 31/15 (https://dejure.org/2015,42069)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. September 2015 - 3 U 31/15 (https://dejure.org/2015,42069)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 242 BGB, BGB Info-V § 14
    Widerruf nach § 355 BGB als unzulässige Rechtsausübung

  • Wolters Kluwer

    Widerruf nach § 355 BGB als unzulässige Rechtsausübung

  • rechtsportal.de

    BGB § 242; BGB Info-V § 14
    Rechtsmissbräuchlichkeit des Widerrufs eines Verbraucherdarlehens nach jahrelanger Durchführung des Darlehensvertrages allein zur Durchsetzung günstigerer Zinskonditionen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Widerruf nach § 355 BGB als unzulässige Rechtsausübung

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Verfahrensgang

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   OLG Frankfurt, 18.08.2015 - 3 U 31/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,42070
OLG Frankfurt, 18.08.2015 - 3 U 31/15 (https://dejure.org/2015,42070)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.08.2015 - 3 U 31/15 (https://dejure.org/2015,42070)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. August 2015 - 3 U 31/15 (https://dejure.org/2015,42070)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    § 242 BGB, BGB Info-V § 14
    Widerruf nach § 355 BGB als unzulässige Rechtsausübung

  • Wolters Kluwer

    Widerruf nach § 355 BGB als unzulässige Rechtsausübung

  • rechtsportal.de

    BGB § 242; BGB Info-V § 14
    Rechtsmissbräuchlichkeit des Widerrufs eines Verbraucherdarlehens nach jahrelanger Durchführung des Darlehensvertrages allein zur Durchsetzung günstigerer Zinskonditionen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 07.07.2016 - 23 U 188/15

    Zur Ordnungsgemäßheit einer Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag

    Die Beklagte verweist in diesem Zusammenhang auf den Beschluss des 3. Zivilsenats des OLG Frankfurt am Main vom 18.08.2015 (3 U 31/15, Anlagenband Beklagtenseite).
  • LG Frankenthal, 04.08.2016 - 7 O 434/15
    Soweit der Gesetzgeber das Widerrufsrecht zeitlich unbefristet einräumt, verstößt der Verbraucher deshalb nicht gegen Treu und Glauben, wenn er aus solchen, überdies nicht sachfremden Erwägungen den Vertrag auch nach längerer Zeit widerruft (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 06.10.2015 - 6 U 148/14; OLG Frankfurt, Urteil vom 26.8.2015 - 17 U 202/14; a.A. OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.8.2015 - 3 U 31/15).
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   LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2016 - L 3 U 31/15   

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https://dejure.org/2016,100631
LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2016 - L 3 U 31/15 (https://dejure.org/2016,100631)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 14.12.2016 - L 3 U 31/15 (https://dejure.org/2016,100631)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 14. Dezember 2016 - L 3 U 31/15 (https://dejure.org/2016,100631)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 35/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Betriebsweg - Fernfahrer - Abweg

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2016 - L 3 U 31/15
    Denn die Beklagte hat in den angefochtenen Bescheiden noch nicht über konkrete Leistungsansprüche entschieden; mit der Formulierung: "Ansprüche auf Leistungen bestehen nicht" ist nur die Rechtsfolge umschrieben worden, die sich aus der Ablehnung der BK-Feststellung ergibt (vgl hierzu BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 6).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2016 - L 3 U 31/15
    Die Kausalitätsbeurteilung hat auf der Basis des aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstands zu erfolgen (BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).
  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 46/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Pflegeperson -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2016 - L 3 U 31/15
    Soweit der Kläger daneben den Antrag formuliert hat, die Beklagte zu verurteilen, ihm Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu gewähren, kommt dem keine eigenständige Bedeutung zu (Bundessozialgericht (BSG) SozR 4-2700 § 2 Nr. 3; Urteil vom 2. April 2009 - B 2 U 29/07 R - juris).
  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 33/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 3101 -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2016 - L 3 U 31/15
    Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt die hinreichende Wahrscheinlichkeit; nicht ausreichend ist deshalb die bloße Möglichkeit oder der Umstand, dass die Verursachung "nicht ausgeschlossen" werden könne (vgl BSGE 103, 54 mwN).
  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallmechanismus -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2016 - L 3 U 31/15
    Soweit der Kläger daneben den Antrag formuliert hat, die Beklagte zu verurteilen, ihm Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu gewähren, kommt dem keine eigenständige Bedeutung zu (Bundessozialgericht (BSG) SozR 4-2700 § 2 Nr. 3; Urteil vom 2. April 2009 - B 2 U 29/07 R - juris).
  • BSG, 26.05.2000 - B 2 U 90/00 B

    Freie richterliche Beweiswürdigung bei ärztlichen Gutachten aus dem

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2016 - L 3 U 31/15
    Der Kläger leidet (nach den Feststellungen des im Verwaltungsverfahren gehörten Gutachters F., das der Senat im Wege des Urkundenbeweises verwerten kann (vgl BSG, Beschluss vom 26. Mai 2000 - B 2 U 90/00 B - juris)) schließlich auch an einer Erkrankung, nämlich einer beiderseitigen gering- bis mittelgradigen Schwerhörigkeit.
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Rechtsprechung
   SG Lüneburg, 06.06.2017 - S 3 U 31/15   

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https://dejure.org/2017,99695
SG Lüneburg, 06.06.2017 - S 3 U 31/15 (https://dejure.org/2017,99695)
SG Lüneburg, Entscheidung vom 06.06.2017 - S 3 U 31/15 (https://dejure.org/2017,99695)
SG Lüneburg, Entscheidung vom 06. Juni 2017 - S 3 U 31/15 (https://dejure.org/2017,99695)
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