Weitere Entscheidungen unten: OLG Bamberg, 19.10.2020 | OLG Bamberg, 22.07.2020

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 21.01.2020 - 3 U 321/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,5180
OLG Koblenz, 21.01.2020 - 3 U 321/19 (https://dejure.org/2020,5180)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21.01.2020 - 3 U 321/19 (https://dejure.org/2020,5180)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21. Januar 2020 - 3 U 321/19 (https://dejure.org/2020,5180)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Schenkungsanfechtung von Ausschüttungen im Rahmen eines als Schneeballsystem geführten Anlagemodells

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2020, 526
  • NZI 2020, 693
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 22.07.2021 - IX ZR 26/20

    Voraussetzungen für die Untentgeltlichkeit von vertraglich vereinbarten, von

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung unter anderem in ZIP 2020, 526 veröffentlicht ist, hat zur Begründung ausgeführt: Ein Anspruch des Klägers gegen den Beklagten gemäß §§ 134, 143 InsO auf Rückzahlung der gläubigerbenachteiligenden Zinsausschüttungen innerhalb der letzten vier Jahre vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom 13. November 2013 bestehe nicht.
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 19.10.2020 - 3 U 321/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,37441
OLG Bamberg, 19.10.2020 - 3 U 321/19 (https://dejure.org/2020,37441)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 19.10.2020 - 3 U 321/19 (https://dejure.org/2020,37441)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 19. Oktober 2020 - 3 U 321/19 (https://dejure.org/2020,37441)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 249, § 826, § 546a; ZPO § 263
    Schaden und Vorteilsausgleichung bei einem vom "Abgasskandal" betroffenen Leasingfahrzeug

  • rewis.io

    Hinweisbeschluss, Erstattung, Nutzung, Gewährleistungsansprüche, Leasing, Nutzungsvorteil

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.10.2020 - 3 U 321/19
    Die Bejahung eines Vermögensschadens unter diesem Aspekt setzt allerdings voraus, dass die durch den unerwünschten Vertrag erlangte Leistung nicht nur aus rein subjektiver willkürlicher Sicht als Schaden angesehen wird, sondern dass auch die Verkehrsanschauung bei Berücksichtigung der obwaltenden Umstände den Vertragsschluss als unvernünftig, den konkreten Vermögensinteressen nicht angemessen und damit als nachteilig ansieht (BGH NJW 2020, 1962 Rn. 48; BGH NJW 1998, 302).

    Da als Schaden der Klägerin die Eingehung des "unerwünschten" Vertrags anzusehen ist, könnte sie daher verlangen, so gestellt zu werden, als hätte sie den streitgegenständlichen Leasingvertrag nicht abgeschlossen (BGH NJW 2020, 1962 Rn. 55; OLG München a.a.O. Rn. 10).

    Die Klägerin berücksichtigt nicht, dass die Beklagten nach dem Piloturteil des BGH 25.05.2020 (VI ZR 252/19) einem Schadensersatzanspruch der Leasinggeberin als Erwerberin des Fahrzeugs ausgesetzt sind.

  • LG Aschaffenburg, 08.08.2019 - 15 O 544/18

    Freistellung von den Verbindlichkeiten des Leasingvertrages

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.10.2020 - 3 U 321/19
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Aschaffenburg vom 08.08.2019, Aktenzeichen 15 O 544/18, wird zurückgewiesen.

    Die Berufung gegen das Endurteil des Landgerichts Aschaffenburg vom 08.08.2019, Aktenzeichen 15 O 544/18, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert.

  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 354/19

    "VW-Dieselverfahren": Nutzungsvorteile können Schadensersatzanspruch vollständig

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.10.2020 - 3 U 321/19
    Es gipfelt darin, dass sich die Klägerin nunmehr sogar die durch ihre Nutzung veranlassten Reparaturaufwendungen erstatten lassen will, wofür nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30.07.2020 (NJW 2020, 2796 Rn. 26) ohnehin kein Raum besteht.
  • OLG Hamm, 10.12.2019 - 13 U 86/18

    Abgasskandal: Schadensersatzanspruch gegen VW auch bei Leasing

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.10.2020 - 3 U 321/19
    Soweit die Klägerin der Auffassung ist, dass das OLG Hamm in der Entscheidung vom Urteil vom 10.12.2019 (Az.: 13 U 86/18) eine divergierende Rechtsauffassung vertritt, übersieht sie, dass diese Entscheidung abweichend von der vorliegenden Fallgestaltung einen Leasingvertrag betraf, in dem eine auch ausgeübte Kaufoption enthalten war.
  • OLG München, 13.05.2020 - 32 U 1154/20

    Dieselskandal - kein Schadensersatzanspruch des Leasingnehmers gegen den

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.10.2020 - 3 U 321/19
    Daneben hatte die Klägerin jederzeit die Möglichkeit, gegen die Verkäuferin aus den abgetretenen kaufrechtlichen Gewährleistungsrechten vorzugehen (im Ergebnis ebenso OLG München, Beschluss vom 13.05.2020 - 32 U 1154/20, Rn. 11).
  • OLG Karlsruhe, 21.01.2020 - 17 U 2/19

    Abgasskandal: Berechnung der anzurechnenden Nutzungsvorteile bei einem

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.10.2020 - 3 U 321/19
    Sie entsprechen dem objektiven Mietwert der Sache, also dem für das genutzte oder für ein vergleichbares Objekt üblichen Mietzins (BGH a.a.O.; BGH NJW-RR 1998, 803), vorliegend also nach den für das genutzte oder für ein vergleichbares Fahrzeug üblichen Leasinggebühren (OLG Karlsruhe Urteil vom 21.01.2020 - 17 U 2/19 Rn. 118).
  • BGH, 31.03.2006 - V ZR 51/05

    Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages im Wege des großen

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.10.2020 - 3 U 321/19
    Die von der Klägerin selbst getroffenen Investitionsentscheidung, das Fahrzeug nicht zu erwerben, sondern nur zeitweise nutzen zu wollen, hat zur Folge, dass die zu zahlende Leasingrate, anders als der Kaufpreis, einen hohen Anteil nicht unmittelbar gebrauchsbezogener Kosten enthält (BGH NJW 2006, 1582 Rn. 13).
  • BGH, 16.09.1981 - VIII ZR 265/80

    Funkausrüstung - Leasing, Abtretung der Gewährleistungsrechte, § 9 AGBG (jetzt §

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.10.2020 - 3 U 321/19
    Hieran ändert auch die vorliegend gewählte, allgemein übliche Konstruktion der Gewährleistungsansprüche nichts (BGH NJW 1982, 105f.; Martinek/Omlor in Schimansky/Bunte/Lwowski,Bankrechts-Handbuch, 5. Auflage 2017, § 101 Rn. 77).
  • BGH, 22.10.1997 - XII ZR 142/95

    Wirksamkeit eines Vertrages über die entgeltliche Überlassung einer Apotheke

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.10.2020 - 3 U 321/19
    Sie entsprechen dem objektiven Mietwert der Sache, also dem für das genutzte oder für ein vergleichbares Objekt üblichen Mietzins (BGH a.a.O.; BGH NJW-RR 1998, 803), vorliegend also nach den für das genutzte oder für ein vergleichbares Fahrzeug üblichen Leasinggebühren (OLG Karlsruhe Urteil vom 21.01.2020 - 17 U 2/19 Rn. 118).
  • BGH, 03.11.2016 - III ZR 84/15

    Berufungsverfahren: Folgen einer Berufungsverwerfung durch einstimmigen Beschluss

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.10.2020 - 3 U 321/19
    Wird die den erstinstanzlichen Streitgegenstand betreffende Berufung hierdurch zurückgewiesen, verliert die Klageerweiterung entsprechend der Vorschrift des § 524 Abs. 4 ZPO ihre Wirkung (BGH NJW-RR 2019, 1150 Rn. 6; BGH NJW-RR 2017, 56 Rn. 13; OLG Nürnberg NJOZ 2006, 4222).
  • OLG Nürnberg, 23.06.2006 - 2 U 759/06

    Voraussetzungen des Verzugseintritts bei der Erfüllung eines

  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

  • BGH, 04.04.2014 - V ZR 275/12

    Begrenzung der Schadensersatzpflicht des Grundstücksverkäufers bei

  • BGH, 25.11.1993 - IX ZR 51/93

    Zulässigkeit des Übergangs von einem Befreiungs- auf einen Zahlungsanspruch

  • OLG Köln, 17.12.2020 - 15 U 84/20

    Leasing

    b) Dass das Fahrzeug hier zunächst nicht angekauft, sondern geleast worden ist und dieser Leasingvertrag als solches ohne Beanstandungen und Probleme abgewickelt worden ist, trägt entgegen teilweise vertretener Ansicht (siehe OLG Stuttgart v. 05.07.2019 - 12 U 132/19, n.v.; OLG München v. 04.07.2019 - 17 U 1927/19, n.v.; LG Saarbrücken v. 14.02.2020 - 12 O 90/18, BeckRS 2020, 4975 Rn. 35 ff. sowie tendenziell OLG Bamberg v. 19.10.2020 - 3 U 321/19, BeckRS 2020, 31889 Rn. 9) nicht die Annahme, dass der in der Belastung mit dem Leasingvertrag als "ungewollte" vertragliche Verpflichtung liegende Schaden der Klägerin hier (nachträglich) wieder entfallen ist.

    aa) Soweit es um die gezahlten Leasingraten geht, wird teilweise die Nutzungsentschädigung im Rahmen des § 287 ZPO bei einer uneingeschränkten Nutzung des Fahrzeugs während der Laufzeit des Leasingvertrags sogar anhand der vereinbarten und dann auch nicht wegen eines sog. verdeckten Mangels gekürzten Leasingraten bemessen (vgl. etwa OLG Bamberg v. 19.10.2020 - 3 U 321/19, BeckRS 2020, 31889 Rn. 11 ff.; bei - wie hier - späterem Ankauf auch OLG Karlsruhe v. 21.01.2020 - 17 U 2/19, BeckRS 2020, 519 Rn. 114 ff.; siehe auch LG Bamberg v. 02.10.2020 - 3 S 44/20, BeckRS 2020, 31835 Rn. 13 ff.) - was zur Folge hat, dass der Ersatzanspruch immer auf Null zurückzufallen droht.

  • LG Hamburg, 20.05.2021 - 319 O 231/20

    Schadensersatzforderung einer Leasingnehmerin für das vom Diesel-Abgasskandal

    Selbst wenn die vorübergehende Betriebsbeschränkung oder -untersagung gedroht haben sollte, muss der Abschluss eines Leasingvertrags mit einer verabredeten Nutzung des Fahrzeugs nicht zwingend als unvernünftig angesehen werden (OLG Bamberg, Beschluss vom 19.10.2020, Az. 3 U 321/19 (Anlage B14)).

    Die Wahrscheinlichkeit einer Stilllegung wegen Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bestand angesichts des überschaubaren Zeitraums des Leasingvertrags von insgesamt 39 Monaten nur in eingeschränktem Maße (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 19.10.2020, Az. 3 U 321/19 (Anlage B14)).

    Die Vorteile, die die Klägerin aus dem Leasingvertrag gezogen hat, entsprechen dem objektiven Mietwert der Sache, also dem für das genutzte oder für ein vergleichbares Objekt üblichen Mietzins, vorliegend also den für das genutzte oder für ein vergleichbares Fahrzeug üblichen Leasinggebühren (OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.01.2020, Az. 17 U 2/19, (Anlage B1); OLG Bamberg, Beschluss vom 19.10.2020, Az. 3 U 321/19 (Anlage B14)).

  • OLG Köln, 28.10.2021 - 28 U 14/21

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Audi A8 Quattro mit einem Motor der

    Dass das Fahrzeug hier zunächst nicht angekauft, sondern geleast worden ist und dieser Leasingvertrag als solches ohne Beanstandungen und Probleme abgewickelt worden ist, trägt (so aber LG Saarbrücken Urteil vom 14.02.2020 - 12 O 90/18, BeckRS 2020, 4975 Rn. 35 ff. sowie tendenziell OLG Bamberg Beschluss vom 19.10.2020 - 3 U 321/19, BeckRS 2020, 31889 Rn. 9) nicht die Annahme, dass der in der Belastung mit dem Leasingvertrag als "ungewollte" vertragliche Verpflichtung liegende Schaden des Klägers hier (nachträglich) wieder entfallen ist.

    Vielmehr erscheint es nach § 287 ZPO in einer solchen Konstellation sachgerecht, die Nutzungsentschädigung - wie auch bei einem darlehensfinanzierten Rechtsgeschäft - anhand des tatsächlichen Erwerbspreises für das Fahrzeug zu ermitteln, also diejenige Summe, die der Kläger oder auch ein sonstiger Dritter dafür aufgewandt hätte, wenn er das Fahrzeug sogleich gekauft hätte; diese Summe eignet sich als Ansatzpunkt für die Bemessung der gezogenen Vorteile durch den linearen Wertverzehr bei der Nutzung (so auch OLG Köln, Urteil vom 17.12.2020 - 15 U 84/20., Rn. 20 ff, zitiert nach juris; gegen einen vollständigen Abzug der Leasingraten vom Nutzungsersatz auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 04.11.2020 - 13 U 1328/19, BeckRS 2020, 31176 Rn. 59-61; OLG Hamm Urteil vom 10.12.2019 - 13 U 86/18, BeckRS 2019, 35115, Rn. 97-111; a.A. aber etwa OLG Bamberg, Beschluss vom 19.10.2020 - 3 U 321/19, BeckRS 2020, 31889, Rn. 11 ff; OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.01.2020 - 17 U 2/19, BeckRS 2020, 519 Rn. 114 ff).

  • OLG Stuttgart, 30.11.2021 - 16a U 95/20

    Diesel-Abgasskandal: Schadensersatzforderung für ein Leasingfahrzeug

    (2) Da es sich beim Leasingvertrag um ein mietähnliches Dauerschuldverhältnis handelt, ist es gerechtfertigt, die wegen der Nutzung des Fahrzeugs anzurechnenden Gebrauchsvorteile wie im Fall einer gemieteten Sache zu errechnen (ebenso BGH, Urteil vom 16.09.2021 - VII ZR 192/20 -, juris Rn. 42; OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.01.2020 - 17 U 2/19, juris Rn. 121; OLG Stuttgart, Urteil vom 09.04.2020 - 2 U 156/19, juris Rn. 26; OLG Bamberg, Beschluss vom 19.10.2020 - 3 U 321/19, juris Rn. 13 ff.; vgl. auch OLG München Endurteil vom 02.05.2018 - 7 U 3715/17, BeckRS 2018, 10572).

    Auch weitere Nachteile, wie sie bei einem Käufer möglicherweise anzunehmen wären, stehen bei der Klagepartei nicht zu befürchten, weil sie nach Ablauf des Leasingvertrages das Fahrzeug ohne weiteres zurückgeben kann (OLG Bamberg, Beschluss vom 19.10.2020 - 3 U 321/19, juris Rn. 15).

  • OLG Stuttgart, 24.11.2022 - 16a U 393/19
    b) Da es sich beim Leasingvertrag um ein mietähnliches Dauerschuldverhältnis handelt, ist es gerechtfertigt, die wegen der Nutzung des Fahrzeugs anzurechnenden Gebrauchsvorteile wie im Fall einer gemieteten Sache zu errechnen (ebenso BGH, Urteil vom 16.09.2021 - VII ZR 192/20, juris Rn. 42; OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.01.2020 - 17 U 2/19, juris Rn. 121; OLG Stuttgart, Urteil vom 09.04.2020 - 2 U 156/19, juris Rn. 26; OLG Bamberg, Beschluss vom 19.10.2020 - 3 U 321/19, juris Rn. 13 ff.; vgl. auch OLG München, Urteil vom 02.05.2018 - 7 U 3715/17, juris Rn 41 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 22.07.2020 - 3 U 321/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,47422
OLG Bamberg, 22.07.2020 - 3 U 321/19 (https://dejure.org/2020,47422)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 22.07.2020 - 3 U 321/19 (https://dejure.org/2020,47422)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 22. Juli 2020 - 3 U 321/19 (https://dejure.org/2020,47422)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 522 Abs. 2 S. 1 Nr. 1; StGB § 263; BGB § 823 Abs. 2, § 826
    Kein Anspruch auf Schadensersatz bei Leasing eines vom Diesel-Abgasskandal erfassten Fahrzeugs (hier: Porsche Cayenne S Diesel 4.2 l V8)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.06.1991 - VIII ZR 198/90

    Berechnung des Werts nach Wandelung eines Kaufvertrages herauszugebender

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.07.2020 - 3 U 321/19
    Interessensgerecht ist es deshalb, den Wert einer zeitanteiligen Benutzung durch den dem Verhältnis von tatsächlicher zu möglicher Benutzungszeit entsprechenden Teil des Kaufpreises zu bestimmen (BGH NJW 1991, 2484 Ziff. II.3.b) bb)).
  • BGH, 14.12.1989 - IX ZR 283/88

    Fälligkeit von Leasingraten; Vorausverfügung über den Erlös der Leasingsache

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.07.2020 - 3 U 321/19
    Bei Finanzierungsleasing wie dem streitgegenständlichen Vertrag finden auf die Regeln des Mietrechts Anwendung (BGH 2009, 575 BGH NJW 1990, 1113 BeckOGK/Ziemßen, 1.4.2020, BGB § 535 Rn. 862, 864).
  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.07.2020 - 3 U 321/19
    a) Entsprechend der Pilotentscheidung des BGH vom 25.05.2020 (VI ZR 252/19) kann durch das unterstellte sittenwidrige Verhalten der Beklagten die Klagepartei dazu verleitet worden sein, den Leasingvertrags über das streitgegenständliche Fahrzeug abzuschließen.
  • BGH, 24.04.2013 - VIII ZR 265/12

    Kfz-Leasing: Bemessung des mängel- oder beschädigungsbedingten

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.07.2020 - 3 U 321/19
    Vielmehr ist darauf abzustellen, dass die Leasingrate, mit der der Leasingnehmer das Recht auf die zeitweilige Nutzung des Vertragsgegenstandes erwirbt, daran ausgerichtet ist, dass hierdurch und durch die im Risikobereich liegende Verwertung des Gegenstandes nach Ablauf der Nutzungszeit der Leasinggeber eine Vollamortisation einschließlich eines Gewinns erreicht wird (BGH, NJW 2013, 2420 mwN).
  • OLG Karlsruhe, 21.01.2020 - 17 U 2/19

    Abgasskandal: Berechnung der anzurechnenden Nutzungsvorteile bei einem

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.07.2020 - 3 U 321/19
    Der Nutzungsvorteil der Klagepartei an dem geleasten Fahrzeug muss sich daher spiegelbildlich an den marktüblichen Leasinggebühren für das Fahrzeug anlehnen (vgl. hierzu BeckOGK/Mössner, 1.4.2020, BGB § 100 Rn. 11.4.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.01.2020 - 17 U 2/19).
  • LG Aschaffenburg, 08.08.2019 - 15 O 544/18

    Freistellung von den Verbindlichkeiten des Leasingvertrages

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.07.2020 - 3 U 321/19
    Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klagepartei gegen das Endurteil des Landgerichts Aschaffenburg vom 08.08.2019, Az. 15 O 544/18, durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
  • BGH, 16.09.2021 - VII ZR 192/20

    Zur Bewertung des Nutzungsvorteils bei Leasingfahrzeugen im sogenannten

    bb) Nach der auch vom Berufungsgericht vertretenen, in der obergerichtlichen Rechtsprechung vorherrschenden Auffassung entspricht im Rahmen der deliktischen Vorteilsausgleichung der Wert der während der Leasingzeit erlangten Nutzungsvorteile eines Kraftfahrzeugs der Höhe nach den vertraglich vereinbarten Leasingzahlungen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. Februar 2021 - 19 U 203/20, juris Rn. 34 ff.; OLG Dresden, Beschluss vom 2. Februar 2021 - 17 U 1492/19, juris Rn. 10 ff.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 26. Januar 2021 - 23 U 73/19, juris Rn. 55 f.; OLG München, Beschluss vom 14. Dezember 2020 - 32 U 5915/20, juris Rn. 11; OLG Bamberg, Beschluss vom 22. Juli 2020 - 3 U 321/19, juris Rn. 33 ff.; OLG Stuttgart, Urteil vom 9. April 2020 - 2 U 156/19, juris Rn. 25 f.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 21. Januar 2020 - 17 U 2/19, juris Rn. 118 ff.).
  • OLG Bremen, 30.07.2021 - 1 U 22/21

    Schadensersatz im Diesel-Abgasskandal bei geleasten Pkw: Anrechnung von

    Ansprüche nach § 826 BGB gegen den Hersteller eines Pkw wegen des Inverkehrbringens dieses Pkw unter Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung zur Einhaltung der gesetzlichen Abgasgrenzwerte auf dem Prüfstand kann nicht nur der Käufer eines solchen Pkw haben, sondern auch derjenige, der einen solchen Pkw least (so auch OLG Dresden, Beschluss vom 02.02.2021 - 17 U 1492/19, juris Rn. 10; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.01.2021 - 23 U 73/19, juris Rn. 42; OLG Hamm, Urteil vom 10.12.2019 - 13 U 86/18, juris Rn. 100; OLG Karlsruhe, Urteil vom 04.11.2020 - 13 U 1328/19, juris Rn. 48; OLG Koblenz, Urteil vom 02.11.2020 - 12 U 174/20, juris Rn. 34, NJW-RR 2021, 276; OLG Köln, Urteil vom 17.12.2020 - 15 U 84/20, juris Rn. 17; Urteil vom 25.02.2021 - 18 U 138/20, juris Rn. 13; OLG München, Urteil vom 14.12.2020 - 32 U 5915/20, juris Rn. 9; OLG Stuttgart, Urteil vom 09.04.2020 - 2 U 156/19, juris Rn. 25; verneinend dagegen OLG Bamberg, Beschluss vom 22.07.2020 - 3 U 321/19, BeckRS 2020, 32652 Rn. 19; OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.02.2021 - 19 U 203/20, juris Rn. 22; OLG Köln, Beschluss vom 26.08.2020 - 16 U 263/19, juris Rn. 5; offengelassen in OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.01.2020 - 17 U 2/19, juris Rn. 117, MDR 2020, 672; OLG Koblenz, Urteil vom 30.06.2020 - 3 U 1785/19, juris Rn. 31).

    Nach der ganz überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte ist der Wert der Möglichkeit des Geschädigten zur Nutzung des geleasten Pkw dagegen in der Höhe der vereinbarten Leasingraten zu berechnen (siehe OLG Bamberg, Beschluss vom 22.07.2020 - 3 U 321/19, BeckRS 2020, 32652 Rn. 22; OLG Dresden, Beschluss vom 02.02.2021 - 17 U 1492/19, juris Rn. 10; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.01.2021 - 23 U 73/19, juris Rn. 46; OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.02.2021 - 19 U 203/20, juris Rn. 36; OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.01.2020 - 17 U 2/19, juris Rn. 122, MDR 2020, 672; OLG München, Urteil vom 14.12.2020 - 32 U 5915/20, juris Rn. 12; OLG Stuttgart, Urteil vom 09.04.2020 - 2 U 156/19, juris Rn. 26).

  • LG Passau, 16.04.2021 - 1 O 1274/20

    Keine Haftung der Porsche AG für eventuelle unzulässige Abschalteinrichtungen in

    Während der Laufzeit des inzwischen beendeten Leasingvertrags war die Klagepartei indes tatsächlich Nutzungsbeschränkungen aufgrund der angeblichen "Manipulationssoftware" nicht unterworfen Vielmehr konnte sie das Fahrzeug trotz der unterstellten "Bemakelung" uneingeschränkt im Straßenverkehr nutzen (vgl. insoweit auch OLG Bamberg, Beschluss v. 22.07.2020 - 3 U 321/19; OLG Düsseldorf, Urt. v. 26.01.2021 - 23 U 73/19; LG München I, Urt. v. 11.11.2020 - 15 O 12455/19).

    Hiermit wäre es jedoch unvereinbar, der Klagepartei im Wege des Schadensersatzes einen Geldbetrag zuzusprechen, obwohl trotz der behaupteten "Bemakelung" des Fahrzeugs über die Laufzeit des Leasingvertrags hinweg keine Einschränkung in der Gebrauchtstauglichkeit und damit keine Beeinträchtigung der Rechtsstellung der Klagepartei gegeben war (OLG Bamberg, Beschluss v. 22.07.2020 - 3 U 321/19; OLG Düsseldorf, Urt. v. 26.01.2021 - 23 U 73/19; LG München I, Urt. v. 11.11.2020 - 15 O 12455/19).

  • OLG Düsseldorf, 26.01.2021 - 23 U 73/19

    Leasingvertrag über einen vom Dieselskandal betroffenen Porsche Macan S V6 TDI;

    Die Zubilligung eines Schadensersatzes würde damit real zu einem Gewinn des Klägers führen, der dem Schadensersatzrecht fremd ist (so OLG Bamberg, Beschluss vom 22.07.2020 - 3 U 321/19, BeckRS 2020, 32652, beck-online; a. A. OLG Hamm, Urteil vom 10.12.2019 - I-13 U 86/18, juris).
  • OLG Karlsruhe, 29.07.2021 - 8 U 59/20

    Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung im Zusammenhang mit

    Damit bemisst sich die Höhe des anzurechnenden (zu saldierenden) Wertersatzes für die gezogenen Nutzungsvorteile nach dem objektiven Leasingwert (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 21. Januar 2020 - 17 U 2/19 -, juris Rn. 118 ff.; OLG Bamberg, Hinweisbeschluss vom 22. Juli 2020 - 3 U 321/19 -, BeckRS 2020, 32652 Rn. 22; a. A. OLG Hamm, Urteil vom 10. Dezember 2019 - 13 U 86/18 -, juris Rn. 137-139; OLG Koblenz, Urteil vom 02. November 2020 - 12 U 174/20 -, BeckRS 2020, 34715 Rn. 21 ohne nähere Begründung).
  • OLG Frankfurt, 15.04.2021 - 19 U 203/20

    Diesel-Skandal: Keine Schadenersatzansprüche wegen unzulässiger

    Der Abschluss des - wegen der möglichen Betroffenheit des streitgegenständlichen Fahrzeuges vom sog. Diesel-Skandal - ungewollten Leasingvertrags führt vorliegend nicht zu Schadensersatzansprüchen, weshalb in tatsächlicher Hinsicht dahinstehen kann, ob der Motor des streitgegenständlichen Fahrzeuges überhaupt mit unzulässigen Abschalteinrichtungen versehen ist, die gegebenenfalls und in Anhängigkeit von ihrer konkreten Funktionsweise sowie einem nachweislich vorsätzlichen Handeln der verantwortlichen Entscheidungsträger im Falle eines Fahrzeugkaufes eine deliktische Haftung begründen könnten (OLG Bamberg, Beschluss vom 22.07.2020 - 3 U 321/19 -, juris).
  • OLG Frankfurt, 15.02.2021 - 19 U 203/20

    Schadensersatzanspruch nach Abschluss eines Leasingvertrags

    Der Abschluss des - wegen der möglichen Betroffenheit des streitgegenständlichen Fahrzeuges vom sog. Diesel-Skandal - ungewollten Leasingvertrags führt vorliegend nicht zu Schadensersatzansprüchen, weshalb in tatsächlicher Hinsicht dahinstehen kann, ob der Motor des streitgegenständlichen Fahrzeuges überhaupt mit unzulässigen Abschalteinrichtungen versehen ist, die gegebenenfalls und in Anhängigkeit von ihrer konkreten Funktionsweise sowie einem nachweislich vorsätzlichen Handeln der verantwortlichen Entscheidungsträger im Falle eines Fahrzeugkaufes eine deliktische Haftung begründen könnten (OLG Bamberg, Beschluss vom 22.07.2020 - 3 U 321/19).
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