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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.11.2002 - 3 U 37/02   

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https://dejure.org/2002,4323
OLG Düsseldorf, 08.11.2002 - 3 U 37/02 (https://dejure.org/2002,4323)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.11.2002 - 3 U 37/02 (https://dejure.org/2002,4323)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. November 2002 - 3 U 37/02 (https://dejure.org/2002,4323)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nachlackierung eines Gebrauchten - Schadenersatz?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 463; ZPO § 524 Abs. 2 S. 2
    Schadensersatz wegen Verschweigens der Nachlackierung eines gebrauchten PKW; Versäumung der Frist zur Anbringung der Anschlussberufung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2003, 94
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Celle, 27.06.1996 - 7 U 150/95
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2002 - 3 U 37/02
    Ansprüche des Klägers aus §§ 823 Abs. 2 BGB, 263 StGB oder § 826 BGB (vgl. dazu OLG Celle, OLGR 1996, 208) sind in Ermangelung eines objektivierten Schadens ebenfalls nicht gegeben.
  • OLG Hamm, 14.06.1994 - 28 U 245/93

    Fehlen der zugesicherten Eigenschaft "Unfallfreiheit"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2002 - 3 U 37/02
    Es ist - anders als in dem vom OLG Hamm (OLGR 1994, 181) entschiedenen Fall - weder ein - vom Sachverständigen festgestellter - Reparaturaufwand erforderlich noch ist das Fahrzeug mit Blick auf die marginalen reparierten Vorbeschädigungen wirtschaftlich (keine Offenbarungspflicht beim Weiterverkauf), geschweige denn technisch und bei vernünftiger Betrachtungsweise auch nicht optisch entwertet.
  • OLG Köln, 26.02.1986 - 2 U 183/85

    Wandelung vom Kaufvertrag über ein gebrauchtes Motorrad wegen arglistiger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2002 - 3 U 37/02
    Eine Wertherabsetzung ist - abgesehen von der Wesentlichkeitsgrenze des § 459 Abs. 1 Satz 2 BGB (zur Relevanz bei arglistigem Verschweigen vgl. OLG Köln, MDR 1986, 495) - weder dargetan noch dem Beweissicherungsgutachten des Sachverständigen S... vom 22. Januar 2001 zu entnehmen.
  • BGH, 23.11.1994 - VIII ZR 133/93

    Wandelung des Kaufvertrages über einen Bagger mangels Standfestigkeit - Minderung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2002 - 3 U 37/02
    Ein Fehler ist gegeben, wenn der tatsächliche Zustand der Kaufsache von dem Zustand abweicht, den die Vertragsparteien bei Abschluss des Kaufvertrages gemeinsam, ggf. auch stillschweigend vorausgesetzt haben (BGH NJW-RR 1995, 364) und diese Abweichung den Wert der Kaufsache oder ihre Eignung zum vertraglich vorausgesetzten oder gewöhnlichen Gebrauch herabsetzt oder beseitigt.
  • OLG Düsseldorf, 25.02.2008 - 1 U 169/07

    GW-Handel - Doppelte Bagatellprüfung bei "lt. Vorbesitzer unfallfrei"

    Die Nachlackierung als solche stellt im vorliegenden Fall keinen Sachmangel dar (vgl. OLG Düsseldorf - 3. ZS - Urt. v. 08.11.2002, Az. 3 U 37/02).
  • OLG Düsseldorf, 18.08.2008 - 1 U 168/07

    Mängel eines Vorführwagens

    Allerdings durfte sie dabei nicht den Lack beschädigen und eine etwa erforderliche Nachlackierung musste fachlich einwandfrei erfolgen (für Mangelfreiheit trotz Nachlackierung auch OLG Düsseldorf, Urt. V. 8.11.2002, 3 U 37/02 und OLG Koblenz, Urt. V. 5.9.2002, 5 U 140/02).
  • OLG Zweibrücken, 27.06.2003 - 2 UF 151/02

    Berufung in Unterhaltssachen: Versäumung der Anschließungsfrist; Verbot der

    Wenn - wie hier - eine Anschließungsfrist versäumt wird, sind die Wiedereinsetzungsvorschriften entsprechend anzuwenden (ebenso ohne nähere Erörterung der Problematik OLG Düsseldorf NZV 2003, 94, 95 sowie MünchKomm./Rimmelspacher, ZPO-Reform Aktualisierungsband 2. Aufl. 524 Rdnr. 35 unter Hinweis, auf die Rechtsprechung zu § 556 a. F.; Baumbach/ Hartmann, ZPO 61. Aufl. § 233 Rdnr. 7 Stichwort: "Anschlussberufung"; Thomas/Putzo, ZPO 25. Aufl. § 233 Rdnr. 5; für die Anschlussrevision Zöller/ Gummer, ZPO 23. Aufl. § 554 Rdnr. 5; Musielak/Ball, ZPO 3. Aufl., § 554 Rdnr. 9 a. E.; Baumbach/Albers aaO § 554 Rdnr. 7).
  • LG Kleve, 24.10.2003 - 5 S 93/03

    Zusicherung (Garantie) unfallfrei, Offenbarungspflicht von Vorschäden beim

    Es kann daher dahingestellt bleiben, ob der Klägerin überhaupt ein Schaden entstanden ist (vgl. OLG E, Urteil vom 8.11.2002 - 3 U 37/02, NZV 2003, 94 zur Nachlackierung eines Gebrauchtwagens).
  • AG Pirmasens, 28.08.2015 - 2 C 153/15

    Strenge Anforderungen an Arglist - Käufer ist in der Beweispflicht

    Es bestand zudem auch keine Verpflichtung seitens der Beklagten das Gebrauchtfahrzeug mittels einer Lacktiefenmessung auf mögliche Nachlakierungen zu überprüfen, denn die bloße Nachlakierung stellt grundsätzlich keinen Sachmangel dar (vgl. LG Itzehoe, Urteil vom 25.08.2003 - 2 O 41/03; OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.11.2002 - 3 U 37/02).
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   OLG Bamberg, 26.06.2002 - 3 U 37/02   

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https://dejure.org/2002,17727
OLG Bamberg, 26.06.2002 - 3 U 37/02 (https://dejure.org/2002,17727)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 26.06.2002 - 3 U 37/02 (https://dejure.org/2002,17727)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 26. Juni 2002 - 3 U 37/02 (https://dejure.org/2002,17727)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB § 463; ZPO § 524 Abs. 2 S. 2
    Gewährleistung des Verkäufers eines Gebrauchtwagens wegen Nachlackierung; Rechtsfolgen der verspäteten Einlegung der Anschlussberufung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.11.1995 - I ZR 212/93

    Wegfall der Wiederholungsgefahr I - Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Bamberg, 26.06.2002 - 3 U 37/02
    Denn maßgeblich ist allein die Ernsthaftigkeit der Erklärung; auf ihre Annahme kommt es nicht an (vgl. z.B. BGH, WRP 1996, 199, 202).
  • OLG Köln, 24.11.1995 - 6 U 4/95

    ANZEIGENWERBUNG FÜR TELEFAXBUCH; UNTERLASSUNGSERKLÄRUNG STATT; ABSCHLUßERKLÄRUNG;

    Auszug aus OLG Bamberg, 26.06.2002 - 3 U 37/02
    Dementsprechend hat er die Revision gegen das Urteil des OLG Köln vom 24.10.1995 (WRP 1996, 333), das - incidenter - anderer Ansicht ist, durch Beschluss vom 26.9.1996 - I ZR 277/95 - angenommen (vgl. Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 7. Aufl., Kap. 8, Rdn. 32, Fn. 64 a.E.).
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