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   OLG Rostock, 18.09.2006 - 3 U 37/06   

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OLG Rostock, 18.09.2006 - 3 U 37/06 (https://dejure.org/2006,12029)
OLG Rostock, Entscheidung vom 18.09.2006 - 3 U 37/06 (https://dejure.org/2006,12029)
OLG Rostock, Entscheidung vom 18. September 2006 - 3 U 37/06 (https://dejure.org/2006,12029)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarung einer Schlichtungsvereinbarung in einem Pachtvertrag; Unabhängige Geltung einer Schiedsklausel von der Wirksamkeit des Vertrages

  • Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)

    Schiedsvereinbarung: - Abgrenzung, Schlichtung, Schiedsstelle

  • Judicialis

    ZPO §§ 1025 ff.; ; ZPO § 1027; ; ZPO § 1029; ; BGB § 133; ; BGB § 139; ; BGB § 157; ; BGB § 546; ; BGB § 985; ; LSchG § 2; ; LSchG § 6; ; LSchG § 9; ; LSchG § 19

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 1029; BGB § 133; BGB § 157
    Abgrenzung vertraglicher Schiedsvereinbarung von Schlichtungsvereinbarung, Auslegung und Wirksamkeit einer Schlichtungsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2007, 179
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.11.1983 - VIII ZR 197/82

    Vertrag über die Übernahme einer tierärztlichen Praxis - Vereinbarung zur

    Auszug aus OLG Rostock, 18.09.2006 - 3 U 37/06
    Wenn der Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten nach dem Scheitern des Versuchs, die Meinungsverschiedenheiten anderweitig beizulegen, offen bleiben soll, liegt nur eine Güte- oder Schlichtungsvereinbarung vor (OLG Naumburg Beschl. vom 20.01.2005 - 10 SchH 2/04 - BauR 2005, 1509 = OLGR 2006, 76; BGH Urt. vom 23.11.83 - VIII ZR 197/82 - NJW 1984, 669).

    Inhalt und Umfang einer solchen Klausel sind zum einen ihrem Wortlaut, zum anderen ihrem Zweck zu entnehmen (BGH Urt. vom 23.11.1983 - VIII ZR 197/82 - NJW 1984, 669).

    Haben die Parteien allerdings eine solche Schlichtungsvereinbarung getroffen, ist eine Klage, die ohne die vorherige Anrufung der Schlichtungsstelle und damit vor dem Versuch des Schlichters, eine Einigung herbeizuführen oder die Durchführung eines solchen Verfahrens für gescheitert zu erklären oder sonst abzulehnen erhoben wird, als derzeit unzulässig zurückzuweisen (BGH Urt. vom 18.11.1998 - VIII ZR 344/97 - NJW 1999, 647; BGH Urt. vom 23.11.1983 - VIII ZR 197/82 - NJW 1984, 669; AG Köpenick Urt. vom 27.08.2002 - 16 C 43/02 - NZM 2004, 307 [LS]).

    Es kann nicht von vornherein ausgeschlossen werden, dass auch diese Vertragspartei unter Mitwirkung eines neutralen Dritten und Vorlage eines fundierten Einigungsvorschlages das Interesse an einer gütlichen Einigung zurückgewinnt (so auch BGH Urt. vom 23.11.1983 - VIII ZR 197/82 - NJW 1984, 669).

  • BGH, 18.11.1998 - VIII ZR 344/97

    Unmöglichkeit der Durchführung eines Schlichtungsverfahrens vor der

    Auszug aus OLG Rostock, 18.09.2006 - 3 U 37/06
    Haben die Parteien allerdings eine solche Schlichtungsvereinbarung getroffen, ist eine Klage, die ohne die vorherige Anrufung der Schlichtungsstelle und damit vor dem Versuch des Schlichters, eine Einigung herbeizuführen oder die Durchführung eines solchen Verfahrens für gescheitert zu erklären oder sonst abzulehnen erhoben wird, als derzeit unzulässig zurückzuweisen (BGH Urt. vom 18.11.1998 - VIII ZR 344/97 - NJW 1999, 647; BGH Urt. vom 23.11.1983 - VIII ZR 197/82 - NJW 1984, 669; AG Köpenick Urt. vom 27.08.2002 - 16 C 43/02 - NZM 2004, 307 [LS]).

    Die Prüfung, ob eine Schieds- oder Schlichtungsvereinbarung der Anrufung des ordentlichen Gerichtes entgegensteht, ist nur vorzunehmen, wenn sich eine der Parteien auf diese Klausel beruft (BGH Urt. vom 18.11.1998 - VIII ZR 344/97 - NJW 1999, 647).

    Der Bundesgerichtshof selbst hat im Zusammenhang mit der Beurteilung eines treuwidrigen Verhaltens einer der Parteien festgestellt, dass eine solche Schlichtungsklausel einer Schiedsklausel in wesentlichen Zügen ähnlich ist (BGH Urt. vom 18.11.1998 - VIII ZR 344/97 - NJW 1999, 647).

  • AG Berlin-Köpenick, 27.08.2002 - 16 C 43/02

    Abweisung einer Klage als unzulässig wegen fehlender Voreinschaltung einer

    Auszug aus OLG Rostock, 18.09.2006 - 3 U 37/06
    Haben die Parteien allerdings eine solche Schlichtungsvereinbarung getroffen, ist eine Klage, die ohne die vorherige Anrufung der Schlichtungsstelle und damit vor dem Versuch des Schlichters, eine Einigung herbeizuführen oder die Durchführung eines solchen Verfahrens für gescheitert zu erklären oder sonst abzulehnen erhoben wird, als derzeit unzulässig zurückzuweisen (BGH Urt. vom 18.11.1998 - VIII ZR 344/97 - NJW 1999, 647; BGH Urt. vom 23.11.1983 - VIII ZR 197/82 - NJW 1984, 669; AG Köpenick Urt. vom 27.08.2002 - 16 C 43/02 - NZM 2004, 307 [LS]).

    Die Vertragsparteien haben also die Möglichkeit für einen Anspruch die Zugangsrechte zu den ordentlichen Gerichten ganz oder teilweise zu beschränken (OLG Celle Urt. vom 31.07.1970 - 2 U 30/70 - NJW 1971, 288 [289] m.w.N.; vgl. auch AG Köpenick Urt. vom 27.08.2002 - 16 C 43/02 - NZM 2004, 307 [LS]).

  • BGH, 23.05.1991 - III ZR 144/90

    Wirksamkeit einer Schiedsabrede bei Unwirksamkeit des Hauptvertrages -

    Auszug aus OLG Rostock, 18.09.2006 - 3 U 37/06
    Im Zweifel sei im Rahmen einer solchen Auslegung anzunehmen, dass die Vertragsparteien eine umfassende Zuständigkeit des Schiedsgerichtes gewollt haben (BGH Urt. vom 23.05.1991 - III ZR 144/90 - BGHR ZPO § 1025; BGH Urt. vom 28.05.1979 - III ZR 18/77 - BGHZ 53, 315).
  • BGH, 27.02.1970 - VII ZR 68/68

    Schiedsabrede; Wirksamkeit eines Vertrags

    Auszug aus OLG Rostock, 18.09.2006 - 3 U 37/06
    Im Zweifel sei im Rahmen einer solchen Auslegung anzunehmen, dass die Vertragsparteien eine umfassende Zuständigkeit des Schiedsgerichtes gewollt haben (BGH Urt. vom 23.05.1991 - III ZR 144/90 - BGHR ZPO § 1025; BGH Urt. vom 28.05.1979 - III ZR 18/77 - BGHZ 53, 315).
  • BGH, 22.09.1977 - III ZR 144/76

    Form des Schiedsvertrags

    Auszug aus OLG Rostock, 18.09.2006 - 3 U 37/06
    Für die Schiedsvereinbarung nach §§ 1025 ff. ZPO hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass diese auch den Streit um die Wirksamkeit des Vertrages erfassen kann (BGH Urt. vom 22.09.1977 - III ZR 144/76 - BGHZ 69, 260 = NJW 1978, 212).
  • OLG Naumburg, 20.01.2005 - 10 SchH 2/04

    Kündigung einer wirksam vereinbarten Schiedsklausel wegen wirtschaftlichen

    Auszug aus OLG Rostock, 18.09.2006 - 3 U 37/06
    Wenn der Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten nach dem Scheitern des Versuchs, die Meinungsverschiedenheiten anderweitig beizulegen, offen bleiben soll, liegt nur eine Güte- oder Schlichtungsvereinbarung vor (OLG Naumburg Beschl. vom 20.01.2005 - 10 SchH 2/04 - BauR 2005, 1509 = OLGR 2006, 76; BGH Urt. vom 23.11.83 - VIII ZR 197/82 - NJW 1984, 669).
  • BGH, 28.05.1979 - III ZR 18/77

    Bindung einer Prozesspartei an einen vorangegangenen Schiedsvertrag -

    Auszug aus OLG Rostock, 18.09.2006 - 3 U 37/06
    Im Zweifel sei im Rahmen einer solchen Auslegung anzunehmen, dass die Vertragsparteien eine umfassende Zuständigkeit des Schiedsgerichtes gewollt haben (BGH Urt. vom 23.05.1991 - III ZR 144/90 - BGHR ZPO § 1025; BGH Urt. vom 28.05.1979 - III ZR 18/77 - BGHZ 53, 315).
  • OLG Frankfurt, 04.09.2003 - 3 Sch 1/03

    Übernahmevertrag für eine Zahnarztpraxis: Prüfung der Wirksamkeit einer

    Auszug aus OLG Rostock, 18.09.2006 - 3 U 37/06
    Somit sind auch Schlichtungsvereinbarungen nach dem Willen der Parteien auszulegen, wobei auch die Grundsätze der ergänzenden Vertragsauslegung heranzuziehen sind (OLG Frankfurt Beschl. vom 04.09.2003 - 3 SchH 1/03 - OLGR 2004, 9).
  • BGH, 29.10.2008 - XII ZR 165/06

    Auslegung einer Schlichtungsklausel in einem Pachtvertrag; Anforderungen an die

    Die im Gesetz geregelte Zuständigkeit der Schiedsstellen kann durch eine Verwaltungsvorschrift aber nicht geändert werden (Zenker NJ 2007, 179, 180).
  • OLG Stuttgart, 28.06.2023 - 4 U 31/23

    Schlichtungszwang - Lauterkeitsrechtlicher Unterlassungsantrag gegen Werbung für

    Wird unmittelbar das staatliche Gericht angerufen, so besteht ein Prozesshindernis und die Klage ist als derzeit unzulässig zurückzuweisen (OLG Rostock, Urteil vom 18.09.2006 - 3 U 37/06; Greger in Zöller, ZPO, 34. Aufl., vor § 253 Rn 19a m.w.N.; Wagner, Prozessverträge, Privatautonomie im Verfahrensrecht, 1998, S. 407 f.; Unberath, NJW 2011, 1320).
  • OLG Jena, 21.12.2009 - 9 U 234/09

    Schlichtungverfahren als Klagevoraussetzung

    Zwar wird häufig der Begriff "arbitration" als Schiedsverfahren zu verstehen sein; anders als bei einem Schiedsverfahren hatten die Parteien jedoch nicht vereinbart, Streitigkeiten unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs durch ein Schiedsgericht entscheiden zu lassen (§ 1029 ZPO; vgl. dazu BGH, Urteil vom 29.10.2008, XII ZR 165/06, Rn. 18 ff., sowie als dortige Vorinstanz OLG Rostock vom 18.09.2006, 3 U 37/06, Rn. 12 ff. und ebenso OLG Celle, Urteil vom 28.08.2008, 13 U 178/08, Rn. 3 ff, jeweils zitiert nach juris).
  • LG Köln, 18.04.2013 - 27 O 576/12
    Denn alleine dadurch, dass eine der Parteien des Rechtsstreits das Interesse einer gütlichen Einigung verloren hat, folgt nicht, dass die Verpflichtung zur Durchführung eines Mediationsverfahrens entfiele (vergl. Beschluss des Landgerichts München II vom 09.10.2012 - 2 T 1738/12 - sowie im Hinblick auf eine Vereinbarung zur außergerichtlichen Streitschlichtung Urteil des Oberlandesgerichts Rostock vom 18.09.2006 - 3 U 37/06 -, jeweils zu recherchieren über beck-online).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 23.08.2007 - 3 U 37/06   

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https://dejure.org/2007,13804
OLG Frankfurt, 23.08.2007 - 3 U 37/06 (https://dejure.org/2007,13804)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.08.2007 - 3 U 37/06 (https://dejure.org/2007,13804)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. August 2007 - 3 U 37/06 (https://dejure.org/2007,13804)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    § 30 GmbHG, § 31 GmbHG, § 32a GmbHG
    GmbH: Zulässigkeit der Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens; Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens bei sofortiger Rückerstattung an die Gesellschaft zum Zweck der Kapitalerhöhung

  • Judicialis

    GmbHG § 30; ; GmbHG § 31; ; GmbHG § 32 a

  • rechtsportal.de

    GmbHG § 30; GmbHG § 31; GmbHG § 32a
    Abgrenzung eines regulären vom eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen an eine GmbH

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abgrenzung einer bei den Gesellschaftern verbleibenden Darlehnsrückzahlung von einer an die Gesellschaft zurückgezahlten; Kapitalerhöhung einer GmbH durch Rückzahlung eines Darlehns; Vorliegen einer Darlehnsrückzahlung ohne Rechtsgrund bei Formunwirksamkeit des ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.06.2006 - II ZR 334/04

    Wirksamkeit einer durch Her- und Hinzahlen bewirkten Kapitalerhöhung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.08.2007 - 3 U 37/06
    Dieser rechtlichen Beurteilung entspricht im Übrigen im Ergebnis auch die höchstrichterliche Rechtsprechung zu ähnlich gelagerten Fällen des "Her- und Hinzahlens" zum Zweck der Einlageerbringung (vgl. BGH NJW 2006, 509 und 906; NJW-RR 2006, 1630).
  • BGH, 21.11.2005 - II ZR 140/04

    Rechtsfolgen der Hin- und Herzahlung einer Bareinlage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.08.2007 - 3 U 37/06
    Dieser rechtlichen Beurteilung entspricht im Übrigen im Ergebnis auch die höchstrichterliche Rechtsprechung zu ähnlich gelagerten Fällen des "Her- und Hinzahlens" zum Zweck der Einlageerbringung (vgl. BGH NJW 2006, 509 und 906; NJW-RR 2006, 1630).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 29.11.2006 - 3 U 37/06   

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https://dejure.org/2006,75907
OLG Hamm, 29.11.2006 - 3 U 37/06 (https://dejure.org/2006,75907)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.11.2006 - 3 U 37/06 (https://dejure.org/2006,75907)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. November 2006 - 3 U 37/06 (https://dejure.org/2006,75907)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 12.10.1989 - 8 U 60/88
    Auszug aus OLG Hamm, 29.11.2006 - 3 U 37/06
    Es muss im Ergebnis gesichert sein - insoweit trifft den Arzt die Beweislast -, dass die Gefahr von Missverständnissen ausgeschlossen ist (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, VersR 1990, 852).
  • BGH, 22.01.1980 - VI ZR 263/78

    Ersatz eines materiellen Schadens auf Grund einer Operation - Anspruch auf

    Auszug aus OLG Hamm, 29.11.2006 - 3 U 37/06
    Nach der Rechtsprechung des BGH stellt jede ärztliche Operation eine Körperverletzung dar, zu deren Rechtfertigung es der Einwilligung des Patienten bedarf (vgl. BGH NJW 1980, 1333 mit weiteren Nachweisen).
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Rechtsprechung
   KG, 12.12.2007 - 3 U 37/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,58444
KG, 12.12.2007 - 3 U 37/06 (https://dejure.org/2007,58444)
KG, Entscheidung vom 12.12.2007 - 3 U 37/06 (https://dejure.org/2007,58444)
KG, Entscheidung vom 12. Dezember 2007 - 3 U 37/06 (https://dejure.org/2007,58444)
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