Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 02.04.2003 - 3 U 38/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10344
OLG Bamberg, 02.04.2003 - 3 U 38/02 (https://dejure.org/2003,10344)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 02.04.2003 - 3 U 38/02 (https://dejure.org/2003,10344)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 02. April 2003 - 3 U 38/02 (https://dejure.org/2003,10344)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,10344) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zustimmung zur Aufhebung des Miteigentums ; Duldung der Teilungsversteigerung ; Vereinbarung des Verbots der Aufhebung der Gemeinschaft ; Wichtiger Grund; Zerstörung der Vertrauensgrundlage; Förderung des gemeinschaftlichen Gesellschaftszwecks

  • Judicialis

    ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO §§ 511 ff. a.F.; ; ZPO § 543 Abs. 2 n.F.; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; BGB § 242; ; BGB § 749 Abs. 1; ; BGB § 749 Abs. 2 S. 1; ; EGZPO § 26 Nr. 8

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Zoff in Arztpraxis - Schikanen können Grund für die Aufhebung einer Grundstücksgemeinschaft sein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 749
    Anspruch eines Miteigentümers auf Aufhebung der Gemeinschaft

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 24
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.12.1974 - II ZR 118/73

    Aufhebung der Gemeinschaft und Zurückbehaltungsrecht

    Auszug aus OLG Bamberg, 02.04.2003 - 3 U 38/02
    Im Einzelfall kann sich zwar das allgemeine Rechtsprinzip von Treu und Glauben auch gegenüber der Vorschrift des § 749 Abs. 1 BGB durchsetzen und sich das Begehren auf Aufhebung der Gemeinschaft als unzulässige Rechtsausübung erweisen (BGHZ 63, 348 ff.), jedoch ist hiervon im vorliegenden Fall nicht auszugehen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 01.10.2003 - 3 U 38/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4579
OLG Braunschweig, 01.10.2003 - 3 U 38/02 (https://dejure.org/2003,4579)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 01.10.2003 - 3 U 38/02 (https://dejure.org/2003,4579)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 01. Oktober 2003 - 3 U 38/02 (https://dejure.org/2003,4579)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,4579) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Kapitalanlegerschutz: Berechnung des Auseinandersetzungsguthabens bei Ausscheiden als atypischer stiller Gesellschafter aus einer Publikumspersonengesellschaft

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 123 BGB; § 278 BGB; § 235 HGB
    Anspruch auf Auskunft über die Höhe des Auseinandersetzungsguthabens hinsichtlich einer atypisch stillen Beteiligung; Anspruch auf Zahlung des Differenzbetrages zwischen dem Auseinandersetzungsguthaben und den geleisteten Einlagen; Einstellung eines ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Auskunft über die Höhe des Auseinandersetzungsguthabens hinsichtlich einer atypisch stillen Beteiligung; Anspruch auf Zahlung des Differenzbetrages zwischen dem Auseinandersetzungsguthaben und den geleisteten Einlagen; Einstellung eines ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    Cic
    Kein Anspruch auf Einlagenrückgewähr bei Beendigung einer atypisch stillen Beteiligung

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Stille Gesellschaft, Anfechtung, Schadensersatz, fehlerhafte Gesellschaft, außerordentliche Kündigung stille Gesellschaft, Auseinandersetzungsanspruch, Berechnung Auseinandersetzungsanspruch, Auseinandersetzungsbilanz

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2004, 325
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.07.2001 - II ZR 304/00

    Beteiligung an einer Publikums- BGB -Gesellschaft; Frist und Adressat für den

    Auszug aus OLG Braunschweig, 01.10.2003 - 3 U 38/02
    In der Entscheidung BGH NJW 2001, 2718, 2720 heißt es auszugsweise: "Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats... führt grundsätzlich nicht einmal ein durch arglistige Täuschung (§ 123 BGB) veranlasster Beitritt eines Anlegers zu einer Publikumspersonengesellschaft zur Anwendung der bürgerlich-rechtlichen Anfechtungsvorschriften mit der Folge, dass die gesellschaftsrechtliche Stellung ex tunc beendet wird und die gezahlten Einlagen zurückzugewähren sind; vielmehr kann bei einer in Vollzug gesetzten Gesellschaft der getäuschte Anleger seine Mitgliedschaft allein durch ein ex nunc wirkendes Austrittsrecht beenden und erhält in diesem Fall - Zug um Zug gegen Übertragung seiner Beteiligung - sein Auseinandersetzungsguthaben ausgezahlt".
  • BGH, 29.06.1970 - II ZR 158/69

    Anwendung der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft auf typische stille

    Auszug aus OLG Braunschweig, 01.10.2003 - 3 U 38/02
    Aus den von ihm zitierten Entscheidungen BGHZ 13, 320, 323 und BGHZ 55, 5, 10 ergibt sich lediglich, dass selbst eine wirksame Anfechtung wegen arglistiger Täuschung grundsätzlich nicht zu einer rückwirkenden Vernichtung des Gesellschaftsverhältnisses führt, sondern zu einer Auflösung der Gesellschaft mit Wirkung ex nunc und dass in diesem Fall ein Schadensersatzanspruch in die Auseinandersetzungsrechnung einzustellen ist.
  • BGH, 24.05.1993 - II ZR 136/92

    Aufklärungspflichten gegenüber Arbeitnehmer bei vermögenswirksamen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 01.10.2003 - 3 U 38/02
    Die Entscheidung BGH NJW 1993, 2107 könnte den unzutreffenden Eindruck erwecken, dass eine Gesellschaft, die für das Verschulden des Vermittlers einzustehen hat, zur Rückgewähr der Einlage an ihren Gesellschafter verpflichtet ist.
  • BGH, 12.05.1954 - II ZR 167/53

    nicht mehr angemeldete GmbH - "faktische Gesellschaft", Ausschluß grundsätzlich

    Auszug aus OLG Braunschweig, 01.10.2003 - 3 U 38/02
    Aus den von ihm zitierten Entscheidungen BGHZ 13, 320, 323 und BGHZ 55, 5, 10 ergibt sich lediglich, dass selbst eine wirksame Anfechtung wegen arglistiger Täuschung grundsätzlich nicht zu einer rückwirkenden Vernichtung des Gesellschaftsverhältnisses führt, sondern zu einer Auflösung der Gesellschaft mit Wirkung ex nunc und dass in diesem Fall ein Schadensersatzanspruch in die Auseinandersetzungsrechnung einzustellen ist.
  • BGH, 16.05.1994 - II ZR 223/92

    Publikumsgesellschaft - Atypischer Stiller Gesellschafter -

    Auszug aus OLG Braunschweig, 01.10.2003 - 3 U 38/02
    In den Entscheidungen BGH NJW-RR 1994, 1185, 1186 und BGH NJW-RR 1995, 1061 heißt es wörtlich übereinstimmend: "Der Geschäftsinhaber ist verpflichtet, dem Ausscheidenden das zu zahlen, was er bei der Auseinandersetzung erhalten würde, wenn die Gesellschaft zur Zeit seines Ausscheidens tatsächlich aufgelöst worden wäre.
  • BGH, 13.04.1995 - II ZR 132/94

    Beendigung einer atypischen stillen Gesellschaft

    Auszug aus OLG Braunschweig, 01.10.2003 - 3 U 38/02
    In den Entscheidungen BGH NJW-RR 1994, 1185, 1186 und BGH NJW-RR 1995, 1061 heißt es wörtlich übereinstimmend: "Der Geschäftsinhaber ist verpflichtet, dem Ausscheidenden das zu zahlen, was er bei der Auseinandersetzung erhalten würde, wenn die Gesellschaft zur Zeit seines Ausscheidens tatsächlich aufgelöst worden wäre.
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 01.10.2003 - 3 U 38/02
    Eine Sache, die eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, welche sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann, hat grundsätzliche Bedeutung (BGH WM 2002, 1896).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 19.03.2003 - 3 U 38/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,15694
OLG Braunschweig, 19.03.2003 - 3 U 38/02 (https://dejure.org/2003,15694)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 19.03.2003 - 3 U 38/02 (https://dejure.org/2003,15694)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 19. März 2003 - 3 U 38/02 (https://dejure.org/2003,15694)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,15694) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Atypische stille Beteiligung an einer Kapitalanlagegesellschaft: Anwendung der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft; Auseinandersetzungsanspruch gegen eine GmbH wegen Täuschung bei Vertragsabschluss, Haftung und außerordentliche Kündigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 29.06.1992 - II ZR 284/91

    Abgrenzung der atypischen stillen Gesellschaft von sonstigen Rechtsverhältnissen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.03.2003 - 3 U 38/02
    Das ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die im Schrifttum umstritten ist, von der abzuweichen jedoch kein Grund besteht, auch bei der atypisch stillen Gesellschaft der Fall (BGHZ 8, 157; vgl. auch NJW 1992, 2696, 2698; BGH NJW 1993, 2107; vgl. auch OLG Hamm, NJW-RR 1991, 1415, 1417; Staub-Zutt, HGB 4. Aufl., § 230 Rn. 69).

    Es besteht also bei Vorliegen eines Fehlers ggf. ein Kündigungsrecht mit der Folge der gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzung (Ensthaler GKG HGB 6. Aufl., § 105 Rn. 24; BGH NJW 1992, 2696, 2698).

  • BGH, 29.06.1970 - II ZR 158/69

    Anwendung der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft auf typische stille

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.03.2003 - 3 U 38/02
    Dies gilt grundsätzlich auch für den Fall der Sittenwidrigkeit (BGHZ 55, 5, 8) und der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (BGHZ 26, 330, 335; BGH NJW 2001, 2718, 2720; Heymann-Emmerich, HGB 2. Aufl., § 105 Rn. 88).

    Fälle dieser Art bilden der Gesetzesverstoß (BGHZ 62, 234, 241; 75, 214, 218), eine besonders grobe Sittenwidrigkeit oder der Umstand, dass sich ein Gesellschafter durch Drohung oder Täuschung einen überaus günstigen Gewinn und Liquidationsanteil zugestehen lässt und ein deswegen in die Auseinandersetzungsrechnung einzustellender Schadensersatzanspruch keinen genügenden Ausgleich ermöglicht (BGHZ 55, 5, 9 f.).

  • BGH, 02.07.2001 - II ZR 304/00

    Beteiligung an einer Publikums- BGB -Gesellschaft; Frist und Adressat für den

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.03.2003 - 3 U 38/02
    Dies gilt grundsätzlich auch für den Fall der Sittenwidrigkeit (BGHZ 55, 5, 8) und der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (BGHZ 26, 330, 335; BGH NJW 2001, 2718, 2720; Heymann-Emmerich, HGB 2. Aufl., § 105 Rn. 88).

    Schließlich lässt sich die Notwendigkeit der Auseinandersetzung der stillen Gesellschaft auch nicht mit der Annahme umgehen, es stehe mit Sicherheit fest, dass der Kläger einen bestimmten Zahlungsbetrag verlangen könne (vgl. BGH DB 1977, 87, 89; NJW 2001, 2718).

  • BGH, 24.05.1993 - II ZR 136/92

    Aufklärungspflichten gegenüber Arbeitnehmer bei vermögenswirksamen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.03.2003 - 3 U 38/02
    Das ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die im Schrifttum umstritten ist, von der abzuweichen jedoch kein Grund besteht, auch bei der atypisch stillen Gesellschaft der Fall (BGHZ 8, 157; vgl. auch NJW 1992, 2696, 2698; BGH NJW 1993, 2107; vgl. auch OLG Hamm, NJW-RR 1991, 1415, 1417; Staub-Zutt, HGB 4. Aufl., § 230 Rn. 69).

    Denn die Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft verbieten eine rückwirkende Auflösung des Vertragsverhältnisses, so dass der Schadensersatzberechtigte nur die sofortige Auseinandersetzung nach § 235 HGB und die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens verlangen kann (BGH NJW 1993, 2107, 2108).

  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 40/94

    Makler als Erfüllungsgehilfe

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.03.2003 - 3 U 38/02
    Als Erfüllungsgehilfe i. S. d. § 278 BGB ist anzusehen, wer nach den tatsächlichen Umständen mit dem Willen des Schuldners bei der Erfüllung einer diesem obliegenden Verbindlichkeit als seine Hilfsperson tätig wird (BGH NJW 1996, 451).
  • BGH, 29.11.1952 - II ZR 15/52

    Anspruch auf Auseinandersetzung einer Gesellschaft; Beteiligung eines weiteren

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.03.2003 - 3 U 38/02
    Das ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die im Schrifttum umstritten ist, von der abzuweichen jedoch kein Grund besteht, auch bei der atypisch stillen Gesellschaft der Fall (BGHZ 8, 157; vgl. auch NJW 1992, 2696, 2698; BGH NJW 1993, 2107; vgl. auch OLG Hamm, NJW-RR 1991, 1415, 1417; Staub-Zutt, HGB 4. Aufl., § 230 Rn. 69).
  • BGH, 06.02.1958 - II ZR 210/56

    synthetische Diamanten - Grundsätze der "faktischen Gesellschaft", Ausschluß auch

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.03.2003 - 3 U 38/02
    Dies gilt grundsätzlich auch für den Fall der Sittenwidrigkeit (BGHZ 55, 5, 8) und der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (BGHZ 26, 330, 335; BGH NJW 2001, 2718, 2720; Heymann-Emmerich, HGB 2. Aufl., § 105 Rn. 88).
  • BGH, 13.07.1978 - III ZR 178/76

    Kündigungsrecht eines Darlehensnehmers - Schadensersatz wegen Nichterfüllung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.03.2003 - 3 U 38/02
    Ein Verstoß gegen § 32 Abs. 1 KWG berührt weder die Wirksamkeit eines vorgenommenen Geschäfts noch gibt er dem Vertragspartner des Kreditinstituts ein außerordentliches Kündigungsrecht (BGH WM 1978, 1268).
  • BGH, 08.02.1974 - V ZR 21/72

    Wirksamkeit eines Kaufvertrags über ein Grundstück; Baurechtliche Genehmigung für

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.03.2003 - 3 U 38/02
    Die Vorschrift beruht auf dem Gedanken, dass jeder Schuldner für seinen Geschäfts und Gefahrenkreis gegenüber seinen Gläubigern verantwortlich ist und dass hierzu auch die Tätigkeit seiner Hilfspersonen gehört (BGHZ 62, 119, 124).
  • BGH, 24.09.1979 - II ZR 95/78

    Stille Beteiligung an Apotheke

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.03.2003 - 3 U 38/02
    Fälle dieser Art bilden der Gesetzesverstoß (BGHZ 62, 234, 241; 75, 214, 218), eine besonders grobe Sittenwidrigkeit oder der Umstand, dass sich ein Gesellschafter durch Drohung oder Täuschung einen überaus günstigen Gewinn und Liquidationsanteil zugestehen lässt und ein deswegen in die Auseinandersetzungsrechnung einzustellender Schadensersatzanspruch keinen genügenden Ausgleich ermöglicht (BGHZ 55, 5, 9 f.).
  • BGH, 25.03.1974 - II ZR 63/72

    Stille Gesellschaft und Rechtsberatungsgesetz

  • BGH, 27.06.1985 - VII ZR 23/84

    Keine Haftung des Auftraggebers für den Vorunternehmer

  • BGH, 08.07.1976 - II ZR 34/75

    Gründung einer stillen Gesellschaft - Kündigung der stillen Gesellschaft -

  • LG Göttingen, 25.03.2004 - 2 O 14/04

    Schadensersatz für rechtswidrig und schuldhaft mangelhaft erteilte Auskünfte

    Fälle dieser Art bilden der Gesetzesverstoß, eine besonders grobe Sittenwidrigkeit oder der Umstand, dass sich ein Gesellschafter durch Drohung oder Täuschung einen überaus günstigen Gewinn- und Liquidationsanteil zugestehen lässt und ein deswegen in die Auseinandersetzungsrechnung einzustellender Schadensersatzanspruch keinen genügenden Ausgleich ermöglicht (Urteil des OLG Braunschweig vom 19.03.2003 - 3 U 38/02 m.w.N.).

    Vom Zeitpunkt des Zugangs dieser Erklärung an kann der Kläger, soweit seine eigenen Beteiligungen und die Beteiligungen, deren Rechte an ihn abgetreten sind, die sofortige Auseinandersetzung nach § 235 HGB verlangen (OLG Braunschweig, Urteil vom 19.03.2003, Az. 3 U 38/02 m.w.N.) und zwar bezogen auf den letzten Bilanzstichtag vor seinem Ausscheiden, den 31.12.1999.

    Dieser ist somit bei Auskunftserteilung zu berücksichtigen (so auch OLG Braunschweig, Urteil vom 01.10.2003, Az. 3 U 38/02 ), was bisher nicht geschehen ist.

  • OLG Bremen, 01.10.2004 - 4 U 33/04

    Erfüllung der Pflicht zur Risikoaufklärung durch Überreichung eines Prospekts

    Diese Hinweise reichen aber grundsätzlich nicht aus, um einen Interessenten über das tatsächlich bestehende hohe Verlustrisiko ausreichend zu informieren (vgl. OLG Braunschweig, Urteil vom 19.03.2003, Az.: 3 U 38/02).
  • LG Göttingen, 14.09.2006 - 2 O 132/05
    Diese Hinweise reichen jedoch grundsätzlich nicht aus, um einen Interessenten über das tatsächlich bestehende hohe Verlustrisiko ausreichend zu informieren ( OLG Braunschweig, Urteil vom 19.03.2003, 3 U 38/02 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht