Rechtsprechung
   OLG Hamm, 29.03.2004 - 3 U 38/03   

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https://dejure.org/2004,24942
OLG Hamm, 29.03.2004 - 3 U 38/03 (https://dejure.org/2004,24942)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.03.2004 - 3 U 38/03 (https://dejure.org/2004,24942)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. März 2004 - 3 U 38/03 (https://dejure.org/2004,24942)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.07.2003 - VI ZR 203/02

    Schadensersatzpflicht des Arztes bei übersehener embryopathischer Indikation

    Auszug aus OLG Hamm, 29.03.2004 - 3 U 38/03
    Das Landgericht hat - wenn auch ohne Einholung des in aller Regel erforderlichen Sachverständigengutachtens (vgl. dazu BGH VersR 2003, 1541) - im Ergebnis zu Recht einen Schadensersatzanspruch der Kläger auf Ersatz des Unterhaltsbedarfs ihrer Tochter Melissa aus positiver Verletzung eines ärztlichen Behandlungsvertrages für nicht begründet erachtet.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH VersR 2003, 1541; NJW 2002, 2636; Müller, Unterhalt für ein Kind als Schaden, NJW 2003, 697 ff) kann das auf einem ärztlichen Behandlungsfehler beruhende Unterbleiben eines nach den Grundsätzen der medizinischen Indikation gemäß § 218 a Abs. 2 StGB rechtmäßigen Schwangerschaftsabbruchs die Pflicht des Arztes auslösen, den Eltern den Unterhaltsaufwand für ein Kind zu ersetzen, das mit schweren Behinderungen zur Welt kommt.

  • BGH, 18.06.2002 - VI ZR 136/01

    Zum Unterhaltsschaden der Eltern bei unterbliebenem Schwangerschaftsabbruch nach

    Auszug aus OLG Hamm, 29.03.2004 - 3 U 38/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH VersR 2003, 1541; NJW 2002, 2636; Müller, Unterhalt für ein Kind als Schaden, NJW 2003, 697 ff) kann das auf einem ärztlichen Behandlungsfehler beruhende Unterbleiben eines nach den Grundsätzen der medizinischen Indikation gemäß § 218 a Abs. 2 StGB rechtmäßigen Schwangerschaftsabbruchs die Pflicht des Arztes auslösen, den Eltern den Unterhaltsaufwand für ein Kind zu ersetzen, das mit schweren Behinderungen zur Welt kommt.
  • BGH, 04.03.1997 - VI ZR 354/95

    Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen eines ärztlichen Kunstfehlers;

    Auszug aus OLG Hamm, 29.03.2004 - 3 U 38/03
    Für die Frage eines Schadensersatzanspruches der Kläger auf Ersatz des Unterhaltsbedarfs - eine Haftung hinsichtlich etwaiger Einnahmeausfälle kommt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ohnehin nicht in Betracht (vgl. BGH NJW 1997, 1638; Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht, 9. Aufl., Rdnr. 289) - ist danach entscheidend, ob eine medizinische Indikation nach § 218 a Abs. 2 StGB n.F. als Grundlage einer rechtmäßigen Schwangerschaftsunterbrechung angenommen werden kann.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.06.2004 - 3 U 38/03   

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https://dejure.org/2004,5118
OLG Köln, 22.06.2004 - 3 U 38/03 (https://dejure.org/2004,5118)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.06.2004 - 3 U 38/03 (https://dejure.org/2004,5118)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Juni 2004 - 3 U 38/03 (https://dejure.org/2004,5118)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Transportversicherers auf Schadensersatz aus übergeleitetem Recht; Haftung der Postverwaltung bei Verlust, Beraubung oder Beschädigung von Paketen; Anwendbarkeit des Weltpostvertrages; Antrag auf Ersatz entrichteter Gebühren; Berechnung von ...

  • Judicialis

    PostG § 51

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Postpaketabkommen 1974
    Sachlicher Geltungsbereich des Postpaketabkommens

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.01.2003 - X ZR 113/02

    Zur Haftung der Deutsche Post AG bei Verlust/Entwendung eines ins Ausland

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.2004 - 3 U 38/03
    Schließlich ist auch der sachliche Geltungsbereich des PPA 74 eröffnet, denn es handelt sich um die Inanspruchnahme grenzüberschreitender Dienste i. S. d. Art. 1, Art. 2 PPA 74. Aus der Entscheidung des BGH vom 28.1.2003 ergibt sich, dass es für die Anwendbarkeit des Weltpostvertrages nicht darauf ankommt, ob die Sendung zu denen gehört, für die § 51 PostG eine befristete gesetzliche Exklusivlizenz der Beklagten anordnet, da der Weltpostvertrag eine Regelung, wonach die Haftungsbegrenzung nur einen bestimmten, eng begrenzten Bereich des internationalen Postdienstes erfassen soll, der dem staatlichen Monopol unterliege, nicht enthält (BGH NJW 2003, S. 1602, 1604).

    Die haftungsrechtlichen Bestimmungen sind auch anwendbar, da nach neuem, aber unstreitigem Vortrag der Beklagten das Paket gemäß der Frachtliste in Sao Paulo angekommen und dort zur weiteren Beförderung behandelt worden ist, wobei es für die Anwendbarkeit insbesondere der haftungsbegrenzenden Bestimmungen nicht darauf ankommt, ob die Beförderung zwischen zwei nationalen Postverwaltungen begonnen hat, sondern es vielmehr genügt, dass der Absender lediglich eine durch den Weltpostvertrag gewährleistete internationale Postdienstleistung in Auftrag gegeben hat (BGH NJW 2003, 1602f., so auch der Senat in seiner Entscheidung - 3 U 40/03 - vom 12.8.2003).

    Die Frage der Anwendbarkeit der haftungsbegrenzenden Bestimmungen hat der BGH in der Entscheidung vom 28.01.2003 (X ZR 113/02 (NJW 2003, 1602 ff.) - für den Geltungsbereich des Weltpostvertrages - bereits entschieden.

  • OLG Köln, 12.08.2003 - 3 U 40/03

    Haftung der Deutschen Post AG bei Verlust eines ins Ausland versandten Pakets

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.2004 - 3 U 38/03
    An der Rechtsprechung, dass dies auch für Sendungen gilt, für die der Anwendungsbereich des Postpaketübereinkommens eröffnet ist (Entscheidung vom 12.8.2003, 3 U 40/03) hält der Senat - auch für das PPA 74 - fest.

    Die haftungsrechtlichen Bestimmungen sind auch anwendbar, da nach neuem, aber unstreitigem Vortrag der Beklagten das Paket gemäß der Frachtliste in Sao Paulo angekommen und dort zur weiteren Beförderung behandelt worden ist, wobei es für die Anwendbarkeit insbesondere der haftungsbegrenzenden Bestimmungen nicht darauf ankommt, ob die Beförderung zwischen zwei nationalen Postverwaltungen begonnen hat, sondern es vielmehr genügt, dass der Absender lediglich eine durch den Weltpostvertrag gewährleistete internationale Postdienstleistung in Auftrag gegeben hat (BGH NJW 2003, 1602f., so auch der Senat in seiner Entscheidung - 3 U 40/03 - vom 12.8.2003).

  • BGH, 31.01.1980 - III ZR 152/78

    Haftung für beschlagnahmte Postsendung

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.2004 - 3 U 38/03
    Dies gilt auch für die zuvor geschlossenen Weltpostverträge (BGHZ 76, 358, 359 f. für den Weltpostvertrag von 1969, 0LG Karlsruhe, NJW 1996, 2585 ff. für den Weltpostvertrag von 1989) und entsprechend auch für das jeweilige Postpaketabkommen, namentlich dasjenige von 1974, da auch dort in Art. 43 Abs. 1 eine Regelung enthalten ist, die den Regelungen des Art. 37 Nr. 1 Weltpostvertrag von 1994 sowie des Art. 29 Nr. 1 Postpaketübereinkommen von 1994 entspricht ist, aus denen der BGH die unmittelbare Geltung des Weltpostvertrages abgeleitet und der Senat sie für das Postpaketübereinkommen übergeleitet hat.
  • OLG Köln, 15.10.2002 - 3 U 4/02

    Umfang der Haftung bei internationaler Paketbeförderung

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.2004 - 3 U 38/03
    Der Senat hält an seiner Rechtsprechung, wie sie sich für das PPÜ 1994 auch aus seiner Entscheidung vom 15.10.2002 (TranspR 2003, 159f.) ergibt, fest.
  • BGH, 03.03.2005 - I ZR 273/02

    Haftung der Deutschen Post AG bei Auslandswertpaketen wirksam auf die Wertangabe

    Gerade die Haftungsregelung des Art. 26 PPÜ 1994 stellt - zumal unter Berücksichtigung dessen, daß die Beziehungen zwischen den Postverwaltungen der Mitgliedstaaten in Art. 31 PPÜ 1994 geregelt sind - nicht nur eine Regelung zwischen diesen dar, sondern darüber hinaus zugleich auch unmittelbar geltendes Recht zwischen den Postverwaltungen und den Absendern (für den Weltpostvertrag ebenso BGHZ 152, 198, 201 ff.; 153, 327, 332 f.; OLG Karlsruhe WRP 1996, 451, 453; OLG Oldenburg TranspR 2003, 241; OLG Köln OLG-Rep 2004, 346; BeckPostG-Komm/Herdegen, 2. Aufl., § 3 Rdn. 49-51).
  • OLG Köln, 19.03.2020 - 3 U 79/19
    Der von der Klägerin angedachten Aufsplittung der Beförderung der streitgegenständlichen Paketsendung in eine nationale und eine internationale Teilstrecke verbunden mit einer haftungsrechtlichen Unterscheidung danach, auf welcher dieser Teilstrecken die Postsendung in Verlust geraten oder beschädigt worden ist, hat der Bundesgerichtshof im sachlichen Anwendungsbereich des Weltpostvertrages ebenfalls eine klare Absage erteilt (BGH TranspR 2003, 238; BGH TranspR 2005, 307; BGH TranspR 2006, 468; vgl. auch Senat VersR 2004, 1626; Senat TranspR 2005, 406).

    Ab dem Zeitpunkt seiner Ratifikation (vgl. hierzu Teutsch in: MünchKomm, HGB 4. Auflage, Posttransport Rn. 37) wurde der Weltpostvertrag 1999 in Deutschland zwischen der Beklagten als der in § 4 I des Ratifikationsgesetzes genannten Stelle und ihren Benutzern unmittelbar geltendes Recht (vgl. hierzu BGH TranspR 2003, 238; BGH TranspR 2006, 468; BGH TranspR 2005, 307; Senat TranspR 2005, 406).

    Entsprechend hat auch der Senat in einer älteren Entscheidung bereits in Bezug auf das Verhältnis des PPA 1974 und des PPA 1994 entschieden, dass ungeachtet des Inkrafttretens des PPA 1994 in dem zur Entscheidung stehenden Fall die Regelungen des PPA 1974 anzuwenden seien, weil nur dieses von beiden Parteien des seinerzeitigen Rechtsstreits gleichermaßen ratifiziert worden war (vgl. Senat TranspR 2005, 406).

  • BGH, 22.09.2005 - I ZR 67/03

    Begrenzung der Haftung in der internationalen Paketbeförderung

    Gerade die Haftungsregelung des Art. 26 PPÜ 1994 stellt - zumal unter Berücksichtigung dessen, dass die Beziehungen zwischen den Postverwaltungen der Mitgliedstaaten in Art. 31 PPÜ 1994 geregelt sind - nicht nur eine Regelung zwischen diesen dar, sondern darüber hinaus zugleich auch unmittelbar geltendes Recht zwischen den Postverwaltungen und den Absendern (BGH TranspR 2005, 307, 308; für den Weltpostvertrag ebenso: BGHZ 152, 198, 201 ff.; 153, 327, 332 f.; OLG Oldenburg TranspR 2003, 241; OLG Köln OLG-Rep 2004, 346; Beck, PostG-Komm./Herdegen, 2. Aufl., § 3 Rdn. 49-51).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 11.03.2004 - 3 U 38/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,23312
OLG Karlsruhe, 11.03.2004 - 3 U 38/03 (https://dejure.org/2004,23312)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.03.2004 - 3 U 38/03 (https://dejure.org/2004,23312)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. März 2004 - 3 U 38/03 (https://dejure.org/2004,23312)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Keine Haftung für Fahrzeugaufbauten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2004, 533
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.06.1985 - VIII ZR 250/84

    Formularmäßige Einschränkung der Haftungsbefreiung für Unfallschäden durch einen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.03.2004 - 3 U 38/03
    Wie der Bundesgerichtshof mehrfach entschieden hat (BGH NJW 1978, 945; BGH NJW-RR 1986, 51), weckt nämlich der Begriff "Ausschluss der Selbstbeteiligung" bei der Kraftfahrzeug-Schadensversicherung die Vorstellung, es gehe um Kaskoversicherung: der Haftpflichtversicherung und Insassenversicherung ist eine Selbstbeteiligung fremd.

    Deshalb ist die Klägerin gehalten, die Haftungsbefreiung nach dem Leitbild einer Kaskoversicherung auszugestalten (BGH NJW 1981, 1211; NJW-RR 1986, 51).

    Ob ein Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gegeben ist, kann nicht durch eine beispielhafte Aufzählung in den Mietbedingungen verbindlich festgelegt wenden, sondern muss nach allgemeinen Grundsätzen beurteilt werden (BGH NJW-RR 1986, 51, 52).

  • BGH, 08.07.1992 - IV ZR 223/91

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.03.2004 - 3 U 38/03
    Es müssen vielmehr noch weitere subjektive Momente hinzukommen, die es rechtfertigen, im Einzelfall unter Abwägung aller Umstände den Schuldvorwurf geringer als grob fahrlässig zu werten (BGH NJW 1992, 2418).

    Mit der Größe der möglichen Gefahr wächst auch das Maß der zu erwartenden Sorgfalt (BGH NJW 1977, 1965; NJW 1992, 2418, 2419).

  • BGH, 08.02.1978 - VIII ZR 240/76

    Einschränkung der Haftungsfreistellung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.03.2004 - 3 U 38/03
    Wie der Bundesgerichtshof mehrfach entschieden hat (BGH NJW 1978, 945; BGH NJW-RR 1986, 51), weckt nämlich der Begriff "Ausschluss der Selbstbeteiligung" bei der Kraftfahrzeug-Schadensversicherung die Vorstellung, es gehe um Kaskoversicherung: der Haftpflichtversicherung und Insassenversicherung ist eine Selbstbeteiligung fremd.

    Diese sich aus Treu und Glauben ergebende Verpflichtung, an der auch die Inhaltskontrolle nach § 9 AGB a.F. bzw. § 307 n.F. auszurichten ist, führt im vorliegenden und in vergleichbaren Fällen dazu, dass die Klägerin dem Beklagten eine Haftungsfreistellung in dem Maße gewähren muss, dass er aufgrund der Zahlung einer zusätzlichen Gebühr erwarten durfte, das heißt für alle Unfallschäden, die nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind (BGH NJW 1978, 945, 947).

  • OLG Köln, 13.01.1982 - 2 U 77/81

    Lkw; Vermietung; Formular; AGB; Haftung; Durchfahrtshöhe; Brücke

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.03.2004 - 3 U 38/03
    Wer diese "ständige Warnung" missachtet, kann sich nicht auf ein schuldminderndes Augenblicksversagen berufen (OLG Köln, VersR 1982, 1151, 1152).
  • BGH, 21.04.1977 - III ZR 200/74

    Öffentlicher Kinderspielplatz - Kinderspielplatz - Verkehrssicherungspflicht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.03.2004 - 3 U 38/03
    Mit der Größe der möglichen Gefahr wächst auch das Maß der zu erwartenden Sorgfalt (BGH NJW 1977, 1965; NJW 1992, 2418, 2419).
  • OLG München, 09.11.1995 - 24 U 442/95

    Grobe Fahrlässigkeit in der Kfz-Kaskoversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.03.2004 - 3 U 38/03
    Der Fahrer eines Mietfahrzeugs mit einer Aufbauhöhe von 3, 60 m muss sich vor Fahrtantritt insbesondere mit den Ausmaßen des Fahrzeugs vertraut machen und diese Ausmaße auch während der Fahrt ständig im Auge behalten, um den Verkehrsanforderungen zu genügen (OLG München, NJW-RR 1996, 1177, 1178).
  • OLG Hamm, 21.12.2021 - 7 U 31/21

    Leitbild der Vollkaskoversicherung; grobe Fahrlässigkeit bei Missachtung der

    Soweit dies in älterer, von dem Beklagten zu 2 in Bezug genommener Rechtsprechung den Anschein macht (vgl. OLG Köln Urt. v. 13.1.1982 - 2 U 77/81, VersR 1982, 1151; OLG München Urt. v. 16.6.1999 - 15 U 5773/98, DAR 1999, 506; siehe darüber hinaus auch OLG Celle Urt. v. 17.11.1983 - 5 U 36/83, DAR 1984, 123; OLG Rostock Urt. v. 2.6.2003 - 3 U 166/02, VersR 2004, 475; anders jedoch schon OLG Oldenburg Beschl. v. 27.1.2006 - 3 U 107/05, VersR 2006, 920; OLG Karlsruhe Urt. v. 11.3.2004 - 3 U 38/03, DAR 2004, 394) , dürfte dies noch auf dem vor Inkrafttreten des neuen VVG geltenden Alles-oder-Nichts-Prinzips (§ 61 VVG a. F.) beruht haben, so dass diese Rechtsprechung allein deshalb schon nicht auf den vorliegenden Fall übertragbar ist.
  • OLG Bremen, 21.02.2006 - 3 U 51/05

    Schadenersatz aus Lkw-Unfall wegen Nichtbeachtung der zulässigen Durchfahrthöhe -

    Davon ausgenommen sind nur Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind (einhellige Rechtsprechung, vgl. OLG Karlsruhe, NZV 2004, 533 m.w.N.; OLG Düsseldorf, NZV 2002, 128).

    Er muss sich vor Fahrtantritt insbesondere mit den Ausmaßen des Fahrzeugs vertraut machen und diese Ausmaße auch während der Fahrt ständig im Auge behalten, um den Verkehrsanforderungen zu genügen (OLG Karlsruhe, NZV 2004, 533 f, 534; OLG München, NJW-RR 1996, 1177 f, 1178).

  • LG Essen, 29.04.2021 - 2 O 96/19

    Haftungsreduzierung

    Dabei ist es in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Fahrer eines Mietfahrzeuges mit einer deutlich über die Maße eines Pkw hinausgehenden Aufbauhöhe sich vor Fahrtantritt insbesondere mit den Ausmaßen des Fahrzeuges vertraut machen und diese Ausmaße auch während der Fahrt ständig im Auge behalten muss, um den Verkehrsanforderungen zu genügen (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 11.03.2004 - 3 U 38/03 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   LSG Hamburg, 05.09.2006 - L 3 U 38/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,16220
LSG Hamburg, 05.09.2006 - L 3 U 38/03 (https://dejure.org/2006,16220)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 05.09.2006 - L 3 U 38/03 (https://dejure.org/2006,16220)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 05. September 2006 - L 3 U 38/03 (https://dejure.org/2006,16220)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer

    Streit um die Gewährung einer Verletztenrente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 20 v. H. unter Berücksichtigung der bereits gezahlten Stützrente nach einer MdE von 10 v. H.; Ursächliches Zurückführen der schädigenden Einwirkung unmittelbar oder ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    RVO § 581 Abs. 1 Nr. 2; SGB VII § 56 Abs. 1
    Subjektive Beschwerden als Nachweis eines Gesundheitsschadens in der gesetzlichen Unfallversicherung

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