Weitere Entscheidungen unten: OLG Hamburg, 05.04.2012 | SG Lüneburg, 30.12.2013

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 14.07.2010 - 3 U 38/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,58106
OLG Stuttgart, 14.07.2010 - 3 U 38/10 (https://dejure.org/2010,58106)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14.07.2010 - 3 U 38/10 (https://dejure.org/2010,58106)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14. Juli 2010 - 3 U 38/10 (https://dejure.org/2010,58106)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.06.2006 - I ZR 168/03

    Anwendbares Recht auf einen grenzüberschreitenden multimodalen Transport;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.07.2010 - 3 U 38/10
    Dies gilt auch für multimodale Frachtverträge im Sinne des § 452 HGB (BGH TranspR 2006; TranspR 2008, 210 Tz. 15; TranspR 2006, 466, 467).
  • BGH, 13.09.2007 - I ZR 207/04

    Rechtsnatur der Verpackung des Transportgutes durch den Spediteur; Haftung für

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.07.2010 - 3 U 38/10
    Von einer solchen Vereinbarung im Sinne des § 454 Abs. 2 HGB ist jedoch nur auszugehen, wenn die Verpackungsleistung als beförderungsbezogene, speditionelle Nebenpflicht im Rahmen eines Speditionsvertrages (§ 453 Abs. 1 HGB) und nicht unabhängig davon übernommen wird (BGH TranspR 2007, 477 Tz. 16).
  • BGH, 25.10.2007 - I ZR 151/04

    Maßgebliches Recht für einen Transport durch mehrere Staaten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.07.2010 - 3 U 38/10
    Dies gilt auch für multimodale Frachtverträge im Sinne des § 452 HGB (BGH TranspR 2006; TranspR 2008, 210 Tz. 15; TranspR 2006, 466, 467).
  • BGH, 16.02.2012 - I ZR 150/10

    Haftung des Fixkostenspediteurs: Verletzung einer speditionellen Nebenpflicht;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.07.2010 - 3 U 38/10
    BGH AZ: I ZR 150/10.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 05.04.2012 - 3 U 38/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,33584
OLG Hamburg, 05.04.2012 - 3 U 38/10 (https://dejure.org/2012,33584)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05.04.2012 - 3 U 38/10 (https://dejure.org/2012,33584)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05. April 2012 - 3 U 38/10 (https://dejure.org/2012,33584)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hamburg

    Art 13 Abs 2 EGV 40/94, Art 36 AEUV
    Verletzung einer Gemeinschaftsmarke bei Parallelimport von Arzneimitteln: Künstliche Marktabschottung durch Ausschluss von einem Teilmarkt bei Versagung des Umpackens zur Herstellung anderer Packungsgrößen

  • Wolters Kluwer

    Begriff der künstlichen Marktabschottung i.S. von Art. 36 AEUV; Notwendigkeit des Umpackens parallel importierter Arzneimittel

  • rechtsportal.de

    Begriff der künstlichen Marktabschottung i.S. von Art. 36 AEUV; Notwendigkeit des Umpackens parallel importierter Arzneimittel

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Künstliche Marktabschottung liegt vor, wenn Parallelimporteur zum Umpacken des Arzneimittels für Inverkehrbringen gezwungen wird

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 11.07.1996 - C-427/93

    Bristol-Myers Squibb u.a. / Paranova

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.04.2012 - 3 U 38/10
    Auch das Recht, die Marke auf einer neuen Verpackung anzubringen und die Ware mit dieser Verpackung zu vertreiben unterliegt der Erschöpfung (vgl. EuGH, GRUR Int 1996, 1144 ff. - Bristol-Myers Squibb; BGH, GRUR 2007, 1075 Rn. 14 - STILNOX; BGH, GRUR 2008, 156 - Aspirin II).

    Der Markeninhaber kann sich dem weiteren Vertrieb eines Arzneimittels nach Art. 13 Abs. 2 GMV dann widersetzen, wenn die in der Rechtsprechung des EuGH entwickelten fünf Erschöpfungsvoraussetzungen nicht vorliegen (vgl. EuGH, GRUR Int 1996, 1144 Rn. 79 - Bristol-Myers Squibb; EuGH GRUR 2007, 586 Rn. 21 - Boehringer Ingelheim/Swingward II).

    Der Ausschluss von einem Teilmarkt rechtfertige die Annahme einer künstlichen Marktabschottung (BGH, GRUR 2008, 1089 Rn. 34 - KLACID PRO, unter Bezugnahme auf EuGH, GRUR Int 1996, 1144, 1148 Rn. 52, 54 - Bristol-Myers Squibb).

    In diesem Fall kann sich der Markeninhaber dem Umpacken der Ware nicht widersetzen (EuGH, GRUR Int 1996, 1144, 1148 Rn. 52, 53 - Bristol-Myers Squibb).

    Zur Begründung wird ausgeführt, dass eine Abschottung der Märkte vorliege, wenn der Importeur die Ware nur auf einem beschränkten Teilmarkt vertreiben könnte (EuGH, GRURInt 1996, 1144, 1148 Rn. 54 - Bristol-Myers Squibb).

    Mit den Rn. 55 und 56 bekräftigt der EuGH lediglich seine ständige Rechtsprechung, wonach ein Umpacken dann nicht erforderlich ist, wenn es dem Importeur auf andere Weise möglich ist, mit der Originalverpackung eine im Einfuhrmitgliedstaat vertriebsfähige Packung zu schaffen, indem er z.B. auf der äußeren oder inneren Originalverpackung neue Etiketten in der Sprache des Einfuhrmitgliedstaates anbringt oder neue Beipack- oder Informationszettel in der Sprache des Einfuhrmitgliedstaates beilegt (EuGH, GRUR Int 1996, 1144, 1148 f. Rn. 55, 56 - Bristol-Myers Squibb).

    In Beantwortung der Vorlagefragen hat der EuGH in Rn. 79 der Entscheidung (EuGH GRUR Int. 1996, 1144, 1150 Rn. 79 - Bristol-Myers Squibb) vielmehr weiter ausgeführt:.

    "(79) Nach alledem ist auf die zweite Frage in den Rechtssachen C-427/93 und C-429/93, auf die dritte und die vierte Frage in der Rechtssache C-427/93 und auf die zweite bis fünfte Frage in der Rechtssache C-436/93 zu antworten, daß Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie dahin auszulegen ist, daß sich ein Markeninhaber dem weiteren Vertrieb eines Arzneimittels widersetzen kann, wenn der Importeur es umgepackt und die Marke wieder darauf angebracht hat.

    Diese Ausführungen zeigen, dass die EuGH-Entscheidung sich - entgegen der Ansicht der Klägerin - nicht allein auf die Fallkonstellation des Imports des Arzneimittels Adalat in 30er-Packungen nach Dänemark bezieht, welches dort ausschließlich in 100er-Packungen vertrieben werden konnte (Az. C-436/93: Bayer AG u.a. gegen Paranova A/S).

    Vielmehr hat der EuGH zur Frage der Marktabschottung auch im Hinblick auf die weiteren verbundenen Rechtsstreitigkeiten C-427/93 (Bristol-Myers Squibb gegen Paranova A/S) und C-429/93 (C.H. Boehringer Sohn u.a. gegen Paranova A/S) und die dort vorliegenden Sachverhalte Stellung genommen.

  • BGH, 05.06.2008 - I ZR 208/05

    KLACID PRO

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.04.2012 - 3 U 38/10
    Die Erforderlichkeit des Umpackens ergebe sich - entgegen der Ansicht des BGH in der Entscheidung Klacid Pro (GRUR 2008, 1089 ff.) - auch nicht etwa daraus, dass die Beklagte von dem Teilmarkt der N 2- und N 3-Packungen der jeweiligen Arzneimittel in der Bundesrepublik Deutschland ausgeschlossen sei.

    Der Ausschluss von einem Teilmarkt rechtfertige die Annahme einer künstlichen Marktabschottung (BGH, GRUR 2008, 1089 Rn. 34 - KLACID PRO, unter Bezugnahme auf EuGH, GRUR Int 1996, 1144, 1148 Rn. 52, 54 - Bristol-Myers Squibb).

    Ob die Voraussetzungen einer künstlichen Marktabschottung im Streitfall vorliegen, ist dagegen eine Tatfrage, deren Beantwortung den nationalen Gerichten obliegt (BGH, GRUR 2008, 1089, 1091 Rn.35 - KLACID PRO unter Hinweis auf EuGH, GRUR 2007, 586 Rn. 46 - Boehringer Ingelheim/Swingward II).

  • EuGH, 26.04.2007 - C-348/04

    Boehringer Ingelheim u.a. - Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Markenrecht

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.04.2012 - 3 U 38/10
    Der Markeninhaber kann sich dem weiteren Vertrieb eines Arzneimittels nach Art. 13 Abs. 2 GMV dann widersetzen, wenn die in der Rechtsprechung des EuGH entwickelten fünf Erschöpfungsvoraussetzungen nicht vorliegen (vgl. EuGH, GRUR Int 1996, 1144 Rn. 79 - Bristol-Myers Squibb; EuGH GRUR 2007, 586 Rn. 21 - Boehringer Ingelheim/Swingward II).

    In seiner Entscheidung "Boehringer/Swingward II" (GRUR 2007, 586 ff.) hat der EuGH darauf abgestellt, ob ein Umpacken erforderlich ist, um die Vermarktung der "parallel importierten Ware" zu ermöglichen (ebenda, Tz. 19 und 35).

    Ob die Voraussetzungen einer künstlichen Marktabschottung im Streitfall vorliegen, ist dagegen eine Tatfrage, deren Beantwortung den nationalen Gerichten obliegt (BGH, GRUR 2008, 1089, 1091 Rn.35 - KLACID PRO unter Hinweis auf EuGH, GRUR 2007, 586 Rn. 46 - Boehringer Ingelheim/Swingward II).

  • LG Hamburg, 11.03.2010 - 312 O 387/09

    Verletzung einer Gemeinschaftsmarke: Umpacken eines parallel importierten

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.04.2012 - 3 U 38/10
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 11. März 2010, Az. 312 O 387/09, wird zurückgewiesen.

    Auf die Anschlussberufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 11. März 2010, Az. 312 O 387/09, dahingehend abgeändert, dass die Klage auch hinsichtlich des Klagantrages zu I. 4. abgewiesen wird.

    das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 11. März 2010 (Az. 312 O 387/09) dahingehend abzuändern, dass auch der unter Ziffer I. 4. gestellte Klageantrag abgewiesen wird.

  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 148/04

    CORDARONE

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.04.2012 - 3 U 38/10
    Unter Hinweis auf diese EuGH-Rechtsprechung hat auch der BGH deutlich gemacht, dass bei dem durch Art. 28, 30 EGV (nunmehr: Art. 34, 36 AEUV) bezweckten Schutz des freien Warenverkehrs ebenso wie beim Erschöpfungsgrundsatz des Art. 7 MarkenRL "nur auf das konkrete im Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebrachte Warenexemplar und nicht auf mit diesem identische oder ähnliche Waren abzustellen" ist (BGH GRUR 2008, 160 ff. Tz. 33 - Cordarone).

    Der EuGH stellt in seiner Rechtsprechung - wie bereits oben ausgeführt - maßgeblich darauf ab, ob die konkret importierten Warenstücke im Einfuhrstaat vertrieben werden können (EuGH, EuZW 1999, 474, 475 Rn. 19 - Sebago; ebenso BGH GRUR 2008, 160, 164 Rn. 33 - Cordarone).

  • EuGH, 01.07.1999 - C-173/98

    Sebago und Maison Dubois

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.04.2012 - 3 U 38/10
    Das stützt sich auf die bereits im Jahre 1999 getroffene Entscheidung "Sebago/Maison Dubois" (EuZW 1999, 474 ff.), nach der "gilt, dass die Rechte aus der Marke nur in bezug auf diejenigen Exemplare der Ware erschöpft sind, die mit Zustimmung des Inhabers & in den Verkehr gebracht worden sind." (ebenda, Tz. 19 - Unterstreichung durch das Gericht).

    Der EuGH stellt in seiner Rechtsprechung - wie bereits oben ausgeführt - maßgeblich darauf ab, ob die konkret importierten Warenstücke im Einfuhrstaat vertrieben werden können (EuGH, EuZW 1999, 474, 475 Rn. 19 - Sebago; ebenso BGH GRUR 2008, 160, 164 Rn. 33 - Cordarone).

  • EuGH, 23.04.2002 - C-443/99

    Merck, Sharp & Dohme

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.04.2012 - 3 U 38/10
    Auch die nachfolgende Entscheidung des EuGH "Merck, Sharpe & Dohme" (GRUR Int 2002, 745 ff.) bestätigt dieses Verständnis.
  • EuGH, 30.09.2003 - C-224/01

    MITGLIEDSTAATEN HAFTEN FÜR SCHÄDEN, DIE EINEM EINZELNEN DURCH EINEN EINEM

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.04.2012 - 3 U 38/10
    Ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV ist nicht geboten, wenn der Lösung der Rechtsfrage - wie hier - eine gesicherte Rechtsprechung des EuGH zu Grunde liegt (vgl. EuGH, NJW 2003, 3539 - Köbler).
  • BGH, 14.06.2007 - I ZR 173/04

    STILNOX

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.04.2012 - 3 U 38/10
    Auch das Recht, die Marke auf einer neuen Verpackung anzubringen und die Ware mit dieser Verpackung zu vertreiben unterliegt der Erschöpfung (vgl. EuGH, GRUR Int 1996, 1144 ff. - Bristol-Myers Squibb; BGH, GRUR 2007, 1075 Rn. 14 - STILNOX; BGH, GRUR 2008, 156 - Aspirin II).
  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 147/04

    Aspirin II

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.04.2012 - 3 U 38/10
    Auch das Recht, die Marke auf einer neuen Verpackung anzubringen und die Ware mit dieser Verpackung zu vertreiben unterliegt der Erschöpfung (vgl. EuGH, GRUR Int 1996, 1144 ff. - Bristol-Myers Squibb; BGH, GRUR 2007, 1075 Rn. 14 - STILNOX; BGH, GRUR 2008, 156 - Aspirin II).
  • BGH, 09.10.2013 - I ZR 99/12

    Revisionsverfahren zur markenrechtlichen Zulässigkeit des Umpackens

    Das Berufungsgericht hat die Berufung der Klägerin zurückgewiesen und auf die Anschlussberufung der Beklagten die Klage insgesamt abgewiesen (OLG Hamburg, PharmR 2012, 455).
  • OLG Hamburg, 12.07.2012 - 3 U 159/10

    Aufstockpackung - Verletzung einer Gemeinschaftsmarke durch Umpackung eines

    Dem hat sich der Senat kürzlich angeschlossen (OLG Hamburg, Urteil vom 5. April 2012, Az. 3 U 38/10, nicht rechtskräftig).
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Rechtsprechung
   SG Lüneburg, 30.12.2013 - S 3 U 38/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,109238
SG Lüneburg, 30.12.2013 - S 3 U 38/10 (https://dejure.org/2013,109238)
SG Lüneburg, Entscheidung vom 30.12.2013 - S 3 U 38/10 (https://dejure.org/2013,109238)
SG Lüneburg, Entscheidung vom 30. Dezember 2013 - S 3 U 38/10 (https://dejure.org/2013,109238)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,109238) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

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