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   OLG Hamburg, 17.05.2001 - 3 U 40/00   

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OLG Hamburg, 17.05.2001 - 3 U 40/00 (https://dejure.org/2001,8096)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17.05.2001 - 3 U 40/00 (https://dejure.org/2001,8096)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17. Mai 2001 - 3 U 40/00 (https://dejure.org/2001,8096)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Parallelimporteur; Import; Marke; Unlauterer Wettbewerb; Informationspflicht; Schadensersatz; Markenrechtsinhaber

  • Judicialis

    MarkenG § 14; ; MarkenG § 24

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14 § 24
    Parallelimport von Markenware - Vorabinformation des Markenrechtsinhabers über Veränderungen der Ware - Schadensersatzpflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.10.2000 - I ZR 89/98

    ZOCOR

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.05.2001 - 3 U 40/00
    Zu weiteren Vertiefungen besteht um so weniger Anlaß, als der Bundesgerichtshof jüngst (Urteil vom 19.10.2000 - I ZR 89/98 - Zocor - WRP 2001, 549 ff.) zum gleichen Ergebnis gekommen ist.
  • EuGH, 23.05.1978 - 102/77

    Hoffman-La Roche / Centrafarm

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.05.2001 - 3 U 40/00
    Die Auffassung des Europäischen Gerichtshofes läßt sich weder mit allgemeinen Erwägungen zur Bedeutung der freien Warenverkehrs in Europa noch mit älteren Entscheidungen des Gerichts (etwa EuGH, GRUR 1978, 599 - Hoffmann-La Roche ./. Centrafarm) widerlegen, denn seine jüngsten Entscheidungen sind in Kenntnis des Problems und speziell zum Markenrecht auf der Grundlage der Markenrechtsrichtlinie ergangen.
  • EuGH, 20.03.1997 - C-352/95

    Phytheron International / Bourdon

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.05.2001 - 3 U 40/00
    Auch der "Phyteron/Bourdon"-Entscheidung (GRUR Int. 1997, 627) läßt sich nicht entnehmen, daß das Gericht von seiner Auffassung hat abrücken wollen.
  • OLG Hamburg, 22.04.2004 - 3 U 240/01

    Anspruch auf eidesstaatliche Versicherung über Richtigkeit der geschuldeten

    Das hat der Senat bereits in seiner inzwischen rechtskräftigen Entscheidung vom 17. Mai 2001 (OLG Hamburg 3 U 40/00, Parke-Davis-GmbH ./. kohlpharma GmbH pp.) so ausgeführt.

    Wie der Senat in seiner Entscheidung vom 17. Mai 2001 (OLG Hamburg 3 U 40/00) bereits ausgeführt hat, entspricht die gegenteilige, auch vorliegend von der Beklagten eingenommene Sicht nicht den Regelungen der Richtlinie 89/104/EG und des deutschen Markenrechts.

    Wie der Senat in der oben genannten Entscheidung vom 17. Mai 2001 (OLG Hamburg 3 U 40/00) ausgeführt hat, besteht der Schutzzweck der Informationspflicht zwar nicht darin, Parallelimporte zu verhindern, sondern diese soll die Rechte des Markeninhabers schützen; solange dessen Belange aber nicht gewahrt sind, bleibt der Eingriff rechtswidrig.

    An diesen zutreffenden Grundsätzen des erkennenden Senats in dem damaligen Urteil (OLG Hamburg 3 U 40/00) hält der Senat nach erneuter Prüfung fest.

    Es ging um die Revision gegen das bereits erwähnte Senatsurteil vom 17. Mai 2001 (OLG Hamburg 3 U 40/00), die der Bundesgerichtshof, wie ausgeführt, aber nicht angenommen hat.

  • OLG Hamburg, 31.07.2003 - 3 U 117/00

    Umfang des markenrechtlichen Auskunftsanspruchs bei Markenverletzung durch

    Das hat der Senat bereits in seiner inzwischen rechtskräftigen Entscheidung vom 17. Mai 2001 (OLG Hamburg 3 U 40/00, P-D-GmbH)./. k GmbH pp.) so ausgeführt.

    Wie der Senat in der oben genannten Entscheidung vom 17. Mai 2001 (OLG Hamburg 3 U 40/00) ausgeführt hat, besteht der Schutzzweck der Informationspflicht zwar nicht darin, Parallel Importe zu verhindern, sondern diese soll die Rechte des Markeninhabers schützen; solange dessen Belange aber nicht gewahrt sind, bleibt der Eingriff rechtswidrig.

    An diesen zutreffenden Grundsätzen des erkennenden Senat in dem damaligen Urteil (OLG Hamburg 3 U 40/00) sowie im Urteil vom 13. März 2003 (3 U 228/00) hält der Senat nach erneuter Prüfung fest.

    Der Bundesgerichtshof hat, wie ausgeführt, die Revision gegen jene Senatsentscheidung (OLG Hamburg 3 U 40/00) nicht angenommen.

  • OLG Hamburg, 13.03.2003 - 3 U 228/00

    Markenverletzung bei EU-Parallelimport und Umpacken eines Arzneimittels

    Das hat der Senat bereits in seiner inzwischen rechtskräftigen Entscheidung vom 17. Mai 2001 (OLG Hamburg 3 U 40/00, PGmbH ./. k- GmbH pp.) so ausgeführt.

    Wie der Senat in der oben genannten Entscheidung vom 17. Mai 2001 (OLG Hamburg 3 U 40/00) ausgeführt hat, besteht der Schutzzweck der Informationspflicht zwar nicht darin, Parallelimporte zu verhindern, sondern diese soll die Rechte des Markeninhabers schützen; solange dessen Belange aber nicht gewahrt sind, bleibt der Eingriff rechtswidrig.

    An diesen zutreffenden Grundsätzen des erkennenden Senat in dem damaligen Urteil (OLG Hamburg 3 U 40/00) hält der Senat nach erneuter Prüfung fest.

  • OLG Hamburg, 12.02.2004 - 3 U 98/00

    Anspruch auf Auskunfts- und Rechnungslegung im Falle der Markenrechtsverletzung

    Das hat der Senat bereits in seiner inzwischen rechtskräftigen Entscheidung vom 17. Mai 2001 (OLG Hamburg 3 U 40/00, Parke-Davis-GmbH ./. kohlpharma GmbH pp.) so ausgeführt.

    Wie der Senat in der oben genannten Entscheidung vom 17. Mai 2001 (OLG Hamburg 3 U 40/00) ausgeführt hat, besteht der Schutzzweck der Informationspflicht zwar nicht darin, Parallelimporte zu verhindern, sondern diese soll die Rechte des Markeninhabers schützen; solange dessen Belange aber nicht gewahrt sind, bleibt der Eingriff rechtswidrig.

    An diesen zutreffenden Grundsätzen des erkennenden Senats in dem damaligen Urteil (OLG Hamburg 3 U 40/00) hält der Senat nach erneuter Prüfung fest.

  • OLG Hamburg, 31.10.2002 - 3 U 309/00
    Der Senat hat sie unter anderem in seinem Urteil vom 17. Mai 2001 (3 U 40/2000) vertreten.
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Rechtsprechung
   SG Aurich, 21.02.2001 - S 3 U 40/00   

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SG Aurich, Entscheidung vom 21. Februar 2001 - S 3 U 40/00 (https://dejure.org/2001,45791)
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