Rechtsprechung
OLG Hamburg, 17.05.2001 - 3 U 40/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Parallelimporteur; Import; Marke; Unlauterer Wettbewerb; Informationspflicht; Schadensersatz; Markenrechtsinhaber
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
MarkenG § 14 § 24
Parallelimport von Markenware - Vorabinformation des Markenrechtsinhabers über Veränderungen der Ware - Schadensersatzpflicht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 12.01.2000 - 315 O 632/99
- OLG Hamburg, 17.05.2001 - 3 U 40/00
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.10.2000 - I ZR 89/98
ZOCOR
Auszug aus OLG Hamburg, 17.05.2001 - 3 U 40/00
Zu weiteren Vertiefungen besteht um so weniger Anlaß, als der Bundesgerichtshof jüngst (Urteil vom 19.10.2000 - I ZR 89/98 - Zocor - WRP 2001, 549 ff.) zum gleichen Ergebnis gekommen ist. - EuGH, 23.05.1978 - 102/77
Hoffman-La Roche / Centrafarm
Auszug aus OLG Hamburg, 17.05.2001 - 3 U 40/00
Die Auffassung des Europäischen Gerichtshofes läßt sich weder mit allgemeinen Erwägungen zur Bedeutung der freien Warenverkehrs in Europa noch mit älteren Entscheidungen des Gerichts (etwa EuGH, GRUR 1978, 599 - Hoffmann-La Roche ./. Centrafarm) widerlegen, denn seine jüngsten Entscheidungen sind in Kenntnis des Problems und speziell zum Markenrecht auf der Grundlage der Markenrechtsrichtlinie ergangen. - EuGH, 20.03.1997 - C-352/95
Phytheron International / Bourdon
Auszug aus OLG Hamburg, 17.05.2001 - 3 U 40/00
Auch der "Phyteron/Bourdon"-Entscheidung (GRUR Int. 1997, 627) läßt sich nicht entnehmen, daß das Gericht von seiner Auffassung hat abrücken wollen.
- OLG Hamburg, 22.04.2004 - 3 U 240/01
Anspruch auf eidesstaatliche Versicherung über Richtigkeit der geschuldeten …
Das hat der Senat bereits in seiner inzwischen rechtskräftigen Entscheidung vom 17. Mai 2001 (OLG Hamburg 3 U 40/00, Parke-Davis-GmbH ./. kohlpharma GmbH pp.) so ausgeführt.Wie der Senat in seiner Entscheidung vom 17. Mai 2001 (OLG Hamburg 3 U 40/00) bereits ausgeführt hat, entspricht die gegenteilige, auch vorliegend von der Beklagten eingenommene Sicht nicht den Regelungen der Richtlinie 89/104/EG und des deutschen Markenrechts.
Wie der Senat in der oben genannten Entscheidung vom 17. Mai 2001 (OLG Hamburg 3 U 40/00) ausgeführt hat, besteht der Schutzzweck der Informationspflicht zwar nicht darin, Parallelimporte zu verhindern, sondern diese soll die Rechte des Markeninhabers schützen; solange dessen Belange aber nicht gewahrt sind, bleibt der Eingriff rechtswidrig.
An diesen zutreffenden Grundsätzen des erkennenden Senats in dem damaligen Urteil (OLG Hamburg 3 U 40/00) hält der Senat nach erneuter Prüfung fest.
Es ging um die Revision gegen das bereits erwähnte Senatsurteil vom 17. Mai 2001 (OLG Hamburg 3 U 40/00), die der Bundesgerichtshof, wie ausgeführt, aber nicht angenommen hat.
- OLG Hamburg, 31.07.2003 - 3 U 117/00
Umfang des markenrechtlichen Auskunftsanspruchs bei Markenverletzung durch …
Das hat der Senat bereits in seiner inzwischen rechtskräftigen Entscheidung vom 17. Mai 2001 (OLG Hamburg 3 U 40/00, P-D-GmbH)./. k GmbH pp.) so ausgeführt.Wie der Senat in der oben genannten Entscheidung vom 17. Mai 2001 (OLG Hamburg 3 U 40/00) ausgeführt hat, besteht der Schutzzweck der Informationspflicht zwar nicht darin, Parallel Importe zu verhindern, sondern diese soll die Rechte des Markeninhabers schützen; solange dessen Belange aber nicht gewahrt sind, bleibt der Eingriff rechtswidrig.
An diesen zutreffenden Grundsätzen des erkennenden Senat in dem damaligen Urteil (OLG Hamburg 3 U 40/00) sowie im Urteil vom 13. März 2003 (3 U 228/00) hält der Senat nach erneuter Prüfung fest.
Der Bundesgerichtshof hat, wie ausgeführt, die Revision gegen jene Senatsentscheidung (OLG Hamburg 3 U 40/00) nicht angenommen.
- OLG Hamburg, 13.03.2003 - 3 U 228/00
Markenverletzung bei EU-Parallelimport und Umpacken eines Arzneimittels
Das hat der Senat bereits in seiner inzwischen rechtskräftigen Entscheidung vom 17. Mai 2001 (OLG Hamburg 3 U 40/00, PGmbH ./. k- GmbH pp.) so ausgeführt.Wie der Senat in der oben genannten Entscheidung vom 17. Mai 2001 (OLG Hamburg 3 U 40/00) ausgeführt hat, besteht der Schutzzweck der Informationspflicht zwar nicht darin, Parallelimporte zu verhindern, sondern diese soll die Rechte des Markeninhabers schützen; solange dessen Belange aber nicht gewahrt sind, bleibt der Eingriff rechtswidrig.
An diesen zutreffenden Grundsätzen des erkennenden Senat in dem damaligen Urteil (OLG Hamburg 3 U 40/00) hält der Senat nach erneuter Prüfung fest.
- OLG Hamburg, 12.02.2004 - 3 U 98/00
Anspruch auf Auskunfts- und Rechnungslegung im Falle der Markenrechtsverletzung …
Das hat der Senat bereits in seiner inzwischen rechtskräftigen Entscheidung vom 17. Mai 2001 (OLG Hamburg 3 U 40/00, Parke-Davis-GmbH ./. kohlpharma GmbH pp.) so ausgeführt.Wie der Senat in der oben genannten Entscheidung vom 17. Mai 2001 (OLG Hamburg 3 U 40/00) ausgeführt hat, besteht der Schutzzweck der Informationspflicht zwar nicht darin, Parallelimporte zu verhindern, sondern diese soll die Rechte des Markeninhabers schützen; solange dessen Belange aber nicht gewahrt sind, bleibt der Eingriff rechtswidrig.
An diesen zutreffenden Grundsätzen des erkennenden Senats in dem damaligen Urteil (OLG Hamburg 3 U 40/00) hält der Senat nach erneuter Prüfung fest.
- OLG Hamburg, 31.10.2002 - 3 U 309/00 Der Senat hat sie unter anderem in seinem Urteil vom 17. Mai 2001 (3 U 40/2000) vertreten.
Rechtsprechung
SG Aurich, 21.02.2001 - S 3 U 40/00 |
Verfahrensgang
- SG Aurich, 21.02.2001 - S 3 U 40/00
- LSG Niedersachsen, 15.11.2001 - L 6 U 124/01