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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 28.06.2001 - 3 U 40/01   

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https://dejure.org/2001,5051
OLG Hamburg, 28.06.2001 - 3 U 40/01 (https://dejure.org/2001,5051)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28.06.2001 - 3 U 40/01 (https://dejure.org/2001,5051)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28. Juni 2001 - 3 U 40/01 (https://dejure.org/2001,5051)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unlauterer Wettbewerb; Wettbewerbsverbot; Anschluss; Telefonanschluss; Telekom; ISDN; Besser

  • Judicialis

    UWG § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2002, 200
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Saarbrücken, 18.12.2013 - 1 U 36/13

    bessere Energie - Irreführende Werbung: Alleinstellungswerbung eines

    Ein Energieversorger, der mit dem Slogan "Wir haben die bessere Energie!" wirbt, handelt nicht unter dem Gesichtspunkt einer Alleinstellungswerbung unlauter, weil der Durchschnittsverbraucher in dieser Aussage keine ausreichend identifizierbaren unternehmensbezogenen oder produktspezifischen Merkmale erblickt, sondern vielmehr weiß, dass es bei Energie keine Qualitätsunterschiede gibt (Abgrenzung zu Hanseatisches Oberlandesgericht, Urt. v. 28.6.2001 - 3 U 40/01 -, BeckRS 2001, 30189790 - Der bessere Anschluss).

    Die Auffassung der Verfügungsklägerin wird auch nicht durch die Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 28.06.2001 (3 U 40/01, BeckRS 2001 30189790 - Der bessere Anschluss ) gestützt.

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Rechtsprechung
   LSG Hamburg, 22.06.2004 - L 3 U 40/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,27052
LSG Hamburg, 22.06.2004 - L 3 U 40/01 (https://dejure.org/2004,27052)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 22.06.2004 - L 3 U 40/01 (https://dejure.org/2004,27052)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 22. Juni 2004 - L 3 U 40/01 (https://dejure.org/2004,27052)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer unfallbedingten Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent als Voraussetzung für die Gewährung einer Verletztenrente wegen der Folgen des Arbeitsunfalls

 
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