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   OLG Nürnberg, 07.04.1998 - 3 U 4052/97   

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OLG Nürnberg, 07.04.1998 - 3 U 4052/97 (https://dejure.org/1998,11986)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 07.04.1998 - 3 U 4052/97 (https://dejure.org/1998,11986)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 07. April 1998 - 3 U 4052/97 (https://dejure.org/1998,11986)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwendung des Namens eines Drittunternehmens in der Werbung zur Beschreibung der örtlichen Lage als Wettbewerbs- oder Markenrechtsverstoß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz)

    BGB §12; § 823 Abs. 1; § 1004; AGG; MarkenG § 5 Abs. 2; § 15; UWG § 16 a.F
    Verwendung des Namens eines Drittunternehmens zur Wegbeschreibung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.06.1986 - VI ZR 102/85

    Vermarktung eines Firmenemblems als Scherzartikel

    Auszug aus OLG Nürnberg, 07.04.1998 - 3 U 4052/97
    Dieser ist aber, wie die Rechtsprechung betont (BGH GRUR 1981, 847 - Rennsportgemeinschaft, NJW 1986, 2951 f. - BMW, jeweils m. w. N.), begrenzt.
  • BGH, 26.04.1990 - I ZR 58/89

    Streitwertbemessung - Streitwertbemessung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 07.04.1998 - 3 U 4052/97
    Dieses Interesse wird insbesondere durch die Art des Verstoßes, seine Gefährlichkeit und Schädlichkeit für die Klägerin bestimmt (BGH GRUR 1990, 1052 ff. - Streitwertbemessung).
  • LG Wiesbaden, 06.08.1981 - 2 O 150/81
    Auszug aus OLG Nürnberg, 07.04.1998 - 3 U 4052/97
    Diese betrifft einen nicht vergleichbaren Fall, da dort ein fremder Name zu Wettbewerbszwecken in einer weise benutzt wurde, für die nach den Gepflogenheiten der Branche eine Vergütung hätte gezahlt werden müssen, so daß ein Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung gemäß § 812 Abs. 1 BGB gegeben war (vgl. auch OLG Frankfurt am Main NJW 1982, 649).
  • BGH, 03.06.1975 - VI ZR 123/74

    Voraussetzungen des zivilrechtlichen Anspruchs auf Unterlassung - Rufschädigung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 07.04.1998 - 3 U 4052/97
    Dies ist der Fall, wenn sie in ihr ein sozialen Geltungsanspruch als Arbeitgeber oder Wirtschaftsunternehmen betroffen werden (BGH NJW 1975, 1882 ff.; NJW 1996, 2951 - BMW).
  • BGH, 26.06.1981 - I ZR 73/79

    Carrera

    Auszug aus OLG Nürnberg, 07.04.1998 - 3 U 4052/97
    Die Klägerin beruft sich in diesem Zusammenhang vergeblich auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Fall "Rennsportgemeinschaft" (GRUR 1981, 846 f.).
  • BGH, 03.10.1985 - III ZR 28/84

    Amtspflicht der Finanzbehörden bei Anordnung und Vollzug eines dinglichen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 07.04.1998 - 3 U 4052/97
    Der Bundesgerichtshof hat dementsprechend ausgeführt, daß das Recht auf wirtschaftliche Selbstbestimmung eines Unternehmens nicht gegen jedes sie irgendwie berührende Marktverhalten Dritter, sondern nur dann in Anspruch genommen werden kann, wenn ihr der geschützte Bereich wirtschaftlicher Entfaltung wirklich streitig gemacht wird (BGH NJW 1986, 2952 - BMW).
  • LG Köln, 07.03.2017 - 33 O 116/16

    Verwendung einer Marke auf einem Lageplan

    Die Verwendung des Namens eines Drittunternehmens in der Werbung zur ausschließlichen Beschreibung der örtlichen Lage des eigenen Geschäftsbetriebs stellt keine kennzeichenmäßige Benutzung dieses Namens dar (OLG Nürnberg Urt. v. 07.04.1998 - 3 U 4052/97, juris).

    Die möglicherweise mit der Klägerin verbundenen Gütevorstellungen werden vom Verkehr durch eine rein örtliche Bezugnahme nicht auf die Beklagte und deren Produkte übertragen, denn mit der bloßen Lage oder Größe eines Messestandes werden grundsätzlich keine besonderen Gütevorstellungen verbunden (vgl. OLG Nürnberg Urt. v. 07.04.1998 - 3 U 4052/97, juris).

  • LG Bielefeld, 17.08.2021 - 17 O 13/21
    Diese liegt nur dann vor, wenn eine Bezeichnung zur Kennzeichnung einer Ware oder einer Dienstleistung und/oder des Unternehmens so verwendet wird, dass ein nicht unerheblicher Teil des angesprochenen Verkehrs in der Bezeichnung einen Unternehmenshinweis oder einen Hinweis auf die so gekennzeichneten Waren bzw. Dienstleistungen aus einem bestimmten Geschäftsbetrieb oder ein Unterscheidungsmerkmal gegenüber anderen Unternehmen oder gegenüber Waren anderer Herkunft erblicken kann (OLG Nürnberg, Urteil vom 07. April 1998 - 3 U 4052/97 -, Rn. 9 - 12, juris).
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