Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 21.09.2000

Rechtsprechung
   OLG Bremen, 22.08.2000 - 3 U 41/2000   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7529
OLG Bremen, 22.08.2000 - 3 U 41/2000 (https://dejure.org/2000,7529)
OLG Bremen, Entscheidung vom 22.08.2000 - 3 U 41/2000 (https://dejure.org/2000,7529)
OLG Bremen, Entscheidung vom 22. August 2000 - 3 U 41/2000 (https://dejure.org/2000,7529)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 286; ZPO § 539
    Verfahrensfehler beim Sachverständigenbeweis im Arzthaftungsprozess

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 411 Abs. 3, 4 § 539
    Anforderungen an die Sachaufklärung durch das Gericht bei Einwendungen der Parteien gegen ein schriftliches Sachverständigengutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Bremen - 8 O 1911/98
  • OLG Bremen, 22.08.2000 - 3 U 41/2000

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1584 (Ls.)
  • NJW-RR 2001, 213
  • VersR 2001, 785
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Köln, 26.01.2010 - 37 O 251/07

    Berücksichtigung zusätzlicher in der ärztlichen Feststellung nicht enthaltener

    Schließlich ist auch die Entscheidung des OLG Bremen vom 22.08.2000 (3 U 41/00) nicht einschlägig, da es hier u.a. um die Tatsache ging, dass sich ein Sachverständiger im Rahmen seiner ergänzenden Begutachtung mit einem relevanten Widerspruch nicht befasst hatte, zu dem aber eine Stellungnahme erforderlich gewesen wäre.
  • OLG Düsseldorf, 05.07.2018 - 10 W 94/18
    Mit Fettdruck hervorgehoben hat der Sachverständige zudem den Leitsatz einer Entscheidung des OLG Bremen vom 22. August 2000 ( 3 U 41/00) zitiert, wonach es rechtsfehlerhaft sei, wenn das Gericht dem Sachverständigen das Gutachten eines nicht für den Fachbereich zuständigen Privatsachverständigen mit der pauschalen Bitte um ein Ergänzungsgutachten zuleite.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 21.09.2000 - 3 U 41/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,18861
OLG Hamburg, 21.09.2000 - 3 U 41/00 (https://dejure.org/2000,18861)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21.09.2000 - 3 U 41/00 (https://dejure.org/2000,18861)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21. September 2000 - 3 U 41/00 (https://dejure.org/2000,18861)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 2001, 440
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Hamburg, 26.09.2002 - 3 U 308/00

    Zur Kennzeichnungspflicht markengeschützter Arzneimittel beim Parallelimport

    Turbuhalers, bei dem das Landgericht mit Urteil vom 12. Januar 2000 seine Beschlussverfügung aufgehoben habe (vgl. das Senatsurteil vom 21. September 2000, 3 U 41/00, GRUR 2001, 440; Anlage K 2).

    Die Vorentscheidung des Senats habe einen anders gelagerten Sachverhalt betroffen, dort sei der Parallelimporteur nur "unkommentiert" auf der Primärverpackung angegeben worden (vgl. OLG Hamburg, Urt. v. 21. September 2000, 3 U 41/00, GRUR 2001, 440; Anlage K 2).

    Turbuhalers hatte das Landgericht mit Urteil vom 12. Januar 2000 seine frühere Verbotsverfügung aufgehoben, der Senat hat erst nach der hiesigen Klageerhebung mit Berufungsurteil vom 21. September 2000 jene einstweilige Verfügung erneut erlassen (OLG Hamburg, 3 U 41/00, GRUR 2001, 440, Anlage K 2).

    Turbuhaler" zwar nicht zur Behandlung von plötzlich auftretenden Atemnotanfällen (akuten Asthmaanfällen) geeignet, sondern wird bei Asthma bronchiale, bei chronischer Bronchitis mit Verengung der Atemwege und bei Atemwegserkrankungen angewendet, bei denen eine Kortikoid-Therapie erforderlich ist; solche Dosieraerosole würden gleichwohl schon nach der Lebenserfahrung vielfach von Patienten zur Sicherheit mitgenommen, und zwar zur praktischen Anwendung ohne Faltschachtel (OLG Hamburg, 3 U 41/00, GRUR 2001, 440, Anlage K 2).

  • OLG Hamburg, 22.01.2004 - 3 U 115/02

    Zuständigkeitsbestimmung gemäß § 32 ZPO - Markenrechtsverletzung bei Umverpackung

    (cc) Aus der Senatsentscheidung vom 21. September 2000 (OLG Hamburg GRUR 2001, 440 - 3 U 41/00) - sie betraf die Konfektionierung eines Dosieraerosols und damit eine spezielle Primärverpackung des Arzneimittels "P-xxxxx Turbohaler" - sowie aus der Senatsentscheidung vom 26. September 2002 (OLG Hamburg MD 2003, 477 - 3 U 308/00) - sie betraf ein Pumpspray in Flaschenform des Arzneimittels "P-xxxxx T-xxxxx" und damit ein vergleichbares Innenbehältnis wie beim Dosieraerosol - ergibt sich vorliegend nichts anderes: .

    Dieser besondere Umstand hatte dazu geführt, dass der Senat bei der Beurteilung der markenrechtlichen Erschöpfung auf die dort in Rede stehenden Angaben auf dem Dosierbehältnis allein abgestellt hatte und nicht in der Zusammenschau mit den Angaben auf der Arzneimittelpackung insgesamt (OLG Hamburg GRUR 2001, 440).

  • OLG Hamburg, 22.01.2004 - 3 U 105/02

    Markenrechtsverletzung bei Umverpackung eines parallelimportierten Arzneimittels

    (cc) Aus der Senatsentscheidung vom 21. September 2000 (OLG Hamburg GRUR 2001, 440 - 3 U 41/00) - sie betraf die Konfektionierung eines Dosieraerosols und damit eine spezielle Primärverpackung des Arzneimittels "W-xxxxx Turbohaler" - sowie aus der Senatsentscheidung vom 26. September 2002 (OLG Hamburg MD 2003, 477 - 3 U 308/00) - sie betraf ein Pumpspray in Flaschenform des Arzneimittels "W-xxxxx Topinasal" und damit ein vergleichbares Innenbehältnis wie beim Dosieraerosol - ergibt sich vorliegend nichts anderes: .

    Dieser besondere Umstand hatte dazu geführt, dass der Senat bei der Beurteilung der markenrechtlichen Erschöpfung auf die dort in Rede stehenden Angaben auf dem Dosierbehältnis allein abgestellt hatte und nicht in der Zusammenschau mit den Angaben auf der Arzneimittelpackung insgesamt (OLG Hamburg GRUR 2001, 440).

  • OLG Hamburg, 22.05.2003 - 3 U 106/99

    EU-Parallelimport eines markenrechtlich geschützten Arzneimittels unter

    (ee) Aus der Senatsentscheidung vom 21. September 2000 (OLG Hamburg GRUR 2001, 440 - 3 U 41/00) ergibt sich - wie der Senat bereits in seinem Verfügungsurteil vom 1. November 2001 (Beiakte OLG Hamburg 3 U 188/01) ausgeführt hat - nichts anderes: Im dortigen Sachverhalt ging es nicht um eine Blisterpackung, sondern um die Konfektionierung eines Dosieraerosols und damit um eine spezielle Primärverpackung des Arzneimittels PULMICORT Turbohaler.
  • OLG Hamburg, 01.11.2001 - 3 U 188/01

    Wettbewerbs- bzw. Markenrechtskonformität bei Import eines Arzneimittels unter

    (cc) Aus der Senatsentscheidung vom 21. September 2000 (3 U 41/00, GRUR 2001, 440) ergibt sich nichts anderes: .
  • OLG Hamburg, 23.08.2001 - 3 U 116/01

    Markenverletzung und Wettbewerbsverstoß durch Aufmachung der äußeren Umverpackung

    Die Senatsentscheidung vom 21. September 2000 (3 U 41/00 - GRUR 2001, 440) steht dem nicht entgegen.
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