Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 13.02.2013 - 3 U 46/12   

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https://dejure.org/2013,20343
OLG Braunschweig, 13.02.2013 - 3 U 46/12 (https://dejure.org/2013,20343)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 13.02.2013 - 3 U 46/12 (https://dejure.org/2013,20343)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 13. Februar 2013 - 3 U 46/12 (https://dejure.org/2013,20343)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 81 Abs. 2 VVG; § 276 Abs. 2 BGB; § 307 Abs. 1 BGB; § 5 Nr. 1 Buchst. a)-f) VHB 2008
    Leistungsanspruch eines Versicherten aus einer Hausratversicherung i.R.e. Einbruchdiebstahls

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungsanspruch eines Versicherten aus einer Hausratversicherung i.R.e. Einbruchdiebstahls

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    - "Erweiterte Schlüsselklausel"; Einbruchdiebstahl

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VHB 08 § 5 Nr. 1 f; BGB § 307 Abs. 1
    Der VN trägt die Beweislast für fehlende Fahrlässigkeit beim Diebstahl des Schlüssels im Rahmen der erweiterten Schlüsselklausel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann gilt die "erweiterte Schlüsselklausel"?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Einbruch mit den eigenen Wohnungsschlüsseln

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Beweislast im Rahmen der Schlüsselklausel

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Leistungsanspruch eines Hausratsversicherten nach Diebstahl eines Wohnungsschlüssels kann bei Fahrlässigkeit ausgeschlossen sein

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Doppelt bestohlen - Kommt ein Hausschlüssel durch Fahrlässigkeit abhanden, muss die Hausratversicherung bei "Einbruch" nicht zahlen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Leistungsanspruch eines Hausratsversicherten nach Diebstahl eines Wohnungsschlüssels kann bei Fahrlässigkeit ausgeschlossen sein

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Hausratversicherung - Einbruch mit den eigenen Wohnungsschlüsseln

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1506
  • NZM 2014, 176
  • VersR 2013, 859
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Koblenz, 28.06.2002 - 10 U 328/01

    Wirksamkeit der so genannten "Schlüsselklausel" des § 5 Nr. 1 f VHB 92

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.02.2013 - 3 U 46/12
    Das Fehlen eines Fahrlässigkeitsvorwurfs hinsichtlich des Schlüsselverlusts stellt somit eine Anspruchsvoraussetzung dar ( OLG Frankfurt vom 21.12.1988 - 7 U 180/87 ; OLG Koblenz vom 28.06.2002 - 10 U 328/01 ; OLG Düsseldorf vom 08.10.2002 - 4 U 56/02; OLG Hamm vom 21.07.2004 - 20 U 86/04 , zitiert nach [...], dort Rn 28).
  • OLG Frankfurt, 21.12.1988 - 7 U 180/87
    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.02.2013 - 3 U 46/12
    Das Fehlen eines Fahrlässigkeitsvorwurfs hinsichtlich des Schlüsselverlusts stellt somit eine Anspruchsvoraussetzung dar ( OLG Frankfurt vom 21.12.1988 - 7 U 180/87 ; OLG Koblenz vom 28.06.2002 - 10 U 328/01 ; OLG Düsseldorf vom 08.10.2002 - 4 U 56/02; OLG Hamm vom 21.07.2004 - 20 U 86/04 , zitiert nach [...], dort Rn 28).
  • OLG Düsseldorf, 08.10.2002 - 4 U 56/02

    Hausratversicherung - Wohnungsdiebstahl - Schlüsseleinlegung in Briefkasten,

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.02.2013 - 3 U 46/12
    Das Fehlen eines Fahrlässigkeitsvorwurfs hinsichtlich des Schlüsselverlusts stellt somit eine Anspruchsvoraussetzung dar ( OLG Frankfurt vom 21.12.1988 - 7 U 180/87 ; OLG Koblenz vom 28.06.2002 - 10 U 328/01 ; OLG Düsseldorf vom 08.10.2002 - 4 U 56/02; OLG Hamm vom 21.07.2004 - 20 U 86/04 , zitiert nach [...], dort Rn 28).
  • BGH, 12.06.1985 - IVa ZR 17/84

    Risikoausschluß bei Entwendung von Schlüsseln durch Angestellte während der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.02.2013 - 3 U 46/12
    Diese Strafbestimmung trägt dem Umstand Rechnung, dass der Täter in derartigen Fällen eine besondere kriminelle Energie entwickelt (vgl. dazu BGH vom 12.06.1985 - IVa ZR 17/84 , zitiert nach [...], dort Rn 8).
  • OLG Hamm, 21.07.2004 - 20 U 86/04

    Schlüsselklausel des § 5 Nr. 1 f VHB 92 ist wirksam

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.02.2013 - 3 U 46/12
    Das Fehlen eines Fahrlässigkeitsvorwurfs hinsichtlich des Schlüsselverlusts stellt somit eine Anspruchsvoraussetzung dar ( OLG Frankfurt vom 21.12.1988 - 7 U 180/87 ; OLG Koblenz vom 28.06.2002 - 10 U 328/01 ; OLG Düsseldorf vom 08.10.2002 - 4 U 56/02; OLG Hamm vom 21.07.2004 - 20 U 86/04 , zitiert nach [...], dort Rn 28).
  • BGH, 05.07.2023 - IV ZR 118/22

    Kontrollfreiheit der sogenannten "erweiterten Schlüsselklausel" in der

    Die überwiegende Auffassung hält - wie das Berufungsgericht - Klauseln, nach denen der mittels eines durch Diebstahl erlangten richtigen Schlüssels begangene Diebstahl versichert ist, der Versicherungsschutz aber davon abhängig gemacht wird, dass der Täter den Schlüssel ohne fahrlässiges Verhalten des berechtigten Besitzers - oder Gewahrsamsinhabers - an sich gebracht hat, für wirksam (OLG Braunschweig r+s 2013, 498 [juris Rn. 28]; OLG Köln r+s 2013, 175 [juris Rn. 11]; OLG Koblenz VersR 2002, 1146 unter 2; OLG Frankfurt VersR 1989, 623, 624; LG Münster ZfS 2017, 696 [juris Rn. 41 ff.]; LG Hamburg VersR 1996, 95, 96; LG München I VersR 1986, 754 unter 2; LG Karlsruhe VersR 1978, 1154 unter e; AG Nürnberg VersR 2008, 486 [juris Rn. 37]; AG Münster r+s 1999, 338; Armbrüster in Prölss/Martin, VVG 31. Aufl. Einl. Rn. 117, § 1 AERB 2010 Rn. 28; Gal in Martin/Reusch/Schimikowski/Wandt, Sachversicherung 4. Aufl. § 13 Rn. 272; Halbach in HK-VVG, 4. Aufl. A.4 VHB 2016 (QM) Rn. 21; Jula in Bruck/Möller, VVG 9. Aufl. A. § 3 VHB 2010 Rn. 45 f.; Knöpper in MAH VersR 5. Aufl. § 8 Rn. 34; Martin, Sachversicherungsrecht 3. Aufl. D VIII Rn. 13 f.; MünchKomm-VVG/Spielmann, 2. Aufl. 200. Sachversicherung Rn. 111; ders., Deckungsfragen in der Sachversicherung, 4. Aufl. S. 125 f.; ders., VersR 2004, 964, 969), wobei teilweise danach unterschieden wird, ob der Versicherungsnehmer oder ein sonstiger - berechtigter - Gewahrsamsinhaber den Diebstahl des Schlüssels ermöglicht hat (OLG Hamm VersR 2005, 220 [juris Rn. 28]; Knappmann in Prölss/Martin, VVG 29. Aufl. A. § 3 VHB 2010 Rn. 11 f.; Rüffer in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch 3. Aufl. § 33 Rn. 45 f.).

    Schutzwürdige Erwartungen des Versicherungsnehmers auf einen bestehenden Versicherungsschutz können durch die in § 28 Nr. 4 Buchst. a), 4. Spiegelstrich G 2014 enthaltenen Einschränkungen nicht verletzt werden, weil der mittels eines zuvor entwendeten richtigen Schlüssels verübte Diebstahl - wie ausgeführt - nach allgemeinem Sprachgebrauch nicht unter die in § 27 Nr. 2 G 2014 nur schlagwortartig umschriebene Gefahr des Einbruchdiebstahls fällt (vgl. OLG Braunschweig r+s 2013, 498 [juris Rn. 28]; OLG Köln r+s 2013, 175 [juris Rn. 11]; OLG Koblenz VersR 2002, 1146 unter 2).

  • KG, 29.03.2022 - 6 U 125/19

    Entwendung einer Aktentasche aus einem Lieferfahrzeug während der Belieferung

    Der Senat schließt sich jedoch der - wohl - herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur an, wonach die streitgegenständliche Klausel schon deshalb keine Abweichung von den Grundsätzen des § 81 VVG darstellt, weil es sich nicht um die (nachträgliche) Einschränkung eines grundsätzlich zugesagten Versicherungsschutzes handelt, sondern um eine inhaltlich von Anfang an klar beschränkte Erweiterung in einen Bereich, der über die reine Einbruchversicherung hinausgeht und damit um eine primäre Risikobeschreibung (vgl. OLG Braunschweig, Urteil vom 13. Februar 2013 - 3 U 46/12 -, Rn. 28, juris; OLG Köln, Urteil vom 21. August 2012 - I-9 U 42/12 -, Rn. 11, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 21. Juli 2004 - 20 U 86/04 -, Rn. 24 ff., juris; OLG Koblenz, Urteil vom 28. Juni 2002 - 10 U 328/01 -, VersR 2002, 1146; OLG Frankfurt, Urteil vom 21. Dezember 1988 - 7 U 180/87 -, VersR 1989, 623; aus der Lit.: Prölss/Martin/Armbrüster, 31. Aufl. 2021, AERB 2010 § 1 Rn. 28; Beckmann, in: Beckmann/Matusche-Beckmann, VersicherungsRhdb, 3. Aufl. 2015, § 10 Rn. 269, beck-online; Rüffer, in: Beckmann/Matusche-Beckmann, VersicherungsRhdb, 3. Aufl. 2015, § 33 Rn. 45, beck-online; Knöpper, in: MAH VersR, 4. Aufl. 2017, Teil B. Sachversicherungen § 8 Einbruchdiebstahlversicherung Rn. 33, beck-online).

    Entgegen der Ansicht des OLG Karlsruhe, das die Schlüsselklausel im Ausgangspunkt ebenfalls als primäre Risikobeschreibung und selbständigen "Unterfall" des Einbruchdiebstahls einstuft (OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.09.1996, 12 U 128/96, VersR 1997, 1230), handelt es sich nach Auffassung des Senats bei dem Zusatz "die er ohne fahrlässiges Verhalten des berechtigten Besitzers..." auch nicht um eine - nachträgliche und deshalb an den Vorgaben des § 61 VVG a.F. bzw. § 81 VVG n.F. zu messende - Abschwächung oder Einschränkung eines zunächst in Aussicht gestellten Versicherungsschutzes, sondern um einen Bestandteil des Tatbestands des definierten Unterfalls des Einbruchdiebstahls bzw. um eine Voraussetzung dafür, dass der Fall des Eindringens mit einem richtigen Schlüssel überhaupt dahingehend "privilegiert" wird, dass er ebenfalls als "Einbruchdiebstahl" gewertet und damit von dem Versicherungsschutz gegen Einbruchdiebstahl erfasst wird (vgl. auch OLG Braunschweig, Urteil vom 13.02.2013, 3 U 46/12, VersR 2013, 859).

    Ebenso ist der Einwand nicht nachvollziehbar, dass durch die Gestaltung der Versicherungsbedingungen in § 28 Nr. 4 a) GWW 2014 zunächst schutzwürdige Erwartungen des Versicherungsnehmers geschürt würden, die dann durch den Zusatz des fahrlässigen Verhaltens oder die Erweiterung auf den "berechtigten Besitzer" wieder enttäuscht würden, da die gleiche Klausel den Schutz überhaupt erst definiert (vgl. OLG Koblenz VersR 2002, 1146; OLG Braunschweig r+s 2013, 498; Prölss/Martin/Armbrüster AERB § 1 Rn. 28 mwN).

  • LG Münster, 08.09.2016 - 115 O 265/15

    Hausratversicherung - Anspruch auf Versicherungsleistung bei Einbruchdiebstahl

    Diese Strafbestimmung trägt dem Umstand Rechnung, dass der Täter in derartigen Fällen eine besondere kriminelle Energie entwickelt (vgl. OLG Braunschweig, Urteil vom 13.02.2013 - 3 U 46/12 -, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.09.2013 - I-3 U 46/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,52870
OLG Düsseldorf, 11.09.2013 - I-3 U 46/12 (https://dejure.org/2013,52870)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.09.2013 - I-3 U 46/12 (https://dejure.org/2013,52870)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. September 2013 - I-3 U 46/12 (https://dejure.org/2013,52870)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Duisburg, 27.07.2012 - 1 O 105/12

    Schadensersatz aufgrund der Leistung eines Landes als Insolvenzverwalter an einen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.09.2013 - 3 U 46/12
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Duisburg vom 27.07.2012 - 1 O 105/12 - wird zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, das beklagte Land unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Duisburg vom 27.07.2012, Az.: 1 O 105/12, zu verurteilen, an ihn 145.170,98 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

  • BGH, 12.07.2012 - IX ZR 213/11

    Insolvenzverfahren: Anspruch des Verwalters auf Erstattung einer durch den vom

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.09.2013 - 3 U 46/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW-RR 2012, 1129) kommt bei wirksamer Verfügung eines Treuhänders nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein Erstattungsanspruch des Insolvenzverwalters in Betracht.
  • BGH, 24.06.2003 - IX ZR 75/01

    Rechte des Treugebers in der Insolvenz des Treugebers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.09.2013 - 3 U 46/12
    Weiter wäre für ein Treuhandverhältnis eine (dinglich-sachenrechtliche) Sonderung des Treuguts (Vermögenstrennung und Bestimmtheit; vgl. Ganter in MüKo, § 47 InsO, Rdnr. 358 und 358 a und BGH, NJW 2003, 3414) erforderlich, insbesondere wenn Konten zur Verwahrung von Treugeldern aber auch als Eigenkonten genutzt werden.
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Rechtsprechung
   LSG Hamburg, 14.11.2013 - L 3 U 46/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,34423
LSG Hamburg, 14.11.2013 - L 3 U 46/12 (https://dejure.org/2013,34423)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 14.11.2013 - L 3 U 46/12 (https://dejure.org/2013,34423)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 14. November 2013 - L 3 U 46/12 (https://dejure.org/2013,34423)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 14.03.2013 - B 13 R 19/12 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumung der Berufungsfrist -

    Auszug aus LSG Hamburg, 14.11.2013 - L 3 U 46/12
    Belehrt werden muss vielmehr stets nur über den "Regelrechtsweg" (Bundessozialgericht, Urt. vom 28.05.1991 - 13/5 RJ 48/90 sowie jüngst Urt. vom 14.03.2013 - B 13 R 19/12 R - juris Rn. 19 ff. zum fehlenden Hinweis auf die Möglichkeit der Berufungseinlegung in elektronischer Form).
  • BSG, 28.05.1991 - 5 RJ 48/90

    Widerspruchsfrist gemäß § 84 Abs. 1 SGG bei Zustellung außerhalb des

    Auszug aus LSG Hamburg, 14.11.2013 - L 3 U 46/12
    Belehrt werden muss vielmehr stets nur über den "Regelrechtsweg" (Bundessozialgericht, Urt. vom 28.05.1991 - 13/5 RJ 48/90 sowie jüngst Urt. vom 14.03.2013 - B 13 R 19/12 R - juris Rn. 19 ff. zum fehlenden Hinweis auf die Möglichkeit der Berufungseinlegung in elektronischer Form).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 08.10.2012 - I-3 U 46/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,45710
OLG Hamm, 08.10.2012 - I-3 U 46/12 (https://dejure.org/2012,45710)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.10.2012 - I-3 U 46/12 (https://dejure.org/2012,45710)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Oktober 2012 - I-3 U 46/12 (https://dejure.org/2012,45710)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Dresden, 20.12.2017 - 4 U 966/17

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Beratung einer Schwangeren über die

    Nichts anderes gilt, wenn man die ihr geschuldete Unterrichtung als Fall der therapeutischen Aufklärung ansieht, weil auch insoweit der Patient für deren Unterlassen die Beweislast trägt (vgl. BGH, Urteil vom 07.07.1987, VI ZR 193/86, juris Rz. 13; OLG Hamm, Urteil vom 08.10.2012, Az. 3 U 46/12, juris Ls. 1 und Rz. 40; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl., Rz. F 62 m.w.N. und F 48, m.w. zahlr.
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