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OLG Hamburg, 02.04.1987 - 3 U 46/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1988, 1920 (Ls.)
- NJW-RR 1988, 680
- BB 1987, 2042
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Brandenburg, 29.04.2014 - 6 U 10/13
Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalters: Wirksamkeit von …
Eine Abmahnung war im Streitfall entbehrlich, da sich die Beklagte bereits gegenüber dem Kläger unterworfen hatte und gegen das vertragliche Unterlassungsgebot verstoßen hat (vgl. OLG Hamburg, NJW 1988, 1920; OLG Hamburg GRUR 1989, 707, 708). - OLG Schleswig, 07.11.2000 - 6 W 34/00
Verstoß gegen strafbewehrte Unterlassungserklärung - unverzügliche …
Eine erneute Abmahnung ist daher bei einem Verstoß gegen eine bereits abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung wegen voraussichtlicher Erfolglosigkeit bzw. Unzumutbarkeit unnötig (…vgl. Pastor/Ahrens-Deutsch, Der Wettbewerbsprozess, 4. Aufl., 1999, Kapitel 9 RdNr. 8;… Teplitzky a. a. O., Kapitel 41 RdNr. 37; BGH WRP 1990, s. 670 ;… OLG Nürnberg, WRP 1992, S. 521 ; OLG Hamburg GRUR 1989 S. 707 ; OLG Hamburg NJW-RR 1988 S. 680).Das OLG Hamburg hat in seinem Beschluss vom 02.04.1987 (NJW-RR 1988, S. 680) zwar ausgeführt, dass eine erneute Abmahnung angezeigt erscheint, wenn wegen eines längeren Zeitablaufs anzunehmen ist, dass die bereits abgegebene Verpflichtungserklärung versehentlich nicht beachtet wurde.
- OLG Bamberg, 12.03.2007 - 6 U 2/07
Hat der Abgemahnte gegen die Unterlassungserklärung verstoßen, verbleibt dem …
Die durch die Unterlassungserklärung begründete Prognose, der Störer werde zukünftig das beanstandete Verhalten aufgeben, wird jedoch widerlegt, wenn er sich erneut in der beanstandeten Weise verhält (OLG Hamburg, Beschluss vom 02.04.1987 - 3 U 46/87- NJW 1988, 1920).