Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.03.2011 - I-3 U 47/10   

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OLG Düsseldorf, 23.03.2011 - I-3 U 47/10 (https://dejure.org/2011,12015)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.03.2011 - I-3 U 47/10 (https://dejure.org/2011,12015)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. März 2011 - I-3 U 47/10 (https://dejure.org/2011,12015)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auch beim Kauf eines mit erheblichen Mängeln behafteten Neuwagens (sog. "Montagsauto") ist zur Wirksamkeit des Rücktritts eine Fristsetzung erforderlich; Entbehrlichkeit der Fristsetzung zur Nachbesserung bei einem sog. Montagsauto

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 437 Nr. 2; BGB § 323 Abs. 2 Nr. 3
    Entbehrlichkeit der Fristsetzung zur Nachbesserung bei einem sog. Montagsauto

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Definition Montagsauto

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Wann liegt ein "Montagsauto" vor?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Montagsauto"? - Käufer tritt vom Kauf zurück, ohne erneut eine Frist für die Behebung von Mängeln zu setzen

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Erst die Fristsetzung zur Nachbesserung, dann der Rücktritt vom Kaufvertrag ("Montagsauto")

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Rücktrittsrecht bei Montagsauto

Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Rücktrittsrecht bei Montagsauto -

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1276
  • MDR 2011, 723
  • NZV 2012, 136
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 16.01.1992 - 12 U 151/91

    Unzumutbarkeit der Nachbesserung eines Neuwagens mit einer Vielzahl geringfügiger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.03.2011 - 3 U 47/10
    Indes wird es umso weniger für das Vorliegen des Typus sprechen, wenn sich die - relevanten - Mängel nur auf einen einzelnen Bereich des Fahrzeugs erstrecken sowie in ihrer Gesamtzahl erst über einen längeren Zeitraum und eine größere Laufleistung auftreten (im wesentlichen wie vorstehend: Reinking/Eggert, Der Autokauf, 10. Aufl. 2009, Rdnr. 496-501; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, S. 845 f. und DAR 2003, S. 519 f. und I-22 U 149/05 v. 10.02.2006; OLG Frankfurt NJW-RR 1990, S. 889 f.; OLG Köln NJW-RR 1992, S. 1147; OLG Rostock DAR 2009, S. 204 f.; KG NJW-RR 2010, S. 706 ff.; teilweise a.A.: Breidenstein DAR 2009, S. 542 ff. und dort nachgewiesene Rspr. des OLG Hamm).
  • OLG Frankfurt, 02.10.1989 - 12 U 82/89

    Käufer eines Neuwagens; Wandlung; Häufung unterschiedlicher Mängel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.03.2011 - 3 U 47/10
    Indes wird es umso weniger für das Vorliegen des Typus sprechen, wenn sich die - relevanten - Mängel nur auf einen einzelnen Bereich des Fahrzeugs erstrecken sowie in ihrer Gesamtzahl erst über einen längeren Zeitraum und eine größere Laufleistung auftreten (im wesentlichen wie vorstehend: Reinking/Eggert, Der Autokauf, 10. Aufl. 2009, Rdnr. 496-501; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, S. 845 f. und DAR 2003, S. 519 f. und I-22 U 149/05 v. 10.02.2006; OLG Frankfurt NJW-RR 1990, S. 889 f.; OLG Köln NJW-RR 1992, S. 1147; OLG Rostock DAR 2009, S. 204 f.; KG NJW-RR 2010, S. 706 ff.; teilweise a.A.: Breidenstein DAR 2009, S. 542 ff. und dort nachgewiesene Rspr. des OLG Hamm).
  • KG, 27.07.2009 - 12 U 35/08

    Rücktritt vom Kaufvertrag über ein insgesamt als mangelhaft einzustufendes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.03.2011 - 3 U 47/10
    Indes wird es umso weniger für das Vorliegen des Typus sprechen, wenn sich die - relevanten - Mängel nur auf einen einzelnen Bereich des Fahrzeugs erstrecken sowie in ihrer Gesamtzahl erst über einen längeren Zeitraum und eine größere Laufleistung auftreten (im wesentlichen wie vorstehend: Reinking/Eggert, Der Autokauf, 10. Aufl. 2009, Rdnr. 496-501; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, S. 845 f. und DAR 2003, S. 519 f. und I-22 U 149/05 v. 10.02.2006; OLG Frankfurt NJW-RR 1990, S. 889 f.; OLG Köln NJW-RR 1992, S. 1147; OLG Rostock DAR 2009, S. 204 f.; KG NJW-RR 2010, S. 706 ff.; teilweise a.A.: Breidenstein DAR 2009, S. 542 ff. und dort nachgewiesene Rspr. des OLG Hamm).
  • OLG Rostock, 08.04.2008 - 1 U 65/08

    Gewährleistung beim Fahrzeugkauf: Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.03.2011 - 3 U 47/10
    Indes wird es umso weniger für das Vorliegen des Typus sprechen, wenn sich die - relevanten - Mängel nur auf einen einzelnen Bereich des Fahrzeugs erstrecken sowie in ihrer Gesamtzahl erst über einen längeren Zeitraum und eine größere Laufleistung auftreten (im wesentlichen wie vorstehend: Reinking/Eggert, Der Autokauf, 10. Aufl. 2009, Rdnr. 496-501; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, S. 845 f. und DAR 2003, S. 519 f. und I-22 U 149/05 v. 10.02.2006; OLG Frankfurt NJW-RR 1990, S. 889 f.; OLG Köln NJW-RR 1992, S. 1147; OLG Rostock DAR 2009, S. 204 f.; KG NJW-RR 2010, S. 706 ff.; teilweise a.A.: Breidenstein DAR 2009, S. 542 ff. und dort nachgewiesene Rspr. des OLG Hamm).
  • OLG Düsseldorf, 12.09.1997 - 22 U 19/97

    Wandelung eines Kaufvertrages über einen Vorführwagen bei Mängeln nach längerer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.03.2011 - 3 U 47/10
    Indes wird es umso weniger für das Vorliegen des Typus sprechen, wenn sich die - relevanten - Mängel nur auf einen einzelnen Bereich des Fahrzeugs erstrecken sowie in ihrer Gesamtzahl erst über einen längeren Zeitraum und eine größere Laufleistung auftreten (im wesentlichen wie vorstehend: Reinking/Eggert, Der Autokauf, 10. Aufl. 2009, Rdnr. 496-501; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, S. 845 f. und DAR 2003, S. 519 f. und I-22 U 149/05 v. 10.02.2006; OLG Frankfurt NJW-RR 1990, S. 889 f.; OLG Köln NJW-RR 1992, S. 1147; OLG Rostock DAR 2009, S. 204 f.; KG NJW-RR 2010, S. 706 ff.; teilweise a.A.: Breidenstein DAR 2009, S. 542 ff. und dort nachgewiesene Rspr. des OLG Hamm).
  • OLG Düsseldorf, 10.02.2006 - 22 U 149/05

    Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Kauf eines "Montagsautos"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.03.2011 - 3 U 47/10
    Indes wird es umso weniger für das Vorliegen des Typus sprechen, wenn sich die - relevanten - Mängel nur auf einen einzelnen Bereich des Fahrzeugs erstrecken sowie in ihrer Gesamtzahl erst über einen längeren Zeitraum und eine größere Laufleistung auftreten (im wesentlichen wie vorstehend: Reinking/Eggert, Der Autokauf, 10. Aufl. 2009, Rdnr. 496-501; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, S. 845 f. und DAR 2003, S. 519 f. und I-22 U 149/05 v. 10.02.2006; OLG Frankfurt NJW-RR 1990, S. 889 f.; OLG Köln NJW-RR 1992, S. 1147; OLG Rostock DAR 2009, S. 204 f.; KG NJW-RR 2010, S. 706 ff.; teilweise a.A.: Breidenstein DAR 2009, S. 542 ff. und dort nachgewiesene Rspr. des OLG Hamm).
  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 140/12

    Montagsauto

    aa) Ein Neufahrzeug ist dann als "Montagsauto" zu qualifizieren, wenn der bisherige Geschehensablauf aus Sicht eines verständigen Käufers bei wertender und prognostischer Betrachtung die Befürchtung rechtfertigt, es handele sich um ein Fahrzeug, das wegen seiner auf herstellungsbedingten Qualitätsmängeln - namentlich auf schlechter Verarbeitung - beruhenden Fehleranfälligkeit insgesamt mangelhaft ist und das auch zukünftig nicht über längere Zeit frei von herstellungsbedingten Mängeln sein wird (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2011, 1276, 1277; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 11. Aufl., Rn. 983 f.).
  • OLG Celle, 19.12.2012 - 7 U 103/12

    Rechtmäßigkeit eines Rücktritts vom Kaufvertrag (PKW) nach Wahl der Nachbesserung

    Eggert, a. a. O., Rdnr. 983ff.; ferner KG, NJW-RR 2010, 706; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2011, 1276).
  • OLG Stuttgart, 26.01.2017 - 19 U 90/16

    Gewährleistung beim Neuwagenkauf: Übergang von einer Minderung auf großen

    So hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, ein Neufahrzeug sei dann als "Montagsauto" zu qualifizieren, wenn der bisherige Geschehensablauf aus Sicht eines verständigen Käufers bei wertender und prognostischer Betrachtung die Befürchtung rechtfertige, es handle sich um ein Fahrzeug, das wegen seiner auf herstellungsbedingten Qualitätsmängeln - namentlich auf schlechter Verarbeitung - beruhenden Fehleranfälligkeit insgesamt mangelhaft sei und das auch zukünftig nicht über längere Zeit frei von herstellungsbedingten Mängeln sein werde (Rn. 26 des genannten Urteils; vgl. auch Erger, Der Rücktritt des Käufers beim "Montagsauto", NJW 2013, 1485, zitiert nach beck-online; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. März 2011, I - 3 U 47/10, 3 U 47/10, insbesondere Rn. 27, zitiert nach juris; OLG Rostock, Beschluss vom 8. April 2008, 1 U 65/08, zitiert nach juris).
  • OLG Oldenburg, 04.04.2012 - 3 U 100/11

    Anforderungen an die Zurechnung von Nachbesserungsarbeiten an einem Wohnmobil im

    Der Kläger hat allerdings darin Recht, dass im Einzelfall ein weiteres Nacherfüllungsverlangen unzumutbar (§ 440 Satz 1 BGB) bzw. aufgrund der besonderen Umstände unter Abwägung der beiderseitigen Interessen entbehrlich (§§ 437 Nr. 2, 323 Abs. 2 Nr. 3 BGB) sein kann, wenn das in Frage stehende Kraftfahrzeug als sogenanntes "Montagsauto" bzw. "Zitronenauto" anzusehen ist (zuletzt OLG Düsseldorf, NJW-RR 2011, 1276 m. w. N.; vgl. auch KG, NJW-RR 2010, 706; OLG Rostock, DAR 2009, 204; OLG Köln, NJW-RR 1992, 1147; Reinking/Eggert, a. a. O., Rn. 983 ff. m. w. N. ).
  • LG Berlin, 28.03.2012 - 3 O 220/09

    Rücktritt von einem Neuwagenkaufvertrag - Montagsauto

    Allerdings spricht es umso weniger für das Vorliegen eines sogenannten Montagsautos, wenn sich die relevanten Mängel nur auf einen einzigen Bereich des Fahrzeugs erstrecken sowie in ihrer Gesamtzahl erst über einen längeren Zeitraum und eine größere Laufleistung auftreten ( OLG Düsseldorf, Urt . v. 23.03.2011 - I-3 U 47/10, NJW-RR 2011, 1276 [1277]).

    Es kann dementsprechend auch nicht die Prognose gestellt werden, dass der Pkw wegen seiner schlechten Gesamtqualität künftig über nennenswerte Zeiträume nicht mangelfrei sein wird (vgl. OLG Düsseldorf, Urt . v. 23.03.2011 - I-3 U 47/10, NJW-RR 2011, 1276 [1277 f.]).

  • LG Bamberg, 19.09.2016 - 10 O 129/16

    Keine Rückabwicklung oder Anfechtung eines Pkw-Kaufvertrags wegen manipulierter

    Ein Neufahrzeug ist dann als "Montagsauto" zu qualifizieren, wenn der bisherige Geschehensablauf aus Sicht eines verständigen Verkäufers bei wertender und prognostischer Betrachtung die Befürchtung rechtfertigt, es handele sich um ein Fahrzeug, das wegen seiner auf herstellungsbedingten Qualitätsmängel -namentlich auf schlechter Verarbeitung beruhende Fehleranfälligkeit - insgesamt mangelhaft ist und das auch zukünftig nicht über längere Zeit frei von herstellungsbedingten Mängeln sein wird (OLG Düsseldorf in NJW-RR 2011, 1276; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 12. Auflage, Rz. 983 f.).
  • OLG München, 30.09.2014 - 18 U 1270/14

    Lieferung und Aufbau einer Standardküche ist Werklieferungsvertrag!

    Danach ist ein Neufahrzeug dann als "Montagsauto" zu qualifizieren, wenn der bisherige Geschehensablauf aus Sicht eines verständigen Käufers bei wertender und prognostischer Betrachtung die Befürchtung rechtfertigt, es handele sich um ein Fahrzeug, das wegen seiner auf herstellungsbedingten Qualitätsmängeln - namentlich auf schlechter Verarbeitung - beruhenden Fehleranfälligkeit insgesamt mangelhaft ist und das auch zukünftig nicht über längere Zeit frei von herstellungsbedingten Mängeln sein wird (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2011, 1276, 1277; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 11. Aufl., Rn. 983 f.).
  • KG, 19.04.2013 - 4 U 208/11

    Fehlerhaftes Getriebe bei einem Neuwagen der Mittelklasse

    Einen Rechtssatz dahin, die Weiternutzung der Kaufsache könne bei längerer Nutzung nicht mehr angenommen werden, vermag der Senat auch nicht den Ausführungen des OLG Düsseldorf in dessen Urteil vom 23.03.2011 - I-3 U 47/10 - ... zu entnehmen.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 01.09.2010 - 3 U 47/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5113
OLG Celle, 01.09.2010 - 3 U 47/10 (https://dejure.org/2010,5113)
OLG Celle, Entscheidung vom 01.09.2010 - 3 U 47/10 (https://dejure.org/2010,5113)
OLG Celle, Entscheidung vom 01. September 2010 - 3 U 47/10 (https://dejure.org/2010,5113)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht des Steuerberaters zum Hinweis auf Regressansprüche des Mandanten

  • rechtsportal.de

    StBerG § 68
    Pflicht des Steuerberaters zum Hinweis auf Regressansprüche des Mandanten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.04.1999 - IX ZR 328/97

    Begriff des Auftraggebers; Lauf der Sekundärverjährung; Pflichten des

    Auszug aus OLG Celle, 01.09.2010 - 3 U 47/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat der gebotene Hinweis durch den Steuerberater (nur) so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Mandant in der Lage ist, ohne Zeitdruck anderweitigen Rechtsrat einzuholen, um gegebenenfalls die Verjährung durch gerichtliche Geltendmachung zu unterbrechen (BGH IX ZR 31/91 vom 14.11.1991; BGH IX ZR 328/97 vom 15.04.1999).
  • BGH, 14.11.1991 - IX ZR 31/91

    Hinweispflicht des Rechtsanwalts auf kurze Verjährung

    Auszug aus OLG Celle, 01.09.2010 - 3 U 47/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat der gebotene Hinweis durch den Steuerberater (nur) so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Mandant in der Lage ist, ohne Zeitdruck anderweitigen Rechtsrat einzuholen, um gegebenenfalls die Verjährung durch gerichtliche Geltendmachung zu unterbrechen (BGH IX ZR 31/91 vom 14.11.1991; BGH IX ZR 328/97 vom 15.04.1999).
  • BFH, 22.02.2005 - VIII R 89/00

    Festzustellender verbleibender Verlustabzug in Höhe des sog. Soll-Verlustabzugs -

    Auszug aus OLG Celle, 01.09.2010 - 3 U 47/10
    Richtig ist insoweit zwar, dass - jedenfalls nach dem Inhalt des Schreibens des Finanzamts vom 29. März 2006 unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 22. Februar 2005 (VIII R 89/00) - Verschmelzung und Liquidation im Hinblick auf die damals geltenden unterschiedlichen steuerrechtlichen Regelungen (§ 4 Abs. 5, § 6 Satz 2 UmwG einerseits, § 17 Abs. 4 EStG andererseits) unterschiedliche Folgen nach sich ziehen können.
  • BGH, 21.06.2001 - IX ZR 73/00

    Verjährung des sekundären Schadensersatzanspruchs bei Anmeldung durch einen

    Auszug aus OLG Celle, 01.09.2010 - 3 U 47/10
    Allerdings verlangt es der Zweck der Verjährungsregelungen, an diesen Einwand strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BGHZ 94, 380, 391f; WM 1996, 1106, 1108; WM 1988, 127f; WM 2001, 1677, 1679).
  • BGH, 15.07.2010 - IX ZR 180/09

    Steuerberaterhaftung: Abschluss eines stillschweigenden, verjährungshemmenden

    Auszug aus OLG Celle, 01.09.2010 - 3 U 47/10
    Diese sind dann als gegeben zu erachten, wenn der Steuerberater seinen Mandanten in der Weise von der Geltendmachung von Ersatzansprüchen abgehalten hat, dass er diesem gegenüber den Eindruck erweckt hat, er werde sich gegenüber seiner Inanspruchnahme nur mit Einwendungen in der Sache selbst verteidigen (vgl. BGH IX ZR 180/09 vom 15. Juli 2010).
  • BGH, 23.05.1985 - IX ZR 102/84

    Entstehen des sekundären Schadensersatzanspruchs gegen einen Rechtsanwalt;

    Auszug aus OLG Celle, 01.09.2010 - 3 U 47/10
    Allerdings verlangt es der Zweck der Verjährungsregelungen, an diesen Einwand strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BGHZ 94, 380, 391f; WM 1996, 1106, 1108; WM 1988, 127f; WM 2001, 1677, 1679).
  • BGH, 29.02.1996 - IX ZR 180/95

    Verjährung des Regreßanspruchs gegen den Steuerberater

    Auszug aus OLG Celle, 01.09.2010 - 3 U 47/10
    Allerdings verlangt es der Zweck der Verjährungsregelungen, an diesen Einwand strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BGHZ 94, 380, 391f; WM 1996, 1106, 1108; WM 1988, 127f; WM 2001, 1677, 1679).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.03.2011 - 3 U 47/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,18780
OLG Köln, 22.03.2011 - 3 U 47/10 (https://dejure.org/2011,18780)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.03.2011 - 3 U 47/10 (https://dejure.org/2011,18780)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. März 2011 - 3 U 47/10 (https://dejure.org/2011,18780)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,18780) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07

    Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung

    Auszug aus OLG Köln, 22.03.2011 - 3 U 47/10
    Indessen stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen Mietwagenkosten, denen ein Unfallersatztarif zugrunde liegt, zu ersetzen sind, dann nicht, wenn - wie vorliegend - der Mietwagenrechnung ein "Normaltarif" zugrunde liegt (z.B. BGH NJW 2006, 2106; NJW 2008, 1519).

    Aber der BGH hat auch wiederholt entschieden, dass in Ausübung des tatrichterlichen Ermessens nach § 287 ZPO der Normaltarif auf der Grundlage des gewichteten Mittels der Schwacke-Liste im Postleitzahlengebiet des Geschädigten ermittelt werden kann, solange nicht mit konkreten Tatsachen Mängel der betreffenden Schätzungsgrundlage aufgezeigt werden, die sich auf den zu entscheidenden Fall auswirken (z.B. BGH NJW 2006, 2106; NJW 2007, 1124; 2693; 2758; 2916 und 3787; NJW 2008, 1519; NJW 2009, 58; VersR 2010, 683, 685).

    Es ist zudem nicht Aufgabe des Tatrichters, lediglich allgemein gehaltenen Angriffen gegen eine Schätzgrundlage nachzugehen (z.B. BGH, NJW 2008, 1519 und NJW 2008, 2910).

    Der Schätzung ist das "gewichtete Mittel" bzw. der "Modus" zugrunde zu legen, nicht das arithmetische Mittel (BGH, NJW 2008, 1519, 1520; OLG Köln, NVZ 2007, 199, 200).

    Werden aber Fahrzeuge regelmäßig sowohl im Normalgeschäft als auch im Unfallersatzgeschäft eingesetzt, ist eine Zuordnung des Auslastungsrisikos zum einen oder anderen Geschäftsfeld kaum möglich, so dass ein weiterer Zuschlag nicht geboten ist (BGH, NJW 2008, 1519, 1520).

  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07

    Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis

    Auszug aus OLG Köln, 22.03.2011 - 3 U 47/10
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (z.B. BGH, NJW 2009, 58 m.w.N.) kann der Geschädigte vom Schädiger (bzw. dessen Haftpflichtversicherer) gemäß § 249 BGB als erforderlichen Herstellungsaufwand nur den Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf.

    Aber der BGH hat auch wiederholt entschieden, dass in Ausübung des tatrichterlichen Ermessens nach § 287 ZPO der Normaltarif auf der Grundlage des gewichteten Mittels der Schwacke-Liste im Postleitzahlengebiet des Geschädigten ermittelt werden kann, solange nicht mit konkreten Tatsachen Mängel der betreffenden Schätzungsgrundlage aufgezeigt werden, die sich auf den zu entscheidenden Fall auswirken (z.B. BGH NJW 2006, 2106; NJW 2007, 1124; 2693; 2758; 2916 und 3787; NJW 2008, 1519; NJW 2009, 58; VersR 2010, 683, 685).

    Es handelt sich - wie der BGH mehrfach betont hat (z.B. BGH, NJW 2008, 2910 und NJW 2009, 58) - um eine Frage tatrichterlichen Ermessens, über die der Senat im Einzelfall zu entscheiden hat.

  • OLG Köln, 18.08.2010 - 5 U 44/10

    Umfang der Ersatzpflicht hinsichtlich unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus OLG Köln, 22.03.2011 - 3 U 47/10
    Auch die Senate des hiesigen Oberlandesgerichts ziehen überwiegend die Schwacke-Liste als Schätzgrundlage heran (z.B. zuletzt 24. Zivilsenat, NZV 2009, 447; 15. Zivilsenat, NZV 2010, 144; 25. Zivilsenat, NZV 2010, 514; 9. Zivilsenat, NJW-RR 2010, 1534; 5. Zivilsenat, NZV 2010, 614; anders dagegen 6. Zivilsenat, NZV 2009, 600: Marktpreisspiegel Mietwagen Deutschland des Fraunhofer-Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO [im Folgenden: Fraunhofer-Liste]; 11. Zivilsenat, SP 2010, 396: arithmetisches Mittel aus Schwacke- und Fraunhofer-Liste).

    Die dort erfolgten Preisabfragen sind nur auf ein äußerst kurzes Zeitintervall bezogen und die räumliche Erfassung infolge der Einteilung Deutschlands in nur fünf Großräume ist sehr grobmaschig, so dass die ermittelten Daten nicht ohne Weiteres für die hier berührten Gebiete aussagekräftig sind (so auch OLG Köln, 5. Zivilsenat, NZV 2010, 614).

    Soweit Kosten für die Zustellung und Abholung des Ersatzfahrzeugs erforderlich waren, erstreckt sich der Ersatzanspruch auch darauf (z.B. BGH, NJW 2006, 360; OLG Köln, 19. Zivilsenat, NZV 2007, 199; OLG Karlsruhe, VersR 2008, 92), ebenso wie auf eine Vergütung für den zweiten Fahrer (z.B. OLG Köln, 5. Zivilsenat, NZV 2010, 614).

  • BGH, 24.06.2008 - VI ZR 234/07

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten zu einem Unfallersatztarif

    Auszug aus OLG Köln, 22.03.2011 - 3 U 47/10
    Es ist zudem nicht Aufgabe des Tatrichters, lediglich allgemein gehaltenen Angriffen gegen eine Schätzgrundlage nachzugehen (z.B. BGH, NJW 2008, 1519 und NJW 2008, 2910).

    Es handelt sich - wie der BGH mehrfach betont hat (z.B. BGH, NJW 2008, 2910 und NJW 2009, 58) - um eine Frage tatrichterlichen Ermessens, über die der Senat im Einzelfall zu entscheiden hat.

  • BGH, 09.03.2010 - VI ZR 6/09

    Mietwagenkostenersatz nach Verkehrsunfall: Ausschluss einer Erkundigungspflicht

    Auszug aus OLG Köln, 22.03.2011 - 3 U 47/10
    Dass die Schwacke-Liste eine taugliche Schätzgrundlage ist, hat der BGH auch in jüngster Zeit mehrfach bestätigt (z.B. NJW-RR 2010, 679; NJW 2010, 1445 und NJW 2010, 2569).

    Nach Auffassung des Senats ist die Rechtsprechung des BGH (z.B. NJW 2010, 2569, 2570 m.w.N.) nicht so zu verstehen, dass generell von unfallbedingten Mehrleistungen ausgegangen und dementsprechend ein pauschaler Aufschlag zugesprochen werden kann.

  • OLG Köln, 20.07.2010 - 25 U 11/10

    Umfang der Erstattung unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus OLG Köln, 22.03.2011 - 3 U 47/10
    Auch die Senate des hiesigen Oberlandesgerichts ziehen überwiegend die Schwacke-Liste als Schätzgrundlage heran (z.B. zuletzt 24. Zivilsenat, NZV 2009, 447; 15. Zivilsenat, NZV 2010, 144; 25. Zivilsenat, NZV 2010, 514; 9. Zivilsenat, NJW-RR 2010, 1534; 5. Zivilsenat, NZV 2010, 614; anders dagegen 6. Zivilsenat, NZV 2009, 600: Marktpreisspiegel Mietwagen Deutschland des Fraunhofer-Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO [im Folgenden: Fraunhofer-Liste]; 11. Zivilsenat, SP 2010, 396: arithmetisches Mittel aus Schwacke- und Fraunhofer-Liste).

    Insbesondere kommt die Einholung eines Sachverständigengutachtens nicht in Betracht, weil dies vor dem Hintergrund des unzureichenden Vortrages der Beklagten zu einer unzulässigen Ausforschung führen würde (ebenso z.B. OLG Köln, 25. Zivilsenat, NZV 2010, 514).

  • BGH, 02.02.2010 - VI ZR 7/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung der Mietwagenkosten

    Auszug aus OLG Köln, 22.03.2011 - 3 U 47/10
    Aber der BGH hat auch wiederholt entschieden, dass in Ausübung des tatrichterlichen Ermessens nach § 287 ZPO der Normaltarif auf der Grundlage des gewichteten Mittels der Schwacke-Liste im Postleitzahlengebiet des Geschädigten ermittelt werden kann, solange nicht mit konkreten Tatsachen Mängel der betreffenden Schätzungsgrundlage aufgezeigt werden, die sich auf den zu entscheidenden Fall auswirken (z.B. BGH NJW 2006, 2106; NJW 2007, 1124; 2693; 2758; 2916 und 3787; NJW 2008, 1519; NJW 2009, 58; VersR 2010, 683, 685).

    Außerdem bestehen gegen die Berücksichtigung von Internetangeboten grundsätzliche Bedenken, da das Internet ein Sondermarkt ist, der nicht ohne Weiteres mit dem allgemeinen regionalen Mietwagenmarkt vergleichbar sein muss (so ausdrücklich auch BGH, VersR 2010, 683, 685).

  • BGH, 09.05.2006 - VI ZR 117/05

    Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus OLG Köln, 22.03.2011 - 3 U 47/10
    Indessen stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen Mietwagenkosten, denen ein Unfallersatztarif zugrunde liegt, zu ersetzen sind, dann nicht, wenn - wie vorliegend - der Mietwagenrechnung ein "Normaltarif" zugrunde liegt (z.B. BGH NJW 2006, 2106; NJW 2008, 1519).

    Aber der BGH hat auch wiederholt entschieden, dass in Ausübung des tatrichterlichen Ermessens nach § 287 ZPO der Normaltarif auf der Grundlage des gewichteten Mittels der Schwacke-Liste im Postleitzahlengebiet des Geschädigten ermittelt werden kann, solange nicht mit konkreten Tatsachen Mängel der betreffenden Schätzungsgrundlage aufgezeigt werden, die sich auf den zu entscheidenden Fall auswirken (z.B. BGH NJW 2006, 2106; NJW 2007, 1124; 2693; 2758; 2916 und 3787; NJW 2008, 1519; NJW 2009, 58; VersR 2010, 683, 685).

  • BGH, 25.10.2005 - VI ZR 9/05

    Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs für Mietwagen

    Auszug aus OLG Köln, 22.03.2011 - 3 U 47/10
    Wird für ein bei einem Verkehrsunfall beschädigtes Kraftfahrzeug ein Ersatzwagen angemietet und dabei Vollkaskoschutz vereinbart, sind die hierfür erforderlichen Mehraufwendungen als adäquate Schadensfolge auch dann anzusehen, wenn das eigene Fahrzeug des Geschädigten nicht vollkaskoversichert war (z.B. BGH NJW 2005, 1041 und NJW 2006, 360).

    Soweit Kosten für die Zustellung und Abholung des Ersatzfahrzeugs erforderlich waren, erstreckt sich der Ersatzanspruch auch darauf (z.B. BGH, NJW 2006, 360; OLG Köln, 19. Zivilsenat, NZV 2007, 199; OLG Karlsruhe, VersR 2008, 92), ebenso wie auf eine Vergütung für den zweiten Fahrer (z.B. OLG Köln, 5. Zivilsenat, NZV 2010, 614).

  • BGH, 30.01.2007 - VI ZR 99/06

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten; Erforderlichkeit eines "Unfallersatztarifs"

    Auszug aus OLG Köln, 22.03.2011 - 3 U 47/10
    Aber der BGH hat auch wiederholt entschieden, dass in Ausübung des tatrichterlichen Ermessens nach § 287 ZPO der Normaltarif auf der Grundlage des gewichteten Mittels der Schwacke-Liste im Postleitzahlengebiet des Geschädigten ermittelt werden kann, solange nicht mit konkreten Tatsachen Mängel der betreffenden Schätzungsgrundlage aufgezeigt werden, die sich auf den zu entscheidenden Fall auswirken (z.B. BGH NJW 2006, 2106; NJW 2007, 1124; 2693; 2758; 2916 und 3787; NJW 2008, 1519; NJW 2009, 58; VersR 2010, 683, 685).
  • OLG Köln, 23.02.2010 - 9 U 141/09

    Höhe unfallbedingt zu erstattender Mietwagenkosten

  • BGH, 19.01.2010 - VI ZR 112/09

    Mietwagennahme nach Kfz-Unfall: Schätzung eines Aufschlags zum Normaltarif bei

  • BGH, 02.02.2010 - VI ZR 139/08

    Erstattung von Mietwagenkosten nach Kfz-Unfall: Darlegungs- und Beweislast für

  • OLG Köln, 02.03.2007 - 19 U 181/06

    Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall - pauschaler Aufschlag auf Normaltarif -

  • BGH, 30.05.2006 - VI ZR 174/05

    Ersatzfähigkeit der Kosten konkreter Ersatzbeschaffung und des konkret erzielten

  • OLG Karlsruhe, 18.09.2007 - 13 U 217/06

    Ermittlung angemessener Mietwagenkosten

  • BGH, 18.05.2010 - VI ZR 293/08

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ermittlung der erforderlichen Mietwagenkosten;

  • OLG Köln, 22.12.2009 - 15 U 98/09

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 74/04

    Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

  • OLG Köln, 03.03.2009 - 24 U 6/08

    Richterliche Schätzung unfallbedingter Mietwagenkosten

  • BGH, 05.03.2013 - VI ZR 245/11

    Schadenersatzanspruch bei Verkehrsunfall: Einziehung der abgetretenen Forderung

    Sie steht im Einklang mit dem überwiegenden Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Köln, Urteile vom 22. März 2011 - 3 U 47/10, juris Rn. 18; vom 30. August 2011 - 3 U 183/10, juris Rn. 14; OLG Karlsruhe, VersR 2012, 875, 878; OLG Celle, NJW-RR 2012, 802, 807; OLG Dresden, Urteile vom 4. Mai 2012 - 1 U 1797/11, juris Rn. 17 ff.; vom 18. Juli 2012 - 7 U 269/12, MRW 2012, 51 = juris Rn. 20 ff.; a.A. OLG Köln, Urteile vom 14. Juni 2011 - 15 U 9/11, juris Rn. 11; vom 27. Juli 2011 - 5 U 44/11, juris Rn. 5 - insoweit in MRW 3/2011, 12, 13 nicht vollständig abgedruckt; vom 8. November 2011 - 15 U 54/11, juris Rn. 18).
  • KG, 08.05.2014 - 22 U 119/13

    Höhe der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

    Unabhängig davon, ob das eigene Fahrzeug des Geschädigten zum Unfallzeitpunkt vollkaskoversichert war, können die Kosten einer für ein Mietfahrzeug abgeschlossenen Vollkaskoversicherung auch dann ersatzfähig sein, wenn der Geschädigte während der Mietzeit einem erhöhten wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt ist (BGH, Urteil vom 25. Oktober 2005 - VI ZR 9/05, NJW 2006, 360 , juris: Rz. 12; OLG Köln, Urteil vom 22. März 2011 - 3 U 47/10 -, juris: Rz. 18).
  • AG Achern, 17.05.2019 - 3 C 245/18

    Verkehrsunfall - unwirtschaftliche oder unsachgemäße Maßnahmen der beauftragten

    Dementsprechend sind Zuschläge für Winterreifen zu ersetzen, wenn für den konkreten Vermietungszeitraum mit winterlichen Straßenverhältnissen jederzeit gerechnet werden musste (BGH, NJW 2013, 1870; OLG Köln, BeckRS 2012, 02568; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2012, 26).
  • AG Hannover, 07.11.2016 - 420 C 7631/16
    Zwar sind Winterreifen im Winterhalbjahr zwingender oder zumindest üblicher Bestandteil eines verkehrssicheren Fahrzeugs, sie gehören jedoch grundsätzlich nicht zur Erstausstattung eines Fahrzeugs und können daher gesondert abgerechnet werden OLG Köln, Urt. v. 22.03.2011, Az. 3 U 47/10 jeweils m. w. N; OLG Koblenz, Urt. v. 02.02.2015 (Az. 12 U 925/13).
  • AG Bonn, 23.04.2014 - 107 C 187/13

    Mietwagenkosten; Normaltarif; Schwacke-Automietpreispiegel; Schadensschätzung

    Für die Einbeziehung dieser Position kann auf die Nebenkostentabelle der Schwacke Liste zurückgegriffen werden (vgl. OLG Köln, Urteil vom 22.03.2011 - 3 U 47/10).
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Rechtsprechung
   LSG Hessen, 30.11.2010 - L 3 U 47/10   

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LSG Hessen, 30.11.2010 - L 3 U 47/10 (https://dejure.org/2010,41582)
LSG Hessen, Entscheidung vom 30.11.2010 - L 3 U 47/10 (https://dejure.org/2010,41582)
LSG Hessen, Entscheidung vom 30. November 2010 - L 3 U 47/10 (https://dejure.org/2010,41582)
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