Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 14.07.2010 - 3 U 50/10   

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https://dejure.org/2010,25528
OLG Stuttgart, 14.07.2010 - 3 U 50/10 (https://dejure.org/2010,25528)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14.07.2010 - 3 U 50/10 (https://dejure.org/2010,25528)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14. Juli 2010 - 3 U 50/10 (https://dejure.org/2010,25528)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.02.2011 - IX ZR 131/10

    Insolvenzverfahren: Gleichstellung des von einer nahestehenden Person des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.07.2010 - 3 U 50/10
    BGH AZ: IX ZR 131/10.
  • BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 204/12

    Nachrang von Entgeltansprüchen eines Gesellschafters

    Das macht das Bestreben deutlich, mit dem Nachrang alle Gesellschafterforderungen zu erfassen, um die vorrangigen Insolvenzgläubiger gegenüber den nachrangigen Gesellschaftergläubigern zu privilegieren (vgl. OLG Stuttgart 14. Juli 2010 - 3 U 50/10 - zu II 2 a, b bb (2) der Gründe) .
  • LAG Niedersachsen, 27.01.2012 - 6 Sa 1145/11

    Gestundete Nettolohnansprüche des Arbeitnehmergesellschafters einer insolventen

    Das früher konstitutive Tatbestandsmerkmal der Krisenfinanzierung ist nach dem neuen Recht mit mehr relevant, was der Rechtsvereinfachung geschuldet ist (vgl. hierzu Kreft, Insolvenzordnung, 6. Auflage, Rdz. 19 - 21; OLG Stuttgart, 14.07.2010 - 3 U 50/10 - nicht veröffentlich siehe daher juris; BGH, 17.02.2011 - IX ZR 131/10 - a.a.O.).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 09.09.2010 - 3 U 50/10   

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https://dejure.org/2010,16752
OLG Rostock, 09.09.2010 - 3 U 50/10 (https://dejure.org/2010,16752)
OLG Rostock, Entscheidung vom 09.09.2010 - 3 U 50/10 (https://dejure.org/2010,16752)
OLG Rostock, Entscheidung vom 09. September 2010 - 3 U 50/10 (https://dejure.org/2010,16752)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der unrichtigen Darstellung einer Tatsache als unstreitig im Tatbestand des Urteils; Rechte des Mieters bei Übergabe sämtlicher Schlüssel an den Vermieter durch einen Untermieter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 314; BGB § 535 Abs. 2
    Rechtsfolgen der unrichtigen Darstellung einer Tatsache als unstreitig im Tatbestand des Urteils; Rechte des Mieters bei Übergabe sämtlicher Schlüssel an den Vermieter durch einen Untermieter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verletzung der Gebrauchsgewährungspflicht durch Schlüsselentziehung!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schlüsselrückgabe Untermieter an Vermieter: Mieter ist von Mietzahlungspflicht befreit! (IMR 2010, 525)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 217
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.01.2010 - XII ZR 22/07

    Gewerberaummiete: Angemessene Frist für die Abrechnung vorausgezahlter

    Auszug aus OLG Rostock, 09.09.2010 - 3 U 50/10
    Betriebskostenvorauszahlungen hingegen kann die Klägerin wegen Eintritts der Abrechnungsreife für den Zeitraum März 2005 bis einschließlich September 2005 nicht mehr geltend machen (vgl. BGH, Urt. v. 27.01.2010, XII ZR 22/07, NJW 2010, 1065 ).
  • BGH, 02.02.1999 - VI ZR 25/98

    Zivilprozeßrecht: Rechtsmittelbeschwer bei Zuerkennung eines der

    Auszug aus OLG Rostock, 09.09.2010 - 3 U 50/10
    Selbst bei einem etwaigen Widerspruch zwischen ausdrücklichen Feststellungen im Tatbestand und in Bezug genommenen schriftsätzlichem Vorbringen geht der Tatbestand vor (BGH, Urt. v. 02.02.1999, VI ZR 25/98, BGHZ 140, 335 ).
  • OLG Rostock, 20.10.2003 - 3 U 6/03

    Bindung des Berufungsgerichts an eine im Tatbestand des angefochtenen Urteils als

    Auszug aus OLG Rostock, 09.09.2010 - 3 U 50/10
    Das wiederholte Bestreiten ist neues Vorbringen i.S.d. § 531 ZPO (OLG Rostock, Urt. v. 20.10.2003, 3 U 6/03, OLGR Rostock 2004, 61).
  • OLG München, 31.07.2015 - 10 U 4733/14

    Kollision einer 11-jährigen Tretrollerfahrerin mit einem Auto beim Überqueren der

    Das Ersturteil hat die für den Streitgegenstand entscheidungserheblichen Tatsachen (unstreitiger Tatbestand einerseits, BGH NJW 2011, 3299 [3300]; WM 2011, 309; OLG Rostock, MDR 2011, 217, Beweisaufnahme und Beweiswürdigung andererseits, Senat, Urt. v. 24.01.2014 - 10 U 1673/13 [juris, Rz. 16]) verfahrensfehlerhaft nicht vollständig festgestellt.
  • LG Aachen, 18.01.2013 - 6 S 101/12

    Rechtsanwalt, Gebührenanspruch, Wegfall, Kündigung, Berufungsbegründung,

    Denn eine im Tatbestand des angefochtenen Urteils als unstreitig dargestellte Tatsache ist auch dann, wenn sie in den erstinstanzlichen Schriftsätzen umstritten war, als unstreitig für das Berufungsgericht bindend, wenn der Tatbestand nicht berichtigt wurde (vgl. OLG Rostock MDR 2011, 217; KGR Berlin 2004, 220-221 ).

    Das wiederholte Bestreiten in der Berufungsinstanz ist insoweit neues Vorbringen (vgl. OLG Rostock MDR 2011, 217) und gemäß §§ 529 Abs. 1 Nr. 2, 531 ZPO verspätet.

  • OLG München, 30.04.2015 - 10 U 2283/14

    Zusammenstoß zwischen Mountainbike und Geländewagen

    Deswegen sind konkrete Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der Tatsachenfeststellung (unstreitiger Tatbestand einerseits, BGH NJW 2011, 3299 [3300]; WM 2011, 309; OLG Rostock, MDR 2011, 217, Beweisaufnahme und Beweiswürdigung andererseits, Senat, Urt. v. 24.01.2014 - 10 U 1673/13 [juris, Rz. 16]) ersichtlich, so dass der Senat nicht nach § 529 I Nr. 1 ZPO gebunden (BGH NJW 2005, 1583, 1585), und eine erneute Sachprüfung eröffnet ist.
  • OLG München, 31.07.2015 - 10 U 601/15

    Auffahrunfall auf der Autobahn

    Das Ersturteil stellt die für den Streitgegenstand entscheidungserheblichen Tatsachen (unstreitiger Tatbestand einerseits, BGH NJW 2011, 3299 [3300]; WM 2011, 309; OLG Rostock MDR 2011, 217, Beweisaufnahme und Beweiswürdigung andererseits, Senat, Urt. v. 24.01.2014 - 10 U 1673/13 [juris, Rz. 16]) weder vollständig, noch zutreffend fest, so dass konkrete Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der Tatsachenfeststellung ersichtlich werden.
  • OLG München, 24.02.2015 - 10 U 4467/14

    Berufungszurückweisung nach unstatthaften Angriffen der klagenden Partei gegen

    a) Dem Erstgericht sind entscheidungserhebliche Fehler bei der Tatsachenfeststellung (unstreitiger Tatbestand, BGH NJW 2011, 3299 ff [3300 [7]; WM 2011, 309; OLG Rostock, Urt. v. 09.09.2010 - 3 U 50/10 [BeckRS 2011, 01455], einerseits, Beweisaufnahme und Beweiswürdigung, Senat, Urt. v. 24.01.2014 - 10 U 1673/13 [juris, dort Rz. 16], andererseits) nicht unterlaufen.
  • OLG München, 30.04.2015 - 10 U 4107/14

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall zwischen Fahrzeuggespann und rückwärts in

    Deswegen sind konkrete Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der Tatsachenfeststellung (unstreitiger Tatbestand einerseits, BGH NJW 2011, 3299 [3300]; WM 2011, 309; OLG Rostock MDR 2011, 217, Beweisaufnahme und Beweiswürdigung andererseits, Senat, Urt. v. 24.01.2014 - 10 U 1673/13 [juris, Rz. 16]) ersichtlich, so dass der Senat nicht nach § 529 I Nr. 1 ZPO gebunden (BGH NJW 2005, 1583, 1585), und eine erneute Sachprüfung eröffnet ist.
  • LG Aachen, 07.06.2013 - 6 S 6/13

    Naturalrestitution, Reparatur, Ersatzsache, Schadensminderungspflicht, fiktive

    Die entsprechenden tatsächlichen Feststellungen im Tatbestand des Urteils des Amtsgerichts Geilenkirchen vom 20.12.2012 sind hierbei für die Kammer gemäß §§ 314, 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO bindend, denn eine im Tatbestand eines angefochtenen Urteils als unstreitig dargestellte Tatsache ist, selbst wenn sie in den erstinstanzlichen Schriftsätzen umstritten war, für das Berufungsgericht bindend unstreitig, wenn der Tatbestand nicht berichtigt wurde (vgl. KG Berlin, Urteil vom 09.09.2003 - 7 U 213/03 -, OLG Rostock, Urteil vom 20.10.2003 - 3 U 6/03 -, Urteil vom 09.09.2010 - 3 U 50/10 -, jeweils zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2014 - L 3 U 50/10   

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https://dejure.org/2014,101290
LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2014 - L 3 U 50/10 (https://dejure.org/2014,101290)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17.12.2014 - L 3 U 50/10 (https://dejure.org/2014,101290)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17. Dezember 2014 - L 3 U 50/10 (https://dejure.org/2014,101290)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2014 - L 3 U 50/10
    Die Kausalitätsbeurteilung hat auf der Basis des aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstands zu erfolgen (BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).

    Denn es liegt auf der Hand, dass allein (enttäuschte) wunschbedingte Vorstellungen des Versicherten, ihm stehe wegen eines Arbeitsunfalls eine Verletztenrente zu, einen wesentlichen Ursachenzusammenhang zwischen dem Unfallereignis und anschließend aufgetretenen psychischen Gesundheitsbeschwerden nicht begründen können (vgl hierzu BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2014 - L 3 U 50/10
    Danach sind nur die Ursachen rechtserheblich, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg an dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 15 und Nr. 17).
  • LSG Schleswig-Holstein, 14.04.2005 - L 1 U 168/03

    gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - haftungsausfüllende Kausalität -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2014 - L 3 U 50/10
    Ein Tinnitusgeräusch als Folge einer HWS-Distorsion ist dabei umso wahrscheinlicher, je schwerer die mit der Distorsion verbundene Primärschädigung ist, wobei etwa messbare Hörstörungen, objektivierbare Gleichgewichtsstörungen, neurologische Ausfälle oder eine Schädelbasisfraktur relevant sein können (vgl hierzu Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 8. Aufl 2010, S 468; siehe auch LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14. April 2005 - L 1 U 168/03 - juris).
  • BSG, 13.09.2005 - B 2 U 4/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des rechtlichen Gehörs - Einbeziehung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2014 - L 3 U 50/10
    Anhaltspunkte für die Bemessung der MdE im Einzelfall bilden die so genannten Erfahrungswerte, die sich in der gesetzlichen Unfallversicherung im Laufe der Zeit bei einer Vielzahl von Unfallfolgen herausgebildet haben (vgl hierzu Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 13. September 2005 - B 2 U 4/04 R - juris mwN).
  • BSG, 02.11.1999 - B 2 U 47/98 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verletztenrente - Einfrieren der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2014 - L 3 U 50/10
    Demgegenüber genügt für den Nachweis der wesentlichen Ursachenzusammenhänge zwischen diesen Voraussetzungen die (hinreichende) Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit, die zu bejahen ist, wenn mehr für als gegen die Annahme des Ursachenzusammenhangs spricht und ernste Zweifel hinsichtlich einer anderen Verursachung ausscheiden (BSG SozR 3-1300 § 48 Nr. 67 mwN).
  • BSG, 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Begriff der Verrichtung und der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2014 - L 3 U 50/10
    Maßgeblich sind demnach die Erkenntnisse, die von der Mehrheit der auf dem betreffenden Gebiet tätigen Fachwissenschaftler anerkannt werden (BSG, Urteil vom 24. Juli 2012 - B 2 U 9/11 R - juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2018 - L 3 U 7/15
    Denn es liegt auf der Hand, dass allein (enttäuschte) wunschbedingte Vorstellungen des Versicherten, ihm stehe wegen eines Arbeitsunfalls ein Anspruch auf Geldleistungen zu, einen wesentlichen Ursachenzusammenhang zwischen dem Unfallereignis und anschließend aufgetretenen psychischen Gesundheitsbeschwerden nicht begründen können (vgl Senatsurteil vom 17. Dezember 2014 - L 3 U 50/10 mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2019 - L 3 U 202/16
    Dabei liegt es auf der Hand, dass allein (enttäuschte) wunschbedingte Vorstellungen des gesetzlich Unfallversicherten, ihm stehe wegen eines Arbeitsunfalls ein Anspruch auf Behandlungs- oder Geldleistungen zu, einen wesentlichen Ursachenzusammenhang zwischen dem Unfallereignis und anschließend aufgetretenen psychischen Gesundheitsbeschwerden nicht begründen können (vgl hierzu die Senatsurteile vom 17. Dezember 2014 - L 3 U 50/10 - und vom 29. August 2018 - L 3 U 7/15).
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