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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 18.03.2014 - 3 U 50/13   

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OLG Schleswig, 18.03.2014 - 3 U 50/13 (https://dejure.org/2014,6211)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18.03.2014 - 3 U 50/13 (https://dejure.org/2014,6211)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18. März 2014 - 3 U 50/13 (https://dejure.org/2014,6211)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Einordnung eines mit einer umfassenden Vorsorgevollmacht erteilten schriftlichen Auftrags zur Auflösung von Bankkonten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    §§ 666, 667, 812, 1922, 2039 BGB
    Rechtliche Einordnung eines mit einer umfassenden Vorsorgevollmacht erteilten schriftlichen Auftrags zur Auflösung von Bankkonten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erteilung einer umfassenden Vorsorgevollmacht begründet regelmäßig Auftragsverhältnis

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Goldbarren und Geld müssen unter Geschwistern ehrlich geteilt werden - Daran ändert auch eine zu Lebzeiten vom Erblasser erteilte Bankvollmacht nichts

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erteilung einer umfassenden Vorsorgevollmacht begründet regelmäßig Auftragsverhältnis

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Pflichten von Bevollmächtigten bei Ausübung einer Vorsorgevollmacht

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wenn ein vom Erblasser Bevollmächtigter für diesen zu dessen Lebzeiten gehandelt hat

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vorsorgevollmacht, Auftragsverhältnis, Patientenverfügung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 1397
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 05.07.2000 - XII ZR 26/98

    Rechenschaftspflicht eines Ehegatten

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.03.2014 - 3 U 50/13
    So hat der BGH angenommen, dass zwischen Eheleuten ein Auftragsverhältnis im Sinne der §§ 662 ff. BGB selbst dann nicht bestehe, wenn sie übereingekommen seien, während des Zusammenlebens die Aufgabenbereiche in der Weise zu regeln, dass einer von ihnen die Wirtschaftsführung allein übernehme und die verfügbaren Mittel im Wesentlichen aus den Einkünften oder dem Vermögen des anderen Ehegatten zuflössen (BGH, Urt. v. 5.7.2000 - XII ZR 26/98, bei juris Rn. 13).

    Dieser Wille des Erblassers hatte in der Vollmachtsurkunde seinen deutlichen Ausdruck gefunden (BGH, Urt. v. 19.9.1989 - XII ZR 26/98, bei juris Rn. 15).

  • OLG Brandenburg, 19.03.2013 - 3 U 1/12

    Auftrag: Rückzahlung von aufgrund einer Kontovollmacht abgehobenen Geldbeträgen

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.03.2014 - 3 U 50/13
    Bei der Erteilung einer umfassenden Vorsorgevollmacht wird in der Regel nicht von einem bloßen Gefälligkeitsverhältnis, sondern von einem Auftragsverhältnis auszugehen sein (OLG Brandenburg, Urt. v. 19.3.2013 - 3 U 1/12, bei juris Rn. 82; Palandt/Götz, 73. Aufl. 2014, Einf.

    Dass die Beklagte sich um die Erblasserin gekümmert hat, begründet im Übrigen nicht schon ein besonderes Vertrauensverhältnis, in dem die Erblasserin auf Auskunftserteilung, Rechenschaftslegung und Herausgabe des Erlangten von vornherein verzichten wollte (vgl. OLG Brandenburg, Urt. v. 19.3.2013, a.a.O., Rn. 86).

  • BGH, 21.06.2012 - III ZR 290/11

    Anspruch eines "Schenkenden" gegen die Übermittlungsperson auf Rückzahlung des

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.03.2014 - 3 U 50/13
    Ein Bindungswille wird deshalb in der Regel bei dem sogenannten Gefälligkeitshandeln des täglichen Lebens, bei Zusagen im rein gesellschaftlichen Verkehr oder bei Vorgängen, die diesen ähnlich sind, zu verneinen sein (BGH, Urt. v. 21.6.2012 - III ZR 290/11, bei juris Rn. 14 m.w.N.; zum Ganzen: Staudinger/ Martinek, BGB, Bearb. 2006, § 662, Rn. 8; PWW/Fehrenbacher, BGB, 8. Aufl. 2013, § 662, Rn. 4; Palandt/Sprau, BGB, 73. Aufl. 2014, vor § 662, Rn. 4).

    bb) Im Fall von § 667 BGB trifft die Darlegungs- und Beweislast für die auftragsgemäße Verwendung des Erlangten und damit auch für die auftragsgemäße Herausgabe des Erlangten an den Erblasser den Bevollmächtigten (BGH, Urt. v. 21.6.2012, a.a.O., Rn. 32; Senat, Urt. v. 16.3.2010 - 3 U 76/09, bei juris Rn. 47; OLG Brandenburg, a.a.O., Rn. 89; Horn/Schnabel, a.a.O., 3477).

  • OLG Schleswig, 16.03.2010 - 3 U 76/09

    Darlegungs- und Beweislast bei Rückforderung eines mit Einverständnis des

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.03.2014 - 3 U 50/13
    bb) Im Fall von § 667 BGB trifft die Darlegungs- und Beweislast für die auftragsgemäße Verwendung des Erlangten und damit auch für die auftragsgemäße Herausgabe des Erlangten an den Erblasser den Bevollmächtigten (BGH, Urt. v. 21.6.2012, a.a.O., Rn. 32; Senat, Urt. v. 16.3.2010 - 3 U 76/09, bei juris Rn. 47; OLG Brandenburg, a.a.O., Rn. 89; Horn/Schnabel, a.a.O., 3477).

    Ein solcher Sonderfall liegt etwa vor, wenn es um Abhebungen von Beträgen geht, die für das tägliche Leben des Auftraggebers erforderlich erscheinen, und wenn jahrelang wegen des Vertrauensverhältnisses Abrechnungen oder Quittungen nicht verlangt worden sind (Senat, Urt. v. 16.3.2010, a.a.O., Rn. 54 f.).

  • OLG Düsseldorf, 28.03.2006 - 4 U 102/05

    Zum Auskunftsanspruch eines Erben wegen Abhebungen aufgrund einer Kontovollmacht

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.03.2014 - 3 U 50/13
    In zwei Entscheidungen haben Oberlandesgerichte diese Rechtsprechung auf Fälle von Kontovollmachten in nichtehelicher Lebensgemeinschaft (OLG Düsseldorf, Urt. v. 28.3.2006 - I-4 U 102/05, bei juris Rn. 22 ff.) bzw. im Verhältnis zwischen einer Großmutter und einem Enkel, der sie in sein Haus aufgenommen hatte (OLG Naumburg, Urt. v. 6.7.2007 - 10 U 27/07, bei juris Rn. 34 f.), übertragen.
  • BGH, 26.06.2008 - III ZR 30/08

    Begründung eines Auftragsverhältnisses unter Ehegatten

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.03.2014 - 3 U 50/13
    Der BGH hat jedoch 2008 klargestellt, dass für seine Entscheidung aus dem Jahr 2000 die Besonderheiten der ehelichen Lebensgemeinschaft maßgebend gewesen seien und sie auf Fallgestaltungen mit sonstigem familiären oder personalen Einschlag nicht übertragbar sei (BGH, Urt. v. 26.6.2008 - III ZR 30/08, bei juris Leitsatz und Rn. 2).
  • OLG Köln, 19.09.2012 - 16 U 196/11

    Ansprüche der Erbin auf Rechnungslegung und Auskunft gegen eine Bevollmächtigte

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.03.2014 - 3 U 50/13
    Auch aus der Entscheidung des OLG Köln vom 19. September 2012 (OLG Köln, Urt. v. 19.9.2012 - I-16 U 196/11), auf die sich die Beklagte beruft, lässt sich nicht herleiten, dass zwischen Erblasserin und Beklagter kein Auftrags-, sondern lediglich ein Gefälligkeitsverhältnis bestand.
  • OLG Naumburg, 06.07.2007 - 10 U 27/07

    Geltendmachung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen; Vornahme von vor dem Erbfall

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.03.2014 - 3 U 50/13
    In zwei Entscheidungen haben Oberlandesgerichte diese Rechtsprechung auf Fälle von Kontovollmachten in nichtehelicher Lebensgemeinschaft (OLG Düsseldorf, Urt. v. 28.3.2006 - I-4 U 102/05, bei juris Rn. 22 ff.) bzw. im Verhältnis zwischen einer Großmutter und einem Enkel, der sie in sein Haus aufgenommen hatte (OLG Naumburg, Urt. v. 6.7.2007 - 10 U 27/07, bei juris Rn. 34 f.), übertragen.
  • OLG Brandenburg, 02.04.2019 - 3 U 39/18

    Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch eines Miterben gegen einen anderen

    Wenn ein Familienangehöriger Geldgeschäfte für einen anderen Familienangehörigen erledigt - im Rahmen einer Vorsorgevollmacht oder auch im Rahmen eines Einzelauftrags - wird man im Regelfall von einem Auftrag mit rechtlichen Verpflichtungen ausgehen müssen (vgl. beispielsweise OLG Schleswig, FamRZ 2014, 1397 OLG Brandenburg, Urteil vom 20.11.2013 - 4 U 130/12 -, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 18.10.2018 - 10 U 91/17

    Anspruch des Testamentsvollstreckers oder der Erben auf Abrechnung von

    Bei derartigen Vertrauensverhältnissen soll der Handelnde grundsätzlich auch im Nachhinein nicht dem einseitigen Risiko ausgesetzt werden, Ausgaben genauer angeben und belegen zu müssen (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 18.03.2014, 3 U 50/13 - juris Rn. 21; OLG Brandenburg, Urteil vom 19.03.2013, 3 U 1/12 - juris Rn.83; OLG Köln, Urteil vom 19.09.2012, 16 U 196/11 - juris Rn. 6 ff.; OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 06.07.2007, 10 U 27/07 Rn. 31- juris Rn. 31 ff.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.03.2006, 4 U 102/05 - juris Rn.23; BGH NJW 2000, 3199).
  • OLG Karlsruhe, 16.05.2017 - 9 U 167/15

    Klage des Erben gegen den bevollmächtigten Abkömmling des Erblassers:

    Wenn ein Familienangehöriger Geldgeschäfte für einen anderen Familienangehörigen erledigt - im Rahmen einer Vorsorgevollmacht oder auch im Rahmen eines Einzelauftrags -, wird man im Regelfall von einem Auftrag mit rechtlichen Verpflichtungen ausgehen müssen (vgl. beispielsweise OLG Schleswig, FamRZ 2014, 1397; OLG Brandenburg, Urteil vom 20.11.2013 - 4 U 130/12 -, zitiert nach juris).
  • OLG Saarbrücken, 10.05.2023 - 5 U 57/22

    Folgen einer Veräußerung von Nachlassgrundstück durch Vermächtnisnehmer und

    Bei der Erteilung einer - wie hier - umfassenden Vollmacht (UR 481/2018 des Notars J. M., u.a. Bl. 138 ff. GA) wird in der Regel nicht von einem bloßen Gefälligkeitsverhältnis, sondern von einem Auftragsverhältnis auszugehen sein; eine abweichende Bewertung kann nur ausnahmsweise auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls in Betracht kommen (Senat, Urteil vom 6. Juni 2018 - 5 U 63/17; OLG Brandenburg, RNotZ 2014, 374; OLG Schleswig, FamRZ 2014, 1397; OLG Karlsruhe, FamZR 2017, 1873; Grüneberg, in: Grüneberg, BGB 82. Aufl., Einf.

    Dafür, dass zwischen den Parteien keine vertraglichen Bindungen geschaffen werden sollten, die das der - umfassenden - Bevollmächtigung zugrunde liegende Rechtsverhältnis regeln und insbesondere auch Auskunfts- und Rechenschaftspflichten des Beklagten begründen sollten, bestehen keine Anhaltspunkte; dies, zumal die Erblasserin wie auch der Beklagte nach dem Inhalt der notariellen Urkunde davon ausgingen, dass die Tätigkeit des Beklagten gerade zu einem Zeitpunkt Bedeutung erlangen würde, in dem sie selbst außerstande sein würde, auf den Lauf der Dinge Einfluss zu nehmen (vgl. Senat, Urteile vom 5. Dezember 2012 - 5 U 17/12-3 und vom 6. Juni 2018 - 5 U 63/17; OLG Brandenburg, RNotZ 2014, 374; OLG Schleswig, FamRZ 2014, 1397).

    Soweit es damit vorliegend Sache des Beklagten war, darzulegen und ggf. nachzuweisen, dass er den in Ausübung seiner Befugnisse unstreitig erlangten Betrag in Höhe von 86.000,- Euro aus dem namens der Erbengemeinschaft bewerkstelligten Hausverkauf auftragsgemäß verwendet hat (zur Darlegungs- und Beweislast des Beauftragten für die auftragsgemäße Verwendung des Erlangten BGH, Urteil vom 13. Dezember 1990 - III ZR 336/89, NJW-RR 1991, 575; Urteil vom 21. Juni 2012 - III ZR 290/11, juris; Senat, Urteil vom 6. Juni 2018 - 5 U 63/17; OLG Schleswig, FamRZ 2014, 1397), ist dies hier aber unzweifelhaft geschehen.

  • OLG Karlsruhe, 21.11.2018 - 7 U 44/18

    Miterbengemeinschaft - Auskunftsanspruch bzgl. erhaltener Zuwendungen und

    a) Bei der Erteilung einer umfassenden Vorsorgevollmacht ist allerdings - wie auch hier - in der Regel nicht von einem bloßen Gefälligkeitsverhältnis, sondern von einem Auftragsverhältnis auszugehen (OLG Schleswig, FamRZ 2014, 1397 ff., juris Tz. 21; OLG Brandenburg, Urteil vom 19.03.2013, 3 U 1/12, juris Tz. 81 ff.; vgl. auch: Horn/Schabel, NJW 2012, 3473 f.).
  • OLG Köln, 29.10.2014 - 11 U 121/13

    Beeinträchtigungen der Vertragserbin durch Zuwendungen an die Lebensgefährtin des

    (2) Soweit die Beklagte unter Berufung auf die Entscheidung des OLG Schleswig vom 18.03.2014 (3 U 50/13) geltend macht, der Erteilung einer Vollmacht liege grundsätzlich eine rechtliche Verpflichtung vor, ist zu differenzieren: Die genannte Entscheidung ist in dem Kontext zu sehen, dass das Gericht in dem von ihm zu entscheidenden Fall zwischen einem reinen Gefälligkeitsverhältnis und einem Auftragsverhältnis abzugrenzen hatte, weil und soweit es auf einen Herausgabeanspruch gegen den Beauftragten nach § 667 BGB ankam.
  • VerfGH Saarland, 23.04.2019 - Lv 4/18
    (BGH, Beschl. v. 28.7.2015, XII ZB 674/14, Rz. 13, zitiert nach juris; OLG Schleswig-Holstein, Urt. 18.3.2014, 3 U 50/13; OLG Brandenburg, Urt. v. 7.12.2011, 3 U 94/11, BeckRS 2012, 20726; OLG Brandenburg, Urt. v. 19.3.2013, 3 U 1/12, zitiert nach juris; OLG München, Be- schl.
  • FG Köln, 14.10.2020 - 14 K 1414/19

    Werbungskostenabzug von als Darlehenszinsen bezeichneten Zahlungen des Klägers an

    Denn es dürfte sich bei der vorliegenden Vollmacht am ehesten um eine Vollmacht auf das Alter der Mutter bzw. den Betreuungsfall gehandelt haben, vergleichbar einer sog. Betreuungsvollmacht, der im Innenverhältnis typischerweise ein Auftragsverhältnis zugrunde liegt, welches beginnt, wenn der Vollmachtgeber nicht mehr für sich selbst auftreten kann (OLG Brandenburg, Urteil vom 19.03.2013 3 U 1/12, juris, Rn. 82; Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 18.03.2014 3 U 50/13, FamRZ 2014, 1397, unter II.1.a.aa, Rn. 21).
  • OLG Rostock, 02.02.2017 - 3 U 80/14

    Grundstückskauf: Inhaltskontrolle der vom Notar verwendeten vorformulierten

    Ist im Vertrag eine besondere Beschaffenheit der Kaufsache nicht vereinbart, ist diese gemäß § 434 Abs. 1 Satz 2 BGB frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet oder sonst sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann (vgl. auch Senatsurteil v. 11.06.2015, 3 U 50/13).
  • OLG Brandenburg, 01.06.2023 - 3 U 47/23
    Hierbei trifft regelmäßig die Darlegungs- und Beweislast für die auftragsgemäße Verwendung des Erlangten den Bevollmächtigten (BGH, Urteil vom 21.06.2012, III ZR 290/11; OLG Schleswig, Urteil vm 18.03.2014, 3 U 50/13; OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.05.2017, 9 U 167/15; OLG Hamm, Urteil vom 18.10.2018, 10 U 91/17; OLG Hamm, Urteil vom 20.11.2007, 26 U 62/06).
  • LG Göttingen, 12.12.2017 - 6 O 36/17

    Schadensersatzanspruch der Erben gegen Unterbevollmächtigten

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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2016 - L 3 U 50/13   

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https://dejure.org/2016,100565
LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2016 - L 3 U 50/13 (https://dejure.org/2016,100565)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 11.05.2016 - L 3 U 50/13 (https://dejure.org/2016,100565)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 11. Mai 2016 - L 3 U 50/13 (https://dejure.org/2016,100565)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2016 - L 3 U 50/13
    Die Kausalitätsbeurteilung hat auf der Basis des aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstands zu erfolgen (BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).

    "Wesentlich" ist der Unfall für den Eintritt des Gesundheitsschadens, wenn er eine besondere Beziehung zum Eintritt dieses Schadens hatte (BSG aaO; SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2016 - L 3 U 50/13
    Ob ein Gesundheitsschaden als Unfallfolge angesehen werden kann, beurteilt sich dabei nach der Zurechnungslehre der Theorie der wesentlichen Bedingung (vgl hierzu zB BSG SozR 4-2700 § 11 Nr. 1; SozR 4-2700 § 8 Nr. 14).
  • BSG, 02.11.1999 - B 2 U 47/98 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verletztenrente - Einfrieren der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2016 - L 3 U 50/13
    Insoweit gilt der erleichterte Beweismaßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit, die zu bejahen ist, wenn mehr für als gegen die Annahme des Ursachenzusammenhangs spricht und ernste Zweifel hinsichtlich einer anderen Verursachung ausscheiden müssen (BSG SozR 3-1300 § 48 Nr. 67 mwN).
  • BSG, 13.09.2005 - B 2 U 4/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des rechtlichen Gehörs - Einbeziehung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2016 - L 3 U 50/13
    Als Anhaltspunkte hierfür dienen die MdE-Erfahrungswerte, die sich in der gesetzlichen Unfallversicherung im Laufe der Zeit bei einer Vielzahl von Unfallfolgen oder Berufskrankheiten für die Schätzung der MdE herausgebildet haben und die allgemeine Erfahrungssätze darstellen (vgl hierzu BSG, Urteil vom 13. September 2005 - B 2 U 4/04 R - juris).
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