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   OLG München, 17.04.2013 - 3 U 5060/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,18356
OLG München, 17.04.2013 - 3 U 5060/12 (https://dejure.org/2013,18356)
OLG München, Entscheidung vom 17.04.2013 - 3 U 5060/12 (https://dejure.org/2013,18356)
OLG München, Entscheidung vom 17. April 2013 - 3 U 5060/12 (https://dejure.org/2013,18356)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Pflicht eines Maklers zum Nachweis über die Gelegenheit zum Vertragsschluss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 652 Abs. 1
    Anforderungen an die Nachweistätigkeit eines Maklers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immoblienmakler - Provision: Mitursächliche Maklerleistung genügt!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schaltung "nicht näher konkretisierten Inserats" und Herstellung des ersten Kontakts lassen Provisonsanspruch eines Maklers entstehen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Streit um das Maklerhonorar

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Provisionsanspruch bei Nachweismakler: Mitursächlichkeit reicht aus! (IMR 2013, 385)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.02.1999 - III ZR 191/98

    "wesentliche Maklerleistung"

    Auszug aus OLG München, 17.04.2013 - 3 U 5060/12
    Ausreichend war nämlich, dass die Klägerin die Beklagte durch ihre Leistung , d.h. durch Inserat und Herstellung des ersten Kontakts, in die Lage versetzt hatte, in konkrete Verhandlungen über den von ihr angestrebten Kaufvertrag zu treten (BGH, Urteil vom 25.02.1999, Az. III ZR 191/98).
  • OLG Hamburg, 18.06.2002 - 11 U 229/01

    Mitursächlichkeit der Maklerleistung für den Vertragsschluss

    Auszug aus OLG München, 17.04.2013 - 3 U 5060/12
    Auch der Zeitablauf zwischen der Nachweistätigkeit der Klägerin und dem Abschluss des Kaufvertrags am 27.03.2012 spricht nicht gegen die fortbestehende Kausalität der Tätigkeit der Klägerin, denn größerer zeitlicher Abstand zwischen Nachweis und Abschluss schadet nicht (Palandt/Sprau, aaO, § 652 Rn. 48; vgl. auch Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 18.06.2002, Az.: 11 U 229/01, wonach allein der Zeitablauf von drei Jahren zwischen den Bemühungen des Maklers und dem Abschluss des Hauptvertrags nicht gegen die fortbestehende Kausalität der Tätigkeit des Maklers spricht).
  • OLG Hamburg, 16.10.2002 - 12 U 13/02

    Provisionsanspruch des Nachweismaklers trotz kurzfristiger Aufgabe des

    Auszug aus OLG München, 17.04.2013 - 3 U 5060/12
    Denn das Herunterhandeln des Preises ist ein für Kaufverhandlungen typisches Geschehen (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 16.10.2002, Az. 12 U 13/02), das hier durch die Nachweisleistung der Klägerin ermöglicht wurde.
  • OLG München, 14.03.2014 - 10 U 679/13

    Anforderungen an den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages

    Dabei muss die Tätigkeit des Maklers nicht die alleinige oder hauptsächliche Ursache des späteren Abschlusses sein, vielmehr genügt Mitverursachung (vgl. BGH, Urt. v. 25.2.1999, Az.: III ZR 191/98; OLG Karlsruhe AIZ A 106 Bl 2; OLG Bamberg, IMR 2012, 299; OLG München, IMR 2013, 385).
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