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   OLG Bremen, 21.02.2006 - 3 U 51/05   

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OLG Bremen, 21.02.2006 - 3 U 51/05 (https://dejure.org/2006,11721)
OLG Bremen, Entscheidung vom 21.02.2006 - 3 U 51/05 (https://dejure.org/2006,11721)
OLG Bremen, Entscheidung vom 21. Februar 2006 - 3 U 51/05 (https://dejure.org/2006,11721)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausnahme von der Bindung der Rechtsmittelinstanz an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen; Zustandekommen eines Mietvertrages über einen Lastwagen bei Vornahme des Vertrages durch den Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Prüfungsumfang bei ...

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 276

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadenersatz aus Lkw-Unfall wegen Nichtbeachtung der zulässigen Durchfahrthöhe - Haftungsschuldner bei Anmietung des Lkw durch GmbH-Geschäftsführer; grob fahrlässige Schadensverursachung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Karlsruhe, 11.03.2004 - 3 U 38/03

    Keine Haftung für Fahrzeugaufbauten

    Auszug aus OLG Bremen, 21.02.2006 - 3 U 51/05
    Davon ausgenommen sind nur Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind (einhellige Rechtsprechung, vgl. OLG Karlsruhe, NZV 2004, 533 m.w.N.; OLG Düsseldorf, NZV 2002, 128).

    Er muss sich vor Fahrtantritt insbesondere mit den Ausmaßen des Fahrzeugs vertraut machen und diese Ausmaße auch während der Fahrt ständig im Auge behalten, um den Verkehrsanforderungen zu genügen (OLG Karlsruhe, NZV 2004, 533 f, 534; OLG München, NJW-RR 1996, 1177 f, 1178).

  • OLG Düsseldorf, 06.12.2001 - 10 U 123/00

    Begriff der groben Fahrlässigkeit; Beschädigung eines Fahrzeugs bei Nichtbeachten

    Auszug aus OLG Bremen, 21.02.2006 - 3 U 51/05
    Davon ausgenommen sind nur Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind (einhellige Rechtsprechung, vgl. OLG Karlsruhe, NZV 2004, 533 m.w.N.; OLG Düsseldorf, NZV 2002, 128).

    Dabei ist auch subjektiven Umständen in der Weise Rechnung zu tragen, dass dem Handelnden nur ein besonders schweres Verschulden anzulasten ist (OLG Düseldorf, NZV 2002, 128 m.w.N.).

  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen

    Auszug aus OLG Bremen, 21.02.2006 - 3 U 51/05
    Wenn sich das Berufungsgericht von der Richtigkeit der erstinstanzlichen Beweiswürdigung nicht zu überzeugen vermag, so ist es an die erstinstanzliche Beweiswürdigung, die es auf Grund konkreter Anhaltspunkte nicht für richtig hält, nicht gebunden (BGH NJW 2005, 1583 ff, 1584).

    Daraus folgt, dass das Berufungsgericht von Amts wegen den gesamten Prozessstoff der ersten Instanz unter Einbeziehung des Ergebnisses einer Beweisaufnahme auf Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der Tatsachenfeststellung zu überprüfen hat (BGH NJW 2005, 1583 ff, 1585).

  • OLG Karlsruhe, 29.07.2004 - 19 U 94/04

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Durchfahren einer Brückenunterführung mit einem

    Auszug aus OLG Bremen, 21.02.2006 - 3 U 51/05
    Die Schuld wird dann gemindert, wenn dem Verkehrsteilnehmer sein Fehlverhalten bei einer seine Konzentration erfordernden Dauertätigkeit aus einem Augenblicksversagen heraus gleichsam als "Ausrutscher" unterläuft, es sich somit um ein bei der menschlichen Unzulänglichkeit typisches einmaliges Versagen handelt (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2004, 1549 f, 1550).
  • BVerfG, 22.11.2004 - 1 BvR 1935/03

    Rechtliches Gehör im Zivilverfahren

    Auszug aus OLG Bremen, 21.02.2006 - 3 U 51/05
    Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen können sich auch aus der Möglichkeit unterschiedlicher Wertung ergeben (BVerfG, NJW 2003, 2524; NJW 2005, 1487) insbesondere daraus, dass das Berufungsgericht das Ergebnis einer erstinstanzlichen Beweisaufnahme anders würdigt als das Gericht der Vorinstanz (BVerfG, a.a.O).
  • OLG Rostock, 02.06.2003 - 3 U 166/02

    Haftungsreduzierung bei gewerblicher Fahrzeugvermietung auf Vorsatz und grobe

    Auszug aus OLG Bremen, 21.02.2006 - 3 U 51/05
    Die Unerfahrenheit des Fahrers ist ein gewichtiges entlastendes Moment (OLG Rostock, NJOZ 2004, 411 f, 412 m.w.N.).
  • BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 164/03

    Überprüfung einer Individualvereinbarung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Bremen, 21.02.2006 - 3 U 51/05
    Die zur Entlastung des Berufungsgerichts vorgesehene grundsätzliche Bindung an die erstinstanzliche Tatsachenfeststellung ist auf solche Tatsachen beschränkt, welche die erste Instanz bereits vollständig und überzeugend getroffen hat (BGH NJW 2004, 2751 ff, 2753).
  • BVerfG, 12.06.2003 - 1 BvR 2285/02

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Zurückweisung von Beklagtenvorbringen als

    Auszug aus OLG Bremen, 21.02.2006 - 3 U 51/05
    Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen können sich auch aus der Möglichkeit unterschiedlicher Wertung ergeben (BVerfG, NJW 2003, 2524; NJW 2005, 1487) insbesondere daraus, dass das Berufungsgericht das Ergebnis einer erstinstanzlichen Beweisaufnahme anders würdigt als das Gericht der Vorinstanz (BVerfG, a.a.O).
  • BGH, 08.09.1997 - II ZR 55/96

    Anderweitige Auslegung einer von einem Zeugen bekundeten Willenserklärung im

    Auszug aus OLG Bremen, 21.02.2006 - 3 U 51/05
    Das Berufungsgericht darf gemäß § 398 ZPO auch ohne erneute Beweisaufnahme eine von einem Zeugen bekundete (Willens-) Erklärung jedenfalls dann anders als der Erstrichter auslegen, wenn deren objektiver Erklärungswert vom Empfängerhorizont (§§ 133, 157 BGB) aus zu ermitteln ist und das Berufungsgericht bei der der Auslegung vorausgehenden Feststellung des Erklärungstatbestandes von demselben Beweisergebnis ausgeht wie der Vorderrichter (BGH, NJW 1998, 384 f).
  • OLG München, 09.11.1995 - 24 U 442/95

    Grobe Fahrlässigkeit in der Kfz-Kaskoversicherung

    Auszug aus OLG Bremen, 21.02.2006 - 3 U 51/05
    Er muss sich vor Fahrtantritt insbesondere mit den Ausmaßen des Fahrzeugs vertraut machen und diese Ausmaße auch während der Fahrt ständig im Auge behalten, um den Verkehrsanforderungen zu genügen (OLG Karlsruhe, NZV 2004, 533 f, 534; OLG München, NJW-RR 1996, 1177 f, 1178).
  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

  • LG Köln, 11.04.2012 - 26 O 174/10

    Umfang der Haftung beim Steckenbleiben eines Mietfahrzeugs im Parkhaus wegen zu

    Die Beklagte hätte sich vor Fahrtantritt mit den Ausmaßen des Fahrzeugs vertraut machen und diese während der Fahrt stets im Auge behalten müssen, um den Verkehrsanforderungen zu genügen, insbesondere auf Gefahrenhinweise zu achten (Hanseatisches OLG in Bremen vom 21.02.2006, 3 U 51/05; OLG Karlsruhe vom 29.07.2004, 19 U 94/04).
  • LG Konstanz, 26.11.2009 - 3 O 119/09

    Zur groben Fahrlässigkeit bei Missachtung der Durchfahrthöhe und zur Höhe der

    Dabei ist auch subjektiven Umständen in der Weise Rechnung zu tragen, dass dem Handelnden nur ein besonders schweres Verschulden anzulasten ist (siehe z.B. OLG Hamburg, Urteil v. 21.02.2006, OLGR Bremen 2006, 483, zitiert nach Juris, dort Rz. 42).
  • AG Meinerzhagen, 27.02.2012 - 4 C 299/11

    Herbeiführung Miet-Fahrzeugschaden bei Missachtung der Durchfahrthöhe einer

    In objektiver Hinsicht stellt es einen groben Verstoß gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht dar, wenn der Fahrer eines Mietfahrzeugs mit einer großen Aufbauhöhe die niedrige Durchfahrtshöhe einer Unterführung oder eines Tunnels missachtet und damit gegen die Vorschrift des § 41 Abs. 2 Nr. 6 i. V. m. Verkehrszeichen 265 StVO verstößt (vgl. OLG Bremen, OLGR 2006, 483 ff., m.w.N. - zitiert nach Juris).
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Rechtsprechung
   LSG Hamburg, 19.06.2007 - L 3 U 51/05   

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https://dejure.org/2007,25345
LSG Hamburg, 19.06.2007 - L 3 U 51/05 (https://dejure.org/2007,25345)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 19.06.2007 - L 3 U 51/05 (https://dejure.org/2007,25345)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 19. Juni 2007 - L 3 U 51/05 (https://dejure.org/2007,25345)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Schiffbauhelfers auf Anerkennung einer vorliegenden Hörstörung als Folge eines Arbeitsunfalls sowie auf Gewährung einer Verletztenrente; Wahrscheinlichkeit eines (teil-)ursächlichen Zusammenhanges zwischen einem Anprall des Hinterkopfs gegen die Kante ...

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   OLG Brandenburg, 30.11.2005 - 3 U 51/05   

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https://dejure.org/2005,46908
OLG Brandenburg, 30.11.2005 - 3 U 51/05 (https://dejure.org/2005,46908)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30.11.2005 - 3 U 51/05 (https://dejure.org/2005,46908)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30. November 2005 - 3 U 51/05 (https://dejure.org/2005,46908)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Brandenburg, 06.11.2008 - 5 U 126/05

    Vollstreckungsabwehrklage: Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf Grund einer der

    Dieser Anspruch auf Auszahlung des Darlehensbetrages war Gegenstand des mittlerweile rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens 8 O 75/04 Landgericht Potsdam (= 3 U 51/05 Brandenburgisches Oberlandesgericht = XI ZR 325/05 Bundesgerichtshof).

    Die Akten 8 O 75/04 LG Potsdam (= 3 U 51/05 Brandenburgisches Oberlandesgericht) lagen vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    In diesem Zusammenhang kann - im Hinblick auf die weite Zweckerklärung - nicht unbeachtet bleiben, dass aus dem Darlehensvertrag (genauer den Darlehensverträgen, vgl. Urteil des 3. Zivilsenats vom 30. November 2005 - Az. 3 U 51/05) für das Objekt B.straße unstreitig zu diesem Zeitpunkt ein Betrag von rund 60.000 EUR fällig (Blatt 306, 308 d. A.) war; die Beklagte bzw. die Gesellschaft bürgerlichen Rechts bestehend aus der Beklagten und ihrem damaligen Geschäftsführer hatte insoweit Ende 2002 alle Zahlungen eingestellt.

    In dem Verfahren 3 U 51/05 hatte die Klägerin nämlich noch vorgetragen, am 16. März 2003 sei eine Schlussrechnung eingereicht worden, nach den Feststellungen des 3. Zivilsenats (Seite 9 des Urteils) handelt es sich dabei aber lediglich um einen Bauausgabebuch zum Bautenstand 30. April 2001 und nicht um eine Schlussrechnung.

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   OLG Naumburg, 06.06.2006 - 3 U 51/05   

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https://dejure.org/2006,48773
OLG Naumburg, 06.06.2006 - 3 U 51/05 (https://dejure.org/2006,48773)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06.06.2006 - 3 U 51/05 (https://dejure.org/2006,48773)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06. Juni 2006 - 3 U 51/05 (https://dejure.org/2006,48773)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.10.1999 - V ZR 401/98

    Aufwendungsersatz im Rahmen des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.06.2006 - 3 U 51/05
    Hiermit sagt sich der Schuldner willkürlich vom Vertrag los, was sogar zu einem Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung aus § 326 BGB oder pVV führt ( BGH, Urteil vom 1. Oktober 1986, VIII ZR 132/85 - zitiert in juris Rdn. 14 = MDR 1987, 227; Urteil vom 22. Oktober 1999, V ZR 401/98 - zitiert in juris Rdn. 12 = BGHZ 143, 42; Erman/Battes, BGB, 10. Aufl., § 276 Rdn. 93 f.).
  • BGH, 27.11.1974 - VIII ZR 9/73

    Geltendmachung von Schadensersatz wegen entgangenen Gewinns; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.06.2006 - 3 U 51/05
    Die Klägerin hat auch einen Schadensersatzanspruch aus § 286 Abs. 1 BGB a.F. Dieser Anspruch ist zumindest auf die verwirkte Vertragsstrafe gerichtet ( § 341 Abs. 2, 340 Abs. 2 Satz 1 BGB ), ohne dass die Beklagten einwenden können, der Klägerin sei kein Schaden in dieser Höhe entstanden ( BGH, Urteil vom 27. November 1974, VIII ZR 9/73 - zitiert in juris Rdn. 15 = BGHZ 63, 256 ).
  • BGH, 26.05.1999 - VIII ZR 102/98

    Wirksamkeit eines Vertragsstrafeversprechens zur Absicherung von Beschäftigungs-

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.06.2006 - 3 U 51/05
    Das Versprechen von Zahlungen zur Einhaltung von Investitions- und Arbeitsplatzzusagen in investiven Verträgen der Treuhandanstalt ist regelmäßig als Vertragsstrafe ausgestaltet ( BGH, Urteil vom 26. Mai 1999, VIII ZR 102/98 - zitiert in juris Rdn. 16 = BGHZ 141, 391 ).
  • BGH, 06.12.2002 - V ZR 184/02

    Verwirkung einer Vertragsstrafe bei Veräußerung von Institutsvermögen durch die

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.06.2006 - 3 U 51/05
    Derartige Vertragsstrafen unterliegen, selbst wenn sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten und verschuldensunabhängig ausgestaltet sind, keinen Wirksamkeitsbedenken (BGH a.a.O. Rdn. 25; Urteil vom 29. September 1999, VIII ZR 256/98 - zitiert in juris Rdn. 23 f. = VIZ 1999, 746 [BGH 29.09.1999 - VIII ZR 256/98] ; Urteil vom 6. Dezember 2002, V ZR 184/02 - zitiert in juris Rdn. 13 ff. = VIZ 2003, 307 [BGH 06.12.2002 - V ZR 184/02] ).
  • BGH, 20.06.1991 - I ZR 277/89

    Preisvergleichsliste - Vergleichende Werbung;

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.06.2006 - 3 U 51/05
    Richtig hat das Landgericht das Vertragsstrafenversprechen einer Auslegung nach §§ 133, 157 BGB zugänglich betrachtet ( BGH, Urteil vom 20. Juni 1991, I ZR 277/89 - zitiert in juris Rdn. 29 = DB 1991, 2483).
  • BGH, 29.09.1999 - VIII ZR 256/98

    Wirksamkeit einer verschuldensunabhängigen Vertragsstrafe in einem

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.06.2006 - 3 U 51/05
    Derartige Vertragsstrafen unterliegen, selbst wenn sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten und verschuldensunabhängig ausgestaltet sind, keinen Wirksamkeitsbedenken (BGH a.a.O. Rdn. 25; Urteil vom 29. September 1999, VIII ZR 256/98 - zitiert in juris Rdn. 23 f. = VIZ 1999, 746 [BGH 29.09.1999 - VIII ZR 256/98] ; Urteil vom 6. Dezember 2002, V ZR 184/02 - zitiert in juris Rdn. 13 ff. = VIZ 2003, 307 [BGH 06.12.2002 - V ZR 184/02] ).
  • BGH, 01.10.1986 - VIII ZR 132/85

    Leistung des Schadensersatzanspruchs im Hinblick auf eine vorvertragliche

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.06.2006 - 3 U 51/05
    Hiermit sagt sich der Schuldner willkürlich vom Vertrag los, was sogar zu einem Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung aus § 326 BGB oder pVV führt ( BGH, Urteil vom 1. Oktober 1986, VIII ZR 132/85 - zitiert in juris Rdn. 14 = MDR 1987, 227; Urteil vom 22. Oktober 1999, V ZR 401/98 - zitiert in juris Rdn. 12 = BGHZ 143, 42; Erman/Battes, BGB, 10. Aufl., § 276 Rdn. 93 f.).
  • BGH, 25.09.1991 - IV ZR 87/90

    Verfassungsmäßigkeit des Arbeitsvermittlungsmonopols

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.06.2006 - 3 U 51/05
    Richtig hat das Landgericht das Vertragsstrafenversprechen einer Auslegung nach §§ 133, 157 BGB zugänglich betrachtet ( BGH, Urteil vom 20. Juni 1991, I ZR 277/89 - zitiert in juris Rdn. 29 = DB 1991, 2483).
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