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OLG Hamburg, 09.05.1996 - 3 U 53/95 |
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UWG § 3
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 07.10.2009 - 3 U 275/07
Zum verletzungsbedingten Mehrbedarf des Geschädigten wegen des …
Der Senat hat informationshalber die Prozessakten der zwischen den Parteien geführten weiteren Rechtsstreite 3 O 704/92 - LG Essen (3 U 53/95 - OLG Hamm) und 1 O 370/07 - LG Essen beigezogen; diese haben vorgelegen und sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung vor dem Senat gewesen.Die seitens der Kläger im Laufe des Rechtsstreits gegen einen Dachgeschossausbau zu Therapieraumzwecken angeführten Umstände und Erwägungen hindern nicht daran, den Geschädigten - mit der Folge einer entsprechenden Begrenzung des Mehrbedarfsschadensausgleiches - auf eine Bedarfsbefriedigung durch Dachgeschoss(teil)ausbau zu verweisen; die Kläger berücksichtigen nämlich nicht ausreichend, dass sich die Ersatzansprüche des Geschädigten (hinsichtlich eines aufgetretenen Mehrbedarfes) nicht stets nach der aufwendigsten oder angenehmsten Gestaltung richten , sondern danach, wie der Bedarf im Rahmen der von ihm zumutbar gewählten Lebensgestaltung durch die Schädigung verursacht ist und tatsächlich anfällt; Grenze des Ersatzanspruches ist - wie bereits das Senatsurteil vom 24.01.1996 in dem früheren Rechtsstreit der Parteien 3 U 53/95 ausgeführt hat - nicht das wünschenswert Beste, sondern das, was unter den tatsächlichen Umständen vom Geschädigten als noch vernünftig angesehen werden kann .