Weitere Entscheidungen unten: OLG Hamm, 15.11.1999 | SG Aurich, 17.01.2002

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 19.09.2002 - 3 U 54/99   

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https://dejure.org/2002,3445
OLG Hamburg, 19.09.2002 - 3 U 54/99 (https://dejure.org/2002,3445)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19.09.2002 - 3 U 54/99 (https://dejure.org/2002,3445)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19. September 2002 - 3 U 54/99 (https://dejure.org/2002,3445)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufung; Anspruch auf Freihaltung wegen der Gebührenforderung von Rechts- und Patentanwälten; Deliktischer Schadensersatzanspruch wegen unberechtigter Abmahnung eines Wettbewerbsverstoßes aus § 823 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB); Unberechtigte Abmahnung eines " ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Geheimnisverrat - Zahlungsanspruch wegen der Rechtsverfolgungskosten

  • Judicialis

    BGB § 678; ; BGB § 823; ; UWG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 678 § 823; UWG § 1
    Ersatz von Anwaltskosten bei unberechtigter Abmahnung nur in Sonderfällen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 857
  • MDR 2003, 644
  • GRUR 1999, 571
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Celle, 19.04.2000 - 3 U 47/99

    Amtspflichtverletzung; Notar ; Sondernutzungsrecht; Dachbodenausbau;

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.09.2002 - 3 U 54/99
    Die entsprechenden Verhandlungen kamen aber über das Stadium von Vertragsentwürfen nicht hinaus, die Parteien legten jeweils Entwürfe mit unterschiedlichen Modalitäten vor, beide Entwürfe sahen übereinstimmende Geheimhaltungsverpflichtungen vor (Anlagen K 6-7 und K BfK 1 der Beiakte OLG Hamburg 3 U 47/99).

    Wir haben daher ein Ingenieurbüro damit beauftragt, diese Optimierungen durchzuführen" (Anlage K 10 der Beiakte OLG Hamburg 3 U 47/99).

    In dem Rechtsstreit umgekehrten Rubrums (Landgericht Hamburg 315 O 58/98 = OLG Hamburg 3 U 47/99) haben die Beklagten Feststellungsklage betreffend die Schadensersatzpflicht der Kläger wegen der Weitergabe technischer Unterlagen erhoben.

    Auf die dort ergangenen Entscheidungen wird Bezug genommen (Beiakte OLG Hamburg 3 U 47/99).

    Die weitergereichten Informationen hätten lediglich dem Stand der Technik entsprochen und seien zum Teil - wie die Skizze und das Anschreiben - unstreitig von Herrn J-----, einem ihrer (der Kläger) Mitarbeiter, erstellt worden (vgl. Anlage K 19 der Beiakte OLG Hamburg 3 U 47/99).

    Zwar habe der Mitarbeiter J----- von der Klägerseite das Schreiben an Dr. W--- (vgl. Anlage K 19 der Beiakte 3 U 47/99) entworfen, alle übergebenen Unterlagen hätten aber auf Kenntnissen von Qxxxxxxx und auf ihren (Beklagten) Kenntnissen beruht, bzw. auf solchen, die im Laufe der Zusammenarbeit und Weiterentwicklung des Prototyps gewonnen worden seien.

    Dass ihre (Beklagten) Abmahnung gerechtfertigt gewesen sei und die Kläger rechtswidrig gehandelt hätten, werde der Parallelprozess umgekehrten Rubrums ergeben (Beiakte OLG Hamburg 3 U 47/99), deswegen müssten die Kläger ihre Rechtsverfolgungskosten selbst tragen (vgl. auch Anlage K 1.8).

    Im Parallelverfahren (Beiakte 3 U 47/99) hätten die hiesigen Kläger zudem die Streitwertangaben bestritten, das müsse auch für den Wertansatz der vorliegend geltend gemachten Rechtsverfolgungskosten gelten.

    Im Parallelverfahren habe das Landgericht im Urteil vom 27. Januar 1999 zutreffend die Ansprüche aus §§ 9, 10 PatG und damit das Vorliegen einer Patentverletzung verneint (Beiakte OLG Hamburg 3 U 47/99).

    Bei der Abmahnung sei ihnen (den Beklagten) aus dem Schreiben der Gegenseite vom 28. August 1997 (Anlage K 10 in Beiakte OLG Hamburg 3 U 47/99) nur bekannt gewesen, dass die Kläger ein Ingenieurbüro beauftragt hätten, wegen erhoffter Kostenreduzierung die technische Konzeption der Anlagen unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten weiter zu optimieren.

    Hinsichtlich des weiteren Vorbringens der Parteien wird auf die vorbereitenden Schriftsätze nebst Anlagen sowie auf die Beiakte Landgericht Hamburg 315 O 58/98 = OLG Hamburg 3 U 47/99 Bezug genommen.

    Eine Überschneidung mit dem Streitgegenstand des Rechtsstreits umgekehrten Rubrums (Beiakte OLG Hamburg 3 U 47/99) kommt nicht etwa in Betracht.

    Die in der Abmahnung der Beklagten (Anlage B BfB 3) herausgestellte Beanstandung betrifft die im Schreiben vom 28. August 1997 der Klägerin zu 1) an den Beklagten zu 1) bzw. an die Firma H------------- enthaltene Mitteilung, die technische Konzeption der CA-Anlage könne unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten weiter optimiert werden und wegen der erhofften Kostenreduzierung habe sie ein Ingenieurbüro beauftragt, diese Optimierungen durchzuführen (Anlage K 10 der Beiakte OLG Hamburg 3 U 47/99).

    Die Beklagten mussten vernünftigerweise befürchten, dass die im Schreiben vom 28. August 1997 (Anlage K 10 der Beiakte OLG Hamburg 3 U 47/99) erwähnte Beauftragung eines Ingenieurbüros zur Durchführung der "Optimierungen" der in Rede stehenden CA-Anlage die gebotene Vertraulichkeit verletzen würde.

  • BGH, 13.12.1984 - I ZR 107/82

    Feststellungsinteresse

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.09.2002 - 3 U 54/99
    (a) Ebenso wie das unberechtigte Verlangen, eine Markenanmeldung zurückzunehmen, ist auch die unberechtigte Abmahnung eines Wettbewerbsverstoßes in der Regel nicht als rechtswidrige Verletzung des Rechtes am eingerichteten und ausgeübten Gewerbetriebes im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB zu werten (BGH WRP 1965, 97 - Kaugummikugeln, WRP 1969, 479 Colle de Cologne, GRUR 1985, 571 - Feststellungsinteresse I).
  • BGH, 08.02.1963 - Ib ZR 132/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.09.2002 - 3 U 54/99
    (a) Ebenso wie das unberechtigte Verlangen, eine Markenanmeldung zurückzunehmen, ist auch die unberechtigte Abmahnung eines Wettbewerbsverstoßes in der Regel nicht als rechtswidrige Verletzung des Rechtes am eingerichteten und ausgeübten Gewerbetriebes im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB zu werten (BGH WRP 1965, 97 - Kaugummikugeln, WRP 1969, 479 Colle de Cologne, GRUR 1985, 571 - Feststellungsinteresse I).
  • OLG Hamburg, 20.01.1983 - 3 U 146/82

    Erstattung von Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit der vorprozessualen Abwehr

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.09.2002 - 3 U 54/99
    Wenn nach Lage des Falles vernünftige Überlegungen es rechtfertigen, eine Ungewissheit gegenüber einem Mitbewerber zu klären, ist ein Erstattungsanspruch aus § 678 BGB nicht gegeben (OLG Hamburg GRUR 1983, 200; Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 21. Auflage, EinlUWG Rz. 560 m. w. Nw.).
  • OLG München, 08.01.2008 - 29 W 2738/07

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung: Schadensersatzanspruch des Abgemahnten

    14Da ein berechtigt Abmahnender den Ersatz seiner Aufwendungen nach § 683 Satz 1, § 677, § 670 BGB beanspruchen kann, ist es folgerichtig, zu Gunsten des unberechtigt Abgemahnten die Regelung des § 678 BGB anzuwenden (vgl. OLG Hamburg NJW-RR 2003, 857 [858]; OLG Frankfurt GRUR 1989, 858 Schutzschrift-Kosten ; OLG Hamburg GRUR 1983, 200 [201] Unberechtigte Abmahnung; Sprau in: Palandt, BGB, 67. Aufl. 2008, § 678 Rz. 4; Bornkamm in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm , Wettbewerbsrecht, 26. Aufl. 2008, § 12 UWG Rz. 1.73; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl. 2007, Kap. 41 Rz. 80; Piper in: Piper/Ohly , UWG, 4. Aufl. 2006, § 12 Rz. 31; Ottofülling in: Münchener Kommentar zum Lauterkeitsrecht, 2006, § 12 UWG Rz. 109; Bergmann in: Staudinger, BGB Neubearbeitung 2006, Vorbemerkungen zu §§ 677 ff. Rz. 295; Seiler in: Münchener Kommentar zum BGB, 4. Aufl. 2005, § 678 Rz. 9; Gloy in: Gloy/Loschelder , Handbuch des Wettbewerbsrechts, 3. Aufl. 2005, § 75 Rz. 37; Brüning in: Harte/Henning , UWG, 2004, § 12 Rz. 110; Ingerl/Rohnke , Markengesetz, 2. Aufl. 2003, vor §§ 14 19 Rz. 202; a. A. Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm , Wettbewerbsrecht, 26. Aufl. 2008, § 4 UWG Rz. 10.183; Deutsch in: Ahrens , Der Wettbewerbsprozess, 5. Aufl. 2005, Kap. 3 Rz. 34; Ekey in: Ekey/Klippel , Markenrecht, 2003, § 14 MarkenG Rz. 260).

    Zwar kann ein Fehlen des Verschuldens, das Ansprüche aus § 823 Abs. 1 BGB wegen eines Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Geschäftsherrn ausschließt, auch dazu führen, dass kein Übernahmeverschulden des Geschäftsführers i. S. d. § 678 BGB vorliegt (so ist OLG Hamburg NJW-RR 2003, 857 [858] zu verstehen).

    Selbst wenn an die Annahme eines Übernahmeverschuldens hohe Anforderungen zu stellen sein sollten und eine Abmahnung trotz Zweifel an ihrer Berechtigung noch keine Sorgfaltsverletzung darstellen mag (vgl. OLG Hamburg NJW-RR 2003, 857 [858]; Brüning , a.a.O. , jeweils m. w. N.), ist im Streitfall Fahrlässigkeit gegeben.

  • LG Hamburg, 20.04.2007 - 324 O 859/06

    Haftung einer Bildagentur

    Die unberechtigte Abmahnung eines derartigen Wettbewerbsverstoßes ist im Regelfall aber nicht als rechtswidrige Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB zu werten (vgl. BGH, Urt. v. 8.2.1963, WRP 1965, 97; Urt. v. 16.4.1969, WRP 1969, 479; OLG Hamm, Urt. v. 11.12.1979, WRP 1980, 216, 217; OLG Hamburg, Urt. v. 19.9.2002, NJW-RR 2003, 857).

    Das gilt selbst dann, wenn der Abmahnende rechtliche Zweifel an der Berechtigung seiner Abmahnung hat, da es gerechtfertigt ist, die rechtliche Ungewissheit durch eine Abmahnung zur Sprache zu bringen und einer kostengünstigen außergerichtlichen Klärung zuzuführen (vgl. dazu HansOLG, Urt. v. 20.01.1983, GRUR 1983, 200; Urt. v. 19.9. 2002, NJW-RR 2003, 857, 858).

    Bei Zugrundelegung dieses Maßstabs können die für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen von Teilen der Rechtsprechung angewandten Grundsätze, wonach die Kosten einer unberechtigten Abmahnung über § 678 BGB ersatzfähig sind (vgl. dazu OLG Hamburg, Urt. v. 20.01.1983, WRP 1983, 422, 424; Urt. v. 19.9.2002, NJW-RR 2003, 857, 858; OLG Frankfurt, Urt. v. 26.5.1989, GRUR 1989, 858; offen gelassen in OLG Hamm, Urt. v. 26.09.1985, NJW-RR 1986, 1303, 1304; Urt. v. 15.3.1988, GRUR 1988, 772; dagegen LG Mannheim, Urt. v. 16.11.1984, GRUR 1985, 328; AG Kempen, Urt. v. 30.04.1987, GRUR 1987, 657; Ahrens, NJW 1982, 2477, 2478), nicht auf die ungerechtfertigte Abmahnung wegen einer vermeintlichen Verletzung des Rechts am eigenen Bild übertragen werden.

  • OLG Hamm, 03.12.2009 - 4 U 149/09

    Kein Kostenersatz für Gegenabmahnung

    Mitunter wird in der unbegründeten Abmahnung auch eine Geschäftsführung ohne Auftrag gegen den Willen des Geschäftsherrn gesehen, die bei wiederum bei Erkennbarkeit des entgegenstehenden Willens nach § 678 BGB einen Schadensersatzanspruch auslösen könnte (vgl. OLG Hamburg NJW-RR 2003, 857; Bornkamm, a.a.O., § 12 Rn. 1.73 m.w.N.).
  • OLG München, 08.01.2008 - 29 W 2738/08

    Gegenabmahnungskosten

    Da ein berechtigt Abmahnender den Ersatz seiner Aufwendungen nach § 683 Satz 1, § 677, § 670 BGB beanspruchen kann, ist es folgerichtig, zu Gunsten des unberechtigt Abgemahnten die Regelung des § 678 BGB anzuwenden (vgl. OLG Hamburg NJW-RR 2003, 857 [858]; OLG Frankfurt GRUR 1989, 858 - Schutzschrift-Kosten; OLG Hamburg GRUR 1983, 200 [201] - Unberechtigte Abmahnung; Sprau in: Palandt, BGB, 67. Aufl. 2008, § 678 Rz. 4; Bornkamm in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 26. Aufl. 2008, § 12 UWG Rz. 1.73; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl. 2007, Kap. 41 Rz. 80; Piper in: Piper/Ohly, UWG, 4. Aufl. 2006, § 12 Rz. 31; Ottofülling in: Münchener Kommentar zum Lauterkeitsrecht, 2006, § 12 UWG Rz. 109; Bergmann in: Staudinger, BGB - Neubearbeitung 2006, Vorbemerkungen zu §§ 677 ff. Rz. 295; Seiler in: Münchener Kommentar zum BGB, 4. Aufl. 2005, § 678 Rz. 9; Gloy in: Gloy/Loschelder, Handbuch des Wettbewerbsrechts, 3. Aufl. 2005, § 75 Rz. 37; Brüning in: Harte/Henning, UWG, 2004, § 12 Rz. 110; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl. 2003, vor §§ 14 - 19 Rz. 202; a. A. Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 26. Aufl. 2008, § 4 UWG Rz. 10.183; Deutsch in: Ahrens, Der Wettbewerbsprozess, 5. Aufl. 2005, Kap. 3 Rz. 34; Ekey in: Ekey/Klippel, Markenrecht, 2003, § 14 MarkenG Rz. 260).

    Zwar kann ein Fehlen des Verschuldens, das Ansprüche aus § 823 Abs. 1 BGB wegen eines Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Geschäftsherrn ausschließt, auch dazu führen, dass kein Übernahmeverschulden des Geschäftsführers i. S. d. § 678 BGB vorliegt (so ist OLG Hamburg NJW-RR 2003, 857 [858] zu verstehen).

    Selbst wenn an die Annahme eines Übernahmeverschuldens hohe Anforderungen zu stellen sein sollten und eine Abmahnung trotz Zweifel an ihrer Berechtigung noch keine Sorgfaltsverletzung darstellen mag (vgl. OLG Hamburg NJW-RR 2003, 857 [858]; Brüning, a. a. O., jeweils m. w. N.), ist im Streitfall Fahrlässigkeit gegeben.

  • AG München, 19.11.2012 - 251 C 207/12

    Erstattung der Anwaltskosten bei Abwehr unberechtigter Abmahnungen

    a) Im Falle einer zu unrecht erfolgten Abmahnung ist die Anwendbarkeit des § 678 BGB grundsätzlich gegeben (OLG Hamburg NJW-RR 2003, 857; Palandt, BGB, § 678/ Rn. 4; Staudinger, BGB, § 677, Vorbem. Rn. 295).
  • LG Hamburg, 21.11.2008 - 310 S 1/08

    Haftung des Abmahnenden bei unberechtigter Abmahnung wegen einer angeblichen

    Zwar ist im Zusammenhang mit der Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche anerkannt, dass der zu Unrecht Abgemahnte unter Umständen vom Abmahnenden den Ersatz der Kosten für eine Gegenabmahnung verlangen kann (OLG Hamburg, NJW-RR 2003, 857; NJW 1983, 200; OLG München, Beschluss vom 08.01.2008, Az.: 29 W 2738/07).
  • LG Hamburg, 13.08.2010 - 324 O 145/08

    Haftung des Betreibers einer Internet-Seite für

    Das gilt selbst dann, wenn der Abmahnende rechtliche Zweifel an der Berechtigung seiner Abmahnung hat, da es gerechtfertigt ist, die rechtliche Ungewissheit durch eine Abmahnung zur Sprache zu bringen und einer kostengünstigen außergerichtlichen Klärung zuzuführen (vgl. dazu HansOLG, Urt. v. 20.01.1983, GRUR 1983, 200; Urt. v. 19.9. 2002, NJW-RR 2003, 857, 858).

    Bei Zugrundelegung dieses Maßstabs können die für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen von Teilen der Rechtsprechung angewandten Grundsätze, wonach die Kosten einer unberechtigten Abmahnung über § 678 BGB ersatzfähig sind (vgl. dazu OLG Hamburg, Urt. v. 20.01.1983, WRP 1983, 422, 424; Urt. v. 19.9.2002, NJW-RR 2003, 857, 858; OLG Frankfurt, Urt. v. 26.5.1989, GRUR 1989, 858; offen gelassen in OLG Hamm, Urt. v. 26.09.1985, NJW-RR 1986, 1303, 1304; Urt. v. 15.3.1988, GRUR 1988, 772; dagegen LG Mannheim, Urt. v. 16.11.1984, GRUR 1985, 328; AG Kempen, Urt. v. 30.04.1987, GRUR 1987, 657; Ahrens, NJW 1982, 2477, 2478), nicht auf die ungerechtfertigte Abmahnung wegen einer vermeintlichen Verletzung des Persönlichkeitsrechts übertragen werden.

  • LG Köln, 29.07.2009 - 28 O 180/08

    Urheberschaft durch Anfertigung von Passagen eines Rollenspiels

    Da der Abmahnende den Ersatz seiner Aufwendungen nach §§ 683 S. 1, 677, 670 BGB beanspruchen kann, ist es zwar folgerichtig, zu Gunsten des zu Unrecht Abgemahnten die Regelung des § 678 BGB anzuwenden (vgl. OLG Hamburg, NJW-RR 2003, 857, m. w. N.).
  • LG Tübingen, 02.08.2019 - 4 O 475/18

    Verbandsklage: Verfahrensaussetzung zur Überprüfung der

    Da der berechtigt Abmahnende den Ersatz seiner Aufwendungen nach §§ 683 S. 1, 677, 670 BGB beanspruchen kann, ist es im Ansatz folgerichtig, zu Gunsten des zu Unrecht Abgemahnten die Regelung des § 678 BGB anzuwenden (OLG Hamburg NJW-RR 2003, 857 Tz. 53; Köhler/Piper, UWG, 2. Aufl., vor § 13 UWG Rn. 154).

    Ein Übernahmeverschulden ist vielmehr nur dann gegeben, wenn für die Abmahnung keine vertretbare rechtliche Begründung ersichtlich ist(vgl. OLG Hamburg NJW-RR 2003, 857 Tz. 53).

  • LG Frankfurt/Main, 14.07.2009 - 18 O 320/07
    Das Übernahmeverschulden besteht nicht schon allein deswegen, weil der Abmahnende Zweifel an der Berechtigung des eigenen Vorgehens hatte (Oberlandesgericht Hamburg NJW-RR 2003, 857).
  • OLG Hamburg, 30.01.2020 - 5 U 6/08

    siebenmedia, siebenmedia - Kennzeichenstreitsache auf Unterlassung einer

  • LG Stuttgart, 07.07.2009 - 17 O 118/09

    Keine Kostenerstattung bei Verteidigung gegen eine unberechtigte Abmahnung

  • LG Berlin, 01.06.2007 - 103 O 246/06

    Wettbewerbsrecht: Ersatz der durch die Abwehr einer unbegründeten Abmahnung

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.11.1999 - 3 U 54/99   

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https://dejure.org/1999,3096
OLG Hamm, 15.11.1999 - 3 U 54/99 (https://dejure.org/1999,3096)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.11.1999 - 3 U 54/99 (https://dejure.org/1999,3096)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. November 1999 - 3 U 54/99 (https://dejure.org/1999,3096)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1266
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.10.1993 - VI ZR 155/92

    Vornahme der Beweisaufnahme durch den Einzelrichter im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.1999 - 3 U 54/99
    Mit der Annahme einer hoher Wahrscheinlichkeit ist der für das praktische Leben brauchbare Grad von Gewißheit (vgl. BGH VersR 1989, 758, 759; 1994, 52, 53) noch nicht erreicht.
  • BGH, 09.05.1989 - VI ZR 268/88

    Voraussetzungen der Abweichung von einem Sachverständigengutachten; Nachweis der

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.1999 - 3 U 54/99
    Mit der Annahme einer hoher Wahrscheinlichkeit ist der für das praktische Leben brauchbare Grad von Gewißheit (vgl. BGH VersR 1989, 758, 759; 1994, 52, 53) noch nicht erreicht.
  • OLG Hamm, 27.01.1999 - 3 U 26/98

    Ärztliche Sorgfaltspflicht bei Sterilisation; Verzicht auf Adrenalininjektion im

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.1999 - 3 U 54/99
    Die bei der regelrechten Behandlung - wozu auch die therapeutische Beratung zählt - zu beachtende Sorgfalt beurteilt sich nach dem Erkenntnisstand der medizinischen Wissenschaft zur Zeit der Behandlung (Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht, 8. Auflage, 1999, Rn. 166 m.w.N. aus der Rechtsprechung, Senatsurteil vom 27.01.1999 - 3 U 26/98).
  • BGH, 07.07.1994 - III ZR 52/93

    Amtspflichten im Rahmen einer staatlichen Schutzimpfung mit Lebendviren

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.1999 - 3 U 54/99
    Selbst wenn man in einem solchen Fall eine Hinweispflicht für erforderlich halten und einen Verstoß hiergegen als Behandlungsfehler werten würde - so der 3. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs für eine Polio-Impfung im Jahre 1987 durch eine Impfärztin, BGH NJW 1994, 3012 - würde dies der Klage nicht zum Erfolg verhelfen.
  • OLG Hamm, 15.11.1999 - 3 U 55/99

    Anspruch auf Schadensersatz aus übergegangenem Recht gegen eine Kinderärztin

    Der Senat hat in der Parallelsache 3 U 54/99 den Geschädigten und dessen Ehefrau als Zeugen angehört, sowie den Sachverständigen sein schriftliches Gutachten erläutern lassen.

    Die Parteien haben die Akten 3 U 54/99 OLG Hamm einschließlich der Beweisaufnahme vom 15. November 1999 zu Beweiszwecken zum Gegenstand der Verhandlung gemacht.

    Insoweit wird auf den Vermerk des Berichterstatters zum Senatstermin in der Sache 3 U 54/99 OLG Hamm verwiesen.

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Rechtsprechung
   SG Aurich, 17.01.2002 - S 3 U 54/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,84031
SG Aurich, 17.01.2002 - S 3 U 54/99 (https://dejure.org/2002,84031)
SG Aurich, Entscheidung vom 17.01.2002 - S 3 U 54/99 (https://dejure.org/2002,84031)
SG Aurich, Entscheidung vom 17. Januar 2002 - S 3 U 54/99 (https://dejure.org/2002,84031)
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