Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 11.08.2016 - 3 U 56/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,24991
OLG Hamburg, 11.08.2016 - 3 U 56/15 (https://dejure.org/2016,24991)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11.08.2016 - 3 U 56/15 (https://dejure.org/2016,24991)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11. August 2016 - 3 U 56/15 (https://dejure.org/2016,24991)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,24991) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 8 Abs 4 S 1 UWG, § 12 Abs 1 S 2 UWG, § 826 BGB, § 890 ZPO, § 891 ZPO
    Wettbewerbsrecht: Beweisanzeichen für eine rechtsmissbräuchliche Abmahntätigkeit im anwaltlichen Gebühreninteresse bei Vielfachabmahnungen im Internet-Versandhandel

  • damm-legal.de

    Zum Rechtsmissbrauch bei vielfacher Abmahnung von Wettbewerbern

  • ratgeberrecht.eu (Äußerung von Verfahrensbeteiligten und Volltext)

    Abmahnung Carola Gonzalez - Rechtsmissbrauch

  • JurPC

    Rechtsmissbräuchliche Vielfachabmahnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kriterien für die Rechtsmissbräuchlichkeit einer Vielzahl von Abmahnungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmissbräuchliche Vielfachabmahnung

  • rechtsportal.de

    Kriterien für die Rechtsmissbräuchlichkeit einer Vielzahl von Abmahnungen

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmissbräuchliche Vielfachabmahnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zum Rechtsmissbrauch bei vielfacher Abmahnung von Wettbewerbern

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zur Rechtsmissbräuchlichkeit von Serienabmahnungen bei Verfolgung einfach gelagerter im Internet leicht zu ermittelnder Wettbewerbsverstöße

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechtsmissbrauch bei einer Vielzahl von Abmahnungen gegenüber Wettbewerbern

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 15.12.2011 - I ZR 174/10

    Bauheizgerät

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.08.2016 - 3 U 56/15
    Da die missbräuchliche Abmahnung nicht berechtigt i. S. d. § 12 Abs. 1 S. 2 UWG ist, kann kein Aufwendungsersatz verlangt werden (BGH, WRP 2012, 930 - Bauheizgerät; BGH, GRUR 2013, 307 - Unbedenkliche Mehrfachabmahnung).

    Diese Regelung gilt nicht nur für die gerichtliche, sondern auch für die außergerichtliche Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Anspruchs und damit insbesondere für die Abmahnung (BGH, GRUR 2012, 730 Rn. 13 - Bauheizgerät).

    Ist eine vorgerichtliche Abmahnung rechtsmissbräuchlich im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG erfolgt, so sind nachfolgend gerichtlich geltend gemachte Anträge unzulässig (BGH, GRUR 2002, 715, 717 - Scannerwerbung (zu § 13 Abs. 5 UWG a. F); BGH, GRUR 2012, 730 Rn. 47 - Bauheizgerät, m. w. N.; BGH, BeckRS 2016, 13602 Rn. 15 - Herstellerpreisempfehlung bei Amazon).

    Die Annahme eines derartigen Rechtsmissbrauchs erfordert eine sorgfältige Prüfung und Abwägung der maßgeblichen Einzelumstände (BGH, GRUR 2000, 1089 Rn. 20 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; BGH, GRUR 2012, 730 Rn. 15 - Bauheizgerät).

    Bei der Beurteilung kann auch das Verhalten des Anspruchstellers bei der Rechtsverfolgung in früheren und späteren Fällen berücksichtigt werden (BGH, GRUR 2012, 730, 731 Rn. 15 - Bauheizgerät; OLG Hamm, BeckRS 2011, 21443).

  • LG Hamburg, 30.04.2015 - 327 O 257/14

    Abmahnung Carola Gonzalez - Heine Apotheke Blankenese - rechtsmissbräuchlich

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.08.2016 - 3 U 56/15
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, ZK 27, vom 30. April 2015, Az.: 327 O 257/14, wird zurückgewiesen.

    Mit Urteil vom 30. April 2015, Az. 327 O 257/14, hat das Landgericht Hamburg, ZK 27, die Klage abgewiesen und auf die Widerklage die Klägerin sowie den Drittwiderbeklagten verurteilt, als Gesamtschuldner an die Beklagte EUR 550, 00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 21. Januar 2015 zu zahlen.

    das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 30. April 2015, Az. 327 O 257/14, abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin EUR 984, 60 nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 5. Juni 2014 zu zahlen, wegen des Ausspruchs der Abmahnung vom 5. Mai 2014 sowie die Widerklage abzuweisen.

    das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 30. April 2015, Az. 327 O 257/14, abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an den Drittwiderbeklagten EUR 556, 91 nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Zustellung der Berufungsbegründung (zurück) zu zahlen,.

  • BGH, 06.10.2011 - I ZR 42/10

    Falsche Suchrubrik

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.08.2016 - 3 U 56/15
    Ein Anhaltspunkt für eine missbräuchliche Rechtsverfolgung kann sich daraus ergeben, dass die Abmahntätigkeit in keinem vernünftigen wirtschaftlichen Verhältnis zur gewerblichen Tätigkeit des Abmahnenden steht, der Anspruchsberechtigte die Belastung des Gegners mit möglichst hohen Prozesskosten bezweckt oder der Abmahnende systematisch überhöhte Abmahngebühren oder Vertragsstrafen verlangt (vgl. BGHZ 144, 165, 170 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; BGH, GRUR 2001, 260, 261 - Vielfachabmahner; BGH, GRUR 2012, 286 Rn. 13 - Falsche Suchrubrik; BGH, BeckRS 2016, 13602 Rn. 15 - Herstellerpreisempfehlung bei Amazon, jeweils m. w. N.).

    Ein Indiz für einen Missbrauch kann es sein, wenn die Abmahntätigkeit sich verselbständigt, das heißt in keinem vernünftigen Verhältnis zur eigentlichen Geschäftstätigkeit des Anspruchstellers steht und bei objektiver Betrachtung an der Verfolgung bestimmter Wettbewerbsverstöße kein nennenswertes wirtschaftliches Interesse außer dem Gebührenerzielungsinteresse bestehen kann (BGH, NJW 2001, 371 - Vielfachabmahner; BGH, GRUR 2012, 286 Rn. 12 - Falsche Suchrubrik).

    Ferner ist es ein Indiz für einen Missbrauch, wenn der beauftragte Anwalt das Abmahngeschäft "in eigener Regie" betreibt, insbesondere selbst Wettbewerbsverstöße erst ermittelt (BGH, GRUR 2012, 286 Rn. 16 - Falsche Suchrubrik) oder den Auftraggeber vom Kostenrisiko ganz oder teilweise freistellt (OLG Frankfurt, GRUR-RR 2007, 56, 57; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2016, 26, 27; OLG Jena, GRUR-RR 2011, 327 Rn. 12; Köhler/Feddersen in Köhler/Bornkamm, UWG, 34. Auflage, 2016, § 8 UWG Rn. 4.12b).

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.08.2016 - 3 U 56/15
    Von einem Missbrauch im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG ist auszugehen, wenn das beherrschende Motiv des Gläubigers bei der Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs sachfremde, für sich genommen nicht schutzwürdige Interessen und Ziele sind (BGH, GRUR 2000, 1089, 1091 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung).

    Die Annahme eines derartigen Rechtsmissbrauchs erfordert eine sorgfältige Prüfung und Abwägung der maßgeblichen Einzelumstände (BGH, GRUR 2000, 1089 Rn. 20 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; BGH, GRUR 2012, 730 Rn. 15 - Bauheizgerät).

    Ein Anhaltspunkt für eine missbräuchliche Rechtsverfolgung kann sich daraus ergeben, dass die Abmahntätigkeit in keinem vernünftigen wirtschaftlichen Verhältnis zur gewerblichen Tätigkeit des Abmahnenden steht, der Anspruchsberechtigte die Belastung des Gegners mit möglichst hohen Prozesskosten bezweckt oder der Abmahnende systematisch überhöhte Abmahngebühren oder Vertragsstrafen verlangt (vgl. BGHZ 144, 165, 170 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; BGH, GRUR 2001, 260, 261 - Vielfachabmahner; BGH, GRUR 2012, 286 Rn. 13 - Falsche Suchrubrik; BGH, BeckRS 2016, 13602 Rn. 15 - Herstellerpreisempfehlung bei Amazon, jeweils m. w. N.).

  • BGH, 03.03.2016 - I ZR 110/15

    Herstellerpreisempfehlung bei Amazon - Wettbewerbsverstoß: Umfang der Prüfung im

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.08.2016 - 3 U 56/15
    Ist eine vorgerichtliche Abmahnung rechtsmissbräuchlich im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG erfolgt, so sind nachfolgend gerichtlich geltend gemachte Anträge unzulässig (BGH, GRUR 2002, 715, 717 - Scannerwerbung (zu § 13 Abs. 5 UWG a. F); BGH, GRUR 2012, 730 Rn. 47 - Bauheizgerät, m. w. N.; BGH, BeckRS 2016, 13602 Rn. 15 - Herstellerpreisempfehlung bei Amazon).

    Ein Anhaltspunkt für eine missbräuchliche Rechtsverfolgung kann sich daraus ergeben, dass die Abmahntätigkeit in keinem vernünftigen wirtschaftlichen Verhältnis zur gewerblichen Tätigkeit des Abmahnenden steht, der Anspruchsberechtigte die Belastung des Gegners mit möglichst hohen Prozesskosten bezweckt oder der Abmahnende systematisch überhöhte Abmahngebühren oder Vertragsstrafen verlangt (vgl. BGHZ 144, 165, 170 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; BGH, GRUR 2001, 260, 261 - Vielfachabmahner; BGH, GRUR 2012, 286 Rn. 13 - Falsche Suchrubrik; BGH, BeckRS 2016, 13602 Rn. 15 - Herstellerpreisempfehlung bei Amazon, jeweils m. w. N.).

  • BGH, 17.11.2005 - I ZR 300/02

    MEGASALE

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.08.2016 - 3 U 56/15
    Es reicht aus, dass die sachfremden Ziele überwiegen (BGH, GRUR 2006, 243 Rn. 16 - MEGA SALE).

    Hat er durch entsprechenden Tatsachenvortrag die für die Anspruchsberechtigung sprechende Vermutung erschüttert, so muss der Anspruchsteller substantiiert die Gründe darlegen, die gegen einen Rechtsmissbrauch sprechen (BGH, GRUR 2001, 178 - Impfstoffversand an Ärzte; BGH GRUR 2006, 243 - MEGA SALE; OLG Köln, NJW 1993, 571 ff.; Büscher in: Fezer/Büscher/Obergfell, UWG, 3. Auflage, 2016, § 8 Rn. 297).

  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 237/98

    Vielfachabmahner - Mißbräuchliche Rechtsausübung

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.08.2016 - 3 U 56/15
    Ein Anhaltspunkt für eine missbräuchliche Rechtsverfolgung kann sich daraus ergeben, dass die Abmahntätigkeit in keinem vernünftigen wirtschaftlichen Verhältnis zur gewerblichen Tätigkeit des Abmahnenden steht, der Anspruchsberechtigte die Belastung des Gegners mit möglichst hohen Prozesskosten bezweckt oder der Abmahnende systematisch überhöhte Abmahngebühren oder Vertragsstrafen verlangt (vgl. BGHZ 144, 165, 170 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; BGH, GRUR 2001, 260, 261 - Vielfachabmahner; BGH, GRUR 2012, 286 Rn. 13 - Falsche Suchrubrik; BGH, BeckRS 2016, 13602 Rn. 15 - Herstellerpreisempfehlung bei Amazon, jeweils m. w. N.).

    Ein Indiz für einen Missbrauch kann es sein, wenn die Abmahntätigkeit sich verselbständigt, das heißt in keinem vernünftigen Verhältnis zur eigentlichen Geschäftstätigkeit des Anspruchstellers steht und bei objektiver Betrachtung an der Verfolgung bestimmter Wettbewerbsverstöße kein nennenswertes wirtschaftliches Interesse außer dem Gebührenerzielungsinteresse bestehen kann (BGH, NJW 2001, 371 - Vielfachabmahner; BGH, GRUR 2012, 286 Rn. 12 - Falsche Suchrubrik).

  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 215/98

    Scanner-Werbung

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.08.2016 - 3 U 56/15
    Ist eine vorgerichtliche Abmahnung rechtsmissbräuchlich im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG erfolgt, so sind nachfolgend gerichtlich geltend gemachte Anträge unzulässig (BGH, GRUR 2002, 715, 717 - Scannerwerbung (zu § 13 Abs. 5 UWG a. F); BGH, GRUR 2012, 730 Rn. 47 - Bauheizgerät, m. w. N.; BGH, BeckRS 2016, 13602 Rn. 15 - Herstellerpreisempfehlung bei Amazon).

    Die Frage des Rechtsmissbrauchs ist im Wege des Freibeweises jederzeit von Amts wegen zu prüfen (BGH, GRUR 2002, 715, 717 - Scannerwerbung).

  • OLG Stuttgart, 27.02.2013 - 3 U 140/12

    Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten: Abhandenkommen einer Sache bei Weggabe

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.08.2016 - 3 U 56/15
    Im Rahmen der Verhandlung mehrerer Berufungssachen vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht am 19. Februar 2013 hat die Klägerin nach entsprechendem Hinweis des Senats bzgl. der Rechtsmissbräuchlichkeit ihres Vorgehens verfahrensbeendende Erklärungen abgegeben, insbesondere sind Antrags- und Klagerücknahmen erfolgt (vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung vom 19. Februar 2013, Az. 3 U 140/12).

    Die Klägerin hat nach entsprechendem Hinweis des Senats bzgl. der Rechtsmissbräuchlichkeit ihres Vorgehens verfahrensbeendende Erklärungen abgegeben, insbesondere sind Antrags- und Klagerücknahmen erfolgt (vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung vom 19. Februar 2013, Az. 3 U 140/12).

  • OLG München, 22.12.2011 - 29 U 3463/11

    Unlauterer Wettbewerb: Sittenwidrigkeit des Abkaufs eines titulierten

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.08.2016 - 3 U 56/15
    Ein Indiz für den Rechtsmissbrauch kann auch darin liegen, dass sich der Gläubiger eines titulierten lauterkeitsrechtlichen Unterlassungsanspruchs die Titelvollstreckung abkaufen lässt (OLG München, GRUR-RR 2012, 169, 171; OLG Hamburg, NJOZ 2011, 1162 Rn. 29; OLG Hamm, GRUR-RR 2005, 141 - Sortenreinheit).
  • OLG München, 20.02.1997 - 29 U 3795/96
  • KG, 21.05.2004 - 5 U 285/03

    Unlauterer Wettbewerb: Klagebefugnis eines Vielfachabmahners

  • BGH, 19.07.2012 - I ZR 199/10

    Unbedenkliche Mehrfachabmahnung

  • OLG Hamm, 22.06.2004 - 4 U 13/04

    Missbrauch der Klagebefugnis

  • OLG Hamburg, 07.07.2010 - 5 U 16/10

    Wettbewerbsrecht: Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung eines

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 294/97

    Impfstoffversand an Ärzte; Versand von Medikamenten, organisierter Vertriebsweg

  • OLG Frankfurt, 12.03.2015 - 6 U 218/14

    Verfolgung von Wettbewerbsverstößen in großem Umfang ist kein Rechtsmissbrauch

  • OLG Jena, 06.10.2010 - 2 U 386/10

    Begriff der rechtsmissbräuchlichen Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen

  • OLG Hamm, 28.07.2011 - 4 U 55/11

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Verfolgung wettbewerbsrechtlicher

  • OLG Frankfurt, 14.12.2006 - 6 U 129/06

    Rechtsmissbrauch bei Kostenfreistellung durch Anwalt

  • OLG Hamburg, 15.06.2023 - 3 MK 1/21

    Erfolgreiche Musterfeststellungsklage wegen Inkassokosten

    f) Die Auffassung des Senats entspricht in der vorliegenden Konstellation auch den Wertungen des Wettbewerbsrechts: Hier stellt es ein Indiz für Rechtsmissbrauch dar, wenn der beauftragte Anwalt das Abmahngeschäft "in eigener Regie" betreibt, insbesondere den Auftraggeber vom Kostenrisiko ganz oder teilweise freistellt (Senat, Urt. v. 11.8.2016 - 3 U 56/15, GRUR-RS 2016, 113191 Rn. 61 zu § 8 Abs. 4 UWG a.F.).
  • OLG Düsseldorf, 15.12.2020 - 15 U 20/20

    Verstoß gegen Preisangabenverordnung: Angebot von Aminosäurekapseln ohne

    Hier müssen weitere Umstände hinzutreten, die den Schluss zulassen, es gehe dem Abmahnenden vorwiegend um ein unredliches Gebührenerzielungsinteresse (OLG Köln, GRUR-RR 2016, 284 - Datensammelnder Steuerberater; OLG Hamburg, BeckRS 2016, 113191; OLG Hamm, GRUR-RR 2011, 473 - Erkauftes Lob; OLG München, GRUR-RR 2007, 55 - Media-Markt).

    Als Indiz für einen Rechtsmissbrauch kann je nach Umständen des Einzelfalls auch ein vorheriges massiv rechtsmissbräuchliches Vorgehen des Klägers bei der Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen gewertet werden, wenn die äußeren Umstände mit der jetzigen Rechtsverfolgung im Wesentlichen übereinstimmen (OLG Hamburg, BeckRS 2016, 113191).

    Die Frage des Rechtsmissbrauchs ist im Wege des Freibeweises jederzeit von Amts wegen zu prüfen (BGH, GRUR 2002, 715 - Scanner-Werbung; OLG Düsseldorf, BeckRS 2017, 119537; OLG Hamburg, BeckRS 2016, 113191; OLG Köln, GRUR-RR 2016, 284 - Datensammelnder Steuerberater; OLG Jena, GRUR-RR 2011, 327 - Umfang des Geschäftsbetriebs).

    Ist durch entsprechenden Tatsachenvortrag die für die Prozessführungsbefugnis sprechende Vermutung erschüttert, so muss der Kläger die Gründe darlegen, die gegen einen Missbrauch sprechen (BGH, GRUR 2006, 243 - MEGA SALE; BGH, GRUR 2001, 178 - Impfstoffversand an Ärzte; OLG Düsseldorf, BeckRS 2017, 119537; OLG Köln, GRUR-RR 2016, 284 - Datensammelnder Steuerberater; OLG Hamburg, BeckRS 2016, 113191; KG, GRUR-RR 2004, 335).

    Im vorliegenden Hauptsacheverfahren stellt die Beklagte zur Begründung der Rechtsmissbräuchlichkeit - zu Recht - nicht mehr auf die im Verfügungsverfahren zitierte Entscheidung des OLG Hamburg vom 11.8.2016 (3 U 56/15) ab.

  • OLG Düsseldorf, 15.08.2019 - 15 U 55/19

    Grundpreisangabe auch bei Nahrungsergänzungsmitteln für Kraftsportler

    Hier müssen weitere Umstände hinzutreten, die den Schluss zu lassen, es gehe dem Abmahnenden vorwiegend um ein unredliches Gebührenerzielungsinteresse (OLG Köln GRUR-RR 2016, 284 - Datensammelnder Steuerberater; OLG Hamburg Urt. v. 11.8.2016 - 3 U 56/15, BeckRS 2016, 113191; OLG Hamm, GRUR-RR 2011, 473 - Erkauftes Lob; OLG München GRUR-RR 2007, 55 - Media-Markt).

    Als Indiz für einen Rechtsmissbrauch kann je nach Umständen des Einzelfalls auch ein vorheriges massiv rechtsmissbräuchliches Vorgehen des Anspruchsstellers bei der Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen gewertet werden, wenn die äußeren Umstände mit der jetzigen Rechtsverfolgung im Wesentlichen übereinstimmen (OLG Hamburg Urt. v. 11.8.2016 - 3 U 56/15, BeckRS 2016, 113191).

    Die Frage des Rechtsmissbrauchs ist im Wege des Freibeweises jederzeit von Amts wegen zu prüfen (BGH GRUR 2002, 715 - Scanner-Werbung; OLG Düsseldorf Urt. v. 8.6.2017 - I-15 U 68/16, BeckRS 2017, 119537; OLG Hamburg Urt. v. 11.8.2016 - 3 U 56/15, BeckRS 2016, 113191; OLG Köln GRUR-RR 2016, 284 - Datensammelnder Steuerberater; OLG Jena GRUR-RR 2011, 327 - Umfang des Geschäftsbetriebs).

    Ist durch entsprechenden Tatsachenvortrag die für die Prozessführungsbefugnis sprechende Vermutung erschüttert, so muss der Kläger bzw. Verfügungskläger die Gründe darlegen, die gegen einen Missbrauch sprechen (BGH GRUR 2006, 243 - MEGA SALE; BGH GRUR 2001, 178 - Impfstoffversand an Ärzte; OLG Düsseldorf Urt. v. 8.6.2017 - I-15 U 68/16, BeckRS 2017, 119537; OLG Köln GRUR-RR 2016, 284 - Datensammelnder Steuerberater; OLG Hamburg Urt. v. 11.8.2016 - 3 U 56/15, BeckRS 2016, 113191; KG GRUR-RR 2004, 335).

    Der Verweis der Verfügungsbeklagten auf die Entscheidung des OLG Hamburg vom 11.8.2016 (3 U 56/15), in welcher dem Prozessvertreter des Verfügungsklägers ein massiv missbräuchliches Vorgehen attestiert wurde, genügt für sich genommen nicht.

  • KG, 02.02.2018 - 5 U 110/16

    Sittenwidrige Schädigung durch rechtsmissbräuchliche wettbewerbsrechtliche

    (vgl. auch OLG Hamburg WRP 2017, 485).
  • OLG Hamburg, 07.07.2020 - 3 W 65/19

    Grundpreisangabe-Pflicht bei Angebot von Fertigpackungen mit Aminosäurenprodukten

    Hier müssen weitere Umstände hinzutreten, die den Schluss zulassen, es gehe dem Abmahnenden vorwiegend um ein unredliches Gebührenerzielungsinteresse (OLG Köln, GRUR-RR 2016, 284, Rn. 18 - Datensammelnder Steuerberater; OLG Hamburg, BeckRS 2016, 113191, Rn. 62).

    Als Indiz für einen Rechtsmissbrauch kann je nach Umständen des Einzelfalls auch ein vorheriges massiv rechtsmissbräuchliches Vorgehen des Anspruchsstellers bei der Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen gewertet werden, wenn die äußeren Umstände mit der jetzigen Rechtsverfolgung im Wesentlichen übereinstimmen (OLG Hamburg, BeckRS 2016, 113191, Rn. 64).

    Die Frage des Rechtsmissbrauchs ist im Wege des Freibeweises jederzeit von Amts wegen zu prüfen (BGH GRUR 2002, 715, 717 - Scanner-Werbung; OLG Düsseldorf, BeckRS 2017, 119537, Rn. 11 OLG Hamburg, BeckRS 2016, 113191, Rn. 64; OLG Köln, GRUR-RR 2016, 284, Rn. 18f. - Datensammelnder Steuerberater; OLG Jena, GRUR-RR 2011, 327 - Umfang des Geschäftsbetriebs).

    Ist durch entsprechenden Tatsachenvortrag die für die Prozessführungsbefugnis sprechende Vermutung erschüttert, so muss dann der Kläger bzw. Antragsteller die Gründe darlegen, die gegen einen Missbrauch sprechen (BGH, GRUR 2006, 243, Rn. 21 - MEGA SALE; OLG Düsseldorf, BeckRS 2017, 119537, 11; OLG Hamburg, BeckRS 2016, 113191, Rn. 64).

    Der Verweis des Antragsgegners auf die Entscheidung des Senats vom 11. August 2016 (OLG Hamburg, Urteil vom 11. August 2016, Az. 3 U 56/15, BeckRS 2016, 113191/Anlage ZL 8), in welchem das Vorgehen der dortigen Klägerin, die ebenfalls von dem Prozessbevollmächtigten des hiesigen Antragstellers vertreten worden war, als rechtmissbräuchlich angesehen worden ist, genügt für sich genommen nicht.

  • LG Hamburg, 13.10.2020 - 416 HKO 54/20

    Wettbewerbsrechtliche Abschlusserklärung durch einen Bevollmächtigten:

    Denn dem Kläger ist bekannt, dass der Prozessbevollmächtigte der Beklagten gerne den Spielraum des rechtlich Zulässigen ausschöpft, auch wenn dies im Einzelfall wenig sinnvoll erscheinen mag, manchmal sogar überzieht (vgl. OLG Hamburg WRP 2017, 485 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2016 - L 3 U 56/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,24774
LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2016 - L 3 U 56/15 (https://dejure.org/2016,24774)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.07.2016 - L 3 U 56/15 (https://dejure.org/2016,24774)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. Juli 2016 - L 3 U 56/15 (https://dejure.org/2016,24774)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,24774) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 1 Nr. 8 Buchst c SGB VII; § ... 8 Abs. 1 S. 1 SGB VII; § 28 Abs. 1 SGB VII; § 30 SGB VII; § 31 Abs. 1 SGB VII; § 33 Abs. 1 SGB VII; § 114 Abs. 1 Nr. 6 SGB VII; § 102 Abs 1 SGB X; § 105 Abs. 1 S. 1 SGB X; Art. 3 Abs. 1 GG; § 105 Abs. 1 SGB X; § 2 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. c) SGB VII; § 8 Abs. 1 SGB VII
    Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz eines Studierenden beim Aufwärmen für ein Campusliga-Spiel ; Erstattungsbegehren des Sozialversicherungsträgers bzgl. Behandlungskosten und anderen Kosten aus Anlass eines Arbeitsunfalles; Erstreckung der gesetzlichen Aufgaben über ...

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung und Volltext)

    SGB VII: Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz bei einem Fußballspiel von Studenten

  • Wolters Kluwer

    Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz eines Studierenden beim Aufwärmen für ein Campusliga-Spiel ; Erstattungsbegehren des Sozialversicherungsträgers bzgl. Behandlungskosten und anderen Kosten aus Anlass eines Arbeitsunfalles; Erstreckung der gesetzlichen Aufgaben über ...

  • kanzlei-kotz.de

    Gesetzliche Unfallversicherung - Versicherungsschutz bei allgemeinem Hochschulsport

  • rechtsportal.de

    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung beim allgemeinen Hochschulsport, hier: Teilnahme an der Fußballspielrunde "Campusliga" des Zentrums für Hochschulsport in Hannover; Keine Bindungswirkung des Ablehnungsbescheids der Berufsgenossenschaft im ...

  • rechtsportal.de

    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung beim allgemeinen Hochschulsport, hier: Teilnahme an der Fußballspielrunde "Campusliga" des Zentrums für Hochschulsport in Hannover

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Student verletzt sich beim Fußball - Studierende sind bei einem von der Hochschule organisierten Fußballturnier gesetzlich unfallversichert

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    SGB VII - Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz bei einem Fußballspiel von Studenten

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Unfall beim Hochschulsport: Gesetzliche Unfallversicherung greift

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Student ist beim Aufwärmtraining für Fußballspiel der Campusliga gesetzlich unfallversichert

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Unfallversicherung - Studenten kicken mit Versicherungsschutz

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Student genießt bei Aufwärmtraining für Fußballspiel der Campusliga Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung - Wettkampfcharakter steht Versicherungsschutz nicht entgegen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 31.03.1981 - 2 RU 29/79

    Unfall auf dem Schulweg - Arbeitsunfall - Besorgung für den Unterricht

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2016 - L 3 U 56/15
    Hierauf kommt es an, weil der Versicherungsschutz während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen zur Abgrenzung vom eigenwirtschaftlichen Bereich des Studierenden auf Tätigkeiten innerhalb des organisatorischen Verantwortungsbereichs der Hochschule beschränkt ist, während außerhalb des organisatorischen Verantwortungsbereichs der Hochschule in der Regel kein Versicherungsschutz besteht, und zwar auch bei Verrichtungen, die wesentlich durch den Hochschulbesuch bedingt sind ( BSG SozR 2200 § 539 Nr. 16; SozR 2200 § 548 Nr. 55; SozR 3.2200 § 539 Nr. 22) .
  • BSG, 18.04.2000 - B 2 U 5/99 R

    Unfallversicherungsschutz eines Auszubildenden bei der dualen Berufsausbildung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2016 - L 3 U 56/15
    Dies erfordert nach der Rechtsprechung des BSG ( SozR 3-2200 § 539 Nr. 49 ) grundsätzlich, dass ein unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang der Verrichtung zur Schule oder Hochschule steht, der verlassen wird, wenn eine Einwirkung auf die Verrichtung durch Aufsichtsmaßnahmen nicht mehr gewährleistet ist (im Folgenden: a).
  • BSG, 26.10.2004 - B 2 U 38/03 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - Betriebssport - Teilnehmerkreis -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2016 - L 3 U 56/15
    Schon im Hinblick auf den Betriebssport hat das BSG entschieden, dass der Wettkampfcharakter bei Sportarten, die - wie Fußball - von vornherein auf Wettkampf angelegt sind, nicht allein deshalb vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind, weil auch diese dem Zweck des Ausgleichssport dienen können ( Urteil vom 26. Oktober 2004 - B 2 U 38/03 R - juris).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2016 - L 3 U 56/15
    Denn ein solches Ereignis ist auch dann anzunehmen, wenn zwar (nur) gewöhnliche körpereigene Bewegungen ohne Fremdeinwirkung vorgelegen haben, diese aber unphysiologisch gewesen sind, wie dies beim Umknicken der Fall ist ( Krasney in: SGB VII-Komm, Stand: Juni 2016, § 8 Rn 10 unter Hinweis auf BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 15).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Rostock, 23.12.2015 - 3 U 56/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,45078
OLG Rostock, 23.12.2015 - 3 U 56/15 (https://dejure.org/2015,45078)
OLG Rostock, Entscheidung vom 23.12.2015 - 3 U 56/15 (https://dejure.org/2015,45078)
OLG Rostock, Entscheidung vom 23. Dezember 2015 - 3 U 56/15 (https://dejure.org/2015,45078)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,45078) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 854 BGB, § 858 BGB, § 116 Abs 3 BauGB, § 13 GVG, § 40 Abs 1 VwGO
    Besitzschutz: Rechtsweg nach Besitzeinweisung der öffentlichen Hand durch Hoheitsakt

  • Wolters Kluwer

    Rechtsweg für die Abwehr von Besitzstörungen durch die öffentliche Hand an einem im Wege der Besitzeinweisung hoheitlich erlangten Grundstück

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB §§ 854 ff.; BauGB § 116; VwGO § 113 Abs. 1 Satz 2
    Geltendmachung einer Besitzstörung vor dem Verwaltungsgericht bei auf hoheitlichem Akt begründetem Besitz

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsweg für Besitzschutzansprüche nach Besitzeinweisung der öffentlichen Hand durch Hoheitsakt

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Besitzschutz: Rechtsweg nach Besitzeinweisung der öffentlichen Hand durch Hoheitsakt

  • rechtsportal.de

    Rechtsweg für die Abwehr von Besitzstörungen durch die öffentliche Hand an einem im Wege der Besitzeinweisung hoheitlich erlangten Grundstück

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abwehr von Besitzstörungen: Zivil- oder Verwaltungsrechtsweg eröffnet?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Rechtsweg für Besitzschutzansprüche nach Besitzeinweisung der öffentlichen Hand durch Hoheitsakt

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2016, 238
  • NJ 2016, 336
  • BauR 2016, 1061
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 12.07.1967 - V ZR 61/64

    Entwidmung eines öffentlichen Weges

    Auszug aus OLG Rostock, 23.12.2015 - 3 U 56/15
    So ist es etwa für die Ansprüche des von der Besitzeinweisung betroffenen Eigentümers anerkannt, dass im Falle einer rechtswidrigen Besitzeinweisung seine Ansprüche nicht gestützt auf § 1004 BGB auf dem Zivilrechtsweg durchgesetzt werden können, weil sie sich auf die Abwehr eines hoheitlichen Aktes richten (BGH, Urt. v. 12.07.1967, V ZR 61/64, NJW 1967, 2309 = MDR 1967, 913; allgemein bei Angriff gegen Hoheitsakt BGH, Urt. v. 09.12.1966, V ZR 13/64, NJW 1967, 563 = MDR 1967, 293).

    Er ist auf die Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustandes gerichtet, der im Zeitpunkt des Eingriffs bestand (BGH, Urt. v. 12.07.1967, V ZR 61/64, NJW 1967, 2309 = MDR 1967, 913; BVerwG, Urt. v. 26.08.1993, B VerwG 4 C 24.91, MDR 1994, 63; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 23.08.2012, OVG 1 N 67.12, NVwZ-RR 2012, 955; VG Greifswald, Urt. v. 04.02.2015, 5a 1132/11), der seine Grenzen in der Beseitigung des subjektiven Eingriffes findet.

  • VGH Bayern, 05.05.1993 - 4 CE 93.464
    Auszug aus OLG Rostock, 23.12.2015 - 3 U 56/15
    Die Vorschrift des § 17a Abs. 5 GVG, wonach das Rechtsmittelgericht die Rechtswegzuständigkeit nicht zu prüfen hat, wenn es mit der Prüfung der Hauptsache befasst ist, greift in diesen Fällen nach ständiger Rechtsprechung nicht ein (BGH, Urt. v. 25.02.1993, III ZR 9/92, BGHZ 121, 367; OLG Brandenburg, Beschl. v. 04.03.2008, 6 U 37/07, MDR 2008, 1417; OLG Jena, Urt. v. 17.10.2001, 3 U 540/00, OLGR-NL 2001, 277; VGH München, Beschl. v. 05.05.1993, 4 CE 93.464, NVwZ-RR 1993, 668).

    Hat das Landgericht im Urteil den Zivilrechtsweg bejaht, hält das Oberlandesgericht ihn aber nicht für gegeben, hebt das Oberlandesgericht das mit der Berufung angefochtene Urteil auf und verweist die Sache an das zuständige Gericht des richtigen Rechtsweges (BGH, Beschl. v. 04.03.1998, VIII ZB 25/97 NJW 1998, 2058; OLG Naumburg, Beschl. v. 25.07.2001, 12 W 22/01, NJW-RR 2002, 792; OLG Saarbrücken, Urt. v. 06.04.1994, 1 U 1092/93-190-Kart, NJW 1995, 1562; VGH München, Beschl. v. 05.05.1993, 4 CE 93.464, NVwZ-RR 1993, 668; Zöller/Lückemann, ZPO, 31. Aufl., § 17a GVG Rn. 17).

  • BGH, 19.09.1985 - III ZR 71/83

    Wirksamkeit einer vorläufigen Besitzeinweisung gegen mehrere Betroffene;

    Auszug aus OLG Rostock, 23.12.2015 - 3 U 56/15
    Der BGH hat diese Frage - soweit ersichtlich - bislang ausdrücklich offen gelassen (BGH, Urt. v. 19.09.1985, III ZR 71/83, BGHZ 96, 1 = NJW 1986, 1107 = MDR 1986, 386).
  • BGH, 12.11.1992 - V ZB 22/92

    Zivilrechtsweg bei Grundbuchberichtigung nach nichtiger DDR-Beurkundung - Bindung

    Auszug aus OLG Rostock, 23.12.2015 - 3 U 56/15
    Entscheidet das Oberlandesgericht durch Beschluss, kann es über den Wortlaut des § 17a Abs. 4 Sätze 4, 5 GVG hinaus die Beschwerde zum Bundesgerichtshof zulassen (BGH, Beschl. v. 12.11.1992, V ZB 22/92, NJW 1993, 388; Zöller/Lückemann, § 17a GVG Rn. 16), die als Rechtsbeschwerde im Sinne des § 574 ZPO ausgestaltet ist (Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, § 17a GVG Rn. 17; BGH, Beschl. v. 12.11.2002, XI ZB 5/02, NJW 2003, 433).
  • OLG Brandenburg, 04.03.2008 - 6 U 37/07

    Rechtswegprüfung durch das Rechtsmittelgericht bei verfahrensfehlerhaft

    Auszug aus OLG Rostock, 23.12.2015 - 3 U 56/15
    Die Vorschrift des § 17a Abs. 5 GVG, wonach das Rechtsmittelgericht die Rechtswegzuständigkeit nicht zu prüfen hat, wenn es mit der Prüfung der Hauptsache befasst ist, greift in diesen Fällen nach ständiger Rechtsprechung nicht ein (BGH, Urt. v. 25.02.1993, III ZR 9/92, BGHZ 121, 367; OLG Brandenburg, Beschl. v. 04.03.2008, 6 U 37/07, MDR 2008, 1417; OLG Jena, Urt. v. 17.10.2001, 3 U 540/00, OLGR-NL 2001, 277; VGH München, Beschl. v. 05.05.1993, 4 CE 93.464, NVwZ-RR 1993, 668).
  • BGH, 13.03.1998 - V ZR 190/97

    Rechte des Beklagten im Berufungsverfahren im Hinblick auf eine Widerklage;

    Auszug aus OLG Rostock, 23.12.2015 - 3 U 56/15
    Hat das Landgericht im Urteil den Zivilrechtsweg bejaht, hält das Oberlandesgericht ihn aber nicht für gegeben, hebt das Oberlandesgericht das mit der Berufung angefochtene Urteil auf und verweist die Sache an das zuständige Gericht des richtigen Rechtsweges (BGH, Beschl. v. 04.03.1998, VIII ZB 25/97 NJW 1998, 2058; OLG Naumburg, Beschl. v. 25.07.2001, 12 W 22/01, NJW-RR 2002, 792; OLG Saarbrücken, Urt. v. 06.04.1994, 1 U 1092/93-190-Kart, NJW 1995, 1562; VGH München, Beschl. v. 05.05.1993, 4 CE 93.464, NVwZ-RR 1993, 668; Zöller/Lückemann, ZPO, 31. Aufl., § 17a GVG Rn. 17).
  • OLG Naumburg, 25.07.2001 - 12 W 22/01

    Unzulässiger Rechtsweg - keine Abweisung durch Versäumnisurteil - sofortige

    Auszug aus OLG Rostock, 23.12.2015 - 3 U 56/15
    Hat das Landgericht im Urteil den Zivilrechtsweg bejaht, hält das Oberlandesgericht ihn aber nicht für gegeben, hebt das Oberlandesgericht das mit der Berufung angefochtene Urteil auf und verweist die Sache an das zuständige Gericht des richtigen Rechtsweges (BGH, Beschl. v. 04.03.1998, VIII ZB 25/97 NJW 1998, 2058; OLG Naumburg, Beschl. v. 25.07.2001, 12 W 22/01, NJW-RR 2002, 792; OLG Saarbrücken, Urt. v. 06.04.1994, 1 U 1092/93-190-Kart, NJW 1995, 1562; VGH München, Beschl. v. 05.05.1993, 4 CE 93.464, NVwZ-RR 1993, 668; Zöller/Lückemann, ZPO, 31. Aufl., § 17a GVG Rn. 17).
  • OLG Saarbrücken, 06.04.1994 - 1 U 1092/93
    Auszug aus OLG Rostock, 23.12.2015 - 3 U 56/15
    Hat das Landgericht im Urteil den Zivilrechtsweg bejaht, hält das Oberlandesgericht ihn aber nicht für gegeben, hebt das Oberlandesgericht das mit der Berufung angefochtene Urteil auf und verweist die Sache an das zuständige Gericht des richtigen Rechtsweges (BGH, Beschl. v. 04.03.1998, VIII ZB 25/97 NJW 1998, 2058; OLG Naumburg, Beschl. v. 25.07.2001, 12 W 22/01, NJW-RR 2002, 792; OLG Saarbrücken, Urt. v. 06.04.1994, 1 U 1092/93-190-Kart, NJW 1995, 1562; VGH München, Beschl. v. 05.05.1993, 4 CE 93.464, NVwZ-RR 1993, 668; Zöller/Lückemann, ZPO, 31. Aufl., § 17a GVG Rn. 17).
  • BGH, 09.12.1966 - V ZR 13/64

    Klage auf Zustimmung zur Berichtigung des Grundbuches - Löschung einer

    Auszug aus OLG Rostock, 23.12.2015 - 3 U 56/15
    So ist es etwa für die Ansprüche des von der Besitzeinweisung betroffenen Eigentümers anerkannt, dass im Falle einer rechtswidrigen Besitzeinweisung seine Ansprüche nicht gestützt auf § 1004 BGB auf dem Zivilrechtsweg durchgesetzt werden können, weil sie sich auf die Abwehr eines hoheitlichen Aktes richten (BGH, Urt. v. 12.07.1967, V ZR 61/64, NJW 1967, 2309 = MDR 1967, 913; allgemein bei Angriff gegen Hoheitsakt BGH, Urt. v. 09.12.1966, V ZR 13/64, NJW 1967, 563 = MDR 1967, 293).
  • BGH, 12.11.2002 - XI ZB 5/02

    Rechtsnatur der Beschwerde zur Überprüfung des Rechtswegs; Rechtsweg für

    Auszug aus OLG Rostock, 23.12.2015 - 3 U 56/15
    Entscheidet das Oberlandesgericht durch Beschluss, kann es über den Wortlaut des § 17a Abs. 4 Sätze 4, 5 GVG hinaus die Beschwerde zum Bundesgerichtshof zulassen (BGH, Beschl. v. 12.11.1992, V ZB 22/92, NJW 1993, 388; Zöller/Lückemann, § 17a GVG Rn. 16), die als Rechtsbeschwerde im Sinne des § 574 ZPO ausgestaltet ist (Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, § 17a GVG Rn. 17; BGH, Beschl. v. 12.11.2002, XI ZB 5/02, NJW 2003, 433).
  • BGH, 30.09.1999 - V ZB 24/99

    Vorabentscheidung über den Rechtsweg

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.08.2012 - 1 N 67.12

    Verlangen auf Straßensperrung bei formell fehlerhaften, die Gemeindestraße

  • BGH, 04.03.1998 - VIII ZB 25/97

    Entscheidung des Berufungsgerichts bei unrichtiger Bejahung des Rechtsweges zu

  • BGH, 25.02.1993 - III ZR 9/92

    Rechtsweg für Beseitigungsklage bei Strömungsschäden an Ufergrundstück -

  • BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91

    Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LSG Hessen, 30.01.2018 - L 3 U 56/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,6313
LSG Hessen, 30.01.2018 - L 3 U 56/15 (https://dejure.org/2018,6313)
LSG Hessen, Entscheidung vom 30.01.2018 - L 3 U 56/15 (https://dejure.org/2018,6313)
LSG Hessen, Entscheidung vom 30. Januar 2018 - L 3 U 56/15 (https://dejure.org/2018,6313)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,6313) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erstattung der Kosten für Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Hessen, 30.01.2018 - L 3 U 56/15
    Diese liegt vor, wenn mehr für als gegen den Ursachenzusammenhang spricht und ernste Zweifel ausscheiden; die reine Möglichkeit genügt nicht (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - juris).

    Beweisrechtlich ist zudem zu beachten, dass der möglicherweise aus mehreren Schritten bestehende Ursachenzusammenhang positiv festgestellt werden muss (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006, a.a.O.) und dass die Anknüpfungstatsachen der Kausalkette im Vollbeweis vorliegen müssen (BSG, Beschluss vom 23. September 1997 - 2 BU 194/97 - Deppermann-Wöbbeking in: Thomann (Hrsg.), Personenschäden und Unfallverletzungen, Referenz Verlag Frankfurt 2015, S. 630).

    In einer zweiten Prüfungsstufe ist sodann durch Wertung die Unterscheidung zwischen solchen Ursachen notwendig, die wesentlich sind, weil sie rechtlich für den Erfolg verantwortlich gemacht werden, und den anderen, für den Erfolg rechtlich unerheblichen Ursachen (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006, a.a.O.; BSG, Urteil vom 24. Juli 2012 - B 2 U 9/11 R - juris).

  • BSG, 30.05.2006 - B 1 KR 17/05 R

    Höhe des Erstattungsanspruchs der Versorgungsverwaltung gegenüber der

    Auszug aus LSG Hessen, 30.01.2018 - L 3 U 56/15
    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil des BSG vom 20. Mai 2006 - B 1 KR 17/05 R) seien Entscheidungen des zuständigen Trägers grundsätzlich von anderen Trägern hinzunehmen.

    Selbst wenn entsprechend der zu §§ 102 ff. SGB X ergangenen Rechtsprechung des BSG aus § 86 SGB X eine Verpflichtung der Klägerin angenommen wird, eine Entscheidung zu korrigieren, die offensichtlich fehlerhaft ist und einem anderen Leistungsträger zum Nachteil gereicht (vgl. Urteil des BSG vom 20. Mai 2006 - B 1 KR 17/05 R), lägen diese Voraussetzungen hier nicht vor.

  • BSG, 06.03.2013 - B 11 AL 2/12 R

    Erstattungsanspruch des zweitangegangenen Rehabilitationsträgers nach § 14 Abs 4

    Auszug aus LSG Hessen, 30.01.2018 - L 3 U 56/15
    Der erstattungspflichtige Träger sei an die Sachverhaltsaufklärung bzw. eine etwaige Ermessensbetätigung des vorleistenden Trägers gebunden (Hinweis auf BSG, Urteil vom 6. März 2013 - B 11 AL 2/12 R - juris Rdnr. 18).

    Soweit § 14 Abs. 4 Satz 1 SGB IX eine Erstattung der Aufwendungen des vorleistenden Trägers "nach den für diesen geltenden Rechtsvorschriften" vorsieht, bedeutet dies lediglich, dass der Fall von dem eigentlich zuständigen und damit erstattungspflichtigen Träger nicht noch einmal von Grund auf neu aufzugreifen, ist der erstattungspflichtige Träger somit an die Sachverhaltsaufklärung bzw. eine etwaige Ermessensbetätigung des vorleistenden Trägers gebunden ist (vgl. BSG, Urteil vom 6. März 2013 - B 11 AL 2/12 R - juris Rdnr. 18).

  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 36/06 R

    Leistungen zur medizinischen Rehabilitation als Leistungen zur Teilhabe - kein

    Auszug aus LSG Hessen, 30.01.2018 - L 3 U 56/15
    Sie begründet gegenüber dem behinderten Menschen eine eigene, gesetzliche Verpflichtung des "zweitangegangenen Trägers", die einen endgültigen Rechtsgrund für das "Behaltendürfen" der Leistung in diesem Rechtsverhältnis bildet (vgl. BSG, Urteil vom 25. September 2014 - B 8 SO 7/13 R - juris Rdnr. 18 m. w. N.; BSG, Urteil vom 26. Juni 2007 - B 1 KR 36/06 R - juris Rdnr. 12 ).

    Der Erstattungsanspruch nach § 14 Abs. 4 Satz 1 SGB IX setzt voraus, dass der Erstattungsberechtigte die Reha-Maßnahme als zweitangegangener Reha-Träger nach § 14 Abs. 1 Satz 2 bis 4 SGB IX bewilligt hat, dass der Erstattungspflichtige für die Reha-Maßnahme zuständig gewesen ist und zwischen der vom Erstattungsberechtigten erbrachten und der vom Erstattungspflichtigen zu beanspruchenden Reha-Maßnahme eine sachliche Kongruenz besteht, d. h., dass die Beklagte die Reha-Maßnahme ihrer Art nach hätte leisten müssen (vgl. BSG, Urteil vom 20. April 2010 - B 1/3 KR 6/09 R - BSG, Urteil vom 26. Juni 2007 - B 1 KR 36/06 R -).

  • BSG, 31.01.2012 - B 2 U 2/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Hessen, 30.01.2018 - L 3 U 56/15
    Demgegenüber genügt für den Nachweis der Ursachenzusammenhänge zwischen diesen Voraussetzungen der Grad der (hinreichenden) Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die Glaubhaftmachung und nicht die bloße Möglichkeit (vgl. BSG, Urteil vom 31. Januar 2012 - B 2 U 2/11 R - juris Rdnr. 17 m. w. N.).

    Der Gesundheitserstschaden muss grundsätzlich in einem engen zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit der Verrichtung der versicherten Tätigkeit eingetreten sein (BSG, Urteil vom 31. Januar 2012, a. a. O. - juris Leitsatz).

  • BSG, 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Begriff der Verrichtung und der

    Auszug aus LSG Hessen, 30.01.2018 - L 3 U 56/15
    Danach geht es auf einer ersten Stufe der Kausalitätsprüfung um die Frage, ob ein Zusammenhang im naturwissenschaftlichen Sinne vorliegt, d. h. - so die neueste Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - ob eine objektive Verursachung zu bejahen ist (BSG, Urteil vom 24. Juli 2012 - B 2 U 9/11 R - juris).

    In einer zweiten Prüfungsstufe ist sodann durch Wertung die Unterscheidung zwischen solchen Ursachen notwendig, die wesentlich sind, weil sie rechtlich für den Erfolg verantwortlich gemacht werden, und den anderen, für den Erfolg rechtlich unerheblichen Ursachen (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006, a.a.O.; BSG, Urteil vom 24. Juli 2012 - B 2 U 9/11 R - juris).

  • BSG, 18.05.2004 - B 1 KR 24/02 R

    Krankenversicherung - Familienversicherung - behindertes Kind -

    Auszug aus LSG Hessen, 30.01.2018 - L 3 U 56/15
    Da der Erstattungsanspruch bereits geltend gemacht werden könne, bevor die Ausschlussfrist zu laufen begonnen habe, könnten allgemeine Angaben genügen, die sich auf die im Zeitpunkt des Geltendmachens vorhandenen Kenntnisse über Art und Umfang künftiger Leistungen beschränken (Hinweis auf BSG, Urteil vom 22. August 2000 - B 2 U 24/99 R, vom 18. Mai 2004 - B 1 KR 24/02 R, vom 24. Februar 2004 - B 2 U 29/03 R, vom 30. Juni 2009 - B 1 KR 21/08 R und vom 20. Dezember 2012 - B 7 AY 5/11 R, alle in juris).
  • BSG, 24.02.2004 - B 2 U 29/03 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsstreitigkeit zwischen

    Auszug aus LSG Hessen, 30.01.2018 - L 3 U 56/15
    Da der Erstattungsanspruch bereits geltend gemacht werden könne, bevor die Ausschlussfrist zu laufen begonnen habe, könnten allgemeine Angaben genügen, die sich auf die im Zeitpunkt des Geltendmachens vorhandenen Kenntnisse über Art und Umfang künftiger Leistungen beschränken (Hinweis auf BSG, Urteil vom 22. August 2000 - B 2 U 24/99 R, vom 18. Mai 2004 - B 1 KR 24/02 R, vom 24. Februar 2004 - B 2 U 29/03 R, vom 30. Juni 2009 - B 1 KR 21/08 R und vom 20. Dezember 2012 - B 7 AY 5/11 R, alle in juris).
  • BSG, 22.08.2000 - B 2 U 24/99 R

    Entstehen des Erstattungsanspruches nach § 105 SGB X

    Auszug aus LSG Hessen, 30.01.2018 - L 3 U 56/15
    Da der Erstattungsanspruch bereits geltend gemacht werden könne, bevor die Ausschlussfrist zu laufen begonnen habe, könnten allgemeine Angaben genügen, die sich auf die im Zeitpunkt des Geltendmachens vorhandenen Kenntnisse über Art und Umfang künftiger Leistungen beschränken (Hinweis auf BSG, Urteil vom 22. August 2000 - B 2 U 24/99 R, vom 18. Mai 2004 - B 1 KR 24/02 R, vom 24. Februar 2004 - B 2 U 29/03 R, vom 30. Juni 2009 - B 1 KR 21/08 R und vom 20. Dezember 2012 - B 7 AY 5/11 R, alle in juris).
  • BSG, 20.03.2007 - B 2 U 18/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben -

    Auszug aus LSG Hessen, 30.01.2018 - L 3 U 56/15
    Kommen bei Vorliegen der in §§ 26 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Nr. 2, 35 Abs. 1 SGB VII i. V. m. § 33 Abs. 3 Nr. 3 SGB IX und § 33 Abs. 4 Satz 2 SGB IX in der bis zum 31. Dezember 2017 gültigen Fassung geregelten Voraussetzungen verschiedene Maßnahmen in Betracht, hat der Rehabilitationsträger grundsätzlich ein Auswahlermessen, welche Maßnahme er gewähren will (vgl. BSG, Urteil vom 20. März 2007 - B 2 U 18/05 R - juris Rdnr. 17).
  • BSG, 30.06.2009 - B 1 KR 21/08 R

    Ausschlussfrist nach § 111 S 1 SGB X - rechtswirksame Geltendmachung des

  • BSG, 20.12.2012 - B 7 AY 5/11 R

    Asylbewerberleistung - Kostenerstattungsanspruch zwischen Leistungsträgern nach

  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis -

  • BSG, 23.09.1997 - 2 BU 194/97

    Freie richterliche Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 20.04.2010 - B 1/3 KR 6/09 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsstreit zwischen

  • BSG, 13.09.2011 - B 1 KR 25/10 R

    Leistungen zur medizinischen Rehabilitation - Arbeitstherapie für gesetzlich

  • BSG, 25.09.2014 - B 8 SO 7/13 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch des nachrangig

  • BSG, 25.01.2017 - B 3 P 2/15 R

    Soziale Pflegeversicherung - finanzieller Zuschuss zur Verbesserung des

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.03.2009 - L 3 U 239/07

    Erstattung von Kosten einer Berufsausbildung als Rehabilitationsleistung der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.02.2019 - L 4 KR 20/19
    Die Gesamtheit aller vorgenannten Voraussetzungen kann dabei allein anhand der konkreten Diagnosen und Ziele geprüft werden, die dem Reha-Antrag zugrunde liegen (zu den sog. Reha-Diagnosen: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09. Oktober 2009 - L 1 KR 226/08 -, juris für den Bereich des SGB V; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 25. März 2009 - L 13 R 56/08 -, juris für den Bereich des SGB VI; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. Dezember 2016 - L 17 U 367/16 -, juris für den Bereich des SGB VII; zu den sog. Reha-Zielen: Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 20. Juni 2017 - L 4 KR 399/14 -, juris für den Bereich des SGB V; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 25. April 2018 - L 13 R 64/15 -, juris für den Bereich des SGB VI; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 30. Januar 2018 - L 3 U 56/15 -, juris für den Bereich des SGB VII Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 08. November 2018 - L 7 SO 1419/15 -, juris für den Bereich des SGB XII).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2016 - L 3 U 56/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,57872
LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2016 - L 3 U 56/15 (https://dejure.org/2016,57872)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.12.2016 - L 3 U 56/15 (https://dejure.org/2016,57872)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. Dezember 2016 - L 3 U 56/15 (https://dejure.org/2016,57872)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,57872) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 13.10.2014 - B 2 U 100/14 B
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2016 - L 3 U 56/15
    Sie reicht eine Ausfertigung des Urteils des Landessozialgerichts (LSG) Rheinland-Pfalz vom 27. Juli 2015 (L 2 U 100/14) zu den Akten.

    Denn derartige Versicherungsfälle sind in der Regel dem Einflussbereich des Unternehmers entzogen und stehen nicht im Zusammenhang mit dem Betriebsrisiko (vgl. Brandenburg/ K. Palsherm in: Schlegel/ Voelzke, jurisPK-SGB VII, 2. Aufl. 2014, § 162 SGB VII, Rn. 36; vgl. zu alldem auch Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 27. Juli 2015 - L 2 U 100/14 -, S. 7 bzw. Blatt 158 Gerichtsakte).

  • BGH, 08.02.1972 - VI ZR 155/70

    Beeinträchtigung durch Nachbargrundstück

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2016 - L 3 U 56/15
    Dies gilt nur dann nicht, wenn ein außergewöhnliches Naturereignis vorliegt, dem auch ein fehlerfrei errichtetes oder mit der erforderlichen Sorgfalt unterhaltenes Werk nicht standzuhalten vermag (BGH, Urteil vom 08. Februar 1972 - VI ZR 155/70 -, zitiert nach juris Rn. 21).
  • OLG Celle, 13.04.2011 - 14 U 146/10

    Eisenbahnunfall; Sturm; höhere Gewalt; Netzbetreiber; Betriebsunternehmer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2016 - L 3 U 56/15
    Dementsprechend wird selbst etwa das Umstürzen eines Baumes bei einem ungewöhnlich starken Sturm ("Orkan Kyrill") nicht als höhere Gewalt angesehen, weil diese Gefahr örtlich (Sturmgebiet) und zeitlich individuell eingrenzbar war und wohl auch durch äußerste Sorgfalt Unfälle vermieden werden können (vgl. Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 03. Juni 2013 - 4 U 42/13 -, zitiert nach juris Rn. 8 unter Verweis auf OLG Celle, Urteil vom 13. April 2011 - 14 U 146/10 -, zitiert nach juris Rn. 7).
  • BGH, 23.03.1993 - VI ZR 176/92

    Haftung des Verwalters von Wohnungseigentum für Schäden durch herabstürzende

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2016 - L 3 U 56/15
    Der Anscheinsbeweis für eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht eines Gebäudeunterhaltspflichtigen wird in der höchstrichterlichen Zivilrechtsprechung etwa bei Herabfallen von Dachteilen im Einzelfall - mangels Feststellungen, die eine andere Beurteilung rechtfertigen könnten - auch dann noch angenommen, wenn es sich um einen Orkan handelte, wobei in jenem Fall aber Windstärken um 12 bis 13 Bft im Raum standen (vgl. BGH, Urteil vom 23. März 1993 - VI ZR 176/92 -, zitiert nach juris Rn. 7, 12).
  • BGH, 16.10.2007 - VI ZR 173/06

    Zurechnung der Versperrung des Fahrwegs zwischen Eisenbahnbetriebs- und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2016 - L 3 U 56/15
    In Anlehnung an die einschlägige höchstrichterliche Zivilrechtsprechung ist höhere Gewalt ein betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch äußerste, nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann und auch nicht wegen seiner Häufigkeit vom Betriebsunternehmen in Kauf zu nehmen ist (vgl. Bundesgerichtshof , Urteil vom 16. Oktober 2007 - VI ZR 173/06 -, zitiert nach juris Rn. 14).
  • OLG Koblenz, 09.02.2004 - 12 U 11/03

    Begriff des Eigenbesitzers; Ersatzfähigkeit von Orkanschäden

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2016 - L 3 U 56/15
    Dies gilt u.a. deshalb, weil Windstärken bis 12 Bft bisher als Grenze der Windlast gelten, denen nach den für Baustatik geltenden Normen (Normenausschuss im Bauwesen im DIN, Deutsches Institut für Normung e.V., DIN 1055 Teil 4 - Lastannahmen für Bauten. Verkehrslasten. Windlasten nicht schwingungsanfälliger Bauwerke, 1977; zuletzt Ausgabe August 1986 mit Änderungen und Berichtigung von Juni 1987) Werke und Traglasten widerstehen sollen (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 09. Februar 2004 - 12 U 11/03 -, zitiert nach juris und OLGR Koblenz 2004, 367, 369).
  • OLG Frankfurt, 03.06.2013 - 4 U 42/13

    Höhere Gewalt im Sinne von § 1 II HaftPflG (Fahrrad auf Schienen)

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2016 - L 3 U 56/15
    Dementsprechend wird selbst etwa das Umstürzen eines Baumes bei einem ungewöhnlich starken Sturm ("Orkan Kyrill") nicht als höhere Gewalt angesehen, weil diese Gefahr örtlich (Sturmgebiet) und zeitlich individuell eingrenzbar war und wohl auch durch äußerste Sorgfalt Unfälle vermieden werden können (vgl. Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 03. Juni 2013 - 4 U 42/13 -, zitiert nach juris Rn. 8 unter Verweis auf OLG Celle, Urteil vom 13. April 2011 - 14 U 146/10 -, zitiert nach juris Rn. 7).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LSG Hessen, 27.07.2016 - L 3 U 56/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,76585
LSG Hessen, 27.07.2016 - L 3 U 56/15 (https://dejure.org/2016,76585)
LSG Hessen, Entscheidung vom 27.07.2016 - L 3 U 56/15 (https://dejure.org/2016,76585)
LSG Hessen, Entscheidung vom 27. Juli 2016 - L 3 U 56/15 (https://dejure.org/2016,76585)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,76585) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Erstattungsanspruch des zweitangegangenen Rehabilitationsträgers für erbrachte Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Hessen, 27.07.2016 - L 3 U 56/15
    Diese liegt vor, wenn mehr für als gegen den Ursachenzusammenhang spricht und ernste Zweifel ausscheiden; die reine Möglichkeit genügt nicht ( BSG , Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - juris).

    Beweisrechtlich ist zudem zu beachten, dass der möglicherweise aus mehreren Schritten bestehende Ursachenzusammenhang positiv festgestellt werden muss ( BSG , Urteil vom 9. Mai 2006, a.a.O.) und dass die Anknüpfungstatsachen der Kausalkette im Vollbeweis vorliegen müssen ( BSG , Beschluss vom 23. September 1997 - 2 BU 194/97 - Deppermann-Wöbbeking in: Thomann (Hrsg.), Personenschäden und Unfallverletzungen, Referenz Verlag Frankfurt 2015, S. 630).

    In einer zweiten Prüfungsstufe ist sodann durch Wertung die Unterscheidung zwischen solchen Ursachen notwendig, die wesentlich sind, weil sie rechtlich für den Erfolg verantwortlich gemacht werden, und den anderen, für den Erfolg rechtlich unerheblichen Ursachen ( BSG , Urteil vom 9. Mai 2006, a.a.O.; BSG , Urteil vom 24. Juli 2012 - B 2 U 9/11 R - juris).

  • BSG, 06.03.2013 - B 11 AL 2/12 R

    Erstattungsanspruch des zweitangegangenen Rehabilitationsträgers nach § 14 Abs 4

    Auszug aus LSG Hessen, 27.07.2016 - L 3 U 56/15
    Der erstattungspflichtige Träger sei an die Sachverhaltsaufklärung bzw. eine etwaige Ermessensbetätigung des vorleistenden Trägers gebunden (Hinweis auf BSG , Urteil vom 6. März 2013 - B 11 AL 2/12 R - juris Rdnr. 18).

    Soweit § 14 Abs. 4 Satz 1 SGB IX eine Erstattung der Aufwendungen des vorleistenden Trägers 'nach den für diesen geltenden Rechtsvorschriften' vorsieht, bedeutet dies lediglich, dass der Fall von dem eigentlich zuständigen und damit erstattungspflichtigen Träger nicht noch einmal von Grund auf neu aufzugreifen, ist der erstattungspflichtige Träger somit an die Sachverhaltsaufklärung bzw. eine etwaige Ermessensbetätigung des vorleistenden Trägers gebunden ist ( vgl. BSG , Urteil vom 6. März 2013 - B 11 AL 2/12 R - juris Rdnr. 18).

  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 36/06 R

    Leistungen zur medizinischen Rehabilitation als Leistungen zur Teilhabe - kein

    Auszug aus LSG Hessen, 27.07.2016 - L 3 U 56/15
    Sie begründet gegenüber dem behinderten Menschen eine eigene, gesetzliche Verpflichtung des 'zweitangegangenen Trägers', die einen endgültigen Rechtsgrund für das 'Behaltendürfen' der Leistung in diesem Rechtsverhältnis bildet ( vgl. BSG , Urteil vom 25. September 2014 - B 8 SO 7/13 R - juris Rdnr. 18 m . w. N.; BSG , Urteil vom 26. Juni 2007 - B 1 KR 36/06 R - juris Rdnr. 12 ).

    Der Erstattungsanspruch nach § 14 Abs. 4 Satz 1 SGB IX setzt voraus, dass der Erstattungsberechtigte die Reha-Maßnahme als zweitangegangener Reha-Träger nach § 14 Abs. 1 Satz 2 bis 4 SGB IX bewilligt hat, dass der Erstattungspflichtige für die Reha-Maßnahme zuständig gewesen ist und zwischen der vom Erstattungsberechtigten erbrachten und der vom Erstattungspflichtigen zu beanspruchenden Reha-Maßnahme eine sachliche Kongruenz besteht, d. h. , dass die Beklagte die Reha-Maßnahme ihrer Art nach hätte leisten müssen ( vgl. BSG , Urteil vom 20. April 2010 - B 1/3 KR 6/09 R - BSG , Urteil vom 26. Juni 2007 - B 1 KR 36/06 R -).

  • BSG, 30.05.2006 - B 1 KR 17/05 R

    Höhe des Erstattungsanspruchs der Versorgungsverwaltung gegenüber der

    Auszug aus LSG Hessen, 27.07.2016 - L 3 U 56/15
    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil des BSG vom 20. Mai 2006 - B 1 KR 17/05 R) seien Entscheidungen des zuständigen Trägers grundsätzlich von anderen Trägern hinzunehmen.

    Selbst wenn entsprechend der zu §§ 102 ff. SGB X ergangenen Rechtsprechung des BSG aus § 86 SGB X eine Verpflichtung der Klägerin angenommen wird, eine Entscheidung zu korrigieren, die offensichtlich fehlerhaft ist und einem anderen Leistungsträger zum Nachteil gereicht ( vgl. Urteil des BSG vom 20. Mai 2006 - B 1 KR 17/05 R), lägen diese Voraussetzungen hier nicht vor.

  • BSG, 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Begriff der Verrichtung und der

    Auszug aus LSG Hessen, 27.07.2016 - L 3 U 56/15
    Danach geht es auf einer ersten Stufe der Kausalitätsprüfung um die Frage, ob ein Zusammenhang im naturwissenschaftlichen Sinne vorliegt, d. h. - so die neueste Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - ob eine objektive Verursachung zu bejahen ist ( BSG , Urteil vom 24. Juli 2012 - B 2 U 9/11 R - juris).

    In einer zweiten Prüfungsstufe ist sodann durch Wertung die Unterscheidung zwischen solchen Ursachen notwendig, die wesentlich sind, weil sie rechtlich für den Erfolg verantwortlich gemacht werden, und den anderen, für den Erfolg rechtlich unerheblichen Ursachen ( BSG , Urteil vom 9. Mai 2006, a.a.O.; BSG , Urteil vom 24. Juli 2012 - B 2 U 9/11 R - juris).

  • BSG, 31.01.2012 - B 2 U 2/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Hessen, 27.07.2016 - L 3 U 56/15
    Demgegenüber genügt für den Nachweis der Ursachenzusammenhänge zwischen diesen Voraussetzungen der Grad der (hinreichenden) Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die Glaubhaftmachung und nicht die bloße Möglichkeit ( vgl. BSG , Urteil vom 31. Januar 2012 - B 2 U 2/11 R - juris Rdnr. 17 m . w. N.).

    Der Gesundheitserstschaden muss grundsätzlich in einem engen zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit der Verrichtung der versicherten Tätigkeit eingetreten sein ( BSG , Urteil vom 31. Januar 2012, a. a. O. - juris Leitsatz).

  • BSG, 20.12.2012 - B 7 AY 5/11 R

    Asylbewerberleistung - Kostenerstattungsanspruch zwischen Leistungsträgern nach

    Auszug aus LSG Hessen, 27.07.2016 - L 3 U 56/15
    Da der Erstattungsanspruch bereits geltend gemacht werden könne, bevor die Ausschlussfrist zu laufen begonnen habe, könnten allgemeine Angaben genügen, die sich auf die im Zeitpunkt des Geltendmachens vorhandenen Kenntnisse über Art und Umfang künftiger Leistungen beschränken (Hinweis auf BSG , Urteil vom 22. August 2000 - B 2 U 24/99 R, vom 18. Mai 2004 - B 1 KR 24/02 R, vom 24. Februar 2004 - B 2 U 29/03 R, vom 30. Juni 2009 - B 1 KR 21/08 R und vom 20. Dezember 2012 - B 7 AY 5/11 R, alle in juris).
  • BSG, 25.09.2014 - B 8 SO 7/13 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch des nachrangig

    Auszug aus LSG Hessen, 27.07.2016 - L 3 U 56/15
    Sie begründet gegenüber dem behinderten Menschen eine eigene, gesetzliche Verpflichtung des 'zweitangegangenen Trägers', die einen endgültigen Rechtsgrund für das 'Behaltendürfen' der Leistung in diesem Rechtsverhältnis bildet ( vgl. BSG , Urteil vom 25. September 2014 - B 8 SO 7/13 R - juris Rdnr. 18 m . w. N.; BSG , Urteil vom 26. Juni 2007 - B 1 KR 36/06 R - juris Rdnr. 12 ).
  • BSG, 30.06.2009 - B 1 KR 21/08 R

    Ausschlussfrist nach § 111 S 1 SGB X - rechtswirksame Geltendmachung des

    Auszug aus LSG Hessen, 27.07.2016 - L 3 U 56/15
    Da der Erstattungsanspruch bereits geltend gemacht werden könne, bevor die Ausschlussfrist zu laufen begonnen habe, könnten allgemeine Angaben genügen, die sich auf die im Zeitpunkt des Geltendmachens vorhandenen Kenntnisse über Art und Umfang künftiger Leistungen beschränken (Hinweis auf BSG , Urteil vom 22. August 2000 - B 2 U 24/99 R, vom 18. Mai 2004 - B 1 KR 24/02 R, vom 24. Februar 2004 - B 2 U 29/03 R, vom 30. Juni 2009 - B 1 KR 21/08 R und vom 20. Dezember 2012 - B 7 AY 5/11 R, alle in juris).
  • BSG, 20.03.2007 - B 2 U 18/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben -

    Auszug aus LSG Hessen, 27.07.2016 - L 3 U 56/15
    § 33 Abs. 3 Nr. 3 SGB IX und § 33 Abs. 4 Satz 2 SGB IX in der bis zum 31. Dezember 2017 gültigen Fassung geregelten Voraussetzungen verschiedene Maßnahmen in Betracht, hat der Rehabilitationsträger grundsätzlich ein Auswahlermessen, welche Maßnahme er gewähren will ( vgl. BSG , Urteil vom 20. März 2007 - B 2 U 18/05 R - juris Rdnr. 17).
  • BSG, 24.02.2004 - B 2 U 29/03 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsstreitigkeit zwischen

  • BSG, 22.08.2000 - B 2 U 24/99 R

    Entstehen des Erstattungsanspruches nach § 105 SGB X

  • BSG, 18.05.2004 - B 1 KR 24/02 R

    Krankenversicherung - Familienversicherung - behindertes Kind -

  • BSG, 25.01.2017 - B 3 P 2/15 R

    Soziale Pflegeversicherung - finanzieller Zuschuss zur Verbesserung des

  • BSG, 13.09.2011 - B 1 KR 25/10 R

    Leistungen zur medizinischen Rehabilitation - Arbeitstherapie für gesetzlich

  • BSG, 23.09.1997 - 2 BU 194/97

    Freie richterliche Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 20.04.2010 - B 1/3 KR 6/09 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsstreit zwischen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.03.2009 - L 3 U 239/07

    Erstattung von Kosten einer Berufsausbildung als Rehabilitationsleistung der

  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LSG Hessen - L 3 U 56/15   

Anhängiges Verfahren
Zitiervorschläge
https://dejure.org/9999,116038
LSG Hessen - L 3 U 56/15 (https://dejure.org/9999,116038)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/9999,116038) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 24.06.2015 - 3 U 56/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,82419
OLG Bamberg, 24.06.2015 - 3 U 56/15 (https://dejure.org/2015,82419)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 24.06.2015 - 3 U 56/15 (https://dejure.org/2015,82419)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 24. Juni 2015 - 3 U 56/15 (https://dejure.org/2015,82419)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,82419) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Zulässigkeit eines Teilurteils über ein in einer Stufenklage des HV zur Vorbereitung von Provisionsansprüchen vom U widerklagend geltend gemachte Rückprovisionsforderungen

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.11.2002 - VII ZR 270/01

    Voraussetzungen eines Teilurteils; Gefahr widersprechender Entscheidungen;

    Auszug aus OLG Bamberg, 24.06.2015 - 3 U 56/15
    Ein Teilurteil ist unzulässig, wenn es eine Frage entscheidet, die sich im weiteren Verfahren über die anderen Ansprüche noch einmal stellt ( unter Bezugnahme auf BGH, 28.11.2002 - VII ZR 270/01 - MDR 03, 263 = BGHR ZPO § 301 Abs. 1 Widersprüchlichkeit 1 = Juris Tz 9 ).

    Die Gefahr widersprechender Entscheidungen besteht immer dann, wenn der durch Teilurteil beschiedene Anspruch und der noch rechtshängige Anspruch von gemeinsamen Vorfragen abhängen (unter Bezugnahme auf BGH, 26.04.2012 - VII ZR 25/11 - BauR 12, 1391 Tz. 11 = NZBau 12, 440; 29.03.2011 - VI ZR 117/10 - BGHZ 189, 79 Tz. 15; 28.11.2002 - VII ZR 270/01 - BauR 03, 381, 382 = NZBau 03, 153, zuletzt BGH, 21.08.2014 - VII ZR 24/12 - NJW-RR 14, 1298).

    Unter diesen Umständen verstößt der Tatrichter mit dem Erlass eines Teilurteils gegen das Gebot der Widerspruchsfreiheit von Teil- und Schlussurteil (unter Bezugnahme auf BGH, 28.11.2002 - VII ZR 270/01 - MDR 03, 263 = BGHR ZPO § 301 Abs. 1 Widersprüchlichkeit 1 = Juris ).

  • BGH, 29.03.2011 - VI ZR 117/10

    Gefährdungshaftung nach dem Arzneimittelgesetz: Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus OLG Bamberg, 24.06.2015 - 3 U 56/15
    Die Gefahr widersprechender Entscheidungen besteht immer dann, wenn der durch Teilurteil beschiedene Anspruch und der noch rechtshängige Anspruch von gemeinsamen Vorfragen abhängen (unter Bezugnahme auf BGH, 26.04.2012 - VII ZR 25/11 - BauR 12, 1391 Tz. 11 = NZBau 12, 440; 29.03.2011 - VI ZR 117/10 - BGHZ 189, 79 Tz. 15; 28.11.2002 - VII ZR 270/01 - BauR 03, 381, 382 = NZBau 03, 153, zuletzt BGH, 21.08.2014 - VII ZR 24/12 - NJW-RR 14, 1298).
  • BGH, 26.04.2012 - VII ZR 25/11

    Widerklage: Voraussetzungen für den Erlass eines Teilurteils

    Auszug aus OLG Bamberg, 24.06.2015 - 3 U 56/15
    Die Gefahr widersprechender Entscheidungen besteht immer dann, wenn der durch Teilurteil beschiedene Anspruch und der noch rechtshängige Anspruch von gemeinsamen Vorfragen abhängen (unter Bezugnahme auf BGH, 26.04.2012 - VII ZR 25/11 - BauR 12, 1391 Tz. 11 = NZBau 12, 440; 29.03.2011 - VI ZR 117/10 - BGHZ 189, 79 Tz. 15; 28.11.2002 - VII ZR 270/01 - BauR 03, 381, 382 = NZBau 03, 153, zuletzt BGH, 21.08.2014 - VII ZR 24/12 - NJW-RR 14, 1298).
  • BGH, 21.08.2014 - VII ZR 24/12

    Gewährleistungsklage wegen Baumängeln an einem neu errichteten Mehrfamilienhaus:

    Auszug aus OLG Bamberg, 24.06.2015 - 3 U 56/15
    Die Gefahr widersprechender Entscheidungen besteht immer dann, wenn der durch Teilurteil beschiedene Anspruch und der noch rechtshängige Anspruch von gemeinsamen Vorfragen abhängen (unter Bezugnahme auf BGH, 26.04.2012 - VII ZR 25/11 - BauR 12, 1391 Tz. 11 = NZBau 12, 440; 29.03.2011 - VI ZR 117/10 - BGHZ 189, 79 Tz. 15; 28.11.2002 - VII ZR 270/01 - BauR 03, 381, 382 = NZBau 03, 153, zuletzt BGH, 21.08.2014 - VII ZR 24/12 - NJW-RR 14, 1298).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht