Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.11.2004 - 3 U 57/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10796
OLG Frankfurt, 18.11.2004 - 3 U 57/04 (https://dejure.org/2004,10796)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.11.2004 - 3 U 57/04 (https://dejure.org/2004,10796)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. November 2004 - 3 U 57/04 (https://dejure.org/2004,10796)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 43 VVG
    Tierversicherung: Leibesfruchtversicherung für eine Stute; Voraussetzungen für die Zurechenbarkeit von Erklärungen des als "Gelegenheitsagenten" auftretenden Versicherungsmaklers

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Versicherungsleistungen aus einer Tierversicherung wegen des Absterbens der Leibesfrucht einer Stute; Zurechnung von Erklärungen eines unabhängigen Versicherungsmaklers als Gelegenheitsagenten zum Vertragsinhalt einer Versicherung; Auftreten im Namen einer ...

  • Judicialis

    VVG § 43

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 43
    Unabhängiger Versicherungsmakler als "Gelegenheitsagent" eines Versicherers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Auge und Ohr, Zurechnung des Handelns eines VM, Anwendung der Auge-und-Ohr-Rechtsprechung auf den VM

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 06.05.1992 - 20 U 344/91

    Konkludente Erteilung einer vorläufigen Deckungszusage in der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.11.2004 - 3 U 57/04
    Jedenfalls ergibt sich aus diesem Vertretungshinweis, dass die Streithelferin im vorliegenden Fall - auch wenn sie normalerweise als unabhängiger Versicherungsmakler tätig wird - von den Beklagten wie ein Versicherungsagent behandelt worden und daher auch als solcher zu behandeln ist (vgl. OLG Hamm VersR 92, 1462).

    Dies gilt auch für die ohne ausdrückliche Vollmacht erteilte Zusage vom 14.1.02 und die darin genannten Versicherungsbedingungen (vgl. Prölss, aaO, § 45, Rdnr. 4; OLG Hamm in VersR 83, 1047 und in VersR 92, 1462).

  • OLG Hamm, 12.11.1982 - 20 U 148/82
    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.11.2004 - 3 U 57/04
    Dies gilt auch für die ohne ausdrückliche Vollmacht erteilte Zusage vom 14.1.02 und die darin genannten Versicherungsbedingungen (vgl. Prölss, aaO, § 45, Rdnr. 4; OLG Hamm in VersR 83, 1047 und in VersR 92, 1462).
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Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2008 - L 3 U 57/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,18186
LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2008 - L 3 U 57/04 (https://dejure.org/2008,18186)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.11.2008 - L 3 U 57/04 (https://dejure.org/2008,18186)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. November 2008 - L 3 U 57/04 (https://dejure.org/2008,18186)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anerkennung einer Tumorerkrankung als Berufskrankheit Nr. 92 der Liste der Berufskrankheiten der Verordnung über die Verhütung, Meldung und Begutachtung von Berufskrankheiten der DDR (BKVO-DDR) und die daraus resultierende Gewährung von Hinterbliebenenleistungen; Eignung ...

  • rechtsportal.de

    Anerkennung einer Berufskrankheit in der gesetzlichen Unfallversicherung, Darmkrebserkrankung nach einer Tätigkeit im Uranerzbergbau der ehemaligen DDR, Verursachungswahrscheinlichkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 12.11.2003 - B 8 KN 2/03 R

    Qualifikationsgruppeneinstufung - Ausübung einer der jeweiligen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2008 - L 3 U 57/04
    Mit der Aufnahme der Erkrankung "Bösartige Neubildungen oder ihre Vorstufen durch ionisierende Strahlung" in die Nr. 92 der Liste der BK"en der Anlage zur BKVO-DDR hat der DDR-Verordnungsgeber vielmehr die Ursächlichkeit einer beruflichen Schädigung generell anerkannt und damit alle Krebserkrankungen als solche, auch die extrapulmonalen, für entschädigungswürdig befunden, ohne nach Strahlenart oder Organbelastung zu differenzieren (vgl. auch BSG, Urteil vom 18. August 2004 - B 8 KN 2/03 U R - SozR 4-8440 Nr. 92 Nr. 1; ferner zu Nr. 92 der Anlage zur BKVO-DDR: BSG, Beschluss vom 18. Juni 2001 - B 2 U 104/01 B - in JURIS).

    Es ist vom BSG in mehreren Entscheidungen als eine verlässliche Grundlage für individuelle Feststellungen der Verursachungswahrscheinlichkeit extrapulmonaler Krebserkrankungen angesehen worden (BSG, Urteile vom 18. August 2004 - B 8 KN 2/03 und B 8 KN 1/03).

    Der Senat folgt deshalb dem auf der Grundlage der Jacobi-Gutachten, die auch das BSG als eine zulässige Methode der Ermittlung der Strahlenbelastung der Beschäftigten bei der SDAG Wismut anerkannt hat (BSG, Urteile vom 18. August 2004 - B 8 KN 1/03 U R und B 8 KN 2/03 U R), erstellten Gutachten und den Berechnungen des gerichtlichen Sachverständigen Prof. Dr. Dr. S. Davon ausgehend ist es bei einer Verursachungswahrscheinlichkeit von 21, 4 % bzw. 24, 8 % nicht überwiegend wahrscheinlich, dass sich die Dickdarmkrebserkrankung des Versicherten ursächlich auf dessen frühere Beschäftigung im Uranerzbergbau der DDR zurückführen lässt.

    Gründe für die Zulassung der Revision gemäß § 160 Abs. 2 SGG liegen bereits im Hinblick auf die Urteile des BSG vom 18. August 2004 - B 8 KN 1/03 U R und B 8 KN 2/03 U R -, in denen sich das BSG mit den anzuwendenden Rechtsgrundlagen sowie den Grundsätzen der Ermittlung der Strahlenbelastung der Beschäftigten bei der SDAG Wismut auseinandergesetzt hat, nicht vor.

  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 16/00 R

    Berufskrankheit - Tatbestandsmerkmal - arbeitstechnische Voraussetzung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2008 - L 3 U 57/04
    Dabei müssen die Krankheit, die versicherte Tätigkeit und die durch sie bedingten schädigenden Einwirkungen einschließlich deren Art und Ausmaß im Sinne des "Vollbeweises", also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, nachgewiesen werden, während der ursächliche Zusammenhang als Voraussetzung der Entschädigungspflicht nach der auch sonst im Sozialrecht geltenden Lehre von der wesentlichen Bedingung zu bestimmen ist, also grundsätzlich die (hinreichende) Wahrscheinlichkeit - nicht allerdings die bloße Möglichkeit - ausreicht (vgl. hierzu BSG SozR 3-2200 § 551 Nr. 16 m. w. N.; BSG, Urteil vom 29. Januar 1974 - 8/7 RU 18/72 - SozR 2200 § 551 Nr. 1 und Urteil vom 18. August 2004 - B 8 KN 1/03 U R - SozR 4-5670 Anl 1 Nr. 2402 Nr. 1).

    Eine derartige Hochrechnung der für den Strahlenschutz fest definierten Äquivalentdosis basiert jedenfalls nicht auf einer von den beteiligten Fachkreisen überwiegend zumindest akzeptierten wissenschaftlichen Grundlage und ist daher nach den Grundsätzen, die das BSG aufgestellt hat, nicht für die Ermittlung einer Verursachungswahrscheinlich geeignet (vgl. hierzu BSG SozR 3-2200 § 551 Nr. 16).

  • BSG, 18.06.2001 - B 2 U 104/01 B

    Voraussetzungen für die Berufskrankheiten gem BKVO Anl 1 Nr. 2402 und gem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2008 - L 3 U 57/04
    Mit der Aufnahme der Erkrankung "Bösartige Neubildungen oder ihre Vorstufen durch ionisierende Strahlung" in die Nr. 92 der Liste der BK"en der Anlage zur BKVO-DDR hat der DDR-Verordnungsgeber vielmehr die Ursächlichkeit einer beruflichen Schädigung generell anerkannt und damit alle Krebserkrankungen als solche, auch die extrapulmonalen, für entschädigungswürdig befunden, ohne nach Strahlenart oder Organbelastung zu differenzieren (vgl. auch BSG, Urteil vom 18. August 2004 - B 8 KN 2/03 U R - SozR 4-8440 Nr. 92 Nr. 1; ferner zu Nr. 92 der Anlage zur BKVO-DDR: BSG, Beschluss vom 18. Juni 2001 - B 2 U 104/01 B - in JURIS).
  • BSG, 29.01.1974 - 7 RU 18/72

    Leukämie - Strahleneinwirkung - Kausalität - Umkehr der Beweislast

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2008 - L 3 U 57/04
    Dabei müssen die Krankheit, die versicherte Tätigkeit und die durch sie bedingten schädigenden Einwirkungen einschließlich deren Art und Ausmaß im Sinne des "Vollbeweises", also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, nachgewiesen werden, während der ursächliche Zusammenhang als Voraussetzung der Entschädigungspflicht nach der auch sonst im Sozialrecht geltenden Lehre von der wesentlichen Bedingung zu bestimmen ist, also grundsätzlich die (hinreichende) Wahrscheinlichkeit - nicht allerdings die bloße Möglichkeit - ausreicht (vgl. hierzu BSG SozR 3-2200 § 551 Nr. 16 m. w. N.; BSG, Urteil vom 29. Januar 1974 - 8/7 RU 18/72 - SozR 2200 § 551 Nr. 1 und Urteil vom 18. August 2004 - B 8 KN 1/03 U R - SozR 4-5670 Anl 1 Nr. 2402 Nr. 1).
  • LSG Berlin, 14.01.2003 - L 2 U 7/98

    Anerkennung einer Berufskrankheit (BK) nach Nr. 2402 der Anlage 1 zur BKVO;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2008 - L 3 U 57/04
    Dem Senat haben ein Band Verwaltungsakten der Beklagten sowie aus den Akten des Verfahrens L 2 U 7/98 gefertigte Kopien vorgelegen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 14.09.2006 - 3 U 57/04   

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https://dejure.org/2006,28666
OLG Brandenburg, 14.09.2006 - 3 U 57/04 (https://dejure.org/2006,28666)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14.09.2006 - 3 U 57/04 (https://dejure.org/2006,28666)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14. September 2006 - 3 U 57/04 (https://dejure.org/2006,28666)
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