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   OLG Frankfurt, 02.05.2016 - 3 U 57/14   

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OLG Frankfurt, 02.05.2016 - 3 U 57/14 (https://dejure.org/2016,48764)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.05.2016 - 3 U 57/14 (https://dejure.org/2016,48764)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. Mai 2016 - 3 U 57/14 (https://dejure.org/2016,48764)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 280 BGB, § 199 BGB, § 195 BGB
    Beginn der Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen bei Anlass zur nachträglichen Lektüre des Beteiligungsprospektes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beginn der Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen bei Anlass zur nachträglichen Lektüre des Beteiligungsprospektes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280; BGB § 199; BGB § 195
    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen den Anlageberater

  • rechtsportal.de

    BGB § 280 ; BGB § 199 ; BGB § 195
    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen den Anlageberater

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 05.01.2011 - 17 U 162/10

    Anforderungen an die Beratungspflichten einer Bank bei der Vermittlung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.05.2016 - 3 U 57/14
    Ein Anleger, der den Inhalt eines ihm informationshalber überreichten Prospekts nicht zur Kenntnis nimmt, handelt jedenfalls ab dem Zeitpunkt im Sinne von § 199 I Nr. 2 BGB grob fahrlässig, wenn er trotz hinreichender Anhaltspunkte für einen erkennbaren Schadenseintritt sich nicht durch Lektüre des Prospekts vergewissert (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 15.9.2010, 17 U 108/10; Beschluss vom 5.1.2011, 17 U 162/10; Beschluss vom 26.1.2011, 19 U 228/10; Beschluss vom 12.6.2014, 17 U 40/14).
  • BGH, 11.12.2014 - III ZR 365/13

    Haftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichten im Rahmen der Beteiligung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.05.2016 - 3 U 57/14
    Dessen ungeachtet sind aber Beteiligungen an Immobilienfonds nicht generell für die Altersvorsorge ungeeignet (vgl. BGH vom 11.12.2014, III ZR 365/13).
  • BGH, 09.11.2007 - V ZR 25/07

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Beratungsfehlern;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.05.2016 - 3 U 57/14
    Die kenntnisabhängige regelmäßige Verjährungsfrist nach §§ 195, 199 I BGB berechnet sich deshalb für jeden Beratungsfehler gesondert (vgl. BGH vom 9.11.2007, V ZR 25/07).
  • OLG Düsseldorf, 01.07.2011 - 17 U 108/10

    Ansprüche der Treuhandgesellschaft eines geschlossenen Immobilienfonds gegen die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.05.2016 - 3 U 57/14
    Ein Anleger, der den Inhalt eines ihm informationshalber überreichten Prospekts nicht zur Kenntnis nimmt, handelt jedenfalls ab dem Zeitpunkt im Sinne von § 199 I Nr. 2 BGB grob fahrlässig, wenn er trotz hinreichender Anhaltspunkte für einen erkennbaren Schadenseintritt sich nicht durch Lektüre des Prospekts vergewissert (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 15.9.2010, 17 U 108/10; Beschluss vom 5.1.2011, 17 U 162/10; Beschluss vom 26.1.2011, 19 U 228/10; Beschluss vom 12.6.2014, 17 U 40/14).
  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.05.2016 - 3 U 57/14
    Zwar bestand für die Klägerin zunächst keine Verpflichtung, den Prospekt vor oder nach dem Beratungsgespräch am 8.5.2003 durchzulesen, da sie darauf vertrauen durfte, dass sie durch die Mitarbeiterin der Beklagten in dem Beratungsgespräch über alle für die Zeichnung für sie relevanten Umstände aufgeklärt wurde (BGH, Urteil vom 8.7.2010, III ZR 249/09).
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   OLG Frankfurt, 22.02.2016 - 3 U 57/14   

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OLG Frankfurt, 22.02.2016 - 3 U 57/14 (https://dejure.org/2016,55945)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.02.2016 - 3 U 57/14 (https://dejure.org/2016,55945)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Februar 2016 - 3 U 57/14 (https://dejure.org/2016,55945)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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