Weitere Entscheidung unten: LSG Berlin-Brandenburg, 06.08.2009

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 09.11.2006 - 3 U 58/06   

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OLG Hamburg, 09.11.2006 - 3 U 58/06 (https://dejure.org/2006,7030)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09.11.2006 - 3 U 58/06 (https://dejure.org/2006,7030)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09. November 2006 - 3 U 58/06 (https://dejure.org/2006,7030)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • webshoprecht.de

    Unanwendbarkeit der Grundsätze des fliegenden Gerichtsstandes bei ortsgebundenem Angebot

  • JurPC

    UWG § 14 Absatz 2 Satz 1; ZPO § 281
    Begehungsort bei Internet-Werbung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Örtliche Zuständigkeit des Erstgerichts bei unerlaubter Handlung in wettbewerblich relevanter Weise; Begehungsort bei Wettbewerbsverstößen in Druckschriften; Begehungsort im Hinblick auf Internet-Werbung; Begehungsort bei Verbreitung von Werbung für ein Warenangebot über ...

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 14 Absatz 2 Satz 1 UWG
    Ausgeflogen - Grundsatz des "fliegenden Gerichtsstandes” gilt nicht bei allen Internetverstößen

Besprechungen u.ä.

  • shopbetreiber-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    OLG Hamburg macht Ausnahme beim "fliegenden Gerichtsstand”

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 23.06.2003 - 3 U 204/02
    Auszug aus OLG Hamburg, 09.11.2006 - 3 U 58/06
    Im Falle eines Verstoßes gegen § 5 UWG kommt es auch nach Auffassung des Senats darauf an, ob in Hamburg eine relevante Irreführung Dritter möglich ist (OLG Hamburg, Urteil vom 19. Juni 2003, Az. 3 U 204/02, Seite 5; OLG Hamburg, OLGR Hamburg 2003, 257, 258 = MDR 2003, 587 - Gerichtsstand der unerlaubten Handlung bei Internet-Werbung).

    Denn auf Grund der Werbung besteht für einen potentiellen Kunden, der das Warenangebot eines woanders ansässigen Unternehmens günstig findet, in der Regel die Möglichkeit, davon Gebrauch zu machen, indem er die beworbene Ware beim werbenden Unternehmen schriftlich bestellt und sich zusenden lässt (OLG Hamburg, Urteil vom 19. Juni 2003, Az. 3 U 204/02, Seite 5; OLG Hamburg, OLGR Hamburg 2003, 257, 258 = MDR 2003, 587 - Gerichtsstand der unerlaubten Handlung bei Internet-Werbung).

  • OLG Hamburg, 07.11.2002 - 3 U 122/02

    Wettbewerbsrecht: Ort der unerlaubten Handlung

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.11.2006 - 3 U 58/06
    Im Falle eines Verstoßes gegen § 5 UWG kommt es auch nach Auffassung des Senats darauf an, ob in Hamburg eine relevante Irreführung Dritter möglich ist (OLG Hamburg, Urteil vom 19. Juni 2003, Az. 3 U 204/02, Seite 5; OLG Hamburg, OLGR Hamburg 2003, 257, 258 = MDR 2003, 587 - Gerichtsstand der unerlaubten Handlung bei Internet-Werbung).

    Denn auf Grund der Werbung besteht für einen potentiellen Kunden, der das Warenangebot eines woanders ansässigen Unternehmens günstig findet, in der Regel die Möglichkeit, davon Gebrauch zu machen, indem er die beworbene Ware beim werbenden Unternehmen schriftlich bestellt und sich zusenden lässt (OLG Hamburg, Urteil vom 19. Juni 2003, Az. 3 U 204/02, Seite 5; OLG Hamburg, OLGR Hamburg 2003, 257, 258 = MDR 2003, 587 - Gerichtsstand der unerlaubten Handlung bei Internet-Werbung).

  • OLG Brandenburg, 01.11.2006 - 3 U 15/06

    Gesamtschuldnerische Haftung aus einem Bürgschaftsvertrag - Wirksamkeit einer

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.11.2006 - 3 U 58/06
    Mit Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 6. Juli 2006, Az. 3 U 15/06, wurde dieses landgerichtliche Urteil vom 27. September 2005, Aktenzeichen 407 O 235/05, abgeändert und die einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg vom 7. Juli 2005, Az. 312 O 534/05, erneut erlassen.

    Im Übrigen hat sie auf ihren Vortrag in dem Verfügungsverfahren, Aktenzeichen 3 U 15/06, sowie auf ihren erstinstanzlichen Vortrag Bezug genommen.

  • BGH, 15.06.1988 - I ARZ 331/88

    Bindungswirkung einer Abgabe oder Verweisung in der Rechtsmittelinstanz

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.11.2006 - 3 U 58/06
    In der Rechtsmittelinstanz hat die Verweisung durch Urteil und unter gleichzeitiger Aufhebung des Urteils der Vorinstanz zu erfolgen (BGH NJW-RR 1988, 1405; BGH NJW 1955, 1508).
  • BGH, 05.11.1953 - III ZR 379/51

    Rechtsweg für Requisitionsentschädigung

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.11.2006 - 3 U 58/06
    Erfolgt jedoch - wie hier - die Verweisung von einem höheren Gericht an ein Gericht des ersten Rechtszuges, so kann über die Kosten des Rechtsmittelverfahrens schon anlässlich der Verweisung entschieden werden (BGHZ 11, 43, 58 f.; BGHZ 12, 52, 71).
  • BGH, 22.12.1953 - V ZR 6/51

    Wohnungsrequisition keine Enteignung

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.11.2006 - 3 U 58/06
    Erfolgt jedoch - wie hier - die Verweisung von einem höheren Gericht an ein Gericht des ersten Rechtszuges, so kann über die Kosten des Rechtsmittelverfahrens schon anlässlich der Verweisung entschieden werden (BGHZ 11, 43, 58 f.; BGHZ 12, 52, 71).
  • OLG Köln, 18.03.1988 - 20 U 165/87
    Auszug aus OLG Hamburg, 09.11.2006 - 3 U 58/06
    Das gilt auch dann, wenn das Erstgericht auf die Zuständigkeitsrüge des Beklagten hin zutreffend die Klage wegen Unzuständigkeit als unzulässig abgewiesen hat und der Kläger den Verweisungsantrag erstmals (auch hilfsweise) vor dem Berufungsgericht stellt (Zöller, ZPO, 25. Auflage, 2005, § 281, Rn 9; OLG Köln, OLGZ 89, 83, 86 f.).
  • OLG Rostock, 20.07.2009 - 2 W 41/09

    Örtliche Zuständigkeit im Rahmen unlauteren Wettbewerbs: Begehungsort bei

    Auf den Standort des Mediums (z.B. des Internet-Servers) kommt es nicht an (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 25.01.2008, 5 W 371/07; OLG Stuttgart, Beschluss vom 23.06.2008, 8 W 255/08; OLG Naumburg, Urteil vom 13.07.2007, 10 U 30/07; OLG Hamburg, Urteil vom 9.11.2006, 3 U 58/06 m.w.N.; OLG Düsseldorf, 19.04.2007, I-20 W 13/07; OLG Hamm, 15.10.2007, 4 W 148/07; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 27. Aufl. 2009, § 14 Rn. 16 m.w.N. ).

    Auf Grund der Werbung besteht für einen potentiellen Kunden, der das Warenangebot eines woanders ansässigen Unternehmens günstig findet, in der Regel die Möglichkeit, davon Gebrauch zu machen, indem er die beworbene Ware beim werbenden Unternehmen bestellt und sich zusenden lässt (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 9.11.2006, 3 U 58/06 m.w.N.).

  • BGH, 21.06.2017 - XII ZB 231/17

    Verfahrenskostenhilfe: Erfolgsaussicht als Voraussetzung der Bewilligung

    Demgegenüber geht die weit überwiegende Meinung dahin, das Berufungsgericht könne den Rechtsstreit auch bei einem erstmals in der zweiten Instanz gestellten Verweisungsantrag an das zuständige Gericht erster Instanz verweisen, wenn ein auf die örtliche oder sachliche Unzuständigkeit gestütztes Prozessurteil mit der Berufung angegriffen ist (vgl. etwa OLG München NJW-RR 2013, 1359, 1360; OLG Stuttgart FamRZ 2013, 559, 560; KG Urteil vom 1. März 2011 - 14 U 122/08 - juris Rn. 14; OLG Koblenz BeckRS 2012, 07804; OLG Köln NJW-RR 2009, 569, 570; OLG Hamburg Urteil vom 9. November 2006 - 3 U 58/06 - juris Rn. 36; Hk-ZPO/Saenger 7. Aufl. § 281 Rn. 14; Prütting/Gehrlein/Geisler ZPO 7. Aufl. § 281 Rn. 26; Thomas/Putzo/Reichold ZPO 38. Aufl. § 281 Rn. 7; Wieczorek/Schütze/Assmann ZPO 4. Aufl. § 281 Rn. 60; Zöller/Greger ZPO 31. Aufl. § 281 Rn. 11).
  • OLG Frankfurt, 26.11.2008 - 7 U 251/07

    Internationale Zuständigkeit: Voraussetzungen des Gerichtsstands in

    In der Rechtsmittelinstanz hat die Verweisung durch Urteil und unter gleichzeitiger Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils zu erfolgen (vgl. BGH NJW-RR 1988, 1405; NJW 1955, 1508; Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 9.11.2006, Az.: 3 U 58/06).
  • LG Hamburg, 22.05.2008 - 315 O 992/07

    Unzulässiger Hinweis auf Homepage von Studentenwerk für Rechtsberatung

    Im Hinblick auf Internet-Werbung ist Begehungsort i.S.v. § 14 UWG jeder Ort, an dem die Werbung bestimmungsgemäß abgerufen werden kann (s. Hans. OLG zum Az. 3 U 58/06).
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Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 06.08.2009 - L 3 U 58/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,24324
LSG Berlin-Brandenburg, 06.08.2009 - L 3 U 58/06 (https://dejure.org/2009,24324)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.08.2009 - L 3 U 58/06 (https://dejure.org/2009,24324)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. August 2009 - L 3 U 58/06 (https://dejure.org/2009,24324)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anspruch einer Pflegehelferin auf Gewährung einer Verletztenrente auf Grund eines Arbeitsunfalls und einer daraus folgenden Verletzung am Kniegelenk; Begriff des Arbeitsunfalls nach dem Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII); Anwendbarkeit der Anhaltspunkte für die ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 30.06.1998 - B 2 U 41/97 R

    MdE - Änderung - Rentenentziehung - rechtliche Verhältnisse - Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.08.2009 - L 3 U 58/06
    Dass die AHP für die gesetzliche Unfallversicherung nicht nur aufgrund ihres Titels, sondern aufgrund des geschilderten anderen Bemessungsansatzes nicht unmittelbar gelten, entspreche der Rechtsprechung des Senats (vgl. auch BSG in SozR 2200 § 581 Nr. 27 und SozR 3-2200 § 581 Nr. 5).
  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 14/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bestimmung - Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.08.2009 - L 3 U 58/06
    Das BSG hat dazu (in SozR 4-2700 § 56 Nr. 1 m. w. N.) ausdrücklich ausgeführt, vom GdB im Schwerbehindertenrecht, der sich nach der früheren Formulierung an dem durch regelwidrige körperliche, geistige oder seelische Zustände verursachten Umfang der Funktionsstörungen in Arbeit, Beruf und Gesellschaft und nach der heutigen Formulierung an den Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft orientiere (§ 69 Abs. 1 Satz 3 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - SGB IX -), sei die MdE in der gesetzlichen Unfallversicherung, die auf die durch die Folgen des Versicherungsfalls verschlossenen Arbeitsmöglichkeiten auf dem Gesamtgebiet des Erwerbslebens abstelle, grundsätzlich zu unterscheiden (BSG in SozR 2200 § 551 Nr. 15 und 23 jeweils m. w. N.).
  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 16/00 R

    Berufskrankheit - Tatbestandsmerkmal - arbeitstechnische Voraussetzung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.08.2009 - L 3 U 58/06
    Dabei müssen die Krankheit, die versicherte Tätigkeit und die durch sie bedingten schädigenden Einwirkungen einschließlich deren Art und Ausmaß im Sinne des Vollbeweises, also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, nachgewiesen werden, während der ursächliche Zusammenhang als Voraussetzung der Entschädigungspflicht nach der auch sonst im Sozialrecht geltenden Lehre von der wesentlichen Bedingung zu bestimmen ist, also grundsätzlich die (hinreichende) Wahrscheinlichkeit - nicht allerdings die bloße Möglichkeit - ausreicht (vgl. hierzu Urteile des BSG in SozR 3-2200 § 551 Nr. 16 m. w. N., SozR 2200 § 551 Nr. 1 und SozR 4-5670 Anl. 1 Nr. 2402 Nr. 1).
  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 28/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.08.2009 - L 3 U 58/06
    Das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist außerdem Voraussetzung für die Gewährung der hier streitigen Verletztenrente (Bundessozialgericht vom 04. September 2007, - B 2 U 28/06 R - m. w. N.).
  • BSG, 26.11.1987 - 2 RU 22/87

    Zur Gleichbewertung der MdE im sozialen Entschädigungsrecht und in der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.08.2009 - L 3 U 58/06
    Dass die AHP für die gesetzliche Unfallversicherung nicht nur aufgrund ihres Titels, sondern aufgrund des geschilderten anderen Bemessungsansatzes nicht unmittelbar gelten, entspreche der Rechtsprechung des Senats (vgl. auch BSG in SozR 2200 § 581 Nr. 27 und SozR 3-2200 § 581 Nr. 5).
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