Rechtsprechung
   OLG Celle, 26.08.2009 - 3 U 58/09   

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https://dejure.org/2009,4375
OLG Celle, 26.08.2009 - 3 U 58/09 (https://dejure.org/2009,4375)
OLG Celle, Entscheidung vom 26.08.2009 - 3 U 58/09 (https://dejure.org/2009,4375)
OLG Celle, Entscheidung vom 26. August 2009 - 3 U 58/09 (https://dejure.org/2009,4375)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Notarhaftung: Schadenersatzanspruch wegen unterbliebener Sicherung des Wege- und Leitungsrechts im Zusammenhang mit einem Grundstückskaufvertrag

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 19 Abs. 1 BNotO; § 17 Abs. 1 BeurkG; § 1018 BGB; § 1019 BGB
    Aufklärungspflichten des Notars bei Beurkundung eines Kaufvertrages über ein mit Wegerechten und Leitungsrechten belasteten Grundstücks; Höhe des Schadens

  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO § 19 Abs. 1; BeurkG § 17 Abs. 1; BGB §§ 1018, 1019
    Pflicht des Notars zur Sachverhaltsaufklärung im Hinblick auf die Zuwegung zu einer verkauften Hinterliegerteilfläche

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufklärungspflichten des Notars bei Beurkundung eines Kaufvertrages über ein mit Wegerechten und Leitungsrechten belasteten Grundstücks; Höhe des Schadens

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Schadensersatzpflicht des Notars in Höhe des Minderwertes des Grundstücks bei versäumtem Hinweis auf dingliche Sicherung von Wege und Leitungsrecht

  • Judicialis

    BNotO § 19 Abs. 1; ; BeurkG § 17 Abs. 1; ; BGB § 1018; ; BGB § 1019

  • streifler.de

    Notarhaftung bei Verstoß gegen Sachverhaltsaufklärungspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufklärungspflichten des Notars bei Beurkundung eines Kaufvertrages über ein mit Wege- und Leitungsrechten belasteten Grundstücks; Höhe des Schadens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Notarhaftung für Notwegerechte

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung des Notars wegen fehlender Absicherung von Wege- und Leitungsrechten beim Teilflächenverkauf! (IMR 2010, 73)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.11.1990 - V ZR 297/89

    Bemessung einer Notwegrente

    Auszug aus OLG Celle, 26.08.2009 - 3 U 58/09
    Maßgebend für die angemessene Notwegrente ist die Minderung des Verkehrswertes, die das gesamte Grundstück [der Nachbarin] durch den Notweg erfährt (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 1990, V ZR 297/89, Juris Rn. 14).
  • BGH, 11.02.1988 - IX ZR 77/87

    Belehrungspflichten des Notars gegenüber einem nachrangigen Sicherungsgeber

    Auszug aus OLG Celle, 26.08.2009 - 3 U 58/09
    Dabei soll der Notar darauf achten, dass unerfahrene und ungewandte Beteiligte nicht benachteiligt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, BGH, Urteil vom 11. Februar 1988 - IX ZR 77/87, Juris Rn. 17).
  • OLG Saarbrücken, 24.07.2002 - 1 U 81/02

    Einräumung eines dinglichen Notwegs

    Auszug aus OLG Celle, 26.08.2009 - 3 U 58/09
    Hinsichtlich des Rechts auf Mitbenutzung eines Nachbargrundstücks sind die Pflichten aus diesem nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis aber grundsätzlich in § 917 BGB abschließend geregelt (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 24. Juli 2002, 1 U 81/02, Juris Rn. 11).
  • OLG Hamm, 08.07.1991 - 5 U 49/91

    Grundstücksnachbarn: Wie weit geht das Notwegrecht?

    Auszug aus OLG Celle, 26.08.2009 - 3 U 58/09
    aa) Zwar ist für das notwendige, aber nicht dinglich gesicherte Leitungsrecht ebenfalls ein "Notleitungsrecht" denkbar (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 8. Juli 1991 - 5 U 49/91, Juris).
  • OLG Schleswig, 10.10.2006 - 3 U 41/06

    Keine Notwegerente bei historisch begründetem Wegerecht

    Auszug aus OLG Celle, 26.08.2009 - 3 U 58/09
    Zwar hat das Schleswig Holsteinische Oberlandesgericht in einer Entscheidung (Urteil vom 24. Oktober 2006 - 3 U 41/06) einen möglichen Anspruch auf ein Überwegungsrecht durch Gewohnheitsrecht angenommen, diesen indessen gleichfalls als entgeltlich i. S. v. § 917 Abs. 2 BGB angesehen.
  • OLG Hamm, 11.08.2021 - 11 U 114/20

    Notarhaftung; Grundstückszufahrt; Wegerecht; Grunddienstbarkeit; Schaden;

    Dabei soll der Notar darauf achten, dass unerfahrene und ungewandte Beteiligte nicht benachteiligt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, BGH, Urt. v. 11.02.1988, IX ZR 77/87, Tz.17, juris; OLG Celle, Urt. v. 26.08.2009, 3 U 58/09, Tz.24, juris).Soweit sich für den Notar ergibt, dass das zu verkaufende Grundstück nicht über einen eigenen Zugang zu einer öffentlichen Straße verfügt, ist er im Rahmen seiner Pflicht zur Sachaufklärung gehalten, die Notwendigkeit einer Regelung für ein Wegerecht und dessen Sicherung zu erörtern (OLG Celle, Urt. v. 26.08.2009, 3 U 58/09, Tz.26, juris).

    In dieser Situation hätte der Beklagte den Abschluss eines unbefristeten Leihvertrages über einen bestimmten Grundstücksteil mit Wirkungen zu Gunsten des jeweiligen Nutzers des Objekts Lstraße 00 anraten und die dingliche Sicherung des dem Kläger daraus erwachsenden schuldrechtlichen Anspruchs durch Einräumung einer Grunddienstbarkeit nach § 1018 BGB an der hierzu benötigten Teilfläche des Flurstücks Flst01/Flst07 zugunsten des verkauften Grundstücks empfehlen müssen (vgl. OLG Celle, Urt. v. 26.08.2009, 3 U 58/09, Tz.26, juris).Dass der Beklagte bei der Beurkundung des Kaufvertrags den rechtlich unzutreffenden Hinweis erteilt hat, eine dingliche Sicherung des Wegerechts sei aufgrund der Bestellung einer öffentlich-rechtlichen Baulast entbehrlich, kann nicht festgestellt werden.

  • LG Köln, 06.10.2020 - 5 O 30/20
    Insofern unterscheidet sich der Sachverhalt von demjenigen, welcher der Entscheidung des OLG Celle zugrunde lag, das einen Verstoß gegen die dem Notar obliegenden Pflichten in dem unterbliebenen Hinweis auf die Notwendigkeit der Absicherung des Wegerechts durch eine Grunddienstbarkeit gesehen hatte (Urteil vom 26. August 2009 - 3 U 58/09 -, Rn. 26, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 09.09.2010 - 3 U 58/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2828
OLG Hamburg, 09.09.2010 - 3 U 58/09 (https://dejure.org/2010,2828)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09.09.2010 - 3 U 58/09 (https://dejure.org/2010,2828)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09. September 2010 - 3 U 58/09 (https://dejure.org/2010,2828)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    § 256 Abs. 2 Satz 1 ZPO; §§ 5, 3, 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG; §§ 123 Abs. 3 Nr. 1, 131 Abs. 1 Nr. 1 UmwG
    Zum Übergang eines aus der Geschäftstätigkeit herrührenden wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs eines abgespaltenen Unternehmensteils auf den übernehmenden Rechtsträger

  • Justiz Hamburg

    § 123 Abs 3 Nr 1 UmwG, § 131 Abs 1 Nr 1 UmwG, § 2 Abs 1 Nr 3 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs 1 UWG
    Unternehmensspaltung: Übergang eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs auf den übernehmenden Rechtsträger bei einer Ausgliederung; Fortführung eines Aktivprozesses des übertragenden Rechtsträgers

  • JurPC

    Übergang eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs nach Unternehmensausgliederung

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen der Ausgliederung eines Unternehmensteils hinsichtlich eines aus dessen Geschäftstätigkeit herrührenden wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs

  • Betriebs-Berater

    Übergang des wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch bei Ausgliederung nach UmwG

  • rechtsportal.de

    Rechtsfolgen der Ausgliederung eines Unternehmensteils hinsichtlich eines aus dessen Geschäftstätigkeit herrührenden wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Auszüge)

    § 8 Abs. 2 UWG; § 265 Abs. 2 S. 1 ZPO
    Ein Unterlassungsanspruch nach dem UWG kann trotz Ausgliederung des betroffenen Geschäftsbereichs weiter geltend gemacht werden

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Übergang des wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs bei Ausgliederung nach UmwG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 2264 (Ls.)
  • MDR 2010, 1479
  • BB 2010, 2706
  • BB 2010, 2923
  • NZG 2011, 75 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 167/97

    Orient-Teppichmuster - Irreführung/Beschaffenheit; Mitgliederzahl; Bestimmtheit

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.09.2010 - 3 U 58/09
    Insofern stellt der Antragszusatz nur klar, dass die angegriffene Handlung nicht als schlechthin, sondern nur unter dem benannten Aspekt des in Bezug genommenen Verletzungsfalls - Täuschung über eventuell eingeschränkte Geschwindigkeit - wettbewerbswidrig verboten werden soll (vgl. BGH GRUR 1999, 1017 - Kontrollnummernbeseitigung; GRUR 2000, 619, 620 - Orient-Teppichmuster).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZR 204/96

    Kontrollnummernbeseitigung - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.09.2010 - 3 U 58/09
    Insofern stellt der Antragszusatz nur klar, dass die angegriffene Handlung nicht als schlechthin, sondern nur unter dem benannten Aspekt des in Bezug genommenen Verletzungsfalls - Täuschung über eventuell eingeschränkte Geschwindigkeit - wettbewerbswidrig verboten werden soll (vgl. BGH GRUR 1999, 1017 - Kontrollnummernbeseitigung; GRUR 2000, 619, 620 - Orient-Teppichmuster).
  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 149/07

    Sondernewsletter

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.09.2010 - 3 U 58/09
    Verbraucher hingegen, die keine Kenntnisse über Internet-Nutzung haben, werden mangels eines entsprechenden Begriffshintergrundes eine solche Annahme erst recht nicht treffen (vgl. BGH, Urteil v. 10.12.2009, Az. I ZR 149/07 - Sondernewsletter; OLG Karlsruhe, Urteil v. 22.8.2007, Az. 6 U 87/06).
  • BGH, 03.04.2008 - I ZR 49/05

    Schuhpark

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.09.2010 - 3 U 58/09
    Die für die Schuldnachfolge im wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch bestehenden Besonderheiten - Entfallen der Wiederholungsgefahr hinsichtlich des übernehmenden Rechtsträgers (siehe nur BGH, Urteil v. 26.4.2007, Az. I ZR 34/05, GRUR 2007, 995; Urt. v. 3.4.2008, Az. I ZR 49/05, GRUR 2008, 1002 - Schuhpark) - weist die Situation der Nachfolge in der Anspruchsberechtigung nicht auf.
  • BFH, 07.08.2002 - I R 99/00

    Steuerschuldnerschaft nach Ausgliederung

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.09.2010 - 3 U 58/09
    Im Ausgangspunkt besteht Einigkeit, dass Prozessrechtsverhältnisse und Verfahrensstellungen als solche nicht von der mit der Übertragung des Vermögensteils verbundenen Rechtsnachfolge erfasst werden (BGH, Urt. v. 6.12.2000, Az. XII ZR 219/98, NJW 2001, 1217, juris-Rz. 11, im Falle eines Passivprozesses; BFH, Urt. v. 7.8.2002, Az. I R 99/00, NJW 2003, 1479, juris-Rz. 17; Bork/Jacoby a.a.O. S. 441f.; Simon, a.a.O. Rz. 34).
  • BGH, 06.12.2000 - XII ZR 219/98

    Umdeutung eines Rechtsmittels in einen Beitritt als Nebenintervenient

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.09.2010 - 3 U 58/09
    Im Ausgangspunkt besteht Einigkeit, dass Prozessrechtsverhältnisse und Verfahrensstellungen als solche nicht von der mit der Übertragung des Vermögensteils verbundenen Rechtsnachfolge erfasst werden (BGH, Urt. v. 6.12.2000, Az. XII ZR 219/98, NJW 2001, 1217, juris-Rz. 11, im Falle eines Passivprozesses; BFH, Urt. v. 7.8.2002, Az. I R 99/00, NJW 2003, 1479, juris-Rz. 17; Bork/Jacoby a.a.O. S. 441f.; Simon, a.a.O. Rz. 34).
  • BGH, 26.04.2007 - I ZR 34/05

    Schuldnachfolge

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.09.2010 - 3 U 58/09
    Die für die Schuldnachfolge im wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch bestehenden Besonderheiten - Entfallen der Wiederholungsgefahr hinsichtlich des übernehmenden Rechtsträgers (siehe nur BGH, Urteil v. 26.4.2007, Az. I ZR 34/05, GRUR 2007, 995; Urt. v. 3.4.2008, Az. I ZR 49/05, GRUR 2008, 1002 - Schuhpark) - weist die Situation der Nachfolge in der Anspruchsberechtigung nicht auf.
  • OLG Karlsruhe, 22.08.2007 - 6 U 87/06
    Auszug aus OLG Hamburg, 09.09.2010 - 3 U 58/09
    Verbraucher hingegen, die keine Kenntnisse über Internet-Nutzung haben, werden mangels eines entsprechenden Begriffshintergrundes eine solche Annahme erst recht nicht treffen (vgl. BGH, Urteil v. 10.12.2009, Az. I ZR 149/07 - Sondernewsletter; OLG Karlsruhe, Urteil v. 22.8.2007, Az. 6 U 87/06).
  • BGH, 06.06.2019 - I ZR 67/18

    Erfolgshonorar für Versicherungsberater - Vereinbarung eines beratungsrechtlichen

    Dabei tritt der übertragende Rechtsträger in gesetzlicher Prozessstandschaft für den aufnehmenden Rechtsträger gemäß § 265 Abs. 2 Satz 1 ZPO auf (OLG Hamburg, NJOZ 2011, 1597, 1598 f. [juris Rn. 61]; Leonard in Semler/Stengel, UmwG, 4. Aufl., § 131 Rn. 10; Stöber, NZG 2006, 574, 576).
  • OLG Köln, 19.06.2015 - 6 U 173/14

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung mit "Top Preisen"

    Außerdem ergaben sich die Spitzenstellungsbehauptungen in den angeführten Verfahren gerade nicht nur aus der Verwendung der Vorsilbe "Top", sondern jeweils aus dem Gesamtkontext der Werbung (LG Hamburg, Urteil vom 10.06.2011, 406 HKO 5/11: "Deutschlands beste Augenärzte ... Augenärzte unter den besten in Deutschland ... Die renommierte Verbraucherzeitschrift ... zählt gleich zwei ... Chirurgen zu den Topmedizinern in Deutschland"; OLG Karlsruhe, Urteil vom 07.05.2012, 6 U 18/11: "Spitzenmediziner ... führende medizinische Experten ... Top-Experten ... Top-Fachärzte ... führende Spezialisten"; OLG Hamburg, Urteil vom 09.09.2010, 3 U 58/09: "Immer Top in Preis und Leistung", wobei auf die Spitzenstellungsbehauptung bezüglich der Leistung abgestellt wurde).
  • OLG Hamm, 06.09.2016 - 25 U 9/14
    Bei der Ausgliederung liegt jedenfalls im Aktivprozess nach einhelliger Auffassung eine Rechtsnachfolge im Sinne von § 265 ZPO vor (OLG Hamburg NJOZ 2011, 1597, 1598 m. w. N.).
  • VG Köln, 25.02.2015 - 21 K 2214/14

    Löschung von Verkehrsdaten bei abgehenden entgeltpflichtigen netzinternen

    vgl. zum Meinungsstand: Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 09. September 2010 - 3 U 58/09 -, MDR 2010, 1479 = Juris, dort Rn. 57 ff. .
  • LG Frankfurt/Oder, 22.02.2011 - 6a S 30/10

    Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen eines

    Hingegen geht ein zum übertragenen Vermögensteil gehöriger Anspruch gemäß § 131 Abs. 1 Nr. 1 UmwG vom übertragenden Rechtsträger auf den übernehmenden Rechtsträger über, so dass die Klage des übertragenden Rechtsträgers nicht (mehr) begründet wäre, griffe nicht § 265 ZPO ein (vgl. ausführlich Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 9. September 2010 - 3 U 58/09).
  • AG Aachen, 15.04.2021 - 106 C 70/20
    Aufgrund Gesamtrechtsnachfolge gemäß § 131 Abs. 1 Nr. 1 UmwG durch Übertragung des Geschäftsfeldes "G und S" der L AG - die den Servicevertrag mit dem Beklagten geschlossen hat - ist die Klägerin nach §§ 123 Abs. 3 Nr. 2, 126 Abs. 1 Nr. 9 UmwG Anspruchsinhaberin geworden (vgl. Schreier/Leicht, Übertragung von Verträgen bei Carve-Outs, NZG 2011, 121; OLG Hamburg Urt. v. 09.09.2010 - 3 U 58/09 = NJOZ 2011, 1597).
  • VG Köln, 22.10.2014 - 21 K 1814/11

    Einklang des Verbindungsentgelts für die Terminierung in einem Mobilfunknetz mit

    vgl. zum Meinungsstand: Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 09. September 2010 - 3 U 58/09 -, MDR 2010, 1479 = Juris, dort Rn. 57 ff. .
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Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2012 - L 3 U 58/09   

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https://dejure.org/2012,6976
LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2012 - L 3 U 58/09 (https://dejure.org/2012,6976)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.03.2012 - L 3 U 58/09 (https://dejure.org/2012,6976)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. März 2012 - L 3 U 58/09 (https://dejure.org/2012,6976)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2012 - L 3 U 55/09
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2012 - L 3 U 58/09
    Der Senat hat Aktenauszüge aus dem Verfahren L 3 U 55/09 zu den Gerichtsakten genommen, insbesondere eine Arbeitgeberauskunft des CTK vom 01. Februar 2010 nebst Anlagen, wonach unter Bezugnahme auf die der Beklagten unter dem 29. August 2002 erteilte Auskunft nach Angaben langjähriger Mitarbeiterinnen zur fraglichen Zeit die Umstellung auf puderfreie Latexhandschuhe im Klinikum abgeschlossen gewesen sei.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und Vorbringens der Beteiligten wird auf die Gerichtsakten, die beigezogenen Gerichtsakten zum Verfahren L 3 U 55/09, die Verwaltungsakten der Beklagten und Patientenakten des CTK verwiesen und inhaltlich Bezug genommen, welche vorgelegen haben und Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.

  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 5/03 R

    Berufskrankheit - Unterlassungszwang - Schutzmaßnahme des Arbeitgebers -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2012 - L 3 U 58/09
    Sinn und Zweck des Unterlassungszwangs gebieten eine Einschränkung des geforderten Unterlassungszwangs dahin, dass die durch Schutzmaßnahmen des Arbeitgebers ermöglichte Fortsetzung der bisherigen Berufstätigkeit der Anerkennung und Entschädigung einer beruflich bedingten Erkrankung als BK nicht entgegensteht, wenn die Erwerbsfähigkeit des Versicherten durch diese Erkrankung zuvor bereits in einem entschädigungspflichtigen Ausmaß gemindert war (BSG, Urteil vom 09. Dezember 2003 - B 2 U 5/03 R - zur BK 5101, zitiert nach juris Rn. 21).
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtstatsachen zur Auslegung einer Rechtsnorm:

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2012 - L 3 U 58/09
    Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit (etwa BSG, Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 20/04 R -, zitiert nach juris Rn. 15).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2012 - L 3 U 55/09

    Berufskrankheit - Hauterkrankung - wiederholt rückfällig - schwer -

    Die Klägerin hat ihr auf Anerkennung der BK 4301 gerichtetes Begehren mit der zum Sozialgericht Cottbus (SG) zum gerichtlichen Aktenzeichen S 7 U 129/05 (L 3 U 58/09) erhobenen Klage weiterverfolgt.

    Das SG hat u.a. - wie im Verfahren S 7 U 129/05 (L 3 U 58/09) - nach ambulanten Untersuchungen der Klägerin erstellte sozialmedizinische Gutachten des Medizinischen Diensts der Krankenversicherung Berlin-Brandenburg e.V. (MDK) vom 21. Dezember 2000, 22. Juli 2002 und 07. Januar 2003 beigezogen, ferner Befundberichte der die Klägerin behandelnden Ärzte Dr. V und Dr. G und einen Reha-Entlassungsbericht der B-Klinik über eine vom 12. September 2002 bis zum 10. Oktober 2002 durchgeführte stationäre Rehabilitationsmaßnahme nebst einem psychiatrischen Befund der Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie und Psychotherapie Dr. P vom 25. August und einem Bericht der Abteilung Psychosomatik/ Psychotherapie der B-Klinik vom 25. Oktober 2002.

    Ferner hat das SG die medizinischen Unterlagen des Verfahrens S 7 U 129/05 (L 3 U 58/09) beigezogen.

    Der Senat hat zusammen mit der Verfahrensakte L 3 U 58/09 die Patientenakte des CTK beigezogen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und Vorbringens der Beteiligten wird auf die Gerichtsakten, die beigezogenen Gerichtsakten zum Verfahren L 3 U 58/09, die Verwaltungsakten der Beklagten und Patientenakten des CTK verwiesen und inhaltlich Bezug genommen, welche vorgelegen haben und Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.

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