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   LSG Berlin-Brandenburg, 11.07.2019 - L 3 U 6/19 ZVW   

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https://dejure.org/2019,34738
LSG Berlin-Brandenburg, 11.07.2019 - L 3 U 6/19 ZVW (https://dejure.org/2019,34738)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.07.2019 - L 3 U 6/19 ZVW (https://dejure.org/2019,34738)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. Juli 2019 - L 3 U 6/19 ZVW (https://dejure.org/2019,34738)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 46 Abs 3 S 1 Nr 2 SGB 7, § 49 SGB 7, § 50 SGB 7, § 62 SGB 7, § 51 Abs 1 SGB 9
    Gesetzliche Unfallversicherung - rückwirkende Gewährung bzw Wiedergewährung von Verletztengeld - kein Beendigungstatbestand: Zahlung von Verletztenrente und Übergangsgeld - Zeiten ohne Übergangsgeldanspruch

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    §§ 45 ff SGB 7, § 51 SGB 9, § 44 SGB 10
    Unfall - Verletztengeld - Beendigung - Übergangsgeld - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Rückwirkung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Gesetzliche Unfallversicherung - rückwirkende Gewährung

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Rückwirkende Gewährung, bzw. Wiedergewährung von Verletztengeld - keine Beendigung des Verletztengeldanspruchs gem. § 46 Abs. 3 S. 1 SGB VII durch Zahlung von Übergangsgeld, wenn die Voraussetzungen für die Übergangsgeldzahlung nicht gegeben sind - Regelungen des § 51 SGB IX ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 08.12.2005 - B 13 RJ 41/04 R

    Altersruhegeldanspruch - Vollendung des 65. Lebensjahres -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.07.2019 - L 3 U 6/19
    Hierdurch kann die Beklagte dem Gesetzeszweck von § 45 SGB I entsprechend (BT-Drucks. 7/868, S. 30) bei pflichtgemäßer Ausübung eines entsprechenden Ermessens (vgl. BSG, Urteil vom 08. Dezember 2005 - B 13 RJ 41/04 R -, BeckRS 2006 Rn. 25 ff.) der Aktualität der Sozialleistungen, die im Wesentlichen dem laufenden Unterhalt des Berechtigten dienen sollen, und ihrem Interesse an einer Überschaubarkeit ihrer Leistungsverpflichtungen, mithin dem gleichen Regelungszweck wie § 44 Abs. 4 SGB X Rechnung tragen (vgl. BSG, Urteil vom 09. September 1986 - 11a RA 28/85 -, NJW 1987, 2103).

    Die Beklagte hat die Einrede der Verjährung zwar im Berufungsverfahren mit Schriftsatz vom 05. Februar 2016 pauschal erhoben, jedoch ohne hierbei die erforderliche pflichtgemäße Ermessensausübung (st. Rspr., vgl. etwa BSG, Urteil vom 08. Dezember 2005 - B 13 RJ 41/04 R -, zitiert nach beck-online Rn. 26 f.) vorzunehmen.

  • BSG, 27.03.2007 - B 13 R 58/06 R

    Regelaltersrente - verspätete Antragstellung - Verjährung - Rentenbeginn -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.07.2019 - L 3 U 6/19
    Es geht nicht um eine Rücknahme i.S.v. § 44 Abs. 1 SGB X. Auch liegt kein Fall vor, in welchem aufgrund eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs eine Leistung rückwirkend verlangt wird, wie dies bei den vom SG im angefochtenen Urteil in Bezug genommenen Entscheidungen des BSG der Fall war und in denen ein (rechtsgedanklicher oder analoger) Rückgriff auf § 44 Abs. 4 SGB X angebracht sein mag (vgl. etwa BSG, Urteil vom 27. März 2007 - B 13 R 58/06 R -, zitiert nach juris Rn. 13 f.).

    Ein allgemeiner Rechtsgrundsatz, dass Sozialleistungen nicht über vier Jahre hinaus rückwirkend zu erbringen sind, besteht nicht (vgl. etwa BSG, Urteil vom 27. März 2007 - B 13 R 58/06 R -, zitiert nach beck-online Rn. 20 f.; Kasseler Kommentar Sozialversicherungsrecht, 103. Erg.-Lfg. März 2019, SGB X § 44 Rn. 52).

  • BSG, 09.09.1986 - 11a RA 28/85

    Beitragsnachentrichtung - Herstellungsanspruch

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.07.2019 - L 3 U 6/19
    Hierdurch kann die Beklagte dem Gesetzeszweck von § 45 SGB I entsprechend (BT-Drucks. 7/868, S. 30) bei pflichtgemäßer Ausübung eines entsprechenden Ermessens (vgl. BSG, Urteil vom 08. Dezember 2005 - B 13 RJ 41/04 R -, BeckRS 2006 Rn. 25 ff.) der Aktualität der Sozialleistungen, die im Wesentlichen dem laufenden Unterhalt des Berechtigten dienen sollen, und ihrem Interesse an einer Überschaubarkeit ihrer Leistungsverpflichtungen, mithin dem gleichen Regelungszweck wie § 44 Abs. 4 SGB X Rechnung tragen (vgl. BSG, Urteil vom 09. September 1986 - 11a RA 28/85 -, NJW 1987, 2103).
  • BSG, 13.09.2005 - B 2 U 4/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des rechtlichen Gehörs - Einbeziehung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.07.2019 - L 3 U 6/19
    Zum Anderen ist in Ergänzung der Ausführungen des SG im angefochtenen Urteil darauf hinzuweisen, dass ein Beendigungstatbestand gemäß § 46 Abs. 3 S. 2 SGB VII schon deshalb nicht in Betracht kommt, weil es die Beklagte unterließ, den hierfür erforderlichen feststellenden Verwaltungsakt mit einer in ihm enthaltenen Prognoseentscheidung zu erlassen (vgl. hierzu grundsätzlich BSG, Urteil vom 13. September 2005 - B 2 U 4/04 R -, zitiert nach juris Rn. 42).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2004 - L 15 U 285/02

    Gesetzliche Unfallversicherung - erneuter Verletztengeldanspruch - Abbruch der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.07.2019 - L 3 U 6/19
    Soweit die Beklagte in diesem Zusammenhang zur Untermauerung ihres Standpunktes auf ein Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 23. März 2004 - L 15 U 285/02 - verweist, überzeugt dies nicht.
  • LSG Sachsen, 11.09.2006 - L 6 U 81/05
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.07.2019 - L 3 U 6/19
    Denn für den Beendigungstatbestand ist es nicht maßgeblich, dass Übergangsgeld gezahlt wird, sondern dass ein Anspruch auf Übergangsgeld entstanden ist, was nur der Fall ist, wenn Versicherte infolge des Versicherungsfalls LTA (tatsächlich) erhalten, vgl. § 49 SGB VII (und hierzu etwa Sächsisches LSG, Urteil vom 11. September 2006 - L 6 U 81/05 -, zitiert nach juris Rn. 28).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.08.2008 - L 1 U 1935/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verzinsung - Beginn - Geldleistung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.07.2019 - L 3 U 6/19
    Der Verweis auf § 44 Abs. 4 SGB X geht im Übrigen auch wertungsmäßig insoweit fehl, als Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung grundsätzlich von Amts wegen erbracht werden, wie aus § 19 S. 2 des Vierten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB IV) und §§ 1 Nr. 2 und 26 Abs. 1 Satz SGB VII zu folgern ist (vgl. etwa LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25. August 2008 - L 1 U 1935/08 -, zitiert nach juris Rn. 21), so dass es der Beklagten auch ohne (erneuernden) Antrag des Klägers beizeiten möglich war, das Verletztengeld rückwirkend zu zahlen.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 01.07.2019 - 3 U 6/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,62884
OLG Frankfurt, 01.07.2019 - 3 U 6/19 (https://dejure.org/2019,62884)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.07.2019 - 3 U 6/19 (https://dejure.org/2019,62884)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. Juli 2019 - 3 U 6/19 (https://dejure.org/2019,62884)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 28.09.2011 - IV ZR 294/10

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Aufwendungsersatz für Sicherungs- und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.2019 - 3 U 6/19
    Versicherungsbedingungen sind nach ständiger Rechtsprechung so auszulegen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen kann (BGH VersR 2009, 341 Rn. 16 m.w.N.; VersR 2011, 1509, 1510).

    Denn anders auch als bei einer Inanspruchnahme aus Geschäftsführung ohne Auftrag (vergl. hierzu BGH VersR 2011, 1509, 1510, dort Rz. 16 f.) fehlt es hier an einem schadensersatzähnlichen Charakter der Haftungsnorm, da sie zu einer erheblich weitergehenden Haftung führt.".

  • BGH, 15.03.2011 - II ZR 204/09

    Insolvenzverschleppung: Verjährung des Anspruchs auf Ersatz des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.2019 - 3 U 6/19
    Deshalb handelt es sich bei § 64 GmbHG nicht um einen Deliktstatbestand, sondern um eine eigenständige Anspruchsgrundlage bzw. einen "Ersatzanspruch eigener Art" (ständige Rechtsprechung des BGH, vergl. BGH NZG 2011, 624, dort Rz. 20 m.w.N.).
  • BGH, 28.09.2011 - IV ZR 170/10

    Betriebshaftpflichtversicherung: Auslegung der Erfüllungsschadenklausel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.2019 - 3 U 6/19
    Auch wird nicht allein darauf abzustellen sein, wie der Anspruch aus § 64 GmbHG aus gesellschaftsrechtlicher Sicht einzuordnen ist; der Gedanke der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Unterschied zwischen Erfüllung/Erfüllungssurrogat im werkvertraglichen und im versicherungsrechtlichen Sinne (vergl. BGH VersR 2012, 96; VersR 2009, 107; VersR 2005, 110) wird sinngemäß auf die hier in Rede stehende Fallkonstellation zu übertragen sein, auch wenn hier nicht eine Ausschlussklausel in Rede steht, sondern das Leistungsversprechen des Versicherers.
  • BGH, 19.11.2008 - IV ZR 277/05

    Eintrittspflicht der Architektenhaftpflichtversicherung für die Beseitigung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.2019 - 3 U 6/19
    Auch wird nicht allein darauf abzustellen sein, wie der Anspruch aus § 64 GmbHG aus gesellschaftsrechtlicher Sicht einzuordnen ist; der Gedanke der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Unterschied zwischen Erfüllung/Erfüllungssurrogat im werkvertraglichen und im versicherungsrechtlichen Sinne (vergl. BGH VersR 2012, 96; VersR 2009, 107; VersR 2005, 110) wird sinngemäß auf die hier in Rede stehende Fallkonstellation zu übertragen sein, auch wenn hier nicht eine Ausschlussklausel in Rede steht, sondern das Leistungsversprechen des Versicherers.
  • OLG Düsseldorf, 16.10.2013 - 15 U 35/13

    Haftung des Geschäftsführers einer insolvenzreifen GmbH wegen des Einzugs von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.2019 - 3 U 6/19
    Die Vorschrift dient der Erhaltung der verteilungsfähigen Vermögensmasse der insolventen Gesellschaft im Interesse der Gesamtheit der Gläubiger, um soweit wie möglich deren gleichmäßige und ranggerechte Befriedigung zu ermöglichen (BGH NJW 2000, 668; OLG Düsseldorf, BeckRS 2015, 02145).
  • BGH, 17.12.2008 - IV ZR 9/08

    Reichweite des Grundsatzes der engen Auslegung von Risikoausschlussklauseln in

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.2019 - 3 U 6/19
    Versicherungsbedingungen sind nach ständiger Rechtsprechung so auszulegen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen kann (BGH VersR 2009, 341 Rn. 16 m.w.N.; VersR 2011, 1509, 1510).
  • OLG Celle, 01.04.2016 - 8 W 20/16

    Kostenentscheidung nach Erledigung des Rechtsstreits durch Abschluss eines mit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.2019 - 3 U 6/19
    "Es handelt sich bei § 64 GmbHG nicht um einen gesetzlichen Haftpflichtanspruch, der unter einen solchen D & O-Versicherungsschutz für Schadensersatz fällt (so auch - ohne Begründung - OLG Celle, BeckRS 2016, 125428, Rz. 38; Cyrus, NZG 2018, S. 7, 8 f.).
  • OLG Düsseldorf, 20.07.2018 - 4 U 93/16

    D&O deckt nicht die GmbH-Geschäftsführerhaftung gemäß § 64 GmbH-Gesetz wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.2019 - 3 U 6/19
    Das Landgericht hat zutreffend unter Bezugnahme auf die auch von Senat geteilte Rechtsprechung des 4. Zivilsenats des OLG Düsseldorf (Urt. v. 20.07.2018, 4 U 93/16 - juris) erkannt, dass der streitgegenständliche Anspruch der Insolvenzschuldnerin gegen deren Geschäftsführer aus § 64 S. 1 GmbHG nicht von der streitgegenständlichen Versicherung umfasst ist.
  • BGH, 08.12.2010 - IV ZR 211/07

    Vermögensschadenhaftpflichtversicherung des Notars: Bindungswirkung des Urteils

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.2019 - 3 U 6/19
    ULLA anzusehen ist, nicht auf die rechtliche Einordnung an, sondern auf die tatsächlichen Elemente des Haftungstatbestands (vergl. BGH VersR 2011, 203 = NJW 2011, 610).
  • BGH, 29.11.1999 - II ZR 273/98

    Zahlungsverbot für den Geschäftsführer einer insolvenzreifen GmbH

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.2019 - 3 U 6/19
    Die Vorschrift dient der Erhaltung der verteilungsfähigen Vermögensmasse der insolventen Gesellschaft im Interesse der Gesamtheit der Gläubiger, um soweit wie möglich deren gleichmäßige und ranggerechte Befriedigung zu ermöglichen (BGH NJW 2000, 668; OLG Düsseldorf, BeckRS 2015, 02145).
  • BGH, 29.09.2004 - IV ZR 162/02

    Begriff des Sachschadens in der Industriehaftpflichtversicherung

  • LG Köln, 26.03.2020 - 24 O 269/19
    Dies hätten auch das Oberlandesgericht Celle in seinem Beschluss vom OLG Celle, Beschluss vom 01.04.2016 - 8 W 20/16 -, juris = BeckRS 2016, 125428 sowie das Oberlandesgericht Frankfurt in seinem Beschluss vom 01.07.2019 - 3 U 6/19 - n.v. (Anlagenkonvolut B 3, AnlH II) entsprechend gesehen.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 07.08.2019 - 3 U 6/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,61577
OLG Frankfurt, 07.08.2019 - 3 U 6/19 (https://dejure.org/2019,61577)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.08.2019 - 3 U 6/19 (https://dejure.org/2019,61577)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. August 2019 - 3 U 6/19 (https://dejure.org/2019,61577)
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 28.04.2021 - 3 U 6/19   

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https://dejure.org/2021,69621
OLG Frankfurt, 28.04.2021 - 3 U 6/19 (https://dejure.org/2021,69621)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.04.2021 - 3 U 6/19 (https://dejure.org/2021,69621)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. April 2021 - 3 U 6/19 (https://dejure.org/2021,69621)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hessen

    A.6.a) ULLA, § 64 GmbHG
    Risikoausschluss nach A.6.a) ULLA für wissentliche Pflichtverletzung des Geschäftsführers

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (32)

  • OLG Düsseldorf, 27.09.1988 - 4 U 245/87

    Geltendmachung von Zahlungsansprüchen durch einen Steuerberater gegen seine

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.04.2021 - 3 U 6/19
    Für die wissentliche Pflichtverletzung ist ein Vorsatz, der in der Haftpflichtversicherung allgemein auch die Schadensfolgen umfassen muss, nicht erforderlich (vgl. BGH VersR 1991, 177; 1986, 647; OLG Düsseldorf VersR 1990, 411; 1981, 621, 769; OLG Köln VersR 2002, 1371; 1990, 193; r+s 1989, 213; OLG Koblenz VersR 1990, 41; 1980, 643).

    Böswillige Motive werden nicht vorausgesetzt (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1990, 411; OLG Köln VersR 2013, 1438; OLG Frankfurt am Main VersR 2014, 189).

    Soweit der Versicherungsnehmer bei seinem bewussten Regelverstoß gerade im Interesse des Dritten und vielleicht sogar mit dessen Einverständnis gehandelt hat, etwa in der Hoffnung, der Dritte werde darüber hinwegsehen, kann er daraus Einwendungen im Deckungsprozess nicht herleiten (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1990, 411; OLG Köln r+s 1997, 105).

  • BGH, 18.11.2020 - IV ZR 217/19

    D&O-Versicherer muss für Schäden nach § 64 GmbHG eintreten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.04.2021 - 3 U 6/19
    Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens sowie des vor dem Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen IV ZR 217/19 geführten Revisionsverfahrens zu tragen.

    a) Zwar steht nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18.11.2020 (IV ZR 217/19, Bl. 74ff. Band III d.A.) zwischen den Parteien fest, dass grundsätzlich auch ein Anspruch aus § 64 GmbHG a.F. von der streitgegenständlichen Versicherung erfasst ist.

    Die Kostenentscheidung folgt aus § 97 Abs. 1 ZPO und umfasst auch die Kosten des vor dem Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen IV ZR 217/19 geführten Revisionsverfahrens.

  • BGH, 20.06.2001 - IV ZR 101/00

    Bindung des Haftpflichtversicherers an Feststellungen im Haftpflichtprozeß

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.04.2021 - 3 U 6/19
    Der Versicherungsnehmer muss die von ihm verletzte Pflicht positiv gekannt und er muss subjektiv das Bewusstsein gehabt haben, gesetz-, vorschrifts- oder sonst pflichtwidrig zu handeln (vgl. BGH VersR 2001, 1103; OLG Düsseldorf VersR 2019, 1491; OLG Karlsruhe VersR 2020, 156; 2010, 940; OLG München VersR 2016, 123; OLG Köln VersR 2017, 750).

    Ferner muss der Pflichtverstoß für den Schaden ursächlich geworden sein (vgl. BGH VersR 2006, 106; 2003, 635; 2002, 1141; 2001, 1103; 1991, 177; OLG Saarbrücken VersR 1992, 994; 2004, 507; OLG Hamm NJW-RR 1995, 1431; OLG Karlsruhe ZfS 2003, 247).

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.08.2019 - I-3 U 6/19   

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https://dejure.org/2019,47049
OLG Düsseldorf, 22.08.2019 - I-3 U 6/19 (https://dejure.org/2019,47049)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.08.2019 - I-3 U 6/19 (https://dejure.org/2019,47049)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. August 2019 - I-3 U 6/19 (https://dejure.org/2019,47049)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 16.04.2018 - 5 U 85/17

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Nutzungsausfall für ein beschädigtes Fahrzeug

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.08.2019 - 3 U 6/19
    Der Anspruch entfällt indes, wenn der Einsatz eines Zweitwagens möglich und zumutbar ist (vgl. OLG Köln, 5 U 85/17, Beschluss vom 16. April 2018, zitiert nach juris; BGH NJW 1976, 286; Palandt-Grüneberg, a.a.O., § 249 Rn. 42).
  • BGH, 14.10.1975 - VI ZR 255/74

    Ausschluß des Nutzungsausfalls bei Vorhandensein eines weiteren ungenutzten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.08.2019 - 3 U 6/19
    Der Anspruch entfällt indes, wenn der Einsatz eines Zweitwagens möglich und zumutbar ist (vgl. OLG Köln, 5 U 85/17, Beschluss vom 16. April 2018, zitiert nach juris; BGH NJW 1976, 286; Palandt-Grüneberg, a.a.O., § 249 Rn. 42).
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