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   OLG Hamm, 21.06.1995 - 3 U 60/95   

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https://dejure.org/1995,8551
OLG Hamm, 21.06.1995 - 3 U 60/95 (https://dejure.org/1995,8551)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.06.1995 - 3 U 60/95 (https://dejure.org/1995,8551)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Juni 1995 - 3 U 60/95 (https://dejure.org/1995,8551)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fürsorgepflicht des alkoholisierten Fahrzeugführers gegenüber den alkoholisierten Mitinsassen bezüglich des Anlegens von Sicherheitsgurten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Universität des Saarlandes (Zusammenfassung)

    Anschnallpflicht - Diesbezügliche Verantwortung des Fahrers für den betrunkenen Beifahrer

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 666 (Ls.)
  • NZV 1996, 33
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 05.11.2013 - 5 RBs 153/13

    Vierjähriges Kind schnallt sich während der Autofahrt ab - Geldbuße für den

    Zwar besteht grundsätzlich keine Fürsorgepflicht des Kfz-Führers in Bezug auf die Anschnallpflicht aus § 21a Abs. 1 Satz 1 StVO gegenüber zur "Besetzung" gehörenden, im Kfz beförderten Personen, die selbst Normadressaten der Anschnallpflicht sind (vgl. dazu z.B.: BayObLG, Beschluss vom 27. August 1993 zu 2 ObOWi 280/93, zitiert nach juris Rn. 7 m.w.N.; KG Berlin, VRS 70, 469, 470; OLG Hamm, NZV 1996, 33).

    Etwas Anderes gilt indes gegenüber dem schutzwürdigen Personenkreis des § 3 Abs. 2a StVO (vgl. dazu: OLG Hamm, NZV 1996, 33 m.w.N.; Heß, in: Burmann/Heß/Jahnke/Janker, StVR, 22. Aufl., § 23 StVO Rn. 17), wozu ausdrücklich auch Kinder zählen.

    Gegenüber diesen Personen trifft den Kfz-Führer ausnahmsweise eine besondere Fürsorgepflicht (Heß, in: Burmann/Heß/Jahnke/Janker, StVR, 22. Aufl., § 23 StVO Rn. 17; OLG Frankfurt, VM 86, 6; OLG Hamm, NZV 1996, 33 - jeweils für betrunkene Mitfahrer; vgl. auch: KG Berlin, VRS 70, 469, 470, wonach eine bußgeldrechtliche Verantwortlichkeit des Kfz-Führers für einen Verstoß gegen die Anschnallpflicht eines Mitfahrers nur bei Bestehen einer Garantenstellung mit Erfolgsabwendungspflicht in Betracht kommt).

  • LG Frankfurt/Main, 17.07.2019 - 24 O 246/16

    Schmerzensgeldberechnung

    Denn es kann von einem verantwortungsbewussten Fahrer, der den Grundregeln des § 1 StVO Folge zu leisten hat, erwartet werden, dass er bei Mitfahrern aus diesem Personenkreis erkennt, dass bei solchen Mitfahrern ein höheres Risiko dafür besteht, dass sie ihrer Anschnallobliegenheit nicht entsprechen (ebenso OLG Hamm, Urteil vom 21. Juni 1995, 3 U 60/95).

    Verletzt ein Fahrer aber diese Obliegenheit, vor Fahrtantritt zu überprüfen, ob die Mitfahrer aus diesem Personenkreis angeschnallt sind, rechtfertigt dies aber nicht zwingend, die Obliegenheitsverletzung des Mitfahrers vollständig zurücktreten zu lassen (im Ergebnis ebenso OLG Hamm, Urteil vom 21. Juni 1995, 3 U 60/95).

  • OLG Karlsruhe, 30.01.2009 - 1 U 192/08

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Mitverschulden eines betrunkenen Beifahrers

    (vgl. OLG Hamm NZV 1996, 33).
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