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   OLG München, 13.12.2021 - 3 U 6014/21   

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OLG München, 13.12.2021 - 3 U 6014/21 (https://dejure.org/2021,50684)
OLG München, Entscheidung vom 13.12.2021 - 3 U 6014/21 (https://dejure.org/2021,50684)
OLG München, Entscheidung vom 13. Dezember 2021 - 3 U 6014/21 (https://dejure.org/2021,50684)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • BAYERN | RECHT

    BGB § 823 Abs. 2, § 826; HGB § 331
    Haftung aufgrund fehlerhafter Bestätigungsvermerke

  • rewis.io

    Schadensersatzanspruch, Anlageberatung, Insolvenzverfahren, Anlageentscheidung, Anleger, Berichterstattung, Arzthaftung, Pflichtverletzung, Aktien, Insolvenzantrag, Gesellschaft, Berufungsverfahren, Haftung, Erstattung, einstweiligen Rechtsschutzes, Benennung des Zeugen

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Haftung wegen Schutzgesetzverletzung durch Kapitalanlagebetrug bei Weiterverwendung fehlerhafter Emissionsprospekte, Jahresabschluss, Kausalität, Lagebericht, Pflichtverletzung und Kausalität, Prospekthaftung, Prospekthaftung im engeren Sinn, Prospekthaftung im engeren ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Ansprüche wegen Pflichtverletzungen bei Abschlussprüfungen Vermutung eines Kausalzusammenhanges zwischen einem Unternehmensbericht und einem Kaufentschluss von Anlegern Normative Kontrolle einer Differenzhypothese Verschweigen einer unzulässigen Abschalteinrichtung durch ...

  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Frage vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung und insbesondere haftungsbegründender Kausalität bei Anlageentscheidung wegen unrichtigem Bestätigungsvermerk von Wirtschaftsprüfer - hier: Wirecard-Skandal

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    Kausalität eines mangelhaften Testats für Anlageentscheidungen ("Wirecard" und "KPMG")

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Kausalität und Schadensersatzpflicht der Wirtschaftsprüfer wegen fehlerhafter Bestätigungsvermerke im Wirecard-Fall

Verfahrensgang

  • LG München I - 29 O 3948/21
  • OLG München, 13.12.2021 - 3 U 6014/21

Papierfundstellen

  • WM 2022, 470
  • NZG 2022, 566
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Stuttgart, 28.06.2021 - 12 AR 6/21

    Fehlgeschlagene Kapitalanlage: Ausschließlicher Gerichtsstand bei Inanspruchnahme

    Auszug aus OLG München, 13.12.2021 - 3 U 6014/21
    Das muss dann wohl erst recht für einen Bestätigungsvermerk gelten, der diese Unterlagen als zutreffend bewertet (ebenso OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.6.2021 - 12 AR 6/21).

    III) Auf die "Unmittelbarkeit" des Anspruchs kommt es nach der Neufassung des KapMuG nicht mehr an (vgl. BT-Drs. 17/8799 S. 14 und 16 Vorwerk/Wolf, KapMuG/Radtke-Rieger, 2. Aufl. 2020, KapMuG § 1 Rn. 14), außerdem dürfte es sich hier wohl sogar um einen "unmittelbaren" Anspruch handeln (OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.6.2021 - 12 AR 6/21).

  • BGH, 12.03.2020 - VII ZR 236/19

    Haftung des Abschlussprüfers; vorsätzlich sittenwidrige Schädigung durch

    Auszug aus OLG München, 13.12.2021 - 3 U 6014/21
    Denn auch dann sind die im Prospekt abgedruckten Bestätigungsvermerke aufgrund der Verwendung des Prospekts entsprechend dem Vertriebskonzept durch Anlagevermittler auch Grundlage der Anlageentscheidung geworden (BGH vom 12.3.2020 - VII ZR 236/19, Rz. 39 ff.).

    Ein Anspruch eines Anlegers jedenfalls aus § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gegen einen Wirtschaftsprüfer (zu anderen Anspruchsgrundlagen wird sich der Senat erforderlichenfalls später äußern) kommt in Betracht, wenn der Bestätigungsvermerk nicht nur unrichtig ist, sondern der Wirtschaftsprüfer seine Aufgabe nachlässig erledigt hat, zum Beispiel durch unzureichende Ermittlungen oder durch Angaben ins Blaue hinein, und er dabei eine Rücksichtslosigkeit an den Tag gelegt hat, die angesichts der Bedeutung des Bestätigungsvermerks für die Entscheidung Dritter als gewissenlos erscheint (BGH, Urteil vom 12. März 2020 - VII ZR 236/19, im Anschluss an BGH, Urteil vom 19. November 2013 - VI ZR 336/12, NJW 2014, 383).

  • BGH, 03.03.2008 - II ZR 310/06

    ComROAD VIII

    Auszug aus OLG München, 13.12.2021 - 3 U 6014/21
    Soweit das Gericht hierzu keine eigene Sachkunde vorweisen kann, muss zu dieser Frage i.d.R. ein Sachverständigengutachten erholt werden (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 03.03.2008 - II ZR 310/06, Comroad VIII, Juris-Rz. 27).

    I) Sollten sodann noch Zweifel bestehen, wäre zu dieser Frage wohl bereits vom Landgericht ein Sachverständigengutachten zu erholen gewesen (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 3.3. 2008 - II ZR 310/06, Comroad VIII, Juris-Rz. 27).

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus OLG München, 13.12.2021 - 3 U 6014/21
    Denn es erscheint äußerst unwahrscheinlich, dass ein durchschnittlicher Anleger Aktien erwirbt, wenn ein Insolvenzverfahren droht und im Zeitpunkt des Erwerbs in keiner Weise absehbar ist, ob dieses Problem behoben werden kann (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19, zu VW Diesel EA189).

    Insoweit bewirkt § 826 BGB einen Schutz der allgemeinen Handlungsfreiheit und speziell des wirtschaftlichen Selbstbestimmungsrechts des Einzelnen (BGH, Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19, Rz. 45 ff., zu VW Diesel EA189).

  • OLG Stuttgart, 29.09.2009 - 12 U 147/05

    Haftung des Abschlussprüfers: Haftungsbegründende Kausalität zwischen Testaten

    Auszug aus OLG München, 13.12.2021 - 3 U 6014/21
    Für eine entsprechende Beurteilung durch den Senat erforderlich sein dürfte eine konkrete Darstellung des Kursverlaufes der W.-Aktie unter Berücksichtigung der Veröffentlichung der Bestätigungsvermerke sowie anderer Faktoren, die für die Einschätzung des Wertpapiers ebenfalls bestimmend gewesen sein könnten (vgl. insoweit OLG Stuttgart, Urteil vom 29.09.2009 - 12 U 147/05, Juris-Rz. 71), wie insbesondere die angesprochene negative Berichterstattung in Teilen der Wirtschaftspresse, z.B. durch Vorlage und Bewertung entsprechender Kurscharts.

    I) Soweit das OLG Stuttgart (Urteil vom 29.09.2009 - 12 U 147/05, Juris-Rz. 64) in einem ähnlichen Fall gemeint hat, § 826 BGB solle keinen allgemeinen Schutz des enttäuschten Anlegervertrauens gewährleisten, eine solche generelle Kausalität des Testatmangels sei unvertretbar, weil sie im Sinne einer Dauerkausalität auf unabsehbare Zeit auch jedem beliebigen späteren Aktienerwerber stets zu Gute kommen würde, überzeugt dies den Senat nicht.

  • BGH, 11.11.2014 - VI ZR 76/13

    Arzthaftungsprozess: Anforderungen an die tatrichterliche Auseinandersetzung mit

    Auszug aus OLG München, 13.12.2021 - 3 U 6014/21
    Für diese Lage ist in der Rspr. des BGH anerkannt, dass bei Vorlage von zwei Privatgutachten kompetenter Sachverständiger, die einander in wesentlichen Punkten widersprechen, der Richter, der über keine eigene Sachkunde verfügt, grundsätzlich nicht ohne Erholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens dem einen Privatgutachten zu Lasten des anderen den Vorzug geben darf (Musielak/Voit/Huber, 18. Aufl. 2021, ZPO § 402 Rn. 6 mwN; BGH, Urteil vom 11.11.2014 - VI ZR 76/13, zur Arzthaftung).
  • BGH, 30.04.2019 - XI ZB 13/18

    Aussetzungsentscheidung im Kapitalanleger-Musterverfahren

    Auszug aus OLG München, 13.12.2021 - 3 U 6014/21
    Daher kann hier wohl sogar dahinstehen, ob der Auffassung des XI. Zivilsenats des BGH, dass der verfassungsrechtliche Grundsatz effektiven Rechtsschutzes eine Auslegung des § 8 Abs. 1 Satz 1 KapMuG erfordere, nach der eine Aussetzung nur dann in Betracht kommt, wenn sich das Prozessgericht bereits die Überzeugung gebildet hat, dass es auf dort statthaft geltend gemachte Feststellungsziele für den Ausgang des Rechtsstreits konkret ankommen werde und dies auch dann gelte, wenn hierzu vorab eine Beweisaufnahme durchzuführen sei, zu folgen wäre, oder ob nicht entsprechend des ausdrücklich erklärten Willens des Gesetzgebers die Abhängigkeit grundsätzlich abstrakt zu beurteilen ist und dem Prozessgericht hierbei ein Beurteilungsspielraum zukommt (BT-Drs. 17/8799 S. 20, vgl. dazu Lechner, WuB 2019, 591).
  • BGH, 19.11.2013 - VI ZR 336/12

    Expertenhaftung eines Wirtschaftsprüfers: Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung

    Auszug aus OLG München, 13.12.2021 - 3 U 6014/21
    Ein Anspruch eines Anlegers jedenfalls aus § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gegen einen Wirtschaftsprüfer (zu anderen Anspruchsgrundlagen wird sich der Senat erforderlichenfalls später äußern) kommt in Betracht, wenn der Bestätigungsvermerk nicht nur unrichtig ist, sondern der Wirtschaftsprüfer seine Aufgabe nachlässig erledigt hat, zum Beispiel durch unzureichende Ermittlungen oder durch Angaben ins Blaue hinein, und er dabei eine Rücksichtslosigkeit an den Tag gelegt hat, die angesichts der Bedeutung des Bestätigungsvermerks für die Entscheidung Dritter als gewissenlos erscheint (BGH, Urteil vom 12. März 2020 - VII ZR 236/19, im Anschluss an BGH, Urteil vom 19. November 2013 - VI ZR 336/12, NJW 2014, 383).
  • BGH, 13.12.2011 - XI ZR 51/10

    Zur Haftung für unterbliebene Adhoc-Mitteilungen aus § 37b WpHG

    Auszug aus OLG München, 13.12.2021 - 3 U 6014/21
    Hierfür muss der Anleger lediglich darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass, wäre die Pflichtverletzung nicht erfolgt, der Kurs zum Zeitpunkt seines Kaufs niedriger gewesen wäre, als er tatsächlich war (BGH Urteil vom 13.12.2011 - XI ZR 51/10; vgl. EBJS/Poelzig, 4. Aufl. 2020, WpHG § 98 Rn. 34).
  • BGH, 09.01.2018 - VI ZR 106/17

    Verzicht eines Tatrichters auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens bei

    Auszug aus OLG München, 13.12.2021 - 3 U 6014/21
    Zudem muss der Tatrichter, wenn er bei seiner Entscheidung eigene Sachkunde in Anspruch nehmen will, den Parteien zuvor einen entsprechenden Hinweis erteilen (BGH, Beschluss vom 9. Januar 2018 - VI ZR 106/17).
  • OLG Frankfurt, 30.11.2016 - 23 Kap 1/06

    Kapitalanleger-Musterverfahren 3. Börsengang der Deutschen Telekom AG:

  • BGH, 26.11.1986 - IVa ZR 86/85

    Haftung des steuerlichen Beraters gegenüber Dritten für die Richtigkeit von

  • BGH, 12.10.2021 - XI ZB 31/19

    Feststellungsziele des Musterverfahrensantrages bzgl. Fehlerhaftigkeit des

  • BGH, 15.12.2020 - XI ZB 24/16

    Rechtsbeschwerden nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) im

  • OLG München, 11.11.2021 - 8 U 5670/21

    Arrestanordnung im Zusammenhang mit dem Wirecard-Skandal

  • BGH, 14.07.1998 - XI ZR 173/97

    Unternehmensberichtshaftung der emissionsbegleitenden Bank; Begriff des böslichen

  • BGH, 29.09.2021 - VIII ZR 111/20

    Zum sog. Dieselskandal: Rücktritt vom Kaufvertrag ohne vorherige Fristsetzung

  • OLG München, 16.11.2021 - 8 W 1541/21

    Ablehnung einer Arrestanordnung im Zusammenhang mit dem Wirecard-Skandal mangels

  • LG München I, 14.03.2022 - 3 OH 2767/22

    Wirecard AG/Ernst & Young: Vorlagebeschluss nach dem KapMuG

    Die Aufzählung in § 1 Abs. 2 Satz 2 KapMuG ("insbesondere') ist offen unvollständig und bezieht in der Parallelität zu den übrigen Regelbeispielen "Jahresabschlüsse, Lageberichte, Konzernabschlüsse, Konzernlageberichte sowie Halbjahresfinanzberichte' die dazugehörenden Bestätigungsvermerke ein, die diese Unterlagen als zutreffend bewerten (siehe OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.06.2021, Gz. 12 AR 6/21 sowie 12 AR 17/21 jeweils TZ 15ff; Beschluss OLG München, Gz. 3 U 6014/21, Seite 11 ff.; Hinweise OLG München, Gz. 8 U 6063/21, Seite 11, Argument aus Vorwerk/Wolf, KapMuG 2020, § 1, Rdzi.

    Auf Ebene der Oberlandesgerichte bzw. des Bayerischen Obersten Landesgerichts gibt es vorliegend lediglich fallbezogene Entscheidungen zur Klärung von Zuständigkeitsfragen (so OLG Stuttgart Gz. 12 AR 6/21, 12 AR 17/21, BayObLG 102 AR 97/21) sowie Hinweise des OLG München in nicht abgeschlossenen Verfahren (so 3 U 6014/21, 8 U 6063/21).

    Bei Kenntnis der behaupteten Machenschaften hätten gegebenenfalls Anleger nach aller Lebenserfahrung nicht gekauft (vgl. vertiefend OLG München, 3 U 6014/21, Beschluss vom 13.12.2021, Seite 5 ff.).

  • OLG Karlsruhe, 07.04.2022 - 12 U 285/21

    Rechtsschutzdeckung für Schadensersatzanspruch eines Wirecard-Anlegers

    Denn das Oberlandesgericht München hat u.a. mit Beschluss vom 13.12.2021 (3 U 6014/21, juris) in einem der Berufungsverfahren darauf hingewiesen, dass die Frage, ob den Anlegern ein Anspruch gegen E. wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung aus § 826 BGB zustehe, nicht ohne Beweisaufnahme geklärt werden könne (aaO Rn. 29 ff.).

    (cc) Auch eine haftungsbegründende Kausalität zwischen den behaupteten Pflichtverletzungen von E. und dem geltend gemachten Schaden der Anleger kommt nach Einschätzung des Oberlandesgerichts München in Betracht (Beschluss vom 13.12.2021 aaO Rn. 2 ff.).

    Aus der Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 13.12.2021 (3 U 6014/21) folgt, dass im Hinblick auf die erforderliche umfangreiche Beweisaufnahme langwierige Prozesse gegen E. zu erwarten sind.

  • OLG München, 18.05.2022 - 3 U 8421/21

    Aussetzung wegen Vorgreiflichkeit eines Vorlagebeschlusses in Parallelverfahren

    Außerdem schließt sich der Senat - wie bereits in seinem Hinweisbeschluss vom 13.12.2021 (3 U 6014/21, WM 2022, 470) - der Rechtsauffassung des 8. Zivilsenats an, welche dieser in seinem Hinweis vom 09.12.2021 (8 U 6063/21, BeckRS 2021, 43191) ausführlich dargelegt hat, wonach jedenfalls beim Kauf von Aktien grundsätzlich ein sich aus der allgemeinen Lebenserfahrung ergebender Erfahrungssatz dafür spricht, dass die Anleger die Aktien in Kenntnis der verschwiegenen Machenschaften nicht gekauft hätten (OLG München, Urteil vom 11.11.2021 - 8 U 5670/21, BeckRS 2021, 34699).
  • OLG München, 18.05.2022 - 3 U 1342/22

    Schadensersatzanspruch in einem Musterverfahren im Zusammenhang mit dem Erwerb

    Außerdem schließt sich der Senat - wie bereits in seinem Hinweisbeschluss vom 13.12.2021 (3 U 6014/21, WM 2022, 470) - der Rechtsauffassung des 8. Zivilsenats an, welche dieser in seinem Hinweis vom 09.12.2021 (8 U 6063/21, BeckRS 2021, 43191) ausführlich dargelegt hat, wonach jedenfalls beim Kauf von Aktien grundsätzlich ein sich aus der allgemeinen Lebenserfahrung ergebender Erfahrungssatz dafür spricht, dass die Anleger die Aktien in Kenntnis der verschwiegenen Machenschaften nicht gekauft hätten (OLG München, Urteil vom 11.11.2021 - 8 U 5670/21, BeckRS 2021, 34699).
  • LG München I, 27.06.2022 - 3 O 5875/20

    Wirecard - Aussetzungsbeschluss wegen Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die

    In diesem Fall wäre zu erwarten gewesen, dass, angesichts der gerichtsbekannten jahrelangen kritischen Presseberichterstattung, bereits zu einem früheren Zeitpunkt die Wirecard AG Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hätte (vgl. hierzu OLG München, Beschluss vom 13.12.2021 - 3 U 6014/21).
  • OLG München, 03.08.2022 - 3 U 1989/22

    Aussetzung wegen Musterverfahren auch im Berufungsrechtszug

    Außerdem schließt sich der Senat - wie bereits in seinem Hinweisbeschluss vom 13.12.2021 (3 U 6014/21, WM 2022, 470) - der Rechtsauffassung des 8. Zivilsenats an, welche dieser in seinem Hinweis vom 09.12.2021 (8 U 6063/21, BeckRS 2021, 43191) ausführlich dargelegt hat, wonach jedenfalls beim Kauf von Aktien grundsätzlich ein sich aus der allgemeinen Lebenserfahrung ergebender Erfahrungssatz dafür spricht, dass die Anleger die Aktien in Kenntnis der verschwiegenen Machenschaften nicht gekauft hätten (OLG München, Urteil vom 11.11.2021 - 8 U 5670/21, BeckRS 2021, 34699).
  • LG Stuttgart, 29.06.2022 - 27 O 268/21

    Haftung eines genossenschaftlichen Prüfungsverbands auf Ersatz des

    Soweit sich die Klagepartei demgegenüber darauf beruft, dass nach Auffassung des OLG München - in ausdrücklicher Abweichung von der Rechtsprechung des OLG Stuttgart - der nach § 826 BGB in Anspruch genommene Wirtschaftsprüfer bereits durch die hohe Haftungshürde der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung vor uferloser Inanspruchnahme geschützt werde und es keiner weiteren Haftungsbeschränkung durch Schutzzweckerwägungen bedürfe (OLG München, Beschluss vom 13.12.2021 - 3 U 6014/21, WM 2022, 470 Rn. 24, 26), weicht das OLG München damit auch von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ab, welche in der vom OLG München als Gegenauffassung zitierten Entscheidung des OLG Stuttgart in Bezug genommen wird (OLG Stuttgart, Urteil vom 29.09.2009 - 12 U 147/05, juris Rn. 64 unter Verweis auf BGH, Urteil vom 03.03.2008 - II ZR 310/06, NJW-RR 2008, 1004 Rn. 20 [ComROAD VIII] und Beschluss vom 28.11.2005 - II ZR 80/04, NZG 2007, 345 Rn. 11 [ComROAD I]).

    Insoweit unterscheidet sich die Sachlage auch von der Pflichtprüfung handelsrechtlicher Jahresabschlüsse durch Wirtschaftsprüfer, mit welcher sich der von der Klagepartei in Bezug genommene Hinweisbeschluss des OLG München (Beschluss vom 13.12.2021 - 3 U 6014/21, aaO) befasst, weil der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers oder der Vermerk über dessen Versagung gemäß § 325 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HGB zu veröffentlichen ist.

  • LG München I, 02.06.2022 - 27 O 6642/21

    Aussetzung eines Kapitalanleger-Musterverfahrens

    In diesem Fall wäre zu erwarten gewesen, dass die ..., angesichts der gerichtsbekannten jahrelangen kritischen Presseberichterstattung, bereits zu einem früheren Zeitpunkt Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hätte (vgl. hierzu OLG München, Beschluss vom 13.12.2021 - 3 U 6014/21).
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