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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 30.11.2015 - 3 U 65/13   

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https://dejure.org/2015,40695
OLG Bremen, 30.11.2015 - 3 U 65/13 (https://dejure.org/2015,40695)
OLG Bremen, Entscheidung vom 30.11.2015 - 3 U 65/13 (https://dejure.org/2015,40695)
OLG Bremen, Entscheidung vom 30. November 2015 - 3 U 65/13 (https://dejure.org/2015,40695)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Private Krankenversicherung: Anforderungen an die Erfolgsaussichten einer alternativen Behandlungsmethode für die Beurteilung ihrer medizinischen Notwendigkeit bei unheilbarer Krankheit

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    MB/KK 2009 § 1 Teil I Abs. 1 und 2 Satz 1, § 4 Teil I Abs. 6 Satz 2
    Versicherungsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintrittspflicht der privaten Krankenversicherung für die Behandlung eines Krebspatienten mit autologen Tumor-Antigen-geprimten dendritischen Zellen)

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Private Krankenversicherung - Kostenübernahme für alternative Behandlungsmethode

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 192 Abs. 1; MBKK 09 § 1 Abs. 1
    Erfolgsaussichten einer alternativen Behandlungsmethode als Maßstab ihrer medizinischen Notwendigkeit bei unheilbarer Krankheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eintrittspflicht der privaten Krankenversicherung für die Behandlung eines Krebspatienten mit autologen Tumor-Antigen-geprimten dendritischen Zellen)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Alternative Behandlungsmethoden als "notwendige Heilbehandlung" im Sinne der MB/KK

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Alternative Behandlungsmethoden als "notwendige Heilbehandlung" im Sinne der MB/KK

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kostenerstattung für dendritische Zelltherapie

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2016, 455
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.10.2013 - IV ZR 307/12

    Private Krankenversicherung: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei

    Auszug aus OLG Bremen, 30.11.2015 - 3 U 65/13
    Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerseite hat der Bundesgerichtshof die Revision zugelassen, den die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückweisenden Beschluss aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen (vergleiche BGH, Beschluss vom 30.10.2013, IV ZR 307/12).
  • OLG Saarbrücken, 20.04.2016 - 5 U 7/16

    Private Krankenversicherung: Kostenübernahmeanspruch für eine Behandlung mit

    Haben entsprechende Behandlungen schon zuvor in einer solchen Anzahl stattgefunden, die Aussagen darüber zulässt, ob die Behandlung die mit ihr erstrebte Wirkung wahrscheinlich zu erreichen geeignet ist, kann darin ein besonders aussagekräftiger Umstand für die Beurteilung der Notwendigkeit zu erkennen sein (vgl. BGH, Beschl. v. 30.10.2013 - IV ZR 307/12 - VersR 2013, 1558 und nachfolg. OLG Bremen, Urt. v. 30.11.2015 - 3 U 65/13 - betreffend die Behandlung eines Prostatakarzinoms im fortgeschrittenen Stadium mit autologen Tumor-Antigen-geprimten dendritischen Zellen; BGH, Urt. v. 10.7.1996 - IV ZR 133/95 - VersR 1996, 1224).

    Dabei ist entscheidend, dass der Sachverständige die Wirkweise der Hitzeschockproteine selbst grundsätzlich für medizinisch nachvollziehbar erachtet und Hinweise für therapeutisch günstige Effekte bei der Behandlung von ALS gesehen hat (Bl. 448 d.A.; vgl. OLG Bremen, Urt. v. 30.11.2015 - 3 U 65/13 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2016 - 1 B 943/16

    Vorwegnahme der Hauptsache; Tumortherapie; Dendritische Zellen; Wissenschaftlich

    vgl. OLG Köln, Urteil vom 11. März 2016- 20 U 178/14 -, juris, Rn. 12 ff. (Die überzeugenden Fälle in vitro-Daten hätten in klinischen Studien weniger gut belegt werden können, was am ehesten dadurch bedingt sei, dass eine erhöhte Immunantwort in vitro nicht immer mit einer objektiven Tumorregression einhergehe. Zudem fehlten randomisierte Studien der klinischen Phase III.), und Urteil vom 10. Januar 2014- 20 U 71/12 -, juris, Rn. 23 f.; OLG Oldenburg, Urteil vom 16. Dezember 2015 - 5 U 82/15 -, juris, Rn. 14 ff., 19 (Bedenken gegen die Impfung mit dendritischen Zellen seien nachvollziehbar, weil es bislang keine standardisierten Verfahren zur Gewinnung der Zellen gebe, die Impfungen und etwaige in Studien beobachtete Wirkungen daher nur eingeschränkt vergleichbar seien; ohne eine Vergleichbarkeit in den Herstellungsverfahren der dendritischen Zellen könne auch keine Vergleichbarkeit bei den etwaigen Wirkungsgraden aufgezeigt werden.); Schl.-H. LSG, Urteile vom 13. März 2014- L 5 KR 95/10 - juris, Rn. 47 (Aussagen zur allgemeinen Wirkungsweise reichen nicht aus, um einen Nutzen plausibel zu machen. Denn allein aus dem Grundprinzip des Wirkmechanismus kann nicht zwangsläufig auf dessen Potential im konkreten Einzelfall geschlossen werden.), und vom 12. Januar 2012 - L 5 KR 49/10 -, juris, Rn. 34; LSG Bad.-Württ., Urteil vom 18. Februar 2014- L 11 KR 5016/12 -, juris, Rn. 33 (sehr kleine Fallserien, sehr geringe Fallzahl, inhomogenes Patientenkollektiv, verschiedene Aufbereitungen dendritischer Zellen); Hess. LSG, Beschluss vom 28. März 2013 - L 8 KR 68/13 ZVW -, juris, Rn. 17 ff.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14. Juli 2010- 11 S 2730/09 -, juris, Rn. 35 (Über Eignung und Wirksamkeit der eingesetzten Methoden - Therapie mit dendritischen Zellen - können keine nachprüfbaren Aussagen gemacht werden.); VG Bremen, Urteil vom 22. Mai 2015 - 2 K 2156/08 -, juris, Rn. 41 f.; VG Sigmaringen, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 3 K 634/12 -, juris, Rn. 55 ff.; a. A. OLG Bremen, Urteil vom 30. November 2015- 3 U 65/13 -, juris, Rn. 46 f. (Das Gericht hielt das von den Sachverständigen geschilderte medizinische Wirkprinzip dendritischer Zellen für nachvollziehbar und erfolgversprechend, wobei die Sachverständigen über ihren eigenen Arbeits- bzw. Forschungsbereich berichteten.), und LSG Bad.-Württ., Urteil vom 19. März 2012 - L 5 KR 1496/13 -, juris, Rn. 83 (Das Gericht stützte sich auf die indiziellen Wirkungen der im Verfahren angeführten Studienergebnisse zu dendritischen Zellen, obwohl, wie anzumerken ist, es sich insoweit "in der großen Mehrheit" nur um "Phase-I/II-Studien" gehandelt hat. Einem daraus abgeleiteten Analogschluss dürfe man nicht die Unterschiede verschiedener Tumoren entgegenhalten, weil die Beklagte hinsichtlich der etablierten Methoden zur Krebsbehandlung ebenfalls einen Analogschluss gezogen habe.).
  • LG Hannover, 21.12.2017 - 2 O 215/16

    Behandlung mit dendritischen Zellen gegen Krebs ist von privater

    Der an einer schweren lebensbedrohlichen oder lebenszerstörenden Krankheit leidenden Versicherte können nicht lediglich auf eine die Eindämmung oder Linderung von Krankheitsbeschwerden dienende Standardtherapie verwiesen werden, wenn eine alternative Behandlung die nicht ganz entfernte Aussicht auf weitergehende Heilung biete (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Urteil vom 30. November 2015 - 3 U 65/13 -, Rn. 29, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2016 - L 4 KR 357/15
    Der vorliegende Fall ist nach Gutachtenlage und Erkrankungsverlauf nicht vergleichbar mit den Entscheidungen des OLG Bremen, Urteil zur privaten Krankenversicherung vom 30. November 2015, 3 U 65/13, sowie des LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19. März 2014, L 5 KR 1496/13 (Zitierung nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 20.11.2013 - 3 U 65/13   

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OLG Celle, 20.11.2013 - 3 U 65/13 (https://dejure.org/2013,35590)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.11.2013 - 3 U 65/13 (https://dejure.org/2013,35590)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. November 2013 - 3 U 65/13 (https://dejure.org/2013,35590)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Pflichten der anlageberatenden Bank beim Erwerb von Anteilen an einem Dachfonds durch Tausch anderer Anlageformen

  • Wolters Kluwer

    Pflichten der anlageberatenden Bank beim Erwerb von Anteilen an einem Dachfonds durch Tausch anderer Anlageformen

  • rechtsportal.de

    BGB § 280 Abs. 1
    Pflichten der anlageberatenden Bank beim Erwerb von Anteilen an einem Dachfonds durch Tausch anderer Anlageformen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bank kann für pflichtwidrige Empfehlung zum Tausch konventioneller Anlagen in einen Dachfonds haften

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bank kann für pflichtwidrige Empfehlung zum Tausch konventioneller Anlagen in einen Dachfonds haften

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Schleswig, 19.09.2013 - 5 U 34/13

    Kein Schadensersatz bei "Tauschempfehlung" der Bank für Wertpapiere

    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2013 - 3 U 65/13
    58 Eine solche "Tauschempfehlung" (genauer gesagt: Empfehlung zum Verkauf und Kauf innerhalb eines Beratungsgespräches; so richtigerweise OLG Schleswig, Urteil vom 19. September 2013, Az.: 5 U 34/13, zitiert nach JURIS Rdz. 35 ff.) ist nach Auffassung des Senats als pflichtwidrig anzusehen, wenn es.

    Die Auffassung des Oberlandesgerichts Schleswig, welches die Empfehlung zum Verkauf der vorhandenen H.- Anteile und die daran anschließende Empfehlung zum Kauf von Anteilen an dem Dachfonds demgegenüber isoliert voneinander betrachtet (Urteil vom 19. September 2013, Az.: 5 U 34/13), blendet die Besonderheit der Beratungssituation aus und übersieht den inneren Zusammenhang zwischen der Verkaufs- und der Kaufempfehlung, die gerade auch durch das Eigeninteresse der Beklagten motiviert war.

    Dieser Auffassung hat sich jüngst das Oberlandesgericht Schleswig angeschlossen (Urteil vom 13. September 2013, Az.: 5 U 34/13), wobei das Oberlandesgericht Schleswig Schadensersatzansprüche auf der Grundlage von § 37 a WpHG a. F. als verjährt angesehen hat (a. a. O., zitiert nach JURIS Rdz. 71 ff.).

    Jedenfalls in diesem Zusammenhang folgt der Senat den Ausführungen des Oberlandesgerichts Schleswig in dem oben zitierten Urteil vom 19. September 2013 (Az.: 5 U 34/13), dem ein Rechtsstreit zugrunde lag, an dem der Klägervertreter ebenfalls beteiligt war.

  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2013 - 3 U 65/13
    Denn das Risiko eines Totalverlusts ist bei Immobilienfonds eher als gering zu veranschlagen, weil dem Fonds regelmäßig der Sachwert des Immobilienvermögens verbleibt (siehe BGH, Urteil vom 27. Oktober 2009, Az.: XI ZR 337/08 = NJW-RR 2010, 115, 117 Rdz. 25; vgl. auch BGH, Urteil vom 8. Juli 2010, Az.: III ZR 249/09 = JZ 2011, 100, 101 zu einem geschlossenen Immobilienfonds).

    Richtig ist zwar, dass auch ein Immobilienfonds nicht als gänzlich risikofreie Anlage verkauft werden darf (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 2010, Az.: III ZR 249/09 = JZ 2011, 100 ff. zu einem geschlossenen Immobilienfonds; der XI. Senat hat die Frage, ob das Anlageziel Altersvorsorge die Inkaufnahme von Verlustrisiken generell ausschließe, bisher offen gelassen: Urt.v.14. Juli 2009, Az.: XI ZR 152/08 = WM 2009, 1647, 1561).

  • BGH, 07.10.2008 - XI ZR 89/07

    Banken müssen Anleger auf deutliche Kritik in Fachpublikationen hinweisen

    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2013 - 3 U 65/13
    Auch wenn es sich hier lediglich um eine einzelne Publikation handelt, deren Kenntnis von der Beklagten nicht ohne weiteres verlangt werden kann (nach der Rechtsprechung des BGH bedarf es lediglich der Auswertung von zeitnahen und gehäuften negativen Berichten in der Börsenzeitung, der F.T. D., dem H. oder der F.; siehe BGH, Urteil vom 7. Oktober 2008, Az.: XI ZR 89/07 = WM 2008, 2166 ff., zitiert nach JURIS Rdz. 25), ändert dies nichts daran, dass schon die Struktur eines offenen Immobilienfonds und damit auch eines Dachfonds eine Gefahr in sich barg.

    Maßgeblich sind hier der Wissensstand des Kunden, seine Risikobereitschaft und sein Anlageziel, sowie die allgemeinen Risiken (z. B. Konjunkturlage und Entwicklung des Kapitalmarktes) und die speziellen sich aus der Besonderheit des Anlageobjekts ergebenden Risiken wie z.B. Kurs-, Zins- oder Währungsrisiken (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes; vgl. BGH, Urteil vom 27. September 2011, Az.: XI ZR 182/10, zitiert nach JURIS Rdz. 22 sowie BGH Urteil vom 7. Oktober 2008, Az.: XI ZR 89/07 = NJW 2008, 3700 ff., zitiert nach JURIS Rdz. 12).

  • BGH, 01.10.1968 - VI ZR 159/67

    Anwaltsgebühren bei außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen

    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2013 - 3 U 65/13
    Dies sei vorwiegend eine gebührenrechtliche Frage, die nach den Vorschriften der BRAGO beantwortet werden müsse (VersR 1968, 1145).
  • OLG Dresden, 15.11.2012 - 8 U 512/12

    Anlageberatung bei Immobilienfonds

    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2013 - 3 U 65/13
    Demgegenüber hat das Oberlandesgericht Dresden eine Aufklärungspflicht jedenfalls in Bezug auf den Erwerb einer Kapitalanlage im Frühjahr 2008 verneint (OLG Dresden WM 2013, 363 ff., zitiert nach JURIS Rdz. 34 ff.; Revision ebenfalls beim BGH unter dem Az.: XI ZR 477/11 anhängig).
  • OLG Frankfurt, 13.02.2013 - 9 U 131/11

    Anlageberatung: Aufklärungs- und Beratungspflichten der beratenden Bank bei

    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2013 - 3 U 65/13
    Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt ist der Anleger über die Möglichkeit der zeitweiligen Aussetzung der Anteilsrücknahme gem. § 81 InvG grundsätzlich ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt der Anlageentscheidung aufzuklären (OLG Frankfurt, Urteil vom 13. Februar 2013, Az.: 9 U 131/11; Revision beim BGH anhängig unter dem Az.: XI ZR 130/13).
  • BGH, 22.03.2011 - VI ZR 63/10

    Anspruch auf Freistellung von außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren:

    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2013 - 3 U 65/13
    Die von der Klägerin zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 22. März 2011 (Az.: VI ZR 63/10) nötigt zu keiner anderen Bewertung.
  • BGH, 23.09.2004 - VII ZB 13/04

    Entstehung einer Besprechungsgebühr im Rahmen der Klagevorbereitung

    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2013 - 3 U 65/13
    Denn hat der Mandant seinem Rechtsanwalt einen unbedingten Klageauftrag erteilt, ist die Geltendmachung einer Gebühr gem. Nr. 2300 VV-RVG ausgeschlossen, weil die Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 VV-RVG auch Tätigkeiten erfasst, welche die Klage oder Rechtsverteidigung vorbereiten (siehe Gerold/ Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 18. Auflage, § 19 Rdz. 19; BGH JurBüro 2005, 84 f.).
  • BGH, 29.04.2014 - XI ZR 130/13

    Schadensersatzklagen wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit

    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2013 - 3 U 65/13
    Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt ist der Anleger über die Möglichkeit der zeitweiligen Aussetzung der Anteilsrücknahme gem. § 81 InvG grundsätzlich ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt der Anlageentscheidung aufzuklären (OLG Frankfurt, Urteil vom 13. Februar 2013, Az.: 9 U 131/11; Revision beim BGH anhängig unter dem Az.: XI ZR 130/13).
  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2013 - 3 U 65/13
    Die Beratung hat sich auf diejenigen Eigenschaften und Risiken zu beziehen, die für die jeweilige Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung haben oder haben können, wobei zwischen den allgemeinen Risiken und den speziellen Risiken zu unterscheiden ist (vgl. BGHZ 123, 126 ff., zitiert nach JURIS Rdz. 18).
  • BGH, 14.07.2009 - XI ZR 152/08

    Informationspflichten der Bank zum Umfang der Einlagensicherung von Kundengeldern

  • BGH, 24.09.2013 - XI ZR 204/12

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung und Tätigkeit als Kaufkommissionärin:

  • OLG Hamburg, 16.05.2012 - 14 U 291/10

    Schadensersatzanspruch aus Kapitalanlageberatung: Verletzung der Beratungspflicht

  • BGH, 27.09.2011 - XI ZR 178/10

    Zwei Schadensersatzklagen von Lehman-Anlegern

  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08

    "Optimistische Erwartung" als Grundlage einer Anlageempfehlung

  • BGH, 27.09.2011 - XI ZR 182/10

    Zwei Schadensersatzklagen von Lehman-Anlegern

  • LG Kiel, 19.10.2012 - 8 O 49/11

    Schadenersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung aufgrund einer Tauschempfehlung

  • OLG Schleswig, 24.07.2014 - 5 U 54/13

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Umfang der Aufklärungspflicht bei einer

    Eine generell gesteigerte Aufklärungspflicht vor dem Hintergrund der Depotumschichtung und des eigenen Provisionsinteresses der Bank sowie der mit der Neuanlage für den Kunden verbundenen Kosten besteht nicht (OLG Köln, Urt. v. 17. September 2003 - 13 U 183/02, juris-Rn. 24 f.; Senat, Urt. v. 19. September 2013 - 5 U 34/13; a. A. OLG Celle, Urt. v. 20. November 2013 - 3 U 65/13).

    Ob sich aus dem Zusammenspiel der Empfehlungen im Einzelfall Pflichten ergeben, die über diejenigen einer isoliert ausgesprochen Kauf- oder Verkaufsempfehlung hinausgehen, kann nicht generell beantwortet werden, sondern lässt sich nur im Licht der besonderen Beratungssituation des in Rede stehenden Einzelfalls beantworten (OLG Köln, Urt. v. 17. September 2003 - 13 U 183/02; a. A. OLG Celle, Urt. v. 20. November 2013 - 3 U 65/13).

    Die Beklagte war entgegen der Rechtsauffassung des Landgerichts nicht verpflichtet, gemeinsam mit der klägerischen Partei eine Rentierlichkeitsberechnung anzustellen (a .A. OLG Celle, Urt. v. 20. November 2013 - 3 U 65/13, Seite 20 f.).

    Für den hier vorliegenden Fall einer gleichzeitigen Verkaufs- und Kaufempfehlung gilt im Grundsatz nichts anderes (a. A. OLG Celle, Urt. v. 20. November 2013 - 3 U 65/13, Seite 20 f.).

    Vor diesem Hintergrund erschöpft sich der von der beratenden Bank zu erteilende Hinweis darin, dass sie auf die Ausgabeaufschläge und die Verwaltungsvergütung hinweist (so wohl auch OLG Celle, Urt. v. 20. November 2013 - 3 U 65/13, aaO).

    Ob sich aus dem Zusammenspiel der Empfehlungen im Einzelfall Pflichten ergeben, die über diejenigen einer isoliert ausgesprochen Kauf- oder Verkaufsempfehlung hinausgehen, kann nicht generell beantwortet werden, sondern lässt sich nur im Licht der besonderen Beratungssituation des in Rede stehenden Einzelfalls beantworten (OLG Köln, Urt. v. 17. September 2003 - 13 U 183/02; a. A. OLG Celle, Urt. v. 20. November 2013 - 3 U 65/13).

    Auf die Fragen, von wem die Initiative zu der Beratung ausging und ob die Beklagte an der Beratung verdiente, kommt es nicht an (a. A. OLG Celle, Urt. v. 20. November 2013 - 3 U 65/13).

    Diese Rechtssätze, von denen das vorliegende Urteil abweicht, hat das Oberlandesgericht Celle (Urt. v. 20. November 2013 - 3 U 65/13) aufgestellt.

  • OLG Celle, 22.09.2016 - 11 U 13/16

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Zeitpunkts der Aushändigung des

    Die Geltendmachung einer Gebühr gemäß Nr. 2300 VV RVG ist dann ausgeschlossen, weil die Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3100 VV RVG auch Tätigkeiten umfasst, welche die Klage oder die Rechtsverteidigung vorbereiten (vgl. OLG Celle, Urteil vom 20. November 2013 - 3 U 65/13, juris, Rn. 83 m. w. N.).
  • OLG Celle, 23.06.2016 - 11 U 9/16

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen eines Kapitalanlegers; Begriff

    Die Geltendmachung einer Gebühr gemäß Nr. 2300 VV RVG ist dann ausgeschlossen, weil die Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3100 VV RVG auch Tätigkeiten umfasst, welche die Klage oder die Rechtsverteidigung vorbereiten (vgl. OLG Celle, Urteil vom 20. November 2013 - 3 U 65/13 -, juris, Rn. 83 m. w. N.).
  • OLG Bremen, 12.05.2021 - 1 U 22/20

    Pflichten des Anlageberaters bei einem Container-Direktinvestment

    Frankfurt, Urteil vom 29.07.2014 - 3 U 39/12, juris Rn. 42; OLG Celle, Urteil vom 20.11.2013 - 3 U 65/13, juris Rn. 52).
  • OLG Dresden, 05.03.2015 - 8 U 1242/14

    Pflichten der anlageberatenden Bank bei Empfehlung einer Kapitalanlage in einem

    Das Risiko des vollständigen Verlustes ist selbst bei geringerem Mietertrag gering, da jedenfalls der Sachwert der Immobilien erhalten bleibt (zu geschlossenen Immobilienfonds: BGH, Urt. v. 24.04.2014 - III ZR 389/12, Rn. 28; Urt. v. 27.10.2009 - XI ZR 337/08, Rn. 24; zu offenen Immobilienfonds: Schleswig-Holsteinisches OLG, Urt. v. 24.07.2014 - 15 U 54/13, Rn. 47; OLG Celle, Urt. v. 20.11.2013 - 3 U 65/13, Rn. 47).
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Rechtsprechung
   LSG Hamburg, 25.10.2016 - L 3 U 65/13   

Zitiervorschläge
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LSG Hamburg, 25.10.2016 - L 3 U 65/13 (https://dejure.org/2016,52745)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 25.10.2016 - L 3 U 65/13 (https://dejure.org/2016,52745)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 25. Oktober 2016 - L 3 U 65/13 (https://dejure.org/2016,52745)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.03.2007 - L 3 U 44/04

    Haftungsbegründende und -ausfüllende Kausalität bei Unfallentschädigung

    Auszug aus LSG Hamburg, 25.10.2016 - L 3 U 65/13
    Dabei muss das (auch) Vorliegen eines Gesundheitserstschadens im Sinne des Vollbeweises, also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, für das Gericht feststehen (BSG, a.a.O., Bayerisches LSG, Urteil vom 14.12.2011 - L 2 U 504/10; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.03.2007 - L 3 U 44/04).
  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallmechanismus -

    Auszug aus LSG Hamburg, 25.10.2016 - L 3 U 65/13
    Demgegenüber genügt für den Nachweis der wesentlichen Ursachenzusammenhänge zwischen diesen Voraussetzungen die (hinreichende) Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit (vgl. nur BSG vom 2.4.2009 - B 2 U 29/07 R).
  • LSG Bayern, 14.12.2011 - L 2 U 504/10

    Zum Nachweis von Unfallfolgen

    Auszug aus LSG Hamburg, 25.10.2016 - L 3 U 65/13
    Dabei muss das (auch) Vorliegen eines Gesundheitserstschadens im Sinne des Vollbeweises, also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, für das Gericht feststehen (BSG, a.a.O., Bayerisches LSG, Urteil vom 14.12.2011 - L 2 U 504/10; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.03.2007 - L 3 U 44/04).
  • BSG, 24.11.1990 - 1 BA 45/90

    Gesetzlich vorgeschriebene Form der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus LSG Hamburg, 25.10.2016 - L 3 U 65/13
    Auf die beantragte Parteivernehmung des Klägers zu der Frage, ob weitere Unfälle oder Traumata, Prellungen, etc. der linken Hand seit 1985 erfolgt sind oder nicht, kommt es danach nicht an, zumal eine Parteivernehmung im sozialgerichtlichen Verfahren weder auf Antrag noch von Amts wegen zulässig ist (BSG, Beschluss vom 24.11.1990 - 1 BA 45/90).
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