Rechtsprechung
OLG Hamburg, 26.10.2017 - 3 U 65/17 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
Gut für die Stimme
§ 3 UWG, § 3a UWG, § 8 Abs 1 UWG, § 8 Abs 3 UWG, Art 2 Abs 2 Nr 5 EGV 1924/2006
Wettbewerbsverstoß: Werbung für Hustenbonbons mit dem Slogan "Gut für die Stimme" - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Hustenbonbons mit der Werbeaussage "Gut für die Stimme"
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsrecht/Lebensmittelrecht: Gut für die Stimme
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 21.03.2017 - 406 HKO 19/17
- OLG Hamburg, 26.10.2017 - 3 U 65/17
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 17.01.2013 - I ZR 5/12
Vitalpilze
Auszug aus OLG Hamburg, 26.10.2017 - 3 U 65/17
Der Begriff "gesundheitsbezogene Angabe" erfasst daher jeden Zusammenhang, der eine Verbesserung des Gesundheitszustandes Dank des Verzehrs des Lebensmittels impliziert (…BGH, GRUR 2016, 1200, Rn. 19 - Repair-Kapseln; BGH, GRUR 2013, 958, Rn. 10 - Vitalpilze).Solche Angaben können jedoch aufgrund ihrer allgemeinen, nichtspezifischen Formulierung - im Unterschied zu den (speziellen) gesundheitsbezogenen Angaben i. S. v. Art. 10 Abs. 1 VNGA - nicht Gegenstand eines Zulassungsverfahrens sein (BGH, GRUR 2013, 958, Rn. 13 - Vitalpilze;… BGH, GRUR 2015, 403, Rn. 36 - Monsterbacke II;… BGH, GRUR 2015, 611, Rn. 29 - RESCUE-Produkte).
In diesem Zusammenhang ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die Verwendung der entsprechenden Angaben nach dem insoweit eindeutigen Wortlaut der genannten Bestimmungen nur dann zulässig ist, wenn die behauptete positive Wirkung der jeweiligen Substanz bzw. des jeweiligen Produkts bereits zu dem Zeitpunkt anhand allgemein anerkannter wissenschaftlicher Erkenntnisse nachgewiesen ist, zu dem die Angaben gemacht werden (BGH, GRUR 2013, 958, Rn. 21 - Vitalpilze).
Denn andernfalls enthielte die VNGA insoweit entgegen dem Willen des Verordnungsgebers, wie er in den Übergangsregelungen ihres Art. 28 VNGA eindeutig zum Ausdruck gekommen ist, zunächst eine strengere Regelung als später vorgesehen (BGH, GRUR 2013, 958, Rn. 15 - Vitalpilze).
- BGH, 07.04.2016 - I ZR 81/15
Repair-Kapseln - Wettbewerbswidrige Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel: …
Auszug aus OLG Hamburg, 26.10.2017 - 3 U 65/17
Der Begriff "gesundheitsbezogene Angabe" erfasst daher jeden Zusammenhang, der eine Verbesserung des Gesundheitszustandes Dank des Verzehrs des Lebensmittels impliziert (BGH, GRUR 2016, 1200, Rn. 19 - Repair-Kapseln;… BGH, GRUR 2013, 958, Rn. 10 - Vitalpilze).Für die Abgrenzung zwischen spezifischen und nichtspezifischen gesundheitsbezogenen Angaben kommt es danach darauf an, ob mit der Angabe ein unmittelbarer Wirkungszusammenhang zwischen einer Lebensmittelkategorie, einem Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile und einer Funktion des menschlichen Organismus hergestellt wird, dessen wissenschaftliche Absicherung (vgl. Art. 6 Abs. 1 VNGA) in einem Zulassungsverfahren nach Art. 13 Abs. 3 VNGA (für Angaben nach Art. 13 Abs. 1 VNGA) oder nach Art. 15 bis 17 dieser Verordnung (für Angaben nach Art. 14 Abs. 1 VNGA) überprüft werden kann (…vgl. BGH, GRUR 2016, 412, Rn. 26 - Lernstark; BGH, GRUR 2016, 1200, Rn. 24 - Repair-Kapseln).
Die Annahme einer inhaltlichen Übereinstimmung zwischen zugelassener bzw. beantragter und verwendeter Angabe setzt daher voraus, dass die zugelassene Angabe und die verwendete Angabe hinsichtlich des Nährstoffs oder der anderen Substanz oder des Lebensmittels oder der Lebensmittelkategorie, für die die Angabe beantragt oder zugelassen wurde bzw. verwendet wird, übereinstimmen (BGH, GRUR 2016, 1200 Rn. 34 f. - Repair-Kapseln;… BGH, GRUR 2016, 412 Rn. 53 - Lernstark).
Zudem muss die beigefügte spezifische Angabe erkennen lassen, auf welchen der in der Liste aufgeführten bzw. zur Liste angemeldeten Inhaltsstoff die behauptete Wirkung des Produkts beruht (BGH, GRUR 2016, 1200, Rn. 35 - Repair-Kapseln).
- BGH, 10.12.2015 - I ZR 222/13
Bewerbung des Mehrfruchtsafts "Rotbäckchen"
Auszug aus OLG Hamburg, 26.10.2017 - 3 U 65/17
Für die Abgrenzung zwischen spezifischen und nichtspezifischen gesundheitsbezogenen Angaben kommt es danach darauf an, ob mit der Angabe ein unmittelbarer Wirkungszusammenhang zwischen einer Lebensmittelkategorie, einem Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile und einer Funktion des menschlichen Organismus hergestellt wird, dessen wissenschaftliche Absicherung (vgl. Art. 6 Abs. 1 VNGA) in einem Zulassungsverfahren nach Art. 13 Abs. 3 VNGA (für Angaben nach Art. 13 Abs. 1 VNGA) oder nach Art. 15 bis 17 dieser Verordnung (für Angaben nach Art. 14 Abs. 1 VNGA) überprüft werden kann (vgl. BGH, GRUR 2016, 412, Rn. 26 - Lernstark;… BGH, GRUR 2016, 1200, Rn. 24 - Repair-Kapseln).Die Annahme einer inhaltlichen Übereinstimmung zwischen zugelassener bzw. beantragter und verwendeter Angabe setzt daher voraus, dass die zugelassene Angabe und die verwendete Angabe hinsichtlich des Nährstoffs oder der anderen Substanz oder des Lebensmittels oder der Lebensmittelkategorie, für die die Angabe beantragt oder zugelassen wurde bzw. verwendet wird, übereinstimmen (…BGH, GRUR 2016, 1200 Rn. 34 f. - Repair-Kapseln; BGH, GRUR 2016, 412 Rn. 53 - Lernstark).
- BGH, 13.01.2011 - I ZR 22/09
Gurktaler Kräuterlikör
Auszug aus OLG Hamburg, 26.10.2017 - 3 U 65/17
Nach Art. 10 Abs. 1 VNGA sind gesundheitsbezogene Angaben verboten, sofern sie nicht den allgemeinen Anforderungen in Kapitel II der VNGA (Art. 3 bis 7) und den speziellen Anforderungen des Kapitels IV der VNGA (Art. 10 bis 19) entsprechen, gemäß der VNGA zugelassen und in die Liste der zugelassenen Angaben gemäß den Artikeln 13 und 14 aufgenommen sind (BGH GRUR 2011, 246, 247, Rn. 6 - Gurktaler Kräuterlikör).Ob eine Aussage in diesem Sinne Gesundheitsbezug aufweist, ist - Erwägungsgrund 16 der VNGA folgend - aus der Sicht des normal informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers im Hinblick auf die in Art. 13 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 der VNGA genannten Funktionen - insbesondere Wachstum, Entwicklung und Körperfunktionen sowie psychische oder Verhaltensfunktionen - zu beantworten (BGH GRUR 2011, 246, 247, Rn. 9 - Gurktaler Kräuterlikör).
- BGH, 12.02.2015 - I ZR 36/11
Zur Zulässigkeit des Werbeslogans "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!" für …
Auszug aus OLG Hamburg, 26.10.2017 - 3 U 65/17
Auch mit ihnen wird durch Bezugnahme auf eine der in Art. 13 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 VNGA genannten Funktionen erklärt, suggeriert oder mittelbar zum Ausdruck gebracht, dass ein Zusammenhang zwischen einer Lebensmittelkategorie, einem Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile einerseits und der Gesundheit andererseits besteht (BGH, GRUR 2015, 403, Rn. 36 - Monsterbacke II;… BGH, GRUR 2015, 611, Rn. 29 - RESCUE-Produkte).Solche Angaben können jedoch aufgrund ihrer allgemeinen, nichtspezifischen Formulierung - im Unterschied zu den (speziellen) gesundheitsbezogenen Angaben i. S. v. Art. 10 Abs. 1 VNGA - nicht Gegenstand eines Zulassungsverfahrens sein (…BGH, GRUR 2013, 958, Rn. 13 - Vitalpilze; BGH, GRUR 2015, 403, Rn. 36 - Monsterbacke II;… BGH, GRUR 2015, 611, Rn. 29 - RESCUE-Produkte).
- BGH, 12.03.2015 - I ZR 29/13
RESCUE-Produkte
Auszug aus OLG Hamburg, 26.10.2017 - 3 U 65/17
Auch mit ihnen wird durch Bezugnahme auf eine der in Art. 13 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 VNGA genannten Funktionen erklärt, suggeriert oder mittelbar zum Ausdruck gebracht, dass ein Zusammenhang zwischen einer Lebensmittelkategorie, einem Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile einerseits und der Gesundheit andererseits besteht (…BGH, GRUR 2015, 403, Rn. 36 - Monsterbacke II; BGH, GRUR 2015, 611, Rn. 29 - RESCUE-Produkte).Solche Angaben können jedoch aufgrund ihrer allgemeinen, nichtspezifischen Formulierung - im Unterschied zu den (speziellen) gesundheitsbezogenen Angaben i. S. v. Art. 10 Abs. 1 VNGA - nicht Gegenstand eines Zulassungsverfahrens sein (…BGH, GRUR 2013, 958, Rn. 13 - Vitalpilze;… BGH, GRUR 2015, 403, Rn. 36 - Monsterbacke II; BGH, GRUR 2015, 611, Rn. 29 - RESCUE-Produkte).
- BGH, 26.11.1976 - I ZR 86/75
Schutzfilme und Tauchmassen, die dazu dienen, Fleisch und Fleischwaren länger …
Auszug aus OLG Hamburg, 26.10.2017 - 3 U 65/17
Im Übrigen greift der Einwand der "unclean hands" hier schon deshalb nicht durch, weil durch die gesundheitsbezogenen Angaben der Antragsgegnerin die Interessen Dritter und der Allgemeinheit berührt sind (BGH, GRUr 1977, 494, 497 - DERMATEX;… Köhler/Bornkamm-Köhler, UWG, 35. Auflage, 2017, § 11 Rn. 2.39 m. w. N.).
- OLG Hamburg, 02.06.2022 - 3 U 110/21
Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen Werbung für …
Der Senat schließt sich damit der in der obergerichtlichen Rechtsprechung überwiegend sowie der auch in der Literatur vertretenen Ansicht an (…vgl. OLG Dresden, NJW-RR 2022, 476, Rn. 33; OLG Celle…, Beschluss vom 26.10.2020, 13 U 44/20, Magazindienst 2021, 1176, juris Rn. 41 m.w.N.;… KG, WRP 2016, 265, juris Rn. 39;… Hiller, WRP 2020, 16, Rn. 6 f.;… Meisterernst/Haber, WRP 2019, 413 Rn. 17; siehe auch Senat, WRP 2018, 489, juris Rn. 71 ff. - Gut für die Stimme). - OLG Karlsruhe, 27.02.2019 - 6 U 87/18
Zykluszauber-Tee - Wettbewerbsverstoß: Werbeaussage über eine Verbesserung des …
Ein unmittelbarer Wirkungszusammenhang zwischen dem Zykluszauber-Tee als Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile einerseits und einer Funktion des menschlichen Organismus andererseits (vgl. OLG Hamburg, Urt. v. 26.10.2017 - 3 U 65/17 -, juris Rn 72) wird dadurch nicht hergestellt. - OLG Hamburg, 22.12.2020 - 3 U 194/18
Zulässigkeit der Bezeichnung "Fatburner" als gesundheitsbezogene Angabe
Zum einen hat bereits das Landgericht unter Hinweis auf die Entscheidung des Senats vom 26. Oktober 2017 (3 U 65/17, WRP 2018, 489 - Gut für die Stimme) zutreffend ausgeführt, dass auch im Bereich gesundheitsbezogener Angaben für sogenannte "Botanicals" Voraussetzung ist, dass die entsprechenden Claims beantragt worden sind. - OLG Celle, 18.06.2018 - 13 U 35/18
Entscheidung des Gerichts über einen Unterlassungsantrag bei beispielhaften …
Es entspricht deshalb verbreiteter Auffassung, dass betreffend diese "Botanicals" weiterhin die Übergangsvorschrift des Art. 28 Abs. 5 HCVO zur Anwendung kommt, sodass insoweit die Aufnahme in die Gemeinschaftsliste oder möglicherweise auch nur ein entsprechender Antrag nicht Voraussetzung für die Zulässigkeit entsprechender gesundheitsbezogener Aussagen ist (Senat…, Urteil vom 7. März 2016 - 13 U 77/15, juris Rn. 33;… Urteil vom 22. Oktober 2015 - 13 U 123/14, juris Rn. 92; Hahn/Hagenmeyer, ZLR 2013, 4, 20 f.; Teufer, GRUR-Prax 2012, 476, 478; wohl anders betreffend das Erfordernis eines entsprechenden Antrags: OLG Hamburg, Urteil vom 26. Oktober 2017 - 3 U 65/17, juris Rn. 79).
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 07.03.2018 - 3 U 65/17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Widerrufbelehrung der Bank
- rechtsportal.de
Darlehensvertrag; Widerruf
- rechtsportal.de
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 10.03.2017 - 5 O 329/16
- OLG Frankfurt, 07.03.2018 - 3 U 65/17
- OLG Frankfurt, 17.04.2018 - 3 U 65/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- LG Frankfurt/Main, 10.03.2017 - 5 O 329/16
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2018 - 3 U 65/17
Die Berufung des Klägers gegen das am 10.3.2017 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main - Aktenzeichen: 2-05 O 329/16 - wird zurückgewiesen.das Urteil des Landgerichts Frankfurt Az. 2-05 O 329/16 abzuändern und die Beklagte und Berufungsbeklagte zu verurteilen, an den Kläger und Berufungskläger 2.240,- EUR Vorfälligkeitsentschädigung sowie 5.818,44 EUR an Nutzungsersatz zu zahlen.
das Urteil des Landgerichts Frankfurt Az. 2-05 O 329/16 abzuändern und die Beklagte und Berufungsbeklagte zu verurteilen, an den Kläger und Berufungskläger 2.240,- EUR Vorfälligkeitsentschädigung sowie 5.818,44 EUR an Nutzungsersatz zu zahlen.
- OLG Frankfurt, 06.04.2017 - 3 U 160/16
Anforderungen an Widerrufsbelehrungen zum Darlehensvertrag im Jahr 2007
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2018 - 3 U 65/17
Die bemängelte Passage "Diese Verpflichtung zum Wertersatz kann ich vermeiden, wenn ich die erbrachte Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist nicht in Anspruch nehme." weist zutreffend auf die Rechtsfolgen nach § 346 Abs. 2 BGB hin und auf die Möglichkeit, die Wertersatzpflicht durch Nichtinanspruchnahme der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist zu vermeiden (so auch schon der Senat in seinem Beschluss vom 6.4.2017, Az. 3 U 160/16). - OLG Frankfurt, 19.12.2016 - 9 U 2/16
Ordnungsgemäßheit einer Widerrufsbelehrung zum Darlehensvertrag
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2018 - 3 U 65/17
1) Die Formulierung, die Frist beginne "einen Tag nachdem..." orientiert sich an der gesetzlichen Vorgabe in den §§ 187, 188 BGB, was nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 19.10.2017, Az. 3 U 209/16) und anderer Senate des OLG Frankfurt (Beschluss vom 19.12.2016, Az. 9 U 2/16; Beschluss vom 14.2.2017, Az. 17 U 225/16, Beschluss vom 26.10.2016, Az. 23 U 192/15) nicht zu beanstanden ist.
- OLG Frankfurt, 19.10.2017 - 3 U 209/16
Widerrufsbelehrung zum Darlehensvertrag (hier: Anrede, Fristablauf, Begriff …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2018 - 3 U 65/17
1) Die Formulierung, die Frist beginne "einen Tag nachdem..." orientiert sich an der gesetzlichen Vorgabe in den §§ 187, 188 BGB, was nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 19.10.2017, Az. 3 U 209/16) und anderer Senate des OLG Frankfurt (Beschluss vom 19.12.2016, Az. 9 U 2/16; Beschluss vom 14.2.2017, Az. 17 U 225/16, Beschluss vom 26.10.2016, Az. 23 U 192/15) nicht zu beanstanden ist. - OLG Frankfurt, 26.10.2016 - 23 U 192/15
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2018 - 3 U 65/17
1) Die Formulierung, die Frist beginne "einen Tag nachdem..." orientiert sich an der gesetzlichen Vorgabe in den §§ 187, 188 BGB, was nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 19.10.2017, Az. 3 U 209/16) und anderer Senate des OLG Frankfurt (Beschluss vom 19.12.2016, Az. 9 U 2/16; Beschluss vom 14.2.2017, Az. 17 U 225/16, Beschluss vom 26.10.2016, Az. 23 U 192/15) nicht zu beanstanden ist. - OLG Frankfurt, 07.07.2016 - 23 U 188/15
Zur Ordnungsgemäßheit einer Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2018 - 3 U 65/17
In Anbetracht dessen sind die seitens der Berufung zitierten Entscheidungen des OLG Frankfurt vom 7.7.2016 (Az. 23 U 188/15, juris) und vom 30.1.2017 (Az. 23 U 39/16, juris), die sich auf Belehrungen beziehen, welche ausdrücklich von einer "Zwei-Wochen-Frist" zur Rückzahlung des Darlehens sprechen, nicht einschlägig. - BGH, 17.01.2017 - XI ZR 128/16
Belehrung zu den Voraussetzungen für das Anlaufen der Widerrufsfrist eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2018 - 3 U 65/17
Auch der BGH hat in seiner Entscheidung vom 17.1.2017 (Az. XI ZR 128/16, juris) eine gleichlautende Formulierung - ohne allerdings zu der Thematik ausdrücklich Stellung zu beziehen - als gesetzeskonform akzeptiert. - OLG Frankfurt, 30.01.2017 - 23 U 39/16
Darlehensvertrag: Voraussetzungen für die Verwirkung des Widerrufsrechts
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2018 - 3 U 65/17
In Anbetracht dessen sind die seitens der Berufung zitierten Entscheidungen des OLG Frankfurt vom 7.7.2016 (Az. 23 U 188/15, juris) und vom 30.1.2017 (Az. 23 U 39/16, juris), die sich auf Belehrungen beziehen, welche ausdrücklich von einer "Zwei-Wochen-Frist" zur Rückzahlung des Darlehens sprechen, nicht einschlägig. - LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2019 - L 3 U 234/16
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2018 - 3 U 65/17
Die Bezugnahme auf das unter dem Az. 3 U 234/16 beim erkennenden Senat anhängig gewesene Verfahren, in dem am 1.2.2018 eine mündliche Verhandlung stattfand, ist wenig zielführend, da sich die streitgegenständliche Widerrufsbelehrung von der dort verwendeten Belehrung wesentlich unterscheidet, was eine andere rechtliche Würdigung zur Folge hat.
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 17.04.2018 - 3 U 65/17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 495 Abs. 1 BGB, § 355 BGB, § 357 Abs. 1 BGB, § 346 BGB
Widerrufbelehrung der Bank_001 - rechtsportal.de
Widerrufbelehrung der Bank
- rechtsportal.de
ZPO § 522 Abs. 2 S. 1
Widerruf eines Darlehensvertrages vor Auszahlung der Darlehensvaluta - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 10.03.2017 - 5 O 329/16
- OLG Frankfurt, 07.03.2018 - 3 U 65/17
- OLG Frankfurt, 17.04.2018 - 3 U 65/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- LG Frankfurt/Main, 10.03.2017 - 5 O 329/16
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2018 - 3 U 65/17
Die Berufung des Klägers gegen das am 10.3.2017 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main - Aktenzeichen: 2-05 O 329/16 - wird zurückgewiesen.das Urteil des Landgerichts Frankfurt Az. 2-05 O 329/16 abzuändern und die Beklagte und Berufungsbeklagte zu verurteilen, an den Kläger und Berufungskläger 2.240,- ? Vorfälligkeitsentschädigung sowie 5.818,44 ? an Nutzungsersatz zu zahlen.
das Urteil des Landgerichts Frankfurt Az. 2-05 O 329/16 abzuändern und die Beklagte und Berufungsbeklagte zu verurteilen, an den Kläger und Berufungskläger 2.240,- ? Vorfälligkeitsentschädigung sowie 5.818,44 ? an Nutzungsersatz zu zahlen.
- OLG Frankfurt, 07.07.2016 - 23 U 188/15
Zur Ordnungsgemäßheit einer Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2018 - 3 U 65/17
In Anbetracht dessen sind die seitens der Berufung zitierten Entscheidungen des OLG Frankfurt vom 7.7.2016 (Az. 23 U 188/15 , juris) und vom 30.1.2017 (Az. 23 U 39/16 , juris), die sich auf Belehrungen beziehen, welche ausdrücklich von einer "Zwei-Wochen-Frist" zur Rückzahlung des Darlehens sprechen, nicht einschlägig. - BGH, 17.01.2017 - XI ZR 128/16
Belehrung zu den Voraussetzungen für das Anlaufen der Widerrufsfrist eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2018 - 3 U 65/17
Auch der BGH hat in seiner Entscheidung vom 17.1.2017 (Az. XI ZR 128/16, juris) eine gleichlautende Formulierung - ohne allerdings zu der Thematik ausdrücklich Stellung zu beziehen - als gesetzeskonform akzeptiert.
- OLG Frankfurt, 30.01.2017 - 23 U 39/16
Darlehensvertrag: Voraussetzungen für die Verwirkung des Widerrufsrechts
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2018 - 3 U 65/17
In Anbetracht dessen sind die seitens der Berufung zitierten Entscheidungen des OLG Frankfurt vom 7.7.2016 (Az. 23 U 188/15 , juris) und vom 30.1.2017 (Az. 23 U 39/16 , juris), die sich auf Belehrungen beziehen, welche ausdrücklich von einer "Zwei-Wochen-Frist" zur Rückzahlung des Darlehens sprechen, nicht einschlägig. - OLG Frankfurt, 19.10.2017 - 3 U 209/16
Widerrufsbelehrung zum Darlehensvertrag (hier: Anrede, Fristablauf, Begriff …
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2018 - 3 U 65/17
1) Die Formulierung, die Frist beginne "einen Tag nachdem..." orientiert sich an der gesetzlichen Vorgabe in den §§ 187, 188 BGB, was nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 19.10.2017, Az. 3 U 209/16 ) und anderer Senate des OLG Frankfurt (Beschluss vom 19.12.2016, Az. 9 U 2/16 ; Beschluss vom 14.2.2017, Az. 17 U 225/16, Beschluss vom 26.10.2016, Az. 23 U 192/15 ) nicht zu beanstanden ist. - OLG Frankfurt, 26.10.2016 - 23 U 192/15
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2018 - 3 U 65/17
1) Die Formulierung, die Frist beginne "einen Tag nachdem..." orientiert sich an der gesetzlichen Vorgabe in den §§ 187, 188 BGB, was nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 19.10.2017, Az. 3 U 209/16 ) und anderer Senate des OLG Frankfurt (Beschluss vom 19.12.2016, Az. 9 U 2/16 ; Beschluss vom 14.2.2017, Az. 17 U 225/16, Beschluss vom 26.10.2016, Az. 23 U 192/15 ) nicht zu beanstanden ist. - OLG Frankfurt, 19.12.2016 - 9 U 2/16
Ordnungsgemäßheit einer Widerrufsbelehrung zum Darlehensvertrag
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2018 - 3 U 65/17
1) Die Formulierung, die Frist beginne "einen Tag nachdem..." orientiert sich an der gesetzlichen Vorgabe in den §§ 187, 188 BGB, was nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 19.10.2017, Az. 3 U 209/16 ) und anderer Senate des OLG Frankfurt (Beschluss vom 19.12.2016, Az. 9 U 2/16 ; Beschluss vom 14.2.2017, Az. 17 U 225/16, Beschluss vom 26.10.2016, Az. 23 U 192/15 ) nicht zu beanstanden ist. - OLG Frankfurt, 06.04.2017 - 3 U 160/16
Anforderungen an Widerrufsbelehrungen zum Darlehensvertrag im Jahr 2007
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2018 - 3 U 65/17
Die bemängelte Passage "Diese Verpflichtung zum Wertersatz kann ich vermeiden, wenn ich die erbrachte Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist nicht in Anspruch nehme." weist zutreffend auf die Rechtsfolgen nach § 346 Abs. 2 BGB hin und auf die Möglichkeit, die Wertersatzpflicht durch Nichtinanspruchnahme der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist zu vermeiden (so auch schon der Senat in seinem Beschluss vom 6.4.2017, Az. 3 U 160/16 ). - LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2019 - L 3 U 234/16
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2018 - 3 U 65/17
Die Bezugnahme auf das unter dem Az. 3 U 234/16 beim erkennenden Senat anhängig gewesene Verfahren, in dem am 1.2.2018 eine mündliche Verhandlung stattfand, ist wenig zielführend, da sich die streitgegenständliche Widerrufsbelehrung von der dort verwendeten Belehrung wesentlich unterscheidet, was eine andere rechtliche Würdigung zur Folge hat.
Rechtsprechung
OLG Schleswig, 10.07.2018 - 3 U 65/17 |
Verfahrensgang
- LG Kiel, 05.07.2012 - 13 O 1/11
- OLG Schleswig, 10.07.2018 - 3 U 65/17
- BGH, 02.12.2019 - II ZR 287/18