Rechtsprechung
OLG Hamburg, 04.09.2003 - 3 U 67/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterlassungsanspruch, Auskunftsanspruch und Schadensersatzansprüche wegen Patentverletzung ; Vorrichtung zur Abdeckung einer Baumscheibe; Fehlen einer wörtlichen Umschreibung der angegriffenen Vorrichtung im Klageantrag; Zulässigkeit bloßer Bezugnahme auf Fotos der ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PatG § 138; ZPO § 253
Zur hinreichenden Bestimmbarkeit eines Klageantrages bei Unterlassungsklagen durch Fotodokumentation - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 11.01.2001 - 315 O 652/99
- OLG Hamburg, 04.09.2003 - 3 U 67/01
- BGH, 25.10.2005 - X ZR 136/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.09.1978 - X ZR 56/77
Entschädigung wegen eines enteignungsgleichen Eingriffs in Gestalt der …
Auszug aus OLG Hamburg, 04.09.2003 - 3 U 67/01
In der BGH-Entscheidung "Straßendecke" (BGH GRUR 1979, 48) ging es um Ansprüche auf Rechnungslegung und Feststellung der Schadensersatzpflicht im Hinblick auf die Herstellung von "einschichtigen Unterbauten der ... gemäß Patent 1 170438 geschützten Art nach dem ebenfalls durch dieses Patent ... geschützten Verfahren" und damit nicht um eine durch Abbildungen konkret beschriebene Vorrichtung. - BGH, 29.04.1986 - X ZR 28/85
"Formstein"; Einbeziehung von Äquivalenten der unter Schutz gestellten Erfindung …
Auszug aus OLG Hamburg, 04.09.2003 - 3 U 67/01
In der BGH-Entscheidung "Formstein" (BGH GRUR 1986, 803) war der Unterlassungsantrag (wie die übrigen, auf die im Verbotsausspruch bezogenen Anträge auf Rechnungslegung und Feststellung der Schadensersatzpflicht) allgemein gefasst und enthielt keine Bezugnahme auf eine bestimmte, im Antrag (mehrfach) abgebildete Vorrichtung.
Rechtsprechung
LSG Hamburg, 10.08.2004 - L 3 U 67/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- Wolters Kluwer
Gewährung einer Verletztenrente wegen der Folgen eines Arbeitsunfalls; Voraussetzungen der Gewährung einer Verletztenrente; Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit; Ursachenzusammenhang zwischen Unfall und Gesundheitsschädigung
Verfahrensgang
- SG Hamburg, 07.09.2001 - S 24 U 118/00
- LSG Hamburg, 10.08.2004 - L 3 U 67/01
Rechtsprechung
LSG Bayern, 28.11.2002 - L 3 U 67/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Landshut, 30.01.2001 - S 13 U 208/99
- LSG Bayern, 28.11.2002 - L 3 U 67/01
Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 15.08.2001 - 3 U 67/01 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Düsseldorf, 02.11.2005 - 15 U 23/05
Frachtführerhaftung; Verschulden; Leichtfertigkeit, Haftungshöchstbetrag
Derartige Überlegungen liegen aber bei einem eingezäunten, verschlossenen und nachts bewachten nur von zwei bzw. drei Unternehmen benutzten Betriebsgelände in Duisburg nicht nahe (vgl. hierzu OLG Stuttgart, Urt. v. 15. August 2001, 3 U 67/01, www.jurisweb.de Rn. 5, TranspR 2002, 37 ff.). - OLG Stuttgart, 23.12.2020 - 3 U 322/19
Frachtvertrag: Ansprüche wegen Verlust und Beschädigung des Transportgutes
Dabei ist davon auszugehen, dass das vom Fahrer der Beklagten als Abstellort gewählte Gewerbegebiet, in dem zur Nachtzeit, kaum noch Betrieb und Verkehr herrscht und das sich in unmittelbarer Nähe zur Großstadt T. befindet, was bekanntermaßen die Diebstahlsgefahr erhöht, weil dies den Tätern eher den Schutz der Anonymität bietet und bessere Absatzmöglichkeiten hinsichtlich der Diebesbeute bietet, bereits für sich genommen besonders diebstahlsgefährdet ist (so auch OLG Köln, Urteil vom 10.12.2002, - 3 U 56/02; OLG Hamm TranspR 2000, 359 zu Norwegen; OLG Stuttgart, Urteil vom 15.08.2001, - 3 U 67/01; OLG Stuttgart, Urteil vom 15.08.2011, - 3 U 67/01).Dabei wird nicht verkannt, dass das Übernachten des Fahrers in dem Führerhaus durchaus geeignet sein kann, einen Diebstahl zumindest zu erschweren, weil potentielle Diebe mit einem erhöhten Risiko rechnen müssen, entdeckt zu werden und der Diebstahl eine ungleich größere kriminelle Energie als bei einem verlassenen Fahrzeug erfordert und in subjektiver Hinsicht von einer "wahrgenommenen Verantwortlichkeit" des Fahrers für die Ladung und das Fahrzeug auszugehen ist (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 26. Juni 2014 - 6 U 172/12 -, juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 15.08.2001 - 3 U 67/01), doch reichte diese Maßnahme offenkundig in Anbetracht der vorbenannten Umstände und dem weiteren Umstand, dass sich in unmittelbarer Nähe zum Abstellort die A4 und A5, bzw. A55 befindet, die einen schnellen Abtransport des Diebesgutes ermöglichten, nicht aus.
- OLG Stuttgart, 02.12.2021 - 3 U 322/19
Ansprüche auf Schadensersatz und Freistellung nach einem teilweisen Warenverlust …
Dabei ist davon auszugehen, dass das vom Fahrer der Beklagten als Abstellort gewählte Gewerbegebiet, in dem zur Nachtzeit, kaum noch Betrieb und Verkehr herrscht und das sich in unmittelbarer Nähe zur Großstadt T. befindet, was bekanntermaßen die Diebstahlsgefahr erhöht, weil dies den Tätern eher den Schutz der Anonymität bietet und bessere Absatzmöglichkeiten hinsichtlich der Diebesbeute bietet, bereits für sich genommen besonders diebstahlsgefährdet ist (so auch OLG Köln, Urteil vom 10.12.2002, - 3 U 56/02; OLG Hamm TranspR 2000, 359 zu Norwegen; OLG Stuttgart, Urteil vom 15.08.2001, - 3 U 67/01; OLG Stuttgart, Urteil vom 15.08.2011, - 3 U 67/01).Dabei wird nicht verkannt, dass das Übernachten des Fahrers in dem Führerhaus durchaus geeignet sein kann, einen Diebstahl zumindest zu erschweren, weil potentielle Diebe mit einem erhöhten Risiko rechnen müssen, entdeckt zu werden und der Diebstahl eine ungleich größere kriminelle Energie als bei einem verlassenen Fahrzeug erfordert und in subjektiver Hinsicht von einer "wahrgenommenen Verantwortlichkeit" des Fahrers für die Ladung und das Fahrzeug auszugehen ist (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 26. Juni 2014 - 6 U 172/12 -, juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 15.08.2001 - 3 U 67/01), doch reichte diese Maßnahme offenkundig in Anbetracht der vorbenannten Umstände und dem weiteren Umstand, dass sich in unmittelbarer Nähe zum Abstellort die A4 und A5, bzw. A55 befindet, die einen schnellen Abtransport des Diebesgutes ermöglichten, nicht aus.
- OLG Düsseldorf, 11.01.2006 - 18 U 18/05 Derartige Überlegungen liegen aber bei einem eingezäunten, verschlossenen und nachts bewachten nur von zwei bzw. drei Unternehmen benutzten Betriebsgelände in Duisburg nicht nahe (vgl. hierzu OLG Stuttgart, Urt. v. 15. August 2001, 3 U 67/01, www.jurisweb.de Rn. 5, TranspR 2002, 37 ff.).