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   OLG Hamburg - 3 U 68/19   

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OLG Hamburg - 3 U 68/19 (https://dejure.org/9999,121017)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Braunschweig, 08.07.2020 - 11 U 101/19

    Rechtsmissbräuchlicher Widerruf von Verbraucherdarlehen zur Kfz-Finanzierung bei

    Der als Beispiel für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme des Fahrzeugs entstandene Wertminderung aufgeführte Wertverlust aufgrund der Zulassung des Fahrzeugs ist gerade ein Umgang, der über das zur Prüfung der Sache erforderliche Maß hinausgeht und daher nicht mehr von dem Prüfungsprivileg gem. § 357 Abs. 7 BGB, das in der Widerrufsinformation angesprochen ist, erfasst wird (vgl. OLG Celle, Hinweisbeschluss vom 25.09.2019 - 3 U 68/19 -,vorgelegt als Anlage B 25; Staudinger- Herresthal, BGB, Stand: 2016, § 358, Rn. 207.2).
  • OLG Köln, 14.04.2020 - 12 U 46/20
    Es ist nicht Aufgabe der Pflichtangabe, die Einholung von Rechtsrat im Einzelfall zu ersetzen (OLG München, Beschluss vom 26.11.2018 - 5 U 3657/18 -, vorgelegt als Anlage B 13; OLG Celle, Beschluss vom 25.09.2019 - 3 U 68/19-, vorgelegt als Anlage B 14).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2022 - L 3 U 2/21

    Zur Auslegung von § 90 Abs 1, 2 und 4 SGB VII aF.

    Da es sich bei der Feststellung von Unfallfolgen und der Bewilligung einer Verletztenrente um jeweils eigenständige Verfügungen (Verwaltungsakte ) iS von § 31 S 1 des Zehnten Buchs Sozialgesetzbuch handelt, können Widerspruch und Klage insoweit jeweils auf den einen oder anderen VA beschränkt werden (vgl das Senatsurteil vom 14. Dezember 2021 - L 3 U 68/19, S 9 f des Umbruchs [B.]) .
  • OLG Celle, 26.05.2021 - 3 U 96/20

    Anforderungen an die Einbeziehung der Europäischen Standardinformation in einen

    Der Hinweis, dass der durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme, in Form der Zulassung, eintretende Wertverlust zu ersetzen ist, ist rechtlich zutreffend und führt nicht zur Unrichtigkeit oder Missverständlichkeit der Widerrufsinformation (so bereits Senatsbeschlüsse vom 25. September 2019 - 3 U 68/19 - vom 2. Juni 2020 - 3 U 44/20 - vom 9. Juli 2020 - 3 U 58/20; vom 7. Mai 2021 - 3 U 7/21, jeweils n.v.).
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