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Rechtsprechung
   OLG Celle, 20.12.2000 - 3 U 69/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3814
OLG Celle, 20.12.2000 - 3 U 69/00 (https://dejure.org/2000,3814)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.12.2000 - 3 U 69/00 (https://dejure.org/2000,3814)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. Dezember 2000 - 3 U 69/00 (https://dejure.org/2000,3814)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Kredit mit variablem Marktzins: Verpflichtung des Kreditgebers zur Zinsanpassung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 315 BGB ; § 4 VerbrKG ; § 6 VerbrKG
    Darlehensvertrag; Verbraucherkredit; Zinsanpassungpflicht; Zinsänderung; Marktabhängiger Zins; Billiges Ermessen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlehensvertrag; Verbraucherkredit; Zinsanpassungpflicht; Zinsänderung; Marktabhängiger Zins; Billiges Ermessen

Kurzfassungen/Presse (4)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2002, 1878
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.03.1986 - III ZR 195/84

    Auslegung einer Zinsänderungsklausel

    Auszug aus OLG Celle, 20.12.2000 - 3 U 69/00
    Die genannte Klausel bildet einen Anwendungsfall des § 315 BGB und verstößt nicht gegen § 9 AGBG (vgl. BGHZ 97, 212 ff; OLG Celle WM 1991, 1025).

    Die untereinander im Wettbewerb stehenden Kreditinstitute können am Kreditmarkt gegenüber ihren Kunden im Allgemeinen keine beliebigen, sondern nur marktkonforme Zinssätze durchsetzen (BGHZ 97, 212 ff).

  • BGH, 26.04.1994 - XI ZR 184/93

    Sittenwidrigkeit der Mitverpflichtung des nicht verdienenden Ehegatten bei einem

    Auszug aus OLG Celle, 20.12.2000 - 3 U 69/00
    Insoweit gilt, dass derjenige, der zur Finanzierung eigener Bedürfnisse oder Vorhaben einen Bankkredit zu marktgerechten Bedingungen aufnimmt, selbst dann im Rahmen seiner Vertragsfreiheit handelt, wenn er dabei bewusst Rückzahlungs- und Zinsverpflichtungen übernimmt, die seine Leistungsfähigkeit überschreiten und daher keine Entlastung wegen Sittenverstoßes verlangen kann, sondern auf Rückzahlung des Kredits im Umfang der Vereinbarung haftet (BGH NJW 1994, 1726 ff).
  • OLG Düsseldorf, 27.01.2016 - 14 U 180/14

    Ansprüche eines Bankkunden wegen angeblich überhöhter Zinszahlungen

    Die vom Kläger in seiner Berufungsbegründung angesprochene Entscheidung des OLG Celle (Urteil vom 20.12.2000 - 3 U 69/00 -, Rn. 22 ff, juris) ist schon deswegen nicht auf den vorliegenden Fall übertragbar, weil sie wegen der Besonderheiten des Einzelfalles (der Bank oblag aufgrund einer vorherigen unzulässigen Zinsanpassung eine Aufklärungsverpflichtung) eine abweichende Beurteilung enthält.
  • OLG Koblenz, 24.02.2012 - 3 U 687/11
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wurden Zinsanpassungen nur dann als dem billigen Ermessen im Sinne des § 315 BGB genügend angesehen, wenn der Kreditgeber die Zinsänderungen am Geld- und Kapitalmarkt zeitnah und in Entsprechung der Veränderung der Durchschnittszinssätze für vergleichbare Kredite an den Kreditnehmer weitergegeben hat (s. OLG Celle, Urteil vom 20.12.2000 - 3 U 69/00, zitiert nach juris).
  • OLG München, 09.05.2011 - 19 U 3229/10

    Kontokorrentkredit: Verjährung und Verwirkung des Anspruchs auf Rückzahlung

    Bei einem solchen Wechsel der Darlehenskonditionen und der Zinsart greift jedoch die von den Klägern angeführte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu unwirksamen Zinsklauseln (vgl. Urteil des BGH vom 21.04.2009, Gz. XI ZR 78/08, WM 2009, 1077ff.) nicht ein, weil dann (insoweit wie bei jeweils selbständigen Verträgen) kein "einheitliches Äquivalenzverhältnis" im Rahmen eines einheitlichen Vertrages vorliegt, an dem die Zinsgestaltung der Beklagten zu messen wäre (so auch ausdrücklich OLG Celle, Urteil vom 20.12.2000, Gz. 3 U 69/00, dort Rz. 20/21 (zitiert nach juris) und OLG Dresden, Urteil vom 16.11.2010, Gz. 5 U 17/10, Urteilsabschrift S. 39).
  • OLG Düsseldorf, 26.06.2023 - 14 U 20/22
    Grundsätzlich - so auch das OLG Celle (Urteil vom 20.12.2000 - 3 U 69/00, juris, Rn. 21) - unterliegt die vertragliche Bemessung eines Darlehenszinses, soweit sich die Zinshöhe im Rahmen der von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Sittenwidrigkeit hält, der freien Vereinbarung der Parteien.

    Davon soll nach Auffassung des OLG Celle dann eine Ausnahme zu machen sein, wenn der dem Verbraucher vorgeschlagene Zinssatz deutlich (im Fall des OLG Celle 2 %-Punkte) über dem Zinssatz lag, der unter Berücksichtigung des individuellen, bei Beginn des Engagements kalkulierten Risikos und der Fortschreibung der marktüblichen Konditionen, nicht mehr billigem Ermessen entsprach (vgl. OLG Celle, Urteil vom 20.12.2000 - 3 U 69/00, juris, Rn. 23).

  • LG Düsseldorf, 30.11.2010 - 7 O 214/09

    Zinsanpassungsklausel zur Berechtigung der Bank zur Änderung des Zinssatzes wegen

    Im Ergebnis bedeutet dies, dass die Beklagte - mit geringen Abweichungen hinsichtlich des Zeitpunktes der Zinsanpassung sowie der Zinshöhe - verpflichtet war, von sich aus eine Änderung des mit der Klägerin vereinbarten Zinssatzes in dem Umfang vorzunehmen, in dem sich der für vergleichbare Kredite maßgebliche Marktzins änderte (OLG Celle, Urteil vom 20. Dezember 2000, 3 U 69/00 - zitiert nach juris Rn. 14).
  • LG Lüneburg, 02.12.2005 - 3 O 341/00
    Danach ist die Zinsanpassung jeweils quartalsweise vorzunehmen, wenn sich in dem Referenzzinssatz Zinsänderungen um wenigstens 0, 2 % ergeben haben (OLG Celle Urteil vom 20.12.2000, AZ.: 3 U 69/00).

    Als Referenzzinssatz war von dem von er XXX ermittelten Zinssatz für erstrangige Hypothekarkredite auszugehen (OLG Celle Urteil vom 20.12.2000, AZ.: 3 U 69/00).

  • OLG Düsseldorf, 17.07.2023 - 9 U 6/21
    Vor diesem Hintergrund lässt sich auch unter Berücksichtigung der von Klägerseite zitierten Rechtsprechung (vgl. Berufungsbegründung vom 10.03.2021, S. 71 f.) zur wirksamen Vereinbarung und wirksamen Ausübung von formularvertraglich vereinbarten Zinsanpassungs- oder Zinsänderungsklauseln (BGH, Urteil vom 12.10.1993, Az. XI ZR 11/93; OLG Celle, Urteil vom 20.12.2000, Az. 3 U 69/00, Brandenburgisches OLG, Urteil vom 18.11.2009, Az. 3 U 104/08, jeweils zitiert nach juris) eine Unwirksamkeit der Festzinsvereinbarung nicht feststellen.
  • OLG Hamm, 10.01.2005 - 31 U 40/04

    Zur Verpflichtung zum Schadensersatz wegen verschiedener Verstöße gegen

    Der ursprünglich vereinbarte vertragliche Zinssatz muß dann in dem Rahmen erhöht oder abgesenkt werden, in dem sich der Zinssatz für vergleichbare Kredite am Markt ändert (OLG Celle WM 2002, 1878 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 25.07.2019 - 6 U 122/18

    Unwirksamkeit einer Zinsanpassungsklausel in einer Kredit-Rahmenvereinbarung

    Auch die Entscheidung des OLG Celle vom 20.12.2000 (3 U 69/00, juris Rz. 21 ff = WM 2002, 1878 ff.), in der es allerdings um einen Schadensersatzanspruch ging, erfordert keine andere Beurteilung.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.09.2000 - 3 U 69/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8605
OLG Köln, 05.09.2000 - 3 U 69/00 (https://dejure.org/2000,8605)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.09.2000 - 3 U 69/00 (https://dejure.org/2000,8605)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. September 2000 - 3 U 69/00 (https://dejure.org/2000,8605)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 09.12.1992 - 9 U 98/91

    Gemeinschaftsrechtliche Rechtmäßigkeit des Tarifzwanges des deutschen

    Auszug aus OLG Köln, 05.09.2000 - 3 U 69/00
    So hat schon das OLG Frankfurt/Main in seinem Urteil vom 09.12.1992 - 9 U 98/91 - (vgl. TranspR 1993, 145, 146) festgestellt, dass keine Bedenken dagegen bestehen, den Wiederbeschaffungswert einer Palette durchschnittlicher Art und Güte auf DM 25,-- und den einer Gitterbox auf DM 200,-- zu schätzen.
  • BGH, 15.01.1987 - I ZR 198/84

    Palettengebühren; Vereinbarkeit von Palettengebühren mit Tarifzwang

    Auszug aus OLG Köln, 05.09.2000 - 3 U 69/00
    Anders als vom BGH in seinem Urteil vom 05.01.1987 - I ZR 1998/84 - (vgl. NJW 1987, 1641 ff) angenommen, sprechen vorliegend auch keine zwingenden Tarifrechtsvorschriften (GNT) gegen die Wirksamkeit der vorliegenden Palettenvereinbarung.
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 26.04.2001 - 3 U 69/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9977
OLG Naumburg, 26.04.2001 - 3 U 69/00 (https://dejure.org/2001,9977)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 26.04.2001 - 3 U 69/00 (https://dejure.org/2001,9977)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 26. April 2001 - 3 U 69/00 (https://dejure.org/2001,9977)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Bauvertrag; Restwerklohn; Gemeinkostenunterdeckung; Deklaratorisches Schuldanerkenntnis; Voraussetzungen eines Anerkenntnisses

  • Judicialis

    BGB § 305; ; BGB § ... 241; ; BGB § 631; ; BGB § 284 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 91; ; ZPO § 546 Abs. 2; ; VOB/B § 16 Nr. 3 Abs. 1; ; VOB/B § 8 Abs. 1; ; VOB/B § 2; ; VOB/B § 2 Nr. 3 Abs. 3; ; HGB § 352 a.F.; ; GKG § 12; ; GKG § 14 Abs. 1; ; GKG § 15

  • rechtsportal.de

    Begriff des deklaratorischen Schuldanerkenntnisses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2001, 1299 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.10.1994 - XI ZR 18/94

    Zulässigkeit eines Schuldanerkenntnisses hinsichtlich eines wegen Anfechtung

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.04.2001 - 3 U 69/00
    Ein deklaratorisches Anerkenntnis gemäß §§ 305, 241 BGB setzt voraus, dass die Parteien mit der Regelung des Schuldverhältnisses insgesamt oder in einzelnen Bestimmungen dem Streit oder die Ungewissheit entziehen wollen (vgl. BGH NJW 1995, 961).

    Ein deklaratorisches Anerkenntnis gemäß §§ 305, 241 BGB setzt voraus, dass die Parteien mit der Regelung des Schuldverhältnisses insgesamt oder in einzelnen Bestimmungen dem Streit oder die Ungewissheit entziehen wollen (vgl. BGH NJW 1995, 961).

  • OLG Düsseldorf, 01.07.1997 - 21 U 245/96

    Rechnungsprüfung durch Auftraggeber als Schuldanerkenntnis: Verwirkung von

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.04.2001 - 3 U 69/00
    Denn erstellt der Auftraggeber anhand der vom Auftragnehmer erstellten Schlussrechnung seinerseits eine bestätigende Abrechnungszusage, leistet er nach Abschluss seiner Prüfung daraufhin vorbehaltlos eine Zahlung -hier in Höhe von 350.750,00 DM- und kündigt er die Schlusszahlung in Höhe von 88.041,14 DM nach Beseitigung einiger Mängel und deren erneuter Abnahmen und Vorlage der Gewährleistungsbürgschaft an, so ist diese Erklärung als deklaratorisches Schuldanerkenntnis zu werten, sodass es der Beklagten verwehrt ist, später noch die von der Klägerin abgerechneten Einzelpositionen bzw. Abrechnungsmodalitäten - hier der gemeinen Unterkostendeckung - zu beanstanden (vgl. OLG Düsseldorf, BauR 1997, 1052 ff. = NJW-RR 1998, 376 f.).
  • BGH, 05.03.1998 - III ZR 183/96

    Haftung für die weisungswidrige Vermittlung von Kapitalanlagen durch einen

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.04.2001 - 3 U 69/00
    Die Erklärung des möglicherweise zur Abgabe des Anerkenntnisses vollmachtlosen Vertreters kann dem Vertretenen daher nur zugerechnet werden, wenn der Kläger wie hier, ohne Fahrlässigkeit annehmen durften, die Beklagte kenne und dulde das Verhalten des für sie handelnden Vertreters, der O. (vgl. BGH NJW 1998, 1854).
  • OLG Celle, 29.10.2003 - 7 U 21/02

    Maßgeblichkeit des Leistungsverzeichnisses für den Vertragsinhalt

    Zwar wird von der Rechtsprechung die vorbehaltlosen Zahlung der Schlussrechnung des Werkunternehmers als deklaratorisches Schuldanerkenntnis eingestuft (vgl. u. a. OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 376, OLG Naumburg Baurecht 2001, 1299).
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