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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 11.02.1997 - 3 U 69/96, 5 O 867/1995 b   

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OLG Bremen, 11.02.1997 - 3 U 69/96, 5 O 867/1995 b (https://dejure.org/1997,1573)
OLG Bremen, Entscheidung vom 11.02.1997 - 3 U 69/96, 5 O 867/1995 b (https://dejure.org/1997,1573)
OLG Bremen, Entscheidung vom 11. Februar 1997 - 3 U 69/96, 5 O 867/1995 b (https://dejure.org/1997,1573)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Radfahrer; Fahrbahn; Radweg; Straße; Vorfahrt

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 254; StVG § 9; StVG § 17; StVO § 2 Abs. 4 S. 2; StVO § 8
    Keine Vorfahrt bei unzulässigem Befahren des Radwegs in Gegenrichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Kurzinformation)

    Fahrradunfall - Radfahrer benutzt linken Radweg in verkehrter Fahrtrichtung

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Verlust des Vorfahrtsrechts eines Radfahrers bei Benutzung eines linken - nicht für seine Fahrtrichtung freigegebenen - Radweges auf der Vorfahrtstraße?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 2 Abs. 4
    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem den Radweg in Gegenrichtung benutzenden Radfahrer

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2891
  • NVwZ 1997, 1247 (Ls.)
  • VersR 1997, 765
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 10.04.2000 - 1 U 206/99

    Vorfahrtsrecht des den linken Radweg benutzenden Radfahrers

    So verneint das Oberlandesgericht Bremen in seinem Urteil vom 11.02.1997 (DAR 1997, 272 ff) das Vorfahrtsrecht des verbotswidrig auf einem linken Radweg fahrenden Radfahrers, weil derjenige, der kein Recht zum Fahren habe, auch kein Vorfahrtsrecht haben könne.
  • OLG Saarbrücken, 13.01.2004 - 3 U 244/03

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Fahrzeugkollision mit einem den Radweg

    In diesem Zusammenhang kann es dahinstehen, ob das Vorfahrtsrecht der Klägerin dadurch entfallen ist, dass sie entgegen § 2 Abs. 4 Satz 2 u. 3 StVO den linksseitigen Radweg benutzt hat (so OLG Hamburg, VersR 1987, 106; OLG Celle, NJW 1986, 2065 (2066); OLG Bremen, VersR 1997, 765 (766); LG Hannover, NJW-RR 1988, 866; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Auflage, § 8 StVO, Rdnr. 30) oder ob ein solcher Verkehrsverstoß - anders als ein Befahren einer Einbahnstraße in falscher Richtung - das Vorfahrtsrecht unberührt lässt (so BGH, NJW 1986, 2651; OLG Hamm, zfs 1996, 284; OLG Düsseldorf, DAR 2001, 78; AG Köln, VersR 1987, 698 (699)).

    Wenn er sich hierauf nicht einstellt, handelt er schuldhaft, d. h. er verstößt gegen § 1 Abs. 1 u. 2 StVO (vgl. BGH, NJW 1982, 334; NJW 1986, 2651; OLG Hamm, zfs 1996, 284; OLG Bremen, VersR 1997, 765 (766); AG Köln, NJW 1982, 345 u. VersR 1987, 698 (699); Hentschel, aaO., § 8 StVO, Rdnr. 30 u. 52).

    Ein von rechts heranfahrender Radfahrer muss aber damit rechnen, dass ein wartepflichtiger, nach rechts abbiegender Pkw-Fahrer sein Augenmerk vornehmlich auf den von links herannahenden Verkehr richtet, da normalerweise nur aus dieser Richtung bevorrechtigte Fahrzeuge zu erwarten sind, die ihm gefährlich werden können (vgl. OLG Bremen, VersR 1997, 765; OLG Hamm, VersR 1999, 1432; OLG Düsseldorf, DAR 2001, 78 (79); LG Hannover, NJW-RR 1988, 866).

    Sie hätte jedenfalls anhalten und so weit vom Einmündungsbereich entfernt warten müssen, dass es ausgeschlossen war, dass sie von einem unaufmerksam nach rechts abbiegenden Kraftfahrer erfasst worden wäre (vgl. OLG Bremen, VersR 1997, 765).

    In einigen Fällen wurde in der Rechtsprechung auch von einer überwiegenden Haftung des Radfahrers ausgegangen (vgl. OLG Bremen, VersR 1997, 765 (766) (3/5); OLG Düsseldorf, DAR 2001, 78 (79) (Alleinhaftung); LG Nürnberg-Fürth, DAR 1993, 265 (Alleinhaftung)).

    Nicht hinreichend berücksichtigt hat das Landgericht den Umstand, dass die Klägerin nicht bedacht hat, dass wartepflichtige Fahrzeugführer ihr Augenmerk an der Kreuzung beim Rechtsabbiegen vornehmlich nach links richten, so dass die Möglichkeit besteht, dass diese von rechts herankommende Radfahrer übersehen (vgl. OLG Bremen, VersR 1997, 765; OLG Hamm, VersR 1999, 1432; OLG Düsseldorf, DAR 2001, 78 (79); LG, Hannover, NJW-RR 1988, 866).

    Dadurch dass sie dies nicht getan hat, sondern verkehrswidrig und sorglos so weit in den Einmündungsbereich gefahren ist, dass es zur Kollision kam, hat sie in grober Weise gegen ihre eigenen Interessen verstoßen und deshalb den Unfall objektiv in hohem Maße mitverursacht (vgl. OLG Bremen, VersR 1997, 765; LG Nürnberg-Fürth, DAR 1993, 265).

  • OLG Koblenz, 26.01.2004 - 12 U 1439/02

    Haftung bei Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Kollision eines links

    im Rahmen der Rechtsprechung oder sogar darüber (vgl. OLG Schleswig VersR 1996, 386 f.; OLG Hamm VersR 1995, 1062; HansOLG Bremen NJW 1997, 2891 f.).
  • OLG Hamm, 26.05.1998 - 9 U 12/98

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem den Radweg in falscher

    a) Bei der Bewertung des Mitverschuldens der Klägerin kann der Senat die in der Rechtsprechung streitige Frage, ob ein Radfahrer auf der Vorfahrtstraße auch dann die Vorfahrt gegenüber kreuzenden oder einbiegenden Fahrzeugen behält, wenn er den linken von zwei vorhandenen Radwegen benutzt, der nicht nach § 2 Abs. 4 Satz 2 StVO für die Gegenrichtung freigegeben ist (so BGH 4. Strafsenat, NJW 1986, 2651; OLG Hamm, 9. Zivilsenat, ZFS 1996, 284 und OLG Hamm 6. Zivilsenat, NZV 1997, 123 und OLGR 1992, 392), oder ob ein solcher Radfahrer keine Vorfahrt hat, weil ein Recht zur Vorfahrt begrifflich ausgeschlossen sei, wenn es schon an einem Recht zum Fahren mangele (so OLG Bremen, DAR 1997, 272 in Anschluss an BGH 6. Zivilsenat, NJW 1982, 334 (Einbahnstraßenfahrt); OLG Gelle NJW 1986, 2065; Jagusch-Händschl, Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl., § 8 StVO Rn. 30), dahingestellt sein lassen.
  • LG Berlin, 22.08.2007 - 58 S 79/07

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines den Radweg einer

    Zwar wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung die Frage der Vorfahrtsberechtigung eines ordnungswidrig auf dem Radweg in falscher Fahrtrichtung fahrenden Radfahrers nicht einhellig beurteilt (Vorfahrtsrecht verneinend: OLG Bremen, Urteil vom 11.02.1997, DAR 1997, 272 ff; OLG Celle, Beschluss v. 04.04.1985 - 3 Ss (OWi) 80/85; bejahend: BGH NJW 1986, 2651 f; OLG Hamm, Urteile vom 10.3.1995 und 24.10.1996, DAR 1996, 321 und NZV 1997, 123; OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.04.2000, DAR 2001, 78 f; KG Urteil v. 18.01.1993 - 12 U 6697/91).
  • OLG Düsseldorf, 17.11.2009 - 1 U 41/09

    Haftungsverteilung bei Kollision eines einen kombinierten Fuß-/Radweg mit

    1) So ist schon streitig, ob ein Verkehrsteilnehmer Vorfahrt haben kann, der verbotswidrig den linken Radweg unter Missachtung der Vorschrift des § 2 Abs. 4 Satz 3 StVO befährt (bejahend: Senat NZV 2000, 506; BGH NJW 1986, 2651; verneinend: OLG Bremen DAR 1997, 272; Hentschel/König/Dauer a.a.O., § 8 StVO, Rdnr. 30 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 03.11.2011 - 1 W 32/11

    Angemessenheit eines Schmerzensgeldes für die Folgen des Verkehrsunfalls i.R.d.

    In einigen Fällen wurde in der Rechtsprechung auch sogar von einer überwiegenden Haftung des Radfahrers ausgegangen (vgl. LG Berlin Verkehrsrecht aktuell, 2007, 194 (2/3); OLG Bremen, VersR 1997, 765 (766) (3/5); OLG Düsseldorf, DAR 2001, 78 (79) (Alleinhaftung); LG Nürnberg-Fürth, DAR 1993, 265 (Alleinhaftung)).
  • OLG Koblenz, 09.01.2006 - 12 U 958/04

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Die Angemessenheit eines Schmerzensgeldes von 153.387,56 Euro (300.000 DM), wie es der Kläger erstrebt, trifft nur für Fälle noch schwererer Verletzungen, etwa mit der Folge vollständiger Lähmungen, zu (vgl. HansOLG Bremen, VersR 1997, 765 ; OLG Celle, Urt. vom 1. März 1990 - 14 U 307/88 und VersR 1997, 365; OLG Düsseldorf, VRS 1995, 256 ff.; OLG Frankfurt, NZV 1991, 191 und VersR 1996, 1553 ; OLG Hamm, VersR 1995, 832; KG, VersR 1987, 487 und Urt. vom 29. Juni 1989 - 12 U 3790/88; OLG Karlsruhe, ZfS 1990, 6; OLG Koblenz, Urt. vom 29. Oktober 1990 - 12 U 724/89; OLG Köln, R&S 1996, 310 f.; OLG Naumburg, VersR 2002, 1569; OLG Nürnberg, NJW-RR 2002, 448; OLG Oldenburg, VersR 1997, 978; OLG Schleswig, VersR 1996, 386 ).
  • LG Essen, 30.09.2016 - 9 O 322/15

    Radweg - Vorfahrtsrecht des in die entgegengesetzte Richtung fahrenden Radfahrers

    Soweit in der Rechtsprechung vertreten wird, dass das Vorfahrtsrecht entfalle, wenn ein Radfahrer unter Verstoß gegen § 2 Abs. 4 S. 2 bzw. 4 StVO den linken Radweg benutzt (vgl. BGH, NJW 1982, 334; OLG Bremen, NJW 1997, 2891), teilt die Kammer diese Auffassung nicht.
  • AG München, 05.06.2009 - 343 C 5058/09

    Fahrradfahrer auf Abwegen...

    Die vom Kläger insbesondere angeführte Entscheidung des OLG Bremen ( NJW 1997, 2891) betrifft einen Sonderfall, in dem einem Radfahrer die Schuld zu 100 % auferlegt wurde, weil nachgewiesen war, dass der Kraftfahrer bereits sehr lange in der Einmündung stand.
  • AG Bernau, 23.11.2010 - 10 C 398/09

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Vorfahrtsrecht eines Radfahrers bei

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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 12.03.1997 - 3 U 69/96   

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https://dejure.org/1997,9183
OLG Braunschweig, 12.03.1997 - 3 U 69/96 (https://dejure.org/1997,9183)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 12.03.1997 - 3 U 69/96 (https://dejure.org/1997,9183)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 12. März 1997 - 3 U 69/96 (https://dejure.org/1997,9183)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anspruch auf Zahlung der Todesfalleistung aus Unfallversicherungsvertrag; Entfallen des Versicherungsschutzes bei Unfällen durch Geistesstörungen oder Bewusstseinsstörungen; Vorliegen einer alkoholbedingten Bewusstseinsstörung.

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung der Todesfalleistung aus Unfallversicherungsvertrag; Entfallen des Versicherungsschutzes bei Unfällen durch Geistesstörungen oder Bewusstseinsstörungen; Vorliegen einer alkoholbedingten Bewusstseinsstörung.

  • VersR (via Owlit)

    AUB 88 § 2 I Nr. 1
    Bewußtseinsstörung eines Fußgängers bei 1,71 ‰

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Zahlung der Todesfalleistung aus Unfallversicherungsvertrag; Entfallen des Versicherungsschutzes bei Unfällen durch Geistesstörungen oder Bewusstseinsstörungen; Vorliegen einer alkoholbedingten Bewusstseinsstörung.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 1343
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.07.1957 - II ZR 177/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Braunschweig, 12.03.1997 - 3 U 69/96
    Denn für Fußgänger ist ein absoluter Grenzwert bisher nicht anerkannt; dieser liegt bei ca. 2 g o/oo (vgl. BGH VersR 57, 509; OLG Hamm VersR 90, 514, 515; vergl.i.ü. Prölß/Martin -Knappmann, VVG, 25. Aufl., Anm. 2 A c zu § 2 AUB 88 m.w.N.).

    Es genügt vielmehr, daß diese mitursächlich war (vgl. BGH VersR 57, 509; Prölß/Martin-Knappmann, a.a.O., Anm. 2 d zu 3 2 AUB 88).

  • OLG Hamm, 14.06.1989 - 20 U 139/87

    Bewußtseinsstörung; Fußgänger im Straßenverkehr; BAK ; Promille;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 12.03.1997 - 3 U 69/96
    Eine solche liegt vor, wenn die Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit so gestört ist, daß der Versicherungsnehmer der Gefahrenlage, in der er sich jeweils befindet, nicht mehr so gewachsen ist, wie die jeweiligen Verhältnisse es erfordern (vgl. OLG Hamm, VersR 90, 514, 515).

    Denn für Fußgänger ist ein absoluter Grenzwert bisher nicht anerkannt; dieser liegt bei ca. 2 g o/oo (vgl. BGH VersR 57, 509; OLG Hamm VersR 90, 514, 515; vergl.i.ü. Prölß/Martin -Knappmann, VVG, 25. Aufl., Anm. 2 A c zu § 2 AUB 88 m.w.N.).

  • LG Oldenburg, 09.07.1981 - 4 O 182/81
    Auszug aus OLG Braunschweig, 12.03.1997 - 3 U 69/96
    Um diesen zu entkräften, müssen Tatsachen dargelegt und bewiesen werden, die eine reale Möglichkeit dafür ergeben, daß der Versicherte die Gefahrenlage auch nüchtern nicht gemeistert hätte (vgl. OLG Oldenburg, VersR 82, 394; Prölß/Martin-Knappmann, a.a.O., Anm. 2 d zu § 2 AUB 88).
  • OLG Köln, 28.09.2012 - 20 U 107/12

    Eintrittspflicht der privaten Unfallversicherung bei alkoholbedingter

    Liegt ein grob verkehrswidriges Verhalten vor, kann der Schluss auf eine alkoholbedingte Bewusstseinsstörung auch dann gezogen werden, wenn die Blutalkoholkonzentration noch unter dem Grenzwert lag (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2003, 811; OLG Braunschweig, VersR 1997, 1343; Knappmann, a.a.O. m.w.N.).
  • OLG Köln, 13.03.2007 - 5 W 117/06

    Auch Fußgänger können bei starker Alkoholisierung ihren privaten

    Bei Fußgängern hat sich ein entsprechender fester Grenzwert nicht in gleicher Weise etabliert, allerdings gilt auch hier, dass bei Werten, die annähernd 2, 0 Promille; erreichen, ebenfalls ohne weiteres von einer alkoholbedingten Bewusstseinsstörung und (im Wege des Anscheinsbeweises) von einer Ursächlichkeit zwischen Trunkenheit und Unfall auszugehen ist (vgl. insoweit schon BGH VersR 1957, 509; OLG Köln VersR 1983, 1153; OLG Hamm VersR 1990, 514; OLG Braunschweig r+s 1998, 482; OLG Hamm r+s 2003, 167 u.v.a.m.).
  • LG Kassel, 17.03.2006 - 4 O 597/05

    Antrag auf Prozesskostenhilfe bzgl. einer Zahlungsklage auf

    Eine solche ist zu bejahen, wenn die Aufnahme und Reaktionsfähigkeit so gestört ist, dass der Versicherungsnehmer der Gefahrenlage, in der er sich jeweils befindet nicht mehr in der Weise gewachsen ist, wie die jeweiligen Verhältnisse es erfordern (OLG Hamm, VersR 1990, S. 515; OLG Braunschweig, VersR 1997, S. 1343).

    Bei einer unter diesem Wert liegenden Blutalkoholkonzentration ist eine Bewusstseinsstörung dann zu bejahen, wenn sich aus weiteren Anhaltspunkten ergibt, dass der Fußgänger in seiner Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit so gestört war, dass er der Gefahrenlage, in der er sich befand, nicht mehr in ausreichendem Maße gewachsen ist (OLG Braunschweig, VersR 1997, S. 1343 [OLG Braunschweig 12.03.1997 - 3 U 69/96] ) und damit nicht mehr in der Lage war, in der konkreten Verkehrssituation richtig zu reagieren und den auf ihn zukommenden Gefahren auszuweichen (OLG Hamm, VersR 1986, S. 761).

  • OLG Frankfurt, 12.01.2017 - 3 U 87/15

    Private Unfallversicherung: Verkehrsunfall eines alkoholisierten Fußgängers

    (2) Bei einer unter zwei Promille liegenden Blutalkoholkonzentration ist eine alkoholbedingte Bewusstseinsstörung nur dann zu bejahen, wenn sich aus weiteren Anhaltspunkten ergibt, dass der Fußgänger in seiner Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit so gestört war, dass er der Gefahrenlage, in der er sich befand, nicht mehr in ausreichendem Maße gewachsen ist (OLG Braunschweig, VersR 1997, S. 1343 [OLG Braunschweig 12.03.1997 - 3 U 69/96] ) und damit nicht mehr in der Lage war, in der konkreten Verkehrssituation richtig zu reagieren und den auf ihn zukommenden Gefahren auszuweichen (OLG Hamm, VersR 1986, S. 761).
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