Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 15.11.2012 - 3 U 70/12   

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https://dejure.org/2012,37163
OLG Frankfurt, 15.11.2012 - 3 U 70/12 (https://dejure.org/2012,37163)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.11.2012 - 3 U 70/12 (https://dejure.org/2012,37163)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. November 2012 - 3 U 70/12 (https://dejure.org/2012,37163)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 AnfG, § 9 AnfG, § 3 Abs 1 S 1 AnfG, § 888 BGB, § 883 BGB
    Anfechtung einer Vormerkungsbewilligung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtbarkeit der Bewilligung einer Vormerkung und der Abtretung einer Grundschuld bei wertausschöpfender Belastung des Grundstücks

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Gläubigerbenachteiligung durch Vormerkungsbewilligung bei wertausschöpfend belastetem Grundstück

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Anfechtung einer Vormerkungsbewilligung bei mit abgetretener Eigentümergrundschuld wertausschöpfend belastetem Grundstück

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtbarkeit der Bewilligung einer Vormerkung und der Abtretung einer Grundschuld bei wertausschöpfender Belastung des Grundstücks

  • rechtsportal.de

    Eigentümergrundschuld; Gläubigeranfechtung; Sicherungshypothek; Vormerkung - Anfechtung einer Vormerkungsbewilligung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grundstück bereits wertausschöpfend belastet: Hypothek wertlos!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 329
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.09.2001 - V ZR 231/00

    Insolvenzfestigkeit eines durch eine vor Eröffnung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.11.2012 - 3 U 70/12
    Die danach erforderliche objektive Gläubigerbenachteiligung, die grundsätzlich auch in der Bewilligung der Eintragung einer Auflassungsvormerkung liegen kann (BGH NJW 2002, 213, 217; Kirchhof, Münchner Kommentar zum Anfechtungsgesetz, § 1 Rn. 11), fehlt jedenfalls dann, wenn das zu übertragende Grundstück bereits wertausschöpfend belastet ist, weil dann dem Gläubigerzugriff ein aussichtsreiches Vollstreckungsobjekt nicht entzogen wird (BGH ZIP 2006, 387; Kirchhof, a.a.O., § 1 Rn. 104 m.w.Nw.).
  • BGH, 20.10.2005 - IX ZR 276/02

    Anfechtung der Übertragung eines belasteten Grundstücks; Benachteiligung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.11.2012 - 3 U 70/12
    Die danach erforderliche objektive Gläubigerbenachteiligung, die grundsätzlich auch in der Bewilligung der Eintragung einer Auflassungsvormerkung liegen kann (BGH NJW 2002, 213, 217; Kirchhof, Münchner Kommentar zum Anfechtungsgesetz, § 1 Rn. 11), fehlt jedenfalls dann, wenn das zu übertragende Grundstück bereits wertausschöpfend belastet ist, weil dann dem Gläubigerzugriff ein aussichtsreiches Vollstreckungsobjekt nicht entzogen wird (BGH ZIP 2006, 387; Kirchhof, a.a.O., § 1 Rn. 104 m.w.Nw.).
  • OLG Brandenburg, 21.03.2002 - 8 U 71/01

    Anfechtbarkeit der Abtretung einer Eigentümergrundschuld zur Sicherung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.11.2012 - 3 U 70/12
    Zwar kann auch die Bestellung von Sicherheiten, insbesondere die Übertragung einer Eigentümergrundschuld unter den Voraussetzungen der §§ 1 ff. AnfG angefochten werden (BGH NJW 1999, 13905, 1397; OLG Brandenburg ZInsO 2002, 929, 930), doch fehlt es dafür vorliegend an hinreichenden Anhaltspunkten für eine Gläubigerbenachteiligungsabsicht.
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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 08.05.2013 - 3 U 70/12   

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https://dejure.org/2013,65904
OLG Braunschweig, 08.05.2013 - 3 U 70/12 (https://dejure.org/2013,65904)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 08.05.2013 - 3 U 70/12 (https://dejure.org/2013,65904)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 08. Mai 2013 - 3 U 70/12 (https://dejure.org/2013,65904)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online

    Keine Haftung für Fehler aufgrund von überwiegendem Mitverschulden?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Vom Mandanten hinters Licht geführt - Haftet der Abschlussprüfer trotzdem?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Haftung für Fehler aufgrund von überwiegendem Mitverschulden? (IBR 2016, 185)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 10.12.2009 - VII ZR 42/08

    Keine Sekundärhaftung bei Jahresabschlussprüfung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.05.2013 - 3 U 70/12
    Die Beklagte kann dem Kläger gemäß § 254 Abs. 1 BGB entgegenhalten, dass die insolvente GmbH, deren Ansprüche der Kläger als Partei kraft Amtes geltend macht, sich das Verschulden des Geschäftsführers gemäß § 31 BGB ohne Entlastungsmöglichkeit zurechnen lassen muss (vgl. BGH, Urteil vom 8. Februar 1952 - I ZR 92/51, NJW 1952, 537; Beschluss vom 23.10.1997 - III ZR 275/96; Urteil vom 10.12.2009 - VII ZR 42/08).

    Maßgeblich sind letztlich die Umstände des Einzelfalls (vgl. BGH, Beschluss vom 23.10.1997 - III ZR 275/96, Urteil vom 10.12.2009 - VII ZR 42/08), die auch zu einem vollständigen Haftungsausschluss führen können (vgl. BGH, Beschluss vom 23.10.1997 - III ZR 275/96, aaO.; OLG Hamburg, Urteil vom 26.03.1981 - 6 U 63/80 -, StB 1982, 200; OLG Köln, Urteil vom 14.12.1990 - 19 U 283/89 -, NJW-RR 1992, 1184; OLG Bremen, Urteil vom 30.08.2006 - 1 U 33/04b, 1 U 33/04; Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 16.01.2008 - 7 U 85/07).

    Da nicht nur das eine Prüfung behindernde Verhalten des Geschäftsführers der geprüften Gesellschaft während der Prüfung im Rahmen des Mitverschuldens zu berücksichtigen ist, sondern gerade auch sein täuschendes Verhalten vor der Abschlussprüfung (vgl. BGH, Urteil vom 10.12.2009 - VII ZR 42/08), wirken Täuschungshandlungen vor der Abschlussprüfung regelmäßig als notwendige Bedingung etwaiger späterer Pflichtverletzungen des Abschlussprüfers.

    Auch wenn eine vorsätzliche Irreführung des Abschlussprüfers seine Ersatzpflicht nicht ohne weiteres gänzlich entfallen lässt, liegen im vorliegenden Fall besondere Umstände im Sinne der höchstrichterlichen Rechtsprechung vor (vgl. BGH, Beschluss vom 23.10.1997 - III ZR 275/96; Urteil vom 10.12.2009 - VII ZR 42/08), die einen vollständigen Ausschluss der Haftung der Beklagten rechtfertigen.

    (VII ZR 42/08) zugrunde lag, weiter verschärft worden sind.

  • BGH, 23.10.1997 - III ZR 275/96

    Haftung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Nichtaufnahme einer

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.05.2013 - 3 U 70/12
    Die Beklagte kann dem Kläger gemäß § 254 Abs. 1 BGB entgegenhalten, dass die insolvente GmbH, deren Ansprüche der Kläger als Partei kraft Amtes geltend macht, sich das Verschulden des Geschäftsführers gemäß § 31 BGB ohne Entlastungsmöglichkeit zurechnen lassen muss (vgl. BGH, Urteil vom 8. Februar 1952 - I ZR 92/51, NJW 1952, 537; Beschluss vom 23.10.1997 - III ZR 275/96; Urteil vom 10.12.2009 - VII ZR 42/08).

    Maßgeblich sind letztlich die Umstände des Einzelfalls (vgl. BGH, Beschluss vom 23.10.1997 - III ZR 275/96, Urteil vom 10.12.2009 - VII ZR 42/08), die auch zu einem vollständigen Haftungsausschluss führen können (vgl. BGH, Beschluss vom 23.10.1997 - III ZR 275/96, aaO.; OLG Hamburg, Urteil vom 26.03.1981 - 6 U 63/80 -, StB 1982, 200; OLG Köln, Urteil vom 14.12.1990 - 19 U 283/89 -, NJW-RR 1992, 1184; OLG Bremen, Urteil vom 30.08.2006 - 1 U 33/04b, 1 U 33/04; Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 16.01.2008 - 7 U 85/07).

    Auch wenn eine vorsätzliche Irreführung des Abschlussprüfers seine Ersatzpflicht nicht ohne weiteres gänzlich entfallen lässt, liegen im vorliegenden Fall besondere Umstände im Sinne der höchstrichterlichen Rechtsprechung vor (vgl. BGH, Beschluss vom 23.10.1997 - III ZR 275/96; Urteil vom 10.12.2009 - VII ZR 42/08), die einen vollständigen Ausschluss der Haftung der Beklagten rechtfertigen.

  • BGH, 09.07.1968 - VI ZR 171/67

    Haftungsverteilung bei Anfahren einer Fußgruppe durch einen alkoholisierten

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.05.2013 - 3 U 70/12
    § 254 Abs. 1 BGB wird dahingehend ausgelegt (vgl. RGZ 156, 193, 202; BGH, Urteile vom 09.07.1968 - VI ZR 171/67; vom 20.01.1998 - VI ZR 59/97), dass bei der Abwägung in erster Linie das Maß der Verursachung maßgeblich ist, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; das beiderseitige Verschulden ist nur ein Faktor der Abwägung.

    Es kommt danach für die Haftungsverteilung entscheidend darauf an, ob das Verhalten des Schädigers oder das des Geschädigten den Eintritt des Schadens in wesentlich höherem Maße wahrscheinlich gemacht hat (vgl. BGH, Urteile vom 09.07.1968 - VI ZR 171/67- aaO.; vom 12.07.1988 - VI ZR 283/87).

  • BGH, 12.01.1993 - X ZR 87/91

    Auswahlverschulden bei Werkvertrag

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.05.2013 - 3 U 70/12
    - X ZR 87/91).
  • BGH, 26.11.2004 - V ZR 90/04

    Voraussetzungen einer Entschädigung für die Nutzung eines ehemaligen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.05.2013 - 3 U 70/12
    Denn es ist allgemein anerkannt, dass einem Gläubiger die Berufung auf den eigenen Anspruch nach Treu und Glauben verwehrt ist, wenn der Anspruch auf einem erheblichen Verstoß des Gläubigers gegen Pflichten beruht, die in einem inneren Zusammenhang mit seinem Anspruch stehen (vgl. BGH, Urteile vom 14.11.1984 - VIII ZR 283/83; vom 26.11.2004 - V ZR 90/04; Roth/Schubert, in Münchener Kommentar zum BGB, 6. Auflage 2012, § 242 Rn. 433).
  • BGH, 14.11.1984 - VIII ZR 283/83

    Zum Zeitpunkt der "Ablieferung" im Rahmen der Rügelast gem. § 377 HGB

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.05.2013 - 3 U 70/12
    Denn es ist allgemein anerkannt, dass einem Gläubiger die Berufung auf den eigenen Anspruch nach Treu und Glauben verwehrt ist, wenn der Anspruch auf einem erheblichen Verstoß des Gläubigers gegen Pflichten beruht, die in einem inneren Zusammenhang mit seinem Anspruch stehen (vgl. BGH, Urteile vom 14.11.1984 - VIII ZR 283/83; vom 26.11.2004 - V ZR 90/04; Roth/Schubert, in Münchener Kommentar zum BGB, 6. Auflage 2012, § 242 Rn. 433).
  • BGH, 10.02.2005 - III ZR 258/04

    Haftung eines Versicherungsunternehmens für die Unterschlagung von

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.05.2013 - 3 U 70/12
    Hinsichtlich der subjektiven Seite der von dem Kläger vorgetragenen Pflichtverletzungen der Beklagten ist zunächst von dem Grundsatz auszugehen, dass im Rahmen von § 254 Abs. 1 BGB regelmäßig ein nur fahrlässiges Verhalten hinter einem vorsätzlichen Verhalten zurücktreten kann (BGH, Urteile vom 06.12.1983 - VI ZR 60/82; vom 10.02.2005, - III ZR 258/04).
  • BGH, 15.12.2005 - III ZR 424/04

    Ansprüche der Genussrechtserwerber gegen den Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.05.2013 - 3 U 70/12
    Sie ist keine umfassende Rechts-, Geschäftsführungs- und Wirtschaftlichkeitsprüfung, sondern im Ausgangspunkt nur eine Prüfung der Rechnungslegung (vgl. BGH, Urteil vom 15.12.2005 - III ZR 424/04 - Rn. 26; Habersack/Schürnbrand, in: Großkomm. HGB, 5. Auflage 2010, § 317 Rn. 1).
  • BGH, 20.01.1998 - VI ZR 59/97

    Freistellung des Geschädigten von der Mithaftung trotz Verstoßes gegen die

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.05.2013 - 3 U 70/12
    § 254 Abs. 1 BGB wird dahingehend ausgelegt (vgl. RGZ 156, 193, 202; BGH, Urteile vom 09.07.1968 - VI ZR 171/67; vom 20.01.1998 - VI ZR 59/97), dass bei der Abwägung in erster Linie das Maß der Verursachung maßgeblich ist, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; das beiderseitige Verschulden ist nur ein Faktor der Abwägung.
  • LG Bonn, 31.05.2007 - 2 O 7/01

    Haftung von Abschlussprüfern

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.05.2013 - 3 U 70/12
    Der teilweise in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. LG Bonn, Urteil vom 31.05.2007 - 2 O 7/01; LG München I, Urteil vom 14.03.2008 - 14 HKO 8038/06) und der Literatur (vgl. Bärenz BB 2003, 1781, 1784; Baumbach/Hopt/Merkt, HGB, 35. Auflage 2012, § 323 Rn. 7; Habersack/Schürnbrand, in: Großkomm. HGB, 5. Auflage 2010, § 323 Rn. 38) vertretenen Auffassung, ein Mitverschulden der geprüften Gesellschaft könne nicht zu einem Anspruchsverlust führen, vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
  • BGH, 14.05.1998 - I ZR 95/96

    Berufung des Auftraggebers auf grobe Fahrlässigkeit des Spediteurs

  • OLG Bremen, 30.08.2006 - 1 U 33/04

    Einbeziehung Dritter in den Schutzbereich einer Pflichtprüfung

  • LG München I, 14.03.2008 - 14 HKO 8038/06

    Haftung des Abschlussprüfers einer GmbH: Überprüfungspflichten im Zusammenhang

  • OLG Köln, 14.12.1990 - 19 U 283/89

    Inanspruchnahme eines Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers auf Schadensersatz

  • BGH, 08.02.1952 - I ZR 92/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 06.12.1983 - VI ZR 60/82

    Gewährung eines Darlehens zur Durchführung eines größeren Bauvorhabens - Verstoß

  • OLG Jena, 16.01.2008 - 7 U 85/07
  • BGH, 19.04.2012 - III ZR 224/10

    Wirtschaftsprüferhaftung: Beratungsfehler im Zusammenhang mit der Verschmelzung

  • BGH, 12.07.1988 - VI ZR 283/87

    Gewichtung der Verursachungsbeiträge von Schädiger und Geschädigtem

  • OLG Hamburg, 26.03.1981 - 6 U 63/80
  • RG, 21.10.1937 - VI 144/37

    1. Ist auch der Minderjährige als Partei im Rechtsstreit anzusehen und so im

  • OLG Stuttgart, 22.02.2022 - 12 U 171/21

    Unzureichende Abschlussprüfung bei betrügerischer Gesellschaft

    Es erscheint daher als systematisch eher fernliegend, schützende Erwägungen zugunsten nicht anspruchsberechtigter Personen in die Anwendung von § 323 Abs. 1 S. 3 HGB einfließen zu lassen (OLG Braunschweig, Urteil vom 08.05.2013 - 3 U 70/12 -, Rn. 22, juris).

    Auch später sind - nach Angaben der Prozessbevollmächtigten des Klägers in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat - keine weiteren Gesellschafter hinzugekommen, so dass es auch an der Schutzbedürftigkeit der Gesellschaft fehlt (siehe auch OLG Braunschweig, Urteil vom 08.05.2013 - 3 U 70/12 -, Rn. 23, juris).

    Es ist dies ein Fall, in dem ein schuldhafter Pflichtverstoß des Abschlussprüfers zwar zu bejahen ist, seine Haftung gegenüber der Gesellschaft aber dennoch grob unbillig wäre (im Ergebnis ebenso: OLG Braunschweig, Urteil vom 08.05.2013 - 3 U 70/12 -, Rn. 22, juris).

  • OLG Stuttgart, 24.05.2022 - 12 U 298/21

    Einwand des Mitverschuldens bei der Jahresabschlussprüfung

    Auch wenn es gerade die Aufgabe des Abschlussprüfers ist, Fehler in der Rechnungslegung der Kapitalgesellschaft aufzudecken und den daraus drohenden Schaden von dieser abzuwenden und daher bei einer Anwendung des § 254 BGB im Rahmen der Haftung aus § 323 Abs. 1 Satz 3 HGB mehr Zurückhaltung als sonst üblich geboten ist, bedeutet das nicht, dass der Tatrichter im Einzelfall nicht doch über § 254 BGB zu einem vollständigen Haftungsausschluss gelangen kann (BGH, Beschluss vom 23.10.1997, III ZR 275/96 Rn. 8; OLG Braunschweig, Urteil vom 08.05.2013, 3 U 70/12, juris-Rn. 21; MüKoHGB/Ebke, 4. Aufl. 2020, HGB § 323 Rn. 74 m.w.N.; vgl. auch für eine etwas andere Konstellation: OLG Stuttgart, Urteil vom 22.02.2022, 12 U 171/21, juris).
  • LG Stuttgart, 20.10.2021 - 27 O 184/20

    Haftung eines Wirtschaftsprüfers bei Untreue eines unzureichend kontrollierten

    Dies bedeutet aber nicht, dass der Tatrichter im Einzelfall nicht doch über § 254 BGB zu einem vollständigen Haftungsausschluss gelangen kann (BGH, Beschluss vom 23.10.1997 - III ZR 275/96, Rn. 8; OLG Braunschweig, Urteil vom 08.05.2013 - 3 U 70/12, Rn. 21; jeweils juris).
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Rechtsprechung
   LSG Hessen, 05.06.2014 - L 3 U 70/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,16885
LSG Hessen, 05.06.2014 - L 3 U 70/12 (https://dejure.org/2014,16885)
LSG Hessen, Entscheidung vom 05.06.2014 - L 3 U 70/12 (https://dejure.org/2014,16885)
LSG Hessen, Entscheidung vom 05. Juni 2014 - L 3 U 70/12 (https://dejure.org/2014,16885)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von Versorgungszuschlägen für Beamte eines Postnachfolgeunternehmens bei der Höhe des Jahresarbeitsverdienstes in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Rente aus gesetzlicher UV - Berechnung des Jahresarbeitsverdienstes (JAV) - Versorgungszuschlag für beurlaubten Beamten, der bei Tochtergesellschaft eines Postnachfolgeunternehmens tätig ist - kein Arbeitsentgelt - keine Berücksichtigung bei JAV - keine Unbilligkeit

  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung von Versorgungszuschlägen für Beamte eines Postnachfolgeunternehmens bei der Höhe des Jahresarbeitsverdienstes in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2014, 706
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 15.09.2011 - B 2 U 24/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Festsetzung des Jahresverdienstes - erhebliche

    Auszug aus LSG Hessen, 05.06.2014 - L 3 U 70/12
    Arbeitsentgelte sind solche Einnahmen, die einem Versicherten in ursächlichem Zusammenhang mit einer Beschäftigung zufließen (BSG, Urteil vom 15.09.2011, B 2 U 24/10 R, juris, Rn. 18).

    Ihr Ziel ist es damit, den JAV als Grundlage der Rente so zu bemessen, dass der Lebensstandard gesichert wird, den der Versicherte zeitnah vor dem Unfall erreicht hat und auf den er sich eingerichtet hat (BSG, Urteil vom 15.09.2011, B 2 U 24/10 R, juris, Rn. 24).

    Bei der Bewertung, ob der JAV unbillig ist, steht dem Rechtsanwender kein Beurteilungsspielraum zu (BSG, Urteil vom 15.09.2011, B 2 U 24/10 R, juris, Rn. 23).

    Wäre - wie der Kläger (hilfsweise) geltend macht - ein nach der Regelberechnung festgesetzter JAV in erheblichem Maße unbillig, wären die angefochtenen Verwaltungsakte aufzuheben und der beklagte Unfallversicherungsträger zu verpflichten, den Kläger aufgrund erforderlicher Neufestsetzung des JAV nach pflichtgemäßem Ermessen hinsichtlich der Höhe der Rente neu zu bescheiden (BSG, Urteil vom 15.09.2011, B 2 U 24/10 R, juris, Rn. 15).

    Der nach den gesetzlichen Vorgaben festgesetzte JAV ist nur dann unbillig, wenn der zugrunde liegende Betrag außerhalb jeder Beziehung zu den Einnahmen steht, die für den Versicherten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls oder innerhalb der Jahresfrist vor diesem Zeitpunkt die finanzielle Lebensgrundlage gebildet haben (BSG, Urteil vom 15.09.2011, B 2 U 24/10 R, juris, Rn. 25).

    Die Festsetzung des JAV ist danach nicht in erheblichem Maße unbillig, wenn der nach § 82 SGB VII ermittelte JAV den Fähigkeiten, der Ausbildung, der Lebensstellung und der Tätigkeit des Versicherten in den letzten zwölf Kalendermonaten vor dem Monat des Versicherungsfalles entspricht (BSG, Urteil vom 15.09.2011, B 2 U 24/10 R, juris, Rn. 25).

  • BSG, 30.10.1991 - 2 RU 61/90

    Streit über die Höhe des für die Witwenrente maßgeblichen

    Auszug aus LSG Hessen, 05.06.2014 - L 3 U 70/12
    Die Vorschrift will vermeiden, dass ein Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen, das aus besonderen Gründen vorübergehend nicht der normalen Lebenshaltung des Versicherten entspricht, der Rentenberechnung als JAV zugrunde gelegt und zum Maßstab für die gesamte Laufzeit der Rente gemacht wird (BSG, Urteil vom 30.10.1991, 2 RU 61/90, juris, Rn. 21).

    Erst wenn die in erheblichem Maße bestehende Unbilligkeit feststeht, hat der Unfallversicherungsträger eine Ermessensentscheidung hinsichtlich der Höhe des JAV zu treffen, die nur eingeschränkt im Rahmen des § 54 Abs. 2 SGG gerichtlich nachprüfbar ist (BSG, Urteil vom 30.10.1991, 2 RU 61/90, juris, Rn. 19).

  • LSG Baden-Württemberg, 28.02.2012 - L 13 R 5466/09

    Einkommensanrechnung - Witwenrente - Arbeitgeberbeiträge an die

    Auszug aus LSG Hessen, 05.06.2014 - L 3 U 70/12
    Ob Zukunftssicherungsleistungen, bei denen die Leistung des Arbeitgebers an einen Dritten erfolgt, Arbeitslohnqualität haben, wenn sie sich wirtschaftlich so darstellen, als ob der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Mittel zur Verfügung stellt und der Arbeitnehmer sie zum Zwecke seiner Zukunftssicherung verwendet hat und dadurch einen unmittelbaren und unentziehbaren Rechtsanspruch auf Leistungen erwirbt (so LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.02.2012, L 13 R 5466/09, juris, Rn. 16) und ob dies auch im Rahmen des § 82 SGB VII gilt, kann dahinstehen.
  • BSG, 22.11.1979 - 8a RU 28/79
    Auszug aus LSG Hessen, 05.06.2014 - L 3 U 70/12
    Ein mit einem Arbeitsplatzwechsel verbundener Minderverdienst ist daher grundsätzlich nicht auszugleichen (vgl. BSG, Urteil vom 22.11.1979, 8a RU 28/79, juris; Schudmann, in: jurisPK-SGB VII, § 87 Rn. 34, Stand: 15.03.2014).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2012 - 1 A 872/10

    Anwendungsbereich des § 10 Abs. 5 PostPersRG im Hinblick auf die Gewährung von

    Auszug aus LSG Hessen, 05.06.2014 - L 3 U 70/12
    Es gibt auch weder ein einfachrechtliches noch ein verfassungsrechtliches Gebot, Beamte der Postnachfolgeunternehmen, die für eine privatrechtliche Tätigkeit beurlaubt sind, in jeder Hinsicht einem nicht beurlaubten Beamten gleichzustellen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.11.2012, 1 A 872/10, juris, Rn. 54 ff.).
  • BSG, 29.06.2000 - B 4 RA 57/98 R

    Rechte auf Rente durch Erwerb von Rangstellen durch Beitr & auml; ge

    Auszug aus LSG Hessen, 05.06.2014 - L 3 U 70/12
    Ferner gehört der vom Arbeitgeber zu tragende Rentenversicherungsbeitrag nicht zum Bruttoarbeitsentgelt (BSG, Urteil vom 29.06.2000, B 4 RA 57/98 R, juris, Rn. 129; Seewald, in: Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, SGB IV, § 14 Rn. 63, Stand: 2008; a.A. Werner, in: jurisPK-SGB IV, § 14 Rn. 57, Stand: 2011, sowie Knospe, in: Hauck/Noftz, SGB IV, § 14 Rn. 22, Stand: 2013).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.10.2011 - L 10 U 4346/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - unzulässige Klageerweiterung/Klageänderung im

    Auszug aus LSG Hessen, 05.06.2014 - L 3 U 70/12
    Denn sofern ein Bescheid, mit dem eine Rente als vorläufige Entschädigung gewährt wird, angefochten wird, wird der nachfolgende Bescheid, mit dem über die Rente auf unbestimmte Zeit entschieden wird, gemäß § 96 SGG Gegenstand des Klageverfahrens (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.10.2011, L 10 U 4346/08, juris, Rn. 22; Pade, in: juris-PK SGB VII, § 62 Rn. 45, Stand: 2013).
  • BSG, 30.04.1979 - 8a RU 56/78

    Jahresarbeitsverdienst - Berechnung - Entgangenes Arbeitseinkommen - Kurzarbeit

    Auszug aus LSG Hessen, 05.06.2014 - L 3 U 70/12
    Mit diesem Einkommen soll der Lebensstandard der Versicherten im Jahr vor dem Versicherungsfall zum Ausdruck gebracht und damit der soziale Status bei Eintritt des Versicherungsfalls bei der Bemessung der Geldleistung berücksichtigt werden (BSG, Urteil vom 30.09.1979, 8a RU 56/78, juris, Rn. 10 ff.).
  • BSG, 18.09.2012 - B 2 U 14/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsrecht gem §§ 212, 214 Abs 2 S 1 SGB 7 -

    Auszug aus LSG Hessen, 05.06.2014 - L 3 U 70/12
    Eine Festsetzung des Jahresarbeitsverdienstes ist mangels Außenwirkung kein Verwaltungsakt nach § 31 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X), sondern lediglich eine verwaltungsinterne Klärung eines Wertfaktors im Rahmen der Vorbereitung der Feststellung des Werts des Rechts auf Verletztenrente (BSG, Urteil vom 18.09.2012, B 2 U 14/11 R, juris, Rn. 18).
  • BSG, 14.12.2016 - B 13 R 34/15 R

    Außerachtlassung des einem beurlaubten Beamten von einem privaten Arbeitgeber

    Sie soll dem Dienstherrn einen finanziellen Ausgleich im Sinne einer Refinanzierung für die zu seinen Lasten gehende Versorgung des beurlaubten Beamten verschaffen und insoweit einen "Gegenwert" dafür darstellen, dass der beurlaubte Beamte trotz Aufrechterhaltung der Versorgung in der Zeit der Beurlaubung seinem Dienstherrn seine Arbeitskraft nicht zur Verfügung stellt (vgl Hessisches LSG Urteil vom 5.6.2014 - L 3 U 70/12 - Juris RdNr 39; Weinbrenner/Schmalhofer in Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsrecht des Bundes und der Länder, § 6 BeamtVG RdNr 128, 131, Stand: Einzelkommentierung Juli 2011) .
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 10.10.2012 - 3 U 70/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,58699
OLG Celle, 10.10.2012 - 3 U 70/12 (https://dejure.org/2012,58699)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.10.2012 - 3 U 70/12 (https://dejure.org/2012,58699)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. Oktober 2012 - 3 U 70/12 (https://dejure.org/2012,58699)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2013 - L 3 U 70/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,103432
LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2013 - L 3 U 70/12 (https://dejure.org/2013,103432)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21.10.2013 - L 3 U 70/12 (https://dejure.org/2013,103432)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21. Oktober 2013 - L 3 U 70/12 (https://dejure.org/2013,103432)
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