Weitere Entscheidung unten: OLG München, 10.03.2020

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   OLG München, 05.02.2020 - 3 U 7392/19   

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OLG München, 05.02.2020 - 3 U 7392/19 (https://dejure.org/2020,4615)
OLG München, Entscheidung vom 05.02.2020 - 3 U 7392/19 (https://dejure.org/2020,4615)
OLG München, Entscheidung vom 05. Februar 2020 - 3 U 7392/19 (https://dejure.org/2020,4615)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 522 Abs. 2; BGB § 199 Abs. 1, § 204 Abs. 1 Nr. 1
    Verjährungsbeginn in Dieselskandalfällen

  • rewis.io

    Verjährungsbeginn in Dieselskandalfällen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Ansprüche wegen des Erwerbs eines vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeuges

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.11.2011 - XI ZR 54/09

    Haftung bei Kapitalanlagen: Internationale Zuständigkeit für die

    Auszug aus OLG München, 05.02.2020 - 3 U 7392/19
    Dies gilt auch für Ansprüche aus § 826 BGB (vgl. etwa BGH, Urteil vom 15.11.2011, XI ZR 54/09).

    Auch kommt es, abgesehen von Ausnahmefällen, nicht auf eine zutreffende rechtliche Würdigung an (vgl. BGH, Urteile vom 15.11.2011, XI ZR 54/09 und vom 04.07.2017 XI ZR 562/15).

  • BGH, 04.07.2017 - XI ZR 562/15

    Zur Zulässigkeit formularmäßig vereinbarter Bearbeitungsentgelte bei

    Auszug aus OLG München, 05.02.2020 - 3 U 7392/19
    Auch kommt es, abgesehen von Ausnahmefällen, nicht auf eine zutreffende rechtliche Würdigung an (vgl. BGH, Urteile vom 15.11.2011, XI ZR 54/09 und vom 04.07.2017 XI ZR 562/15).

    Es genügt zum einen nicht, dass noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung zu einer bestimmten Frage vorliegt (vgl. BGH, Urteil vom 07.10.2020, XI ZR 348/09 u. vom 04.07.2017, XI ZR 562/15).

  • OLG Koblenz, 25.10.2019 - 3 U 948/19

    Schadensersatzanspruch des Käufers eines von Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs

    Auszug aus OLG München, 05.02.2020 - 3 U 7392/19
    Hiervon ausgehend waren bereits im letzten Quartal des Jahres 2015 alle Umstände der Öffentlichkeit bekannt geworden, die dem Kläger die notwendige Kenntnis im Hinblick auf das von der Beklagten betriebene "Geschäftsmodell" (bewusste Manipulation von Dieselmotoren in millionenfacher Weise) und deren Folgen (etwa im Maximalfall eine Betriebsstilllegung und damit eine Nutzungsuntersagung wegen Gesetzwidrigkeit) und somit auf die anspruchsbegründenden Umstände des (in Erwägung zu ziehenden) § 826 BGB, hätten vermitteln können (vgl. zum Bekanntwerden dieser Umstände im Jahr 2015 Urteil des OLG Koblenz v. 25.10.2019, 3 U 948/19, OLG Stuttgart, Urteil vom 28.11.2019, 10 U 338/19).
  • OLG Stuttgart, 26.11.2019 - 10 U 338/19

    Schadensersatzanspruch wegen sittenwidriger Schädigung beim Kauf eines vom

    Auszug aus OLG München, 05.02.2020 - 3 U 7392/19
    Hiervon ausgehend waren bereits im letzten Quartal des Jahres 2015 alle Umstände der Öffentlichkeit bekannt geworden, die dem Kläger die notwendige Kenntnis im Hinblick auf das von der Beklagten betriebene "Geschäftsmodell" (bewusste Manipulation von Dieselmotoren in millionenfacher Weise) und deren Folgen (etwa im Maximalfall eine Betriebsstilllegung und damit eine Nutzungsuntersagung wegen Gesetzwidrigkeit) und somit auf die anspruchsbegründenden Umstände des (in Erwägung zu ziehenden) § 826 BGB, hätten vermitteln können (vgl. zum Bekanntwerden dieser Umstände im Jahr 2015 Urteil des OLG Koblenz v. 25.10.2019, 3 U 948/19, OLG Stuttgart, Urteil vom 28.11.2019, 10 U 338/19).
  • BGH, 07.03.2019 - III ZR 117/18

    Notarhaftung, Verjährung - Zumutbarkeit einer Amtshaftungsklage bei Verdunkelung

    Auszug aus OLG München, 05.02.2020 - 3 U 7392/19
    Ausnahmsweise kann zwar Rechtsunkenntnis den Verjährungsbeginn hinausschieben, wenn eine unsichere und zweifelhafte Rechtslage besteht, die selbst ein rechtskundiger Dritter nicht zuverlässig einzuschätzen vermag; denn in diesem Fall würde es an der Zumutbarkeit einer Klageerhebung fehlen (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 07.03.2019, III ZR 117/18).
  • BGH, 07.12.2010 - XI ZR 348/09

    Verbraucherkredit zur Finanzierung einer Fondseinlage: Verjährung eines

    Auszug aus OLG München, 05.02.2020 - 3 U 7392/19
    Es genügt zum einen nicht, dass noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung zu einer bestimmten Frage vorliegt (vgl. BGH, Urteil vom 07.10.2020, XI ZR 348/09 u. vom 04.07.2017, XI ZR 562/15).
  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 504/07

    Fehlende Gesamtbetragsangabe im Darlehensvertrag

    Auszug aus OLG München, 05.02.2020 - 3 U 7392/19
    Dies sieht der Senat jedoch anders: Für die Frage der Kenntnis oder grob fahrlässigen Unkenntnis im Sinne des § 199 BGB kommt es nämlich nicht darauf an, ob der Gläubiger aus den ihm bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt gebliebenen Tatsachen die zutreffenden rechtlichen Schlüsse zieht (vgl. etwa BGHZ 179, 260 m. w. N.).
  • BGH, 29.07.2021 - VI ZR 1118/20

    VW-Verfahren: Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist, Hemmung der Verjährung

    aa) Die Hemmung der Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 1a BGB setzt entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts lediglich voraus, dass die Musterfeststellungsklage selbst innerhalb der Verjährungsfrist erhoben wird, während die Anspruchsanmeldung zum Klageregister - im zeitlichen Rahmen des § 608 Abs. 1 ZPO - auch später erfolgen kann (ebenso OLG Brandenburg, Urteil vom 8. März 2021 - 1 U 56/20, juris Rn. 36; OLG Karlsruhe, Urteil vom 31. März 2021 - 13 U 354/20, juris Rn. 41; OLG Naumburg, Urteil vom 1. April 2020 - 12 U 198/19, juris Rn. 70; OLG Schleswig, Urteil vom 16. Juli 2020 - 7 U 169/19, BeckRS 2020, 17081 Rn. 55; Augenhofer, VuR 2019, 83 ff.; Röthemeyer, Musterfeststellungsklage, 2. Aufl., § 204 BGB Rn. 2; Boese/Bleckwenn in Nordholtz/Mekat, Musterfeststellungsklage, § 5 Rn. 56 ff.; Rüsing, NJW 2020, 2588 Rn. 19; Beckmann/Waßmuth, WM 2019, 89, 94 f.; Vollkommer in Zöller, ZPO, 33. Aufl., § 608 Rn. 5; Peters/Jacoby in Staudinger, BGB, Stand 18.6.2020, § 204 Rn. 48h; Meller-Hannich in BeckOGK BGB, Stand 1.6.2021, § 204 Rn. 117; Lutz in BeckOK ZPO, 40. Ed., § 608 Rn. 18; Stadler in Musielak/Voit, ZPO, 18. Aufl., § 608 Rn. 1; Zieske/Meier, VersR 2020, 1504, 1509; Jaensch, jM 2020, 322, 324; Tolani, NJW 2019, 2751, 2753; Stadler, ZHR 2018, 623, 634; Heese, JZ 2019, 429, 435; Schmidt, WM 2018, 1966, 1970; zweifelnd Windau, jM 2019, 404, 405 ff.; aA OLG München, Beschluss vom 5. Februar 2020 - 3 U 7392/19, juris Rn. 5; OLG Stuttgart, Urteil vom 7. April 2020 - 10 U 455/19, juris Rn. 68 ff.; Menges in MünchKomm ZPO, 6. Aufl., § 606 ZPO Rn. 50 ff.; tendenziell auch Deiß/Graf/Salger, BB 2018, 2883 ff.).
  • LG Köln, 08.09.2021 - 7 O 250/20
    Dass ein in Deutschland lebender Kunde des Konzerns hiervon keine Kenntnis gehabt haben sollte, ihm jedenfalls nicht grob fahrlässige Unkenntnis im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 BGB vorzuwerfen wäre, ist nicht vorstellbar (OLG München, Beschluss vom 05. Februar 2020 - 3 U 7392/19 -, Rn. 4 - 21, juris).

    Ihre etwaige Unkenntnis beruht auf grober Fahrlässigkeit, weil ihr sowohl die Umstände, die einen Ersatzanspruch begründen könnten, als auch die Umstände, aus denen sich ergibt, dass die Beklagte als mögliche Haftungsschuldnerin in Betracht kommt, jedenfalls infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben sind (OLG München, Beschluss vom 05. Februar 2020 - 3 U 7392/19 -, Rn. 4 - 21, juris).

    Da solche Erkundigungen der Klagepartei schon im letzten Quartal des Jahres 2015 unschwer möglich gewesen wären, ergibt sich schon aus der Möglichkeit zur einfachen Recherche über die von der Beklagten seit Anfang Oktober 2015 eingerichtete und auch öffentlich bekannt gemachte Homepage, bei der die Klagepartei nur durch Eingabe der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Klarheit über die Betroffenheit ihres Fahrzeugs hätte erlangen können (OLG München, Beschluss vom 05. Februar 2020 - 3 U 7392/19 -, Rn. 4 - 21, juris).

    Denn eine allgemeine Pflicht oder Obliegenheit des Schädigers gegenüber dem Geschädigten zur Information über die anspruchsbegründenden Umstände aus § 826 BGB besteht nicht; für Kapitalanlagefälle mag anderes gelten, das typische besondere Vertrauensverhältnis zwischen Berater und Anleger besteht zwischen Fahrzeughersteller, der nicht einmal Verkäufer ist, und einem Kunden wie hier gerade nicht (OLG München, Beschluss vom 05. Februar 2020 - 3 U 7392/19 -, Rn. 4 - 21, juris).

    Hiervon wird hier nicht ausgegangen werden können (OLG München, Beschluss vom 05. Februar 2020 - 3 U 7392/19 -, Rn. 4 - 21, juris).

    4.) Soweit sich die Klagepartei auf andere deliktische Anspruchsgrundlagen stützt, wie § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB, § 823 BGB i. V. m. §§ 6 Abs. 1, 27 Abs. 1 EG-FGV, § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 16 UWG, scheitern auch diese jedenfalls an der erhobenen Einrede der Verjährung (OLG München, Beschluss vom 05. Februar 2020 - 3 U 7392/19 -, Rn. 4 - 21, juris).

  • LG Köln, 05.01.2022 - 7 O 354/19
    Dass ein in Deutschland lebender Kunde des Konzerns hiervon keine Kenntnis gehabt haben sollte, ihm jedenfalls nicht grob fahrlässige Unkenntnis im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 BGB vorzuwerfen wäre, ist nicht vorstellbar (OLG München, Beschluss vom 05. Februar 2020 - 3 U 7392/19 -, Rn. 4 - 21, juris).

    Ihre etwaige Unkenntnis beruht auf grober Fahrlässigkeit, weil ihr sowohl die Umstände, die einen Ersatzanspruch begründen könnten, als auch die Umstände, aus denen sich ergibt, dass die Beklagte als mögliche Haftungsschuldnerin in Betracht kommt, jedenfalls infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben sind (OLG München, Beschluss vom 05. Februar 2020 - 3 U 7392/19 -, Rn. 4 - 21, juris).

    Da solche Erkundigungen der Klagepartei schon im letzten Quartal des Jahres 2015 unschwer möglich gewesen wären, ergibt sich schon aus der Möglichkeit zur einfachen Recherche über die von der Beklagten seit Anfang Oktober 2015 eingerichtete und auch öffentlich bekannt gemachte Homepage, bei der die Klagepartei nur durch Eingabe der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Klarheit über die Betroffenheit ihres Fahrzeugs hätte erlangen können (OLG München, Beschluss vom 05. Februar 2020 - 3 U 7392/19 -, Rn. 4 - 21, juris).

    Denn eine allgemeine Pflicht oder Obliegenheit des Schädigers gegenüber dem Geschädigten zur Information über die anspruchsbegründenden Umstände aus § 826 BGB besteht nicht; für Kapitalanlagefälle mag anderes gelten, das typische besondere Vertrauensverhältnis zwischen Berater und Anleger besteht zwischen Fahrzeughersteller, der nicht einmal Verkäufer ist, und einem Kunden wie hier gerade nicht (OLG München, Beschluss vom 05. Februar 2020 - 3 U 7392/19 -, Rn. 4 - 21, juris).

    Hiervon wird hier nicht ausgegangen werden können (OLG München, Beschluss vom 05. Februar 2020 - 3 U 7392/19 -, Rn. 4 - 21, juris).

    3.) Soweit sich die Klagepartei auf andere deliktische Anspruchsgrundlagen stützt, wie § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB, § 823 BGB i. V. m. §§ 6 Abs. 1, 27 Abs. 1 EG-FGV, § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 16 UWG, scheitern auch diese jedenfalls an der erhobenen Einrede der Verjährung (OLG München, Beschluss vom 05. Februar 2020 - 3 U 7392/19 -, Rn. 4 - 21, juris).

  • OLG Brandenburg, 24.06.2020 - 4 U 147/19

    Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs

    Soweit die Auffassung vertreten wird, es sei geradezu unverständlich, die naheliegende und unschwer zugängliche Informationsquelle der Internetabfrage nicht in Anspruch genommen zu haben, auch ohne von den Behörden oder der Herstellerin des Motors individuell und unmittelbar durch direktes Anschreiben darauf aufmerksam gemacht worden zu sein, und damit eine grobe Fahrlässigkeit bejaht wird (OLG Stuttgart, Urteil vom 07.04.2020 - 10 U 455/19, Rn. 51, 52, juris; OLG München, Hinweisbeschluss vom 05.02.2020 - 3 U 7392/19, Rn. 4, juris; OLG Köln, Beschluss vom 04.03.2020 - 26 U 73/19, Rn. 10 ff.), werden die Anforderungen überspannt (so im Ergebnis auch OLG Oldenburg, Urteil vom 21.02.2020 - 6 U 286/19, Rn. 77, juris).
  • LG Saarbrücken, 04.09.2020 - 12 O 496/19

    Die Verjährungshemmung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 1a BGB setzt neben der Erhebung der

    Soweit der Kläger sich trotz der sich insoweit regelrecht aufdrängenden Umstände nicht weiter informiert hat, fällt ihm - wie die Kammer bereits entschieden hat - grob fahrlässige Unkenntnis zur Last (Kammer, Urteile vom 13.12.2019 - 12 O 56/19, juris und für ein Fahrzeug wie hier Urteil vom 13.12.2019 - 12 O 117/19; ebenso jetzt OLG Koblenz, Urteil vom 30.6.2020 - 3 U 1785/19, juris; OLG Stuttgart, Urteile vom 7.4.2020 - 10 U 455/19, juris und vom 14.4.2020 - 10 U 466/19, juris; OLG Köln, Beschluss vom 4.3.2020 - 26 U 73/19, juris; OLG München, MDR 2020, 348 und Beschlüsse vom 5.2.2020 - 3 U 7392/19, juris und vom 2.6.2020 - 3 U 7229/19, juris).

    Insoweit musste sich gerade aus Sicht eines juristisch nicht vorgebildeten Geschädigten eine Haftung der Beklagten als Hersteller aufdrängen (Kammer, Urteile vom 13.12.2019 aaO; ebenso jetzt OLG Stuttgart, Urteil vom 14.4.2020 aaO; OLG München, Beschluss vom 5.2.2020 aaO).

    cc) Andere Vertreter in Rechtsprechung und Literatur gehen davon aus, dass eine Verjährungshemmung von Ansprüchen nach § 204 Abs. 1 Nr. 1a BGB nur dann eintreten kann, wenn sowohl die Erhebung der Musterfeststellungsklage als auch die Anmeldung des Gläubigers zum Klageregister nach § 608 Abs. 1 ZPO in unverjährter Zeit erfolgt sind (vgl. OLG München, Beschluss vom 5.2.2020 - 3 U 7392/19, juris; Deiß/Graf/Salger, BB 2018, 2883; Prütting, ZIP 2020, 197, 202; offen gelassen von OLG Koblenz, Urteil vom 30.6.2020 - 3 U 123/20, juris).

  • LG Saarbrücken, 25.06.2021 - 12 O 406/20

    Schadensersatzanspruch eines vom Diesel-Abgasskandal betroffenen Fahrzeugkäufers

    b) Hiervon ausgehend begann gemäß der ständigen Rechtsprechung der Kammer (vgl. grundlegend Kammerurteil vom 13.12.2019 - 12 O 56/19, juris; zuletzt Urteil vom 4.9.2020 - 12 O 496/19, DAR 2020, 634), auf die vollumfänglich Bezug genommen wird und die zwischenzeitlich auch vom Berufungssenat und anderen Obergerichten bestätigt wurde (vgl. Saarl. OLG, Hinweis vom 5.3.2021 - 2 U 128/20; OLG Köln, Urteil vom 4.3.2020 - 26 U 73/19, juris; OLG Stuttgart, Urteile vom 7.4.2020 - 10 U 455/19, juris und vom 14.4.2020 - 10 U 466/19, juris; OLG München, Beschlüsse vom 5.2.2020 - 3 U 7392/19, juris und vom 10.3.2020 - 3 U 7392/19, juris; OLG Oldenburg, NJW-RR 2020, 666), die dreijährige Verjährungsfrist im Streitfall bereits vor dem 1.1.2016 zu laufen und endete mit Ablauf des 31.12.2018.
  • LG Flensburg, 02.07.2021 - 3 O 303/20

    Dieselskandal: Voraussetzungen der Verjährungshemmung bei Anmeldung zur

    Soweit der Kläger sich trotz der sich insoweit regelrecht aufdrängenden Umstände nicht weiter informiert hat, fällt ihm - wie die Kammer bereits entschieden hat - grob fahrlässige Unkenntnis zur Last (Kammer, Urteile vom 13.12.2019 - 12 O 56/19, juris und für ein Fahrzeug wie hier Urteil vom 13.12.2019 - 12 O 117/19; ebenso jetzt OLG Koblenz, Urteil vom 30.6.2020 - 3 U 1785/19, juris; OLG Stuttgart, Urteile vom 7.4.2020 - 10 U 455/19, juris und vom 14.4.2020 - 10 U 466/19, juris; OLG Köln, Beschluss vom 4.3.2020 - 26 U 73/19, juris; OLG München, MDR 2020, 348 und Beschlüsse vom 5.2.2020 - 3 U 7392/19, juris und vom 2.6.2020 - 3 U 7229/19, juris).

    Insoweit musste sich gerade aus Sicht eines juristisch nicht vorgebildeten Geschädigten eine Haftung der Beklagten als Hersteller aufdrängen (Kammer, Urteile vom 13.12.2019 aaO; ebenso jetzt OLG Stuttgart, Urteil vom 14.4.2020 aaO; OLG München, Beschluss vom 5.2.2020 aaO).

  • OLG Karlsruhe, 24.07.2020 - 13 U 999/19

    Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist bei Schadensersatzklage wegen sog.

    Dass die Beklagte einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung nachgekommen sein mag, indem sie angekündigt hat, die betroffenen Fahrzeughalter anzuschreiben und dies auch getan hat, ändert nichts daran, dass die Ankündigung, die betroffenen Fahrzeughalter zu informieren, auch aus Sicht einer verständigen, auf ihre Interessen bedachten Gläubigerin, zur Folge hatte, dass es verständlich erscheint, jedenfalls die letzten drei Monate des Jahres 2015 noch abzuwarten, bis die Beklagte von sich aus über eine mögliche Betroffenheit informieren würde (a.A. im Ergebnis: OLG Stuttgart, Urteil vom 07.04.2020 - 10 U 455/19, juris Rn. 58 ff, dessen Entscheidung allerdings nicht zugrunde liegt, dass die Beklagte angekündigt hat, die betroffenen Halter zu informieren; a.A.: OLG München, Urteil vom 05.02.2020 - 3 U 7392/19, juris, Rn. 16).
  • OLG Brandenburg, 13.04.2021 - 2 U 108/20

    Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw; Beginn der

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird teilweise angenommen, für den Vorwurf eines grob fahrlässigen Verhaltens reiche vor dem Hintergrund der umfassenden Berichterstattung in den Medien über den sogenannten Abgasskandal und der Möglichkeit über die von der Beklagten und ihren Konzerntöchtern freigeschalteten Internetseiten mittels der Eingabe der FIN die Betroffenheit des eigenen Fahrzeugs zu überprüfen bereits die Kenntnis vom Einbau eines Dieselmotors der Beklagten im erworbenen Fahrzeug aus (so OLG Koblenz, Urteil vom 24.08.2020, Az. 12 U 2000/19; OLG Oldenburg, Urteil vom 20.02.2020, Az. 14 U 219/19; OLG München Beschlüsse vom 05.02.2020, Az. 3 U 7392/19, vom 02.06.2020, Az. 3 U 7229/19, und vom 20.07.2020, Az. 3 U 3018/20, jeweils veröffentlicht in beck-online).
  • OLG Stuttgart, 27.10.2020 - 10 U 86/20

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit einem Motor der Baureihe EA

    Eine Anmeldung des Klägers zum Musterfeststellungsverfahren erst nach Ablauf der für den Anspruch geltenden Verjährungsfrist - mithin ab Beginn des Jahres 2019 - war im Übrigen nicht geeignet, die Verjährung nach § 204 Abs. 1 Nr. 1a BGB zu hemmen, da die Hemmung der Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 1a BGB neben der Erhebung der Musterfeststellungsklage die Anmeldung der Ansprüche zum Klageregister in unverjährter Zeit voraussetzt (vgl. OLG München, Beschluss vom 5. Februar 2020, 3 U 7392/19, Rn. 5, juris; vgl. LG Saarbrücken, Urteil vom 4. September 2020, 12 O 496/19, Rn. 29, juris).
  • LG München I, 05.10.2020 - 31 O 15582/19

    Beginn der Verjährungsfrist im Zusammenhang mit dem "Dieselskandal"

  • OLG Brandenburg, 07.06.2021 - 1 U 52/20

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Käufers eines vom sog.

  • OLG Brandenburg, 14.07.2021 - 4 U 157/20

    Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw; Beginn der

  • OLG Brandenburg, 28.06.2021 - 1 U 64/20

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Passat mit einem Motor der Baureihe

  • OLG Brandenburg, 08.03.2021 - 1 U 56/20

    Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw; Beginn der

  • LG Deggendorf, 18.03.2021 - 32 O 671/20

    Schadensersatzanspruch gegen Hersteller im sog. Dieselskandal

  • OLG Brandenburg, 14.01.2021 - 12 U 104/20
  • OLG Bamberg, 14.05.2020 - 3 U 112/20

    Erwerb eines vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs nach Bekanntwerden der

  • LG Hagen, 14.09.2022 - 8 O 33/22
  • LG Augsburg, 28.12.2022 - 123 O 1565/22

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Verwendung unzulässiger

  • LG München II, 21.08.2020 - 14 O 1548/20

    Fahrzeug, Annahmeverzug, Nutzungsuntersagung, Ermessen, Schadenersatz,

  • LG Memmingen, 17.02.2023 - 32 O 1147/22

    Restschadensersatzanspruch nach § 852 S. 1 BGB in einem Diesel-Fall (hier: Audi

  • LG Memmingen, 08.02.2021 - 25 O 1327/20

    Verjährung des (Rest-)Schadensersatzanspruchs in einem Diesel-Fall (hier: VW

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OLG München, 10.03.2020 - 3 U 7392/19 (https://dejure.org/2020,4607)
OLG München, Entscheidung vom 10.03.2020 - 3 U 7392/19 (https://dejure.org/2020,4607)
OLG München, Entscheidung vom 10. März 2020 - 3 U 7392/19 (https://dejure.org/2020,4607)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 522 Abs. 2 Nr. 2; BGB § 199 Abs. 1 Nr. 2
    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen VW wegen des "Diesel-Skandals", Motor EA189

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    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen VW wegen des "Diesel-Skandals", Motor EA189

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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 10.09.2019 - 13 U 149/18

    Abgasskandal: VW muss Schadensersatz an Kundin zahlen

    Auszug aus OLG München, 10.03.2020 - 3 U 7392/19
    Das auf Seite 7 des Schriftsatzes auszugsweise zitierte Urteil des OLG Hamm vom 10.09.2019 (13 U 149/18) geht von einer anderen Sachlage aus, nämlich, ob die ad-hoc-Mitteilung der Beklagten vom 22.09.2015 geeignet war, die Kausalität der Täuschung für den (damals dann erst erfolgenden) Vertragsschluss in Frage zu stellen; ganz abgesehen davon, dass vorliegend kein Kauf vom Fachhändler erfolgt ist.
  • OLG Hamm, 06.10.2020 - 46 U 15/19

    VW, Verjährung Schadensersatzansprüche, Abgasskandal, Dieselskandal, Rückwirkung

    Ausgehend von den geschilderten Vorgängen im Jahr 2015 und der darauf beruhenden massiven sowie auch in die Details gehenden Berichterstattung in den gesamten Medien, dem Verhalten der Beklagten selbst und den Erklärungen des Kraftfahrtbundesamtes ist es als geradezu unverständlich anzusehen, wenn ein Käufer bzw. Besitzer eines Dieselfahrzeuges der Beklagten hinsichtlich der individuellen Betroffenheit keine weiteren Erkundigungen einholt (vgl. OLG München, Beschlüsse vom 5. Februar und 10. März 2020 - 3 U 7392/19 - Beschluss vom 2. Juni 2020 - 3 U 7229/19 -).
  • OLG Hamm, 13.05.2020 - 33 U 44/19

    Deliktischer Schadensersatzanspruch nach Kauf eines vom Dieselskandal betroffenen

    Ebenfalls im Jahr 2015 wurde über einen von der Beklagten erklärten Verzicht auf Erhebung der Verjährungseinrede bis zum 31.12.2017 im Hinblick auf etwaige Ansprüche, die "im Zusammenhang mit der in Fahrzeugen mit Motortyp ## 000 eingebauten Software bestehen" diskutiert (vgl. LG Saarbrücken, Urteil vom 13.12.2019 - 12 O 56/19 - m.w.N., juris; OLG München, Beschluss vom 10.03.2020 - 3 U 7392/19 - m.w.N., juris).

    (b) Die Frage der Person des Haftungsschuldners und hier der Beklagten als Herstellerin konnte und musste ebenfalls der allgemeinbekannten medialen Berichterstattung entnommen werden (vgl. LG Saarbrücken, Urteil vom 13.12.2019 - 12 O 56/19 - m.w.N., juris; OLG Köln, Beschluss vom 04.03.2020 - 26 U 73/19 - m.w.N., juris; OLG München, Beschluss vom 10.03.2020 - 3 U 7392/19 - m.w.N., juris).

  • LG Memmingen, 05.09.2022 - 25 O 2108/21

    Verjährung von Ansprüchen gegen Audi wegen des entwickelten, hergestellten und

    Ein Nicht-Reagieren entspranch ohne jeden Zweifel grober Fahrlässigkeit (OLG München, Beschluss vom 10.03.2020 - 3 U 7392/19, Rn. 12).

    Denn eine allgemeine Pflicht oder Obliegenheit des Schädigers gegenüber dem Geschädigten zur Information über die anspruchsbegründenden Umstände aus § 826 BGB besteht nicht; für Kapitalanlagefälle mag anderes gelten, das typische besondere Vertrauensverhältnis zwischen Berater und Anleger besteht zwischen Fahrzeughersteller, der nicht einmal Verkäufer ist, und einem Kunden wie hier gerade nicht (OLG München, Hinweisbeschluss vom 05.02.2020 - 3 U 7392/19, Rn. 15).

  • LG Münster, 26.02.2021 - 8 O 208/20

    VW-Skandal, Gebrauchtwagenkauf vom Dritten, Schadensersatz

    Das Gericht schließt sich diesbezüglich der Auffassung der Oberlandesgerichte München und Stuttgart (OLG München, Beschluss vom 10. März 2020 - 3 U 7392/19 -, Rn. 14 ff., juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 07. April 2020 - 10 U 455/19 -, Rn. 39 ff., juris) an.
  • LG München I, 05.10.2020 - 31 O 15582/19

    Beginn der Verjährungsfrist im Zusammenhang mit dem "Dieselskandal"

    OLG München Hinweisbeschlüsse vom 03.12.2019 - 20 U 5741/19; v. 05.02.2020 - 3 U 7392/19; Beschluss vom 01.09.2020 - 3 U 4079/20, BeckRS 2020, 22104; Beschluss vom 14.08.2020 - 3 U 3018/20, BeckRS 2020, 20317; Beschluss vom 09.06.2020 - 3 U 2049/20, BeckRS 2020, 13124; Beschluss vom 02.06.2020 - 3 U 7229/19, BeckRS 2020, 11023; Beschluss vom 10.03.2020 - 3 U 7392/19, BeckRS 2020, 3135), ebenso derjenigen z.B. des LG Freiburg (Breisgau), Urteil v. 27.03.2020 - 8 O 152/19; LG Saarbrücken, Urteil v. 13.12.2019 - 12 O 56/19 - worauf jeweils Bezug genommen wird, entgegen anderer Ansicht, z.B. OLG Oldenburg Urteil v. 30.01.2020 - 1 U 131/19, 1 U 137/19.
  • OLG Brandenburg, 08.06.2021 - 3 U 124/20

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Käufers eines vom sog.

    Teilweise wird zwar in Fällen wie dem vorliegenden die Auffassung vertreten, dass sich dem Kläger die Betroffenheit seines Fahrzeuges hätte aufdrängen müssen, weil er aufgrund der ihm bekannten Tatsache, dass er ein Fahrzeug der Beklagten mit Dieselmotor erworben hatte, im Zusammenhang mit der umfassenden Medienberichterstattung, die er auch wahrgenommen hatte, unschwer den Schluss ziehen konnte, dass auch sein Fahrzeug betroffen war (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.04.2020 - 10 U 455/19, Rn. 62, juris; OLG Köln, Beschluss vom 04.03.2020 - 26 U 73/19, BeckRS 2020, 4947 Rn. 11; OLG München, Beschluss vom 10.03.2020 - 3 U 7392/19, BeckRS 2020, 3135, Rn. 9 - 12; OLG Koblenz, Urteil vom 30.06.2020 - 3 U 1785/19, Rn. 28; OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.03.2020 - 3 U 307/19, Rn. 22 ff.; OLG Schleswig, Urteil vom 13.01.2021 - 12 U 102/20, Rn. 19, juris).
  • LG Landshut, 03.04.2020 - 54 O 3169/19

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem Dieselskandal bei

    Auch hat die Beklagte mit ausführlichen Pressemitteilungen auf das Bekanntwerden des Skandals reagiert und noch im Jahr 2015 Tools zur Überprüfung der Betroffenheit der Dieselfahrzeuge sämtlicher Konzernmarken zur Verfügung gestellt (ausführlich s. OLG München, Beschluss vom 10.03.2020, Az. 3 U 7392/19, BeckRS 2020, 3135).
  • LG Fulda, 20.04.2021 - 2 O 388/20
    Das Gericht schließt sich diesbezüglich der Auffassung der Oberlandesgerichte München und Stuttgart (OLG München, Beschluss vom 10. März 2020 - 3 U 7392/19 -, Rn. 14 ff., juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 07. April 2020 - 10 U 455/19 -, Rn. 39 ff., juris) an.
  • LG Schweinfurt, 28.06.2021 - 23 O 679/20

    Zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen die Herstellerin bei vom

    cc) Der Klägerin lagen mithin 2015 sämtliche Informationen vor, die sie zur Erhebung einer Klage gegen die Beklagte benötigt hat (vgl. auch OLG München, Beschluss vom 10.03.2020, Az. 3 U 7392/19, BeckRS 2020, 3135 oder auch Hinweisbeschluss vom 03.12.2019, Az. 20 U 5741/19, BeckRS 2019, 31911; ferner OLG Köln, Beschluss vom 04.03.2020, Az. 26 U 73/19, BeckRS 2020, 4947; so auch schon LG Schweinfurt, Urteile vom 20.07.2020 zum Az. 23 O 969/19, vom 06.07.2020 zum Az. 23 O 1045/19, vom 14.01.2020 zum Az. 24 O 839/18 oder vom 22.10.2019 zum Az. 24 O 154/19 - jeweils unveröff.).
  • OLG München, 15.09.2020 - 28 U 1664/20

    Dieselskandal: Beginn der Verjährungsfrist

    Der Senat hält an seiner in der Verfügung vom 25.8.2020 durch Bezugnahme auf den Beschluss des 3. Senats des OLG München vom 10.3.2020 (Az.: 3 U 7392/19) geäußerten Rechtsauffassung fest, dass und warum der Kläger ohne grobe Fahrlässigkeit spätestens vor Ablauf des Jahres 2015 Kenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners erlangt haben musste.
  • LG Cottbus, 19.06.2020 - 2 O 581/19

    Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz im Zusammenhang mit dem sog.

  • OLG München, 25.08.2020 - 28 U 3586/20

    Berufung, Software, Unionsrecht, Anspruch, Schaden, Klage, Umfang,

  • OLG München, 15.09.2020 - 28 U 3586/20

    Berufung, Marke, Annahmeverzug, Antragstellung, Berufungsverfahren, Ermessen,

  • LG Hanau, 27.10.2020 - 2 O 486/20

    Diesel-Skandal, Verjährung der Schadenersatzansprüche bei Gebrauchtwagenkauf

  • OLG München, 24.08.2020 - 28 U 1664/20

    Dieselskandal: Beginn der Verjährungsfrist aufgrund grob fahrlässiger Unkenntnis

  • LG Traunstein, 06.08.2020 - 5 O 3359/19

    Schadensersatz, Fahrzeug, Schadensersatzanspruch, Bescheid, Marke, Software,

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