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   OLG Saarbrücken, 31.08.2004 - 3 U 748/03 - 64   

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https://dejure.org/2004,2971
OLG Saarbrücken, 31.08.2004 - 3 U 748/03 - 64 (https://dejure.org/2004,2971)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 31.08.2004 - 3 U 748/03 - 64 (https://dejure.org/2004,2971)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 31. August 2004 - 3 U 748/03 - 64 (https://dejure.org/2004,2971)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Amtshaftung der straßensicherungspflichtigen Gemeinde: Fahrzeugschaden durch elektronisch versenkbare Betonpoller

  • verkehrslexikon.de

    Zur Warnung der Verkehrsteilnehmer vor funktechnisch ausfahrenden Pollern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrssicherungspflicht einer Kommune beim Aufstellen versenkbarer Straßenpoller; Beschädigung eines Fahrzeugs durch hochfahrenden Poller; Schadensersatzanspruch aus Amtspflichtsverletzung; Beherrschung einer Gefahrenquelle; Anforderungen an den ...

  • Judicialis

    BGB § 839; ; GG Art. 34; ; SaarlStrG § 9 Abs. 3a; ; StVO § 32; ; ZPO § 529 Abs. 1; ; SPolG §§ 68 ff.

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Schadenersatzpflicht der Gemeinde wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)

    Notwendigkeit der deutlichen Kennzeichnung von ferngesteuerten,ausfahrbaren Pollern - 50% Schuld eines unbefugten Benutzers

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Versenkbarer Poller beschädigt Auto - Stadt und Fahrzeughalter haften gemeinsam für den Schaden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Volle Haftung des Straßenbaulastträgers bei Kollision eines PKW mit einem unbemerkt ausgefahrenen Betonpoller im Straßenraum

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 1351
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Hamm, 03.07.1998 - 9 U 36/98
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.08.2004 - 3 U 748/03
    Allerdings hat die verkehrssicherungspflichtige Körperschaft mit dem bloßen Aufstellen eines absenkbaren Betonpollers kein Verkehrshindernis i. S. des § 32 StVO geschaffen, weshalb allein in dem Aufstellen des Betonpollers noch keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht erblickt werden kann (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1999, 753, 753; vgl. Saarbrücken OLGR 2004, 177 zum Aufstellen eines nicht versenkbaren Pollers zur Abgrenzung von Parkraum).

    Trifft diese Vermutung zu, hätte die Zeugin die Gefahr auch bei größerer Aufmerksamkeit nicht rechtzeitig bemerken können (zur Kasuistik: OLG Hamm, NJW-RR 1999, 753, das die Mitverschuldensquote in einem vergleichbaren Sachverhalt mit einem Drittel bemisst).

  • BGH, 18.10.1988 - VI ZR 94/88

    Verkehrssicherungspflicht bei einem Baggersee

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.08.2004 - 3 U 748/03
    Auch dann, wenn der Verkehrssicherungspflichtige mit einer naheliegenden bestimmungswidrigen Nutzung rechnen muss, kann er sich nicht entlasten (BGH, VersR 1965, 515 [re. Sp.]; OLG Celle, NJW-RR 1995, 984 [re. Sp.]; LG Aachen, VersR 1974, 682 [683 li. Sp.]; zur einer erweiterten Haftung gegenüber Kindern: BGH, NJW 1980, 1745 [1746 li. Sp.]; BGH, VersR 1989, 155 [156 re.

    Liegt somit aber eine bestimmungswidrige Benutzung nicht ganz fern, löst schon die Erkennbarkeit einer konkreten Gefährdung, die hier auf Grund der Automatik des Hochfahrens des Pollers gegeben war, die Pflicht des Verkehrssicherungspflichtigen zum Einschreiten aus (BGH, VersR 1989, 155 [157]).

  • OLG Celle, 18.01.1995 - 9 U 211/93

    Verkehrssicherungspflicht beim Betrieb eines Sportplatzes

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.08.2004 - 3 U 748/03
    Auch dann, wenn der Verkehrssicherungspflichtige mit einer naheliegenden bestimmungswidrigen Nutzung rechnen muss, kann er sich nicht entlasten (BGH, VersR 1965, 515 [re. Sp.]; OLG Celle, NJW-RR 1995, 984 [re. Sp.]; LG Aachen, VersR 1974, 682 [683 li. Sp.]; zur einer erweiterten Haftung gegenüber Kindern: BGH, NJW 1980, 1745 [1746 li. Sp.]; BGH, VersR 1989, 155 [156 re.
  • OLG Köln, 30.10.2003 - 7 U 79/03

    Haftung der Ordnungsbehörden für Schäden an einem PKW durch das Hochfahren von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.08.2004 - 3 U 748/03
    Steht die Haftung der Beklagten mithin aus § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG fest, so kann es im Ergebnis dahinstehen, ob der Anspruch - so das Landgericht - ergänzend auch aus §§ 68 ff. des Saarländischen Polizeigesetzes hergeleitet werden kann (vgl. hierzu OLG Köln, VersR 2004, 474 und OLG Düsseldorf, VersR 1997, die das Hochfahren und Absenken von automatisch gesteuerten Pollern, die bestimmte Straßenbereiche absperren, als ordnungsbehördliche Maßnahmen gem. § 39 Abs. 1b OBG NW ansehen).
  • BGH, 19.01.1965 - VI ZR 235/63

    Berücksichtigungsfähige Umstände bei der Bestimmung des Inhalts und des Umfangs

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.08.2004 - 3 U 748/03
    Auch dann, wenn der Verkehrssicherungspflichtige mit einer naheliegenden bestimmungswidrigen Nutzung rechnen muss, kann er sich nicht entlasten (BGH, VersR 1965, 515 [re. Sp.]; OLG Celle, NJW-RR 1995, 984 [re. Sp.]; LG Aachen, VersR 1974, 682 [683 li. Sp.]; zur einer erweiterten Haftung gegenüber Kindern: BGH, NJW 1980, 1745 [1746 li. Sp.]; BGH, VersR 1989, 155 [156 re.
  • BGH, 21.06.1979 - III ZR 58/78

    Schadenersatzpflicht eines Landschaftsverbandes für die sachwidrige und

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.08.2004 - 3 U 748/03
    Dennoch sind im Einzelfall alle diejenigen Gefahren auszuräumen und erforderlichenfalls vor ihnen zu warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzustellen vermag (BGH, VersR 1979, 1055, NJW 1985, 1076; Palandt/Thomas, BGB, 63. Aufl., § 823 Rdn. 221).
  • BGH, 11.03.1980 - VI ZR 66/79

    Schadenersatz für einen Krankenhausaufenthalt, der durch den Sturz von einem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.08.2004 - 3 U 748/03
    Auch dann, wenn der Verkehrssicherungspflichtige mit einer naheliegenden bestimmungswidrigen Nutzung rechnen muss, kann er sich nicht entlasten (BGH, VersR 1965, 515 [re. Sp.]; OLG Celle, NJW-RR 1995, 984 [re. Sp.]; LG Aachen, VersR 1974, 682 [683 li. Sp.]; zur einer erweiterten Haftung gegenüber Kindern: BGH, NJW 1980, 1745 [1746 li. Sp.]; BGH, VersR 1989, 155 [156 re.
  • BGH, 11.12.1984 - VI ZR 218/83

    Anderweitige Ersatzmöglichkeit; Erfolgsaussichten eines einzulegenden

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.08.2004 - 3 U 748/03
    Dennoch sind im Einzelfall alle diejenigen Gefahren auszuräumen und erforderlichenfalls vor ihnen zu warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzustellen vermag (BGH, VersR 1979, 1055, NJW 1985, 1076; Palandt/Thomas, BGB, 63. Aufl., § 823 Rdn. 221).
  • OLG München, 11.02.1988 - 1 U 5125/87

    Verkehrssicherungspflicht; Verkehrsteilnehmer; Verkehrssicherungspflichtige ;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.08.2004 - 3 U 748/03
    Sp. f]; OLG München, VersR 1988, 961 [re.
  • LG Aachen, 28.08.1973 - 12 O 416/72
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.08.2004 - 3 U 748/03
    Auch dann, wenn der Verkehrssicherungspflichtige mit einer naheliegenden bestimmungswidrigen Nutzung rechnen muss, kann er sich nicht entlasten (BGH, VersR 1965, 515 [re. Sp.]; OLG Celle, NJW-RR 1995, 984 [re. Sp.]; LG Aachen, VersR 1974, 682 [683 li. Sp.]; zur einer erweiterten Haftung gegenüber Kindern: BGH, NJW 1980, 1745 [1746 li. Sp.]; BGH, VersR 1989, 155 [156 re.
  • BGH, 14.02.1966 - III ZR 126/64

    Schadensersatzforderung wegen Unterhaltseinbußen - Anforderungen an einen

  • OLG Saarbrücken, 23.12.2003 - 4 U 127/03

    Straßensicherungspflicht einer saarländischen Gemeinde: Haftungsverneinung bei

  • OLG Nürnberg, 08.07.2013 - 4 U 414/13

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht: Warnpflicht bei Installation eines

    Daraus resultiert die Pflicht, insbesondere ortsunkundige Verkehrsteilnehmer durch geeignete Maßnahmen nachhaltig vor der Gefahr des hochfahrenden Pollers zu warnen, beziehungsweise durch technische Mittel zu verhindern, dass der Poller auch dann ausgefahren wird, wenn sich ein Fahrzeug in dessen unmittelbarer Nähe befindet (vgl. hierzu OLG Saarbrücken, Urteil vom 31.08.2004, MDR 2004, 1351).

    Ein elektromechanisch ausfahrender Poller stellt nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung eine besondere Gefahrenquelle im Straßenraum dar (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 15.05.2012, 4 U 54/11, zitiert nach ibr-online; OLG Hamm, Urteil vom 26.05.2009, NZV 2010, 353; OLG Saarbrücken, Urteil vom 31.08.2004, MDR 2004, 1351; OLG Hamm, Urteil vom 03.07.1998, NJW-RR 1999, 753).

    Zum einen muss derjenige, der wie hier die Beklagte aktiv eine besondere Gefahrenquelle schafft, sicherstellen, dass auch eine naheliegende bestimmungswidrige Benutzung der Verkehrsfläche nicht zu einer Schadensverursachung führt (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 31.08.2004, a.a.O. , m. w. N.).

  • OLG Saarbrücken, 15.05.2012 - 4 U 54/11

    Amtshaftung wegen Verletzung der Straßenverkehrssicherungspflicht: Umfang der

    Die bei der Aufstellung von absenkbaren Pollern zu beachtenden Verkehrssicherungspflichten hat der Senat zuletzt in der Entscheidung vom 31.8.2004 (MDR 2004, 1351) konkretisiert.

    b) Wendet man diese Rechtsgrundsätze auf den zur Entscheidung stehenden Sachverhalt an, so ist zunächst festzuhalten, dass sich der vorliegende Sachverhalt in wesentlichen Aspekten vom Sachverhalt der früheren Senatsentscheidung (MDR 2004, 1351) unterscheidet: Das Lichtbild (Bl. 77 d. A.) zeigt, dass sich ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer über das Vorhandensein einer Polleranlage und auch über die genaue Lage des Pollers mitten auf der Fahrbahn nicht in Zweifel befinden kann.

  • OLG Naumburg, 14.07.2006 - 10 U 24/06

    Verkehrssicherungspflicht des Trägers der Wegebaulast eines Wald- und Wiesenweges

    Der Verkehrssicherungspflichtige muss insofern nur diejenigen Gefahren ausräumen und erforderlichenfalls vor ihnen warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag (BGH VersR 1979, 1055; 1980, 946 f.; OLG Düsseldorf, NJW 1996, 731, 732; OLG Rostock MDR 2001, 1052, 1053 zitiert nach juris; Saarländisches Oberlandesgericht MDR 2004, 1351 - 1352 zitiert nach juris; Sprau in Palandt, BGB, 65. Aufl., § 823 BGB Rdn. 221 m.w.N.).

    Zu den Verkehrseinrichtungen gehören nämlich kraft gesetzlicher Bestimmung auch sog. "Sperrpfosten" (vgl. ähnlich OLG Saarbrücken OLGR Saarbrücken, 2004, 177, 178; OLG Saarbrücken, Urteil vom 31. August 2004, 3 U 748/03, zitiert nach juris; OLG Rostock, Urteil vom 22. März 2001, 1 U 144/99, zitiert nach juris).

  • OLG München, 25.01.2012 - 1 U 4134/11

    Verkehrssicherungspflicht: Schutz von Zweiradfahrern beim Hochfahren von Pollern

    Insoweit die Klägerin auf das Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken (BeckRS 2005, 00377) verweist, ergibt sich aus dem Tatbestand dieses Urteils, dass weder optische noch akustische Warnsignale vorhanden waren, sondern lediglich mittels Verkehrsschildern auf die Anlage hingewiesen wurde.
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