Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 26.03.1998 - 3 U 762/97 - 49 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Saarbrücken, 02.02.2017 - 4 U 148/15
Haftungsverteilung nach Kfz-Unfall: Kollision in einer Fahrgasse zwischen …
- OLG Saarbrücken, 12.10.2010 - 4 U 110/10
Haftung bei Verkehrsunfall: Kollision eines nach links einbiegenden …
Einer Haftungsquote von 20% steht die vom Kläger zitierte Kasuistik nicht entgegen: Anders als in dem vom OLG Saarbrücken entschiedenen Fall (Urt. v. 26.3.1998 - 3 U 762/97, OLGR 1999, 125) kann dem Wartepflichtigen im vorliegenden Fall kein schuldhafter Verstoß gegen § 1 Abs. 2 StVO vorgeworfen werden: Im dort entschiedenen Fall gereichte es dem dortigen Wartepflichtigen zum Nachteil, dass er sein schwerfälliges Fahrzeug nicht sofort anhielt, als er den herannahenden Vorfahrtsberechtigten sah. - OLG Saarbrücken, 02.11.1999 - 4 U 374/98
Wertminderung eines unfallbeschädigten Kraftfahrzeuges
Nach dieser Vorschrift ist jedoch nicht jede aus einem solchen Anlass geschuldete Geldsumme, sondern nur der Betrag zu verzinsen, der im Falle der Entziehung der Sache für deren Wert oder im Falle der Beschädigung für deren nach der Wiederherstellung verbleibende Wertminderung geschuldet wird (BGH, VersR 1962, 548, 549 re. Sp.; Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 26.03.1998, Az. 3 U 762/97 - 49 - OLG-Report 1999, 125).