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   OLG Saarbrücken, 26.03.1998 - 3 U 762/97 - 49   

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https://dejure.org/1998,36753
OLG Saarbrücken, 26.03.1998 - 3 U 762/97 - 49 (https://dejure.org/1998,36753)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 26.03.1998 - 3 U 762/97 - 49 (https://dejure.org/1998,36753)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 26. März 1998 - 3 U 762/97 - 49 (https://dejure.org/1998,36753)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Saarbrücken, 02.02.2017 - 4 U 148/15

    Haftungsverteilung nach Kfz-Unfall: Kollision in einer Fahrgasse zwischen

    Andere Ersatzbeträge, wie beispielsweise die Kosten der Reparatur, fallen nicht unter die Verzinsungsmöglichkeit nach § 849 BGB (BGH a.a.O.; Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 26.3.1998 - 3 U 762/97, bei Juris Rn. 25).
  • OLG Saarbrücken, 12.10.2010 - 4 U 110/10

    Haftung bei Verkehrsunfall: Kollision eines nach links einbiegenden

    Einer Haftungsquote von 20% steht die vom Kläger zitierte Kasuistik nicht entgegen: Anders als in dem vom OLG Saarbrücken entschiedenen Fall (Urt. v. 26.3.1998 - 3 U 762/97, OLGR 1999, 125) kann dem Wartepflichtigen im vorliegenden Fall kein schuldhafter Verstoß gegen § 1 Abs. 2 StVO vorgeworfen werden: Im dort entschiedenen Fall gereichte es dem dortigen Wartepflichtigen zum Nachteil, dass er sein schwerfälliges Fahrzeug nicht sofort anhielt, als er den herannahenden Vorfahrtsberechtigten sah.
  • OLG Saarbrücken, 02.11.1999 - 4 U 374/98

    Wertminderung eines unfallbeschädigten Kraftfahrzeuges

    Nach dieser Vorschrift ist jedoch nicht jede aus einem solchen Anlass geschuldete Geldsumme, sondern nur der Betrag zu verzinsen, der im Falle der Entziehung der Sache für deren Wert oder im Falle der Beschädigung für deren nach der Wiederherstellung verbleibende Wertminderung geschuldet wird (BGH, VersR 1962, 548, 549 re. Sp.; Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 26.03.1998, Az. 3 U 762/97 - 49 - OLG-Report 1999, 125).
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