Rechtsprechung
OLG Hamm, 26.04.1999 - 3 U 8/99 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Arzthaftung; Arzthaftungsprozeß; Faires Verfahren; Sachaufklärung; Gericht; Verfahrensmangel; Aufklärungspflicht
- Judicialis
ZPO § 139; ; ZPO § 709; ; ZPO § 711; ; ZPO § 720 a Abs. 3; ; ZPO § 539; ; ZPO § 540
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrungsmangel in Arzthaftungssachen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Essen, 10.09.1998 - 4 O 19/98
- OLG Hamm, 26.04.1999 - 3 U 8/99
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 31.05.1988 - VI ZR 261/87
Beweiswürdigung im Arzthaftungsprozeß; Recht zur Stellungnahme zu neuen …
Auszug aus OLG Hamm, 26.04.1999 - 3 U 8/99
Das verfassungsrechtliche Prinzip eines fairen Gerichtsverfahrens verlangt für den Arzthaftungsprozeß eine gesteigerte Pflicht des Gerichts zur Sachaufklärung (BVerfG NJW 1979, 1925; BGH NJW 1988, 2302; 1991, 1541). - BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74
Arzthaftungsprozeß
Auszug aus OLG Hamm, 26.04.1999 - 3 U 8/99
Das verfassungsrechtliche Prinzip eines fairen Gerichtsverfahrens verlangt für den Arzthaftungsprozeß eine gesteigerte Pflicht des Gerichts zur Sachaufklärung (BVerfG NJW 1979, 1925; BGH NJW 1988, 2302; 1991, 1541). - BGH, 08.01.1991 - VI ZR 102/90
Haftung des Krankenhausträgers bei Krankenhausinfektion
Auszug aus OLG Hamm, 26.04.1999 - 3 U 8/99
Das verfassungsrechtliche Prinzip eines fairen Gerichtsverfahrens verlangt für den Arzthaftungsprozeß eine gesteigerte Pflicht des Gerichts zur Sachaufklärung (BVerfG NJW 1979, 1925; BGH NJW 1988, 2302; 1991, 1541). - BGH, 10.01.1984 - VI ZR 122/82
Abweichung von einem Sachverständigengutachten nach Heranziehung von …
Auszug aus OLG Hamm, 26.04.1999 - 3 U 8/99
Ihr ist durch eine großzügige Ausübung der Aufklärungspflicht gemäß § 139 ZPO Rechnung zu tragen (BGH NJW 1984, 1408, Senat Urteil vom 16.06.1991, AHRS 6050/18).
- OLG Hamburg, 27.02.2003 - 3 U 124/00
Parallelimport eiones Arzneimittels mit markenrechtlicher Bezeichnung und …
Mit dem Berufungsurteil des Senats vom 24. Juni 1999 wurde die Beklagte insgesamt zur Unterlassung verurteilt (OLG Hamburg 3 U 8/99).Die dagegen gerichtete Revision der Beklagten ist durch Urteil des Bundesgerichtshofes vom 11. Juli 2002 (I ZR 198/99) zurückgewiesen worden (Beiakte Landgericht Hamburg 315 O 476/98 = OLG Hamburg 3 U 8/99).
Im übrigen werde die Behauptung der Gegenseite zur Markteinführung des in TRELOC umgekennzeichneten Arzneimittels mit Nichtwissen bestritten; jedenfalls könne die Beklagte aus einer rechtswidrigen Markenverwendung keine Rechte herleiten: Die Vertriebsanzeige der Beklagten vom 17. August 1998 habe zum landgerichtlichen Verbot vom 10. September 1998 betreffend die neu hergestellten TRELOC-Packungen zu 50 und 100 Tabletten geführt, das Urteil des OLG Hamburg vom 10. Juni 1999 habe das Verbot auch auf die Packung zu 30 Tabletten erweitert (Beiakte OLG Hamburg 3 U 8/99 mit Unter-Beiakte Landgericht Hamburg 315 O 479/98).
Hinsichtlich des weiteren Vorbringens der Parteien und der von ihnen überreichten Anlagen wird ergänzend auf den gesamten Akteninhalt einschließlich der Beiakten Landgericht Hamburg 315 O 115/98 = OLG Hamburg 3 U 187/98 und Landgericht Hamburg 315 O 476/98 = OLG Hamburg 3 U 8/99 nebst der dortigen Unter-Beiakte Landgericht Hamburg 315 O 479/98 Bezug genommen.
Der Unterlassungsklage steht die rechtskräftige Verurteilung der Beklagten aus dem Rechtsstreit der Beiakte OLG Hamburg 3 U 8/99 nicht entgegen.
Auch aus dem Umstand, dass die Klägerin im Vorprozess (Beiakte OLG Hamburg 3 U 8/99) das Anbieten und Vertreiben desselben parallelimportierten Arzneimittels in neu hergestellten TRELOC-Verpackungen nur - wie ausgeführt wegen der Eigenverpackungen der Beklagten angegriffen hatte, konnte die Beklagte nicht etwa herleiten, die Klägerin werde die Umkennzeichnung in TRELOC als solche nicht mehr beanstanden.
- OLG Hamburg, 27.06.2002 - 3 U 269/00
Ersetzen der im Ausland verwendeten Marke durch die in Deutschland verwendete …
Die Beklagten meinen, weil der Senat in einer früheren Entscheidung (3 U 8/99, Urteil vom 18.02.1999, PharmaR 2000, 89; Magazindienst 1999, 664 - Treloc) solche legitimen Gründe für den Hersteller bejaht hat, in mehreren Mitgliedstaaten unterschiedliche Marken für die gleiche Ware zu wählen, müsse hier eine Abschottung angenommen werden, weil solche Gründe hier nicht vorgetragen werden, während es nach der Auffassung des Generalanwaltes nicht auf subjektive Absichten des Herstellers ankomme. - OLG Hamm, 06.09.2004 - 3 U 157/04
Schadensersatz nach einer ärztlichen Heilbehandlung aufgrund des Entstehens eines …
Der verfassungsrechtliche Grundsatz des fairen Verfahrens verlangt für den Arzthaftungsprozess eine gesteigerte Pflicht des Gerichts zur Sachaufklärung (OLG Hamm, OLGReport 2000, 222 m. w. N.). - OLG Hamm, 16.10.2000 - 3 U 114/00
Fehlende Erhebung eines (Sachverständigen-) Beweises über ein erhebliches und …
Allein das begründet einen Verstoß gegen ein Grundprinzip des Zivilverfahrens und stellt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats einen wesentlichen Verfahrensfehler dar (vgl. zuletzt Senatsurteile vom 15.03.2000 - 3 U 246/99 - vom 13.12.1999 - 3 U 154/99 - vom 26.04.1999 - 3 U 8/99 -, OLGR Hamm 2000, 222). - OLG Hamm, 12.01.2000 - 3 U 205/99
Verfahrensmangel wegen Nichteinholung eines Sachversändigengutachtens bzgl. eines …
Das verfassungsrechtliche Prinzip des fairen Gerichtsverfahrens verlangt für den Arzthaftungsprozeß eine gesteigerte Pflicht des Gerichts zur Sachaufklärung (BVerfG NJW 1979, 1925; BGH NJW 1988, 2302; 1991, 1541; Senaturteile vom 26.04.1999 - 3 U 8/99 - und vom 13.12.1999 - 3 U 154/99 -).